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Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2005

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(1)BUNDESLAGEBILD WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT 2005 - PRESSEFREIE KURZFASSUNG August 2006.

(2) INHALTSVERZEICHNIS 1.. VORBEMERKUNG. 1. 2.. DARSTELLUNG UND BEWERTUNG DER AKTUELLEN KRIMINALITÄTSLAGE. 2. 2.1. Wirtschaftskriminalität allgemein. 2. 2.1.1. Fallzahlen. 2. 2.1.2. Tatverdächtige. 4. 2.1.3. Schaden. 4. 2.1.4. Aufklärungsquote. 5. 2.2. Detailbetrachtung einzelner Delikte des Sondermeldedienstes. 5. 2.2.1. Finanzierungsdelikte. 5. 2.2.2. Betrugs- und Untreuehandlungen i. Z. m. Beteiligungen und Kapitalanlagen. 8. 2.2.3. Arbeitsdelikte. 13. 2.2.4. Wettbewerbsdelikte. 17. 2.2.5. Insolvenzdelikte. 21. 2.2.6. Gesundheitsdelikte - Abrechnungsbetrug. 26. 3.. GESAMTBEWERTUNG UND AUSBLICK. 27.

(3) Bundeskriminalamt. 1.. VORBEMERKUNG. Das Bundeslagebild enthält in gestraffter Form die aktuellen Erkenntnisse zur Lage und Entwicklung der Wirtschaftskriminalität. Grundlage für die Erstellung des Lagebildes sind die Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) und dem kriminalpolizeilichen Nachrichtenaustausch. Es handelt sich um eine Darstellung aus polizeilicher Sicht. Soweit Informationen anderer Behörden hinzugezogen wurden, sind diese entsprechend gekennzeichnet. In Deutschland existiert zur Beschreibung der Wirtschaftskriminalität keine Legaldefinition. Die Polizei bedient sich daher bei der Zuordnung von Straftaten zur Wirtschaftskriminalität des Katalogs des § 74c Abs. 1 Nr. 1-6b Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). In der PKS werden Fälle der Wirtschaftskriminalität unter dem Summenschlüssel 8930 zusammengefasst.. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2005 - Pressefreie Kurzfassung. 1.

(4) Bundeskriminalamt. 2.. DARSTELLUNG UND BEWERTUNG DER AKTUELLEN KRIMINALITÄTSLAGE. 2.1. Wirtschaftskriminalität allgemein. 2.1.1. Fallzahlen. Von den im Jahr 2005 insgesamt polizeilich bekannt gewordenen 6.391.715 Straftaten waren gemäß Polizeilicher Kriminalstatistik 89.224 Fälle1 (1,4 %) der Wirtschaftskriminalität zuzuordnen. Die Fallzahlen stiegen damit im Vergleich zum Vorjahr um 9,9 % (8.090 Fälle).. Fall-/ Schadensentwicklung 1996 - 2005. 9.000. 200.000 180.000 160.000. 7.000. 140.000 120.000. 8.000. 6.826. 6.822. 6.403. 5.626. 5.390. 6.000. 4.916. 4.585 4.140. 4.210. 3.500. 100.000. 4.000. 80.000. 3.000. 60.000 88.082. 108.890. 90.706. 110.018. 86.030. 86.149. 81.134. 89.224. 0. 106.053. 20.000. 2.000 91.827. 40.000. 1996. 1997. 1998. 1999. 2000. 2001. 2002. 2003. 2004. 2005. Fallentwicklung. 1. 5.000. 1.000 0. Schadensentwicklung in Mio. Euro. PKS-Schlüssel 8930 aus der Grundtabelle 01. Bei den Summenschlüsseln 8931 bis 8936 ist die mehrfache Zuweisung einer Straftat zulässig. Im Schlüssel 8930 wird sie aber nur einmal gezählt. Die Fallzahlen aus den Schlüsseln 8931 bis 8936 addieren sich daher nicht zu der Gesamtsumme des Schlüssels 8930 auf.. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2005 - Pressefreie Kurzfassung. 2.

(5) Bundeskriminalamt. Innerhalb der Phänomene der Wirtschaftskriminalität kam es zu folgenden Veränderungen: Wirtschaftskriminalität 2004 - 2005 (Fallzahlen PKS). 50.000 40.000 30.000 20.000 10.000 0. Wirtschaftskriminalität bei Betrug. Insolvenzstraftaten. Anlage- und Finanzierungsbereich. Wettbewerbsdelikte. i. Z. m. Arbeitsverhältnissen. Betrug und Untreue i. Z. m. Kapitalanlagen. 2004. 37.745. 14.902. 12.127. 4.834. 14.765. 10.370. 2005. 43.350. 15.093. 12.529. 5.934. 13.743. 11.064. Aus der Tabelle wird erkennbar, dass der Anstieg der Fallzahlen überwiegend auf die Entwicklung beim Betrug zurückzuführen ist. 4,6 % aller Betrugsfälle (949.921) waren im Jahr 2005 (in den Jahren zuvor zwischen 4 % und 10 %) der Wirtschaftskriminalität zuzuordnen. Die polizeilich registrierten Fallzahlen dürften das tatsächliche Ausmaß nicht abbilden. Von einem erheblichen Dunkelfeld ist auszugehen. Straftaten werden erfahrungsgemäß aus unterschiedlichen Gründen (Anlage von Schwarzgeld, Schamgefühl, Imageverlust des Unternehmens etc.) nicht angezeigt. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass in den polizeilichen Statistiken jene Wirtschaftsstraftaten fehlen, die von Schwerpunktstaatsanwaltschaften oder von Finanzbehörden unmittelbar und ohne Beteiligung der Polizei verfolgt bzw. bearbeitet wurden (bspw. Arbeitsdelikte und Subventionsbetrug). Zudem handelt es sich bei der Wirtschaftskriminalität in Teilbereichen um so genannte Kontrolldelikte, die überwiegend nur durch Aktivitäten der Strafverfolgungsbehörden und weniger auf Grund von Anzeigen der Opfer bekannt und verfolgt werden. Im Jahr 2005 wurden 4.643 Fälle der Wirtschaftskriminalität mit dem Tatmittel Internet registriert. Gegenüber 2004 ist damit eine Steigerung um 73,1 % erkennbar2. Diese Entwicklung dürfte sich im Zuge der weiteren Verbreitung und zunehmenden Nutzung des Internets fortsetzen.. 2. Ab dem Jahr 2004 wurde die PKS-Tabelle 05 "Grundtabelle für Straftaten mit Tatmittel Internet" eingeführt. Die Erfassung erfolgt über die Sonderkennung "Tatmittel Internet". Obwohl gegenüber 2004 die Zahl der zuliefernden Länder zugenommen hat, gibt die Tabelle auch im Jahr 2005 nicht das Ergebnis für das gesamte Bundesgebiet wieder. Aus programmtechnischen Gründen konnte die Bereitstellung der Tabelle von Bayern und Niedersachsen für das Jahr 2005 noch nicht erfolgen.. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2005 - Pressefreie Kurzfassung. 3.

(6) Bundeskriminalamt. 2.1.2. Tatverdächtige. Im Zusammenhang mit Straftaten der Wirtschaftskriminalität wurden im Jahr 2005 insgesamt 39.699 Tatverdächtige registriert, 3,5 % mehr als im Vorjahr. Davon waren 81,5 % männlichen Geschlechts. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen lag bei 15,9 % und damit deutlich niedriger als bei den Gesamtstraftaten (22,5 %).. 2.1.3. Schaden. Der in der PKS registrierte Schaden aller mit Schadenssummen erfassten Delikte betrug im Jahr 2005 rund 8,4 Milliarden Euro. Allein 4,2 Milliarden Euro und damit 50 % der Gesamtschadenssumme waren der Wirtschaftskriminalität zuzuordnen. Gegenüber 5,6 Milliarden Euro im Vorjahr war der durch Wirtschaftskriminalität verursachte Schaden um 25,1 % geringer. Die Schadenssummen verteilten sich auf die einzelnen Phänomenbereiche wie folgt:. Wirtschaftskriminalität 2004 - 2005 (Schäden in Mio. Euro - PKS). 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0 Wirtschaftskriminalität bei Betrug. Insolvenzstraftaten. Anlage- und Finanzierungsbereich. Wettbewerbsdelikte. i. Z. m. Arbeitsverhältnissen. Betrug und Untreue i. Z. m. Kapitalanlagen. 2004. 1.468. 2.870. 437. 79. 323. 353. 2005. 1.079. 2.247. 548. 13. 96. 469. Die Entwicklung bei den Schadenssummen korrespondiert nicht durchgängig mit der Entwicklung bei den Fallzahlen. Beispielsweise ging der Schaden im Bereich des Betruges trotz stark gestiegener Fallzahlen deutlich zurück. Diese gegenläufigen Entwicklungen können ihre Ursache in größeren Verfahrenskomplexen mit vielen Einzelfällen haben.. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2005 - Pressefreie Kurzfassung. 4.

(7) Bundeskriminalamt. Neben den materiellen Schäden verursacht die Wirtschaftskriminalität in großem Ausmaß immaterielle Schäden: -. Mit unlauteren Mitteln arbeitende Wirtschaftsstraftäter erzielen Wettbewerbsvorteile und verursachen Wettbewerbsverzerrungen, die legal arbeitende Konkurrenzunternehmen gefährden können.. -. Infolge finanzieller Abhängigkeiten und unternehmensbezogener Verflechtungen können bei einem durch Wirtschaftskriminalität ausgelösten wirtschaftlichen Zusammenbruch von Unternehmen/Firmen auch unbeteiligte Unternehmen in den Konkurs getrieben werden.. -. Delikte wie bspw. im Bereich der Produktpiraterie können gesundheitliche Gefährdungen und Schädigungen in größerem Ausmaß herbeiführen.. -. Wirtschaftskriminalität kann sowohl bei den am wirtschaftlichen Wettbewerb Beteiligten als auch bei den Verbrauchern nicht nur das Vertrauen in die Redlichkeit einzelner Berufs- und Handelszweige, sondern auch das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit der geltenden Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung beeinträchtigen.. 2.1.4. Aufklärungsquote. Die Aufklärungsquote lag im Jahr 2005 bei 95,4 % und damit deutlich höher als bei der Gesamtkriminalität (55 %). Wirtschaftsstraftaten sind überwiegend so angelegt, dass entweder der Geschädigte den Täter kennt oder - wie zum Beispiel bei den Insolvenzstraftaten - nur ein bestimmter Personenkreis für eine Täterschaft in Betracht kommt.. 2.2. Detailbetrachtung einzelner Delikte des Sondermeldedienstes3. 2.2.1. Finanzierungsdelikte. Finanzierungsdelikte sind alle Deliktsformen im Zusammenhang mit der Vermittlung, Erlangung und Gewährung von Krediten sowie sämtliche Erscheinungsformen der Scheckoder Wechselreiterei sowie der Fälschung von Geldmarktinstrumenten. Im Jahr 2005 wurden in der Polizeilichen Kriminalstatistik 12.592 Fälle der Anlage- und Finanzierungsdelikte4 registriert. Gegenüber 2004 bedeutet dies eine Steigerung um 3,3 % (401 Fälle). Beim Schaden war eine Steigerung um 25,4 % auf 548 Millionen Euro zu verzeichnen.. 3 4. Delikte, die keine signifikante Veränderung gegenüber dem Jahr 2004 aufweisen, werden nicht gesondert bewertet. PKS-Schlüssel 8933; die PKS erfasst unter Anlage-/Finanzierungsdelikten andere Delikte als der Kriminalpolizeiliche Meldedienst KPMD (Finanzierungsdelikte), nämlich zusätzlich alle Fälle des Beteiligungs- und Anlagebetrugs, Wechselbetrug, Wertpapierbetrug und Straftaten i. V. m. d. Bankgewerbe sowie Wertpapierhandelsgesetz.. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2005 - Pressefreie Kurzfassung. 5.

(8) Bundeskriminalamt. Der geringfügige Anstieg bei den Finanzierungsdelikten ist auf die steigende Entwicklung beim Warenkreditbetrug zurückzuführen. Die Fallzahlen beim Warenkreditbetrug dürften vor allem auf Grund der zunehmenden Nutzung des Internets als Tatmittel und der dadurch verbesserten Tatgelegenheitsstruktur gestiegen sein. Die Detailbetrachtung der Finanzierungsdelikte ergibt folgendes Bild:. Kreditbetrug gem. § 265b StGB Der Täter beantragt mit unrichtigen Angaben Kreditleistungen. Als Gefährdungsdelikt ist der Tatbestand mit der Vorlage falscher Unterlagen bereits erfüllt, es muss nicht zu einer Auszahlung kommen.. Fallentwicklung 2001 - 2005 897. 2005 674. 2004. 803. 2003 2002. 690. 2001. 683. 0. 200. 400. 600. 800. 1000. Der Anstieg im Bereich des Kreditbetruges um 33 % bewegt sich im Rahmen der im FünfJahresvergleich üblichen Schwankungen. Das Phänomen bildet keinen Schwerpunkt im Bereich der Finanzierungsdelikte.. Kreditvermittlungsbetrug gem. § 263 StGB Der Täter gibt wahrheitswidrig in betrügerischer Absicht vor, einen Kredit vermitteln zu können. Tatziel ist die Erlangung fiktiver Gebühren, Provisionen und sonstiger Vorauszahlungen. Die Tatverdächtigen täuschen vor, sie selbst oder andere seien in der Lage, Kredite zur Verfügung stellen zu können.. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2005 - Pressefreie Kurzfassung. 6.

(9) Bundeskriminalamt. Fall-/Schadensentwicklung 2004/2005. 2.000. 32,07. 30,00. 1.500. 20,00. 1.000 11,18. 500. 10,00 533. 1.917. 2004. 2005. 0. 0,00 Fallentwicklung. Schadensentwicklung in Mio. Euro. Die Steigerung im Bereich des Kreditvermittlungsbetruges ist zum größten Teil auf ein Großverfahren (1.000 Fälle) zurückzuführen.. Umschuldungsbetrug gem. § 263 StGB Beim Umschuldungsbetrug werden alle bestehenden Verbindlichkeiten in der Weise abgelöst, dass nur noch eine Verbindlichkeit gegenüber einem Unternehmen besteht, welches einen überhöhten Zinssatz zu Grunde legt. Es kommt lediglich zu einer prozentualen Auszahlung des Kredites, die in der Regel unter 95 % liegt.. Fall-/Schadensentwicklung 2001 - 2005. 200 175 150 125 100 75 50 25 0. 8 7 6 5 4 3 2 1 0. 6,18. 4,07. 0,61. 0,79. 0,64. 56. 182. 23. 25. 2001. 2002. 2003. 2004. Fallentwicklung. 39. 2005. Schadensentwicklung in Mio. Euro. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2005 - Pressefreie Kurzfassung. 7.

(10) Bundeskriminalamt. Warenkreditbetrug gem. § 263 StGB Beim Warenkreditbetrug steht die betrügerische Erlangung von Waren ohne Gegenleistung oder durch Anzahlung im Vordergrund. Eine besonders schwere Variante des Warenkreditbetruges stellt der Stoßbetrug dar. Dabei erfolgt die Firmengründung oftmals ausschließlich zum Zwecke der betrügerischen Warenerlangung. Im Vertrauen auf die Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit werden Lieferanten zur Lieferung von Waren auf Ziel (Zielkauf) an diese Firmen veranlasst. Nach mehrfacher reibungsloser Abwicklung von Geschäften werden häufig größere Bestellungen getätigt, deren Bezahlung dann ausbleibt. Die Firmen "stoßen" die gelieferten Waren sofort zu Schleuderpreisen "ab", so dass bei Eintritt der Zahlungsverpflichtung keine Waren mehr vorhanden sind bzw. sich die Firma bis dahin aufgelöst und die Verantwortlichen abgesetzt haben.. Fall-/Schadensentwicklung 2001 - 2005. 4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0. 48,15. 35,82. 38,84. 39,43. 2.814. 2.730. 2.389. 2.802. 3.397. 2001. 2002. 2003. 2004. 2005. 21,47. Fallentwicklung. 80,00 70,00 60,00 50,00 40,00 30,00 20,00 10,00 0,00. Schadensentwicklung in Mio. Euro. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Anstieg des Warenkreditbetruges vor allem mit dem Anstieg von Online-Bestellungen bei Versandhäusern zusammenhängt.. 2.2.2. Betrugs- und Untreuehandlungen i. Z. m. Beteiligungen und Kapitalanlagen. Kapitalanlagebetrug im Sinne des KPMD umfasst den Anlagebetrug, Beteiligungsbetrug, Betrug bei Börsenspekulationen, Wertpapierbetrug, Prospektbetrug, die Untreue bei Kapitalanlagegeschäften sowie Verstöße nach dem Kreditwesengesetz.. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2005 - Pressefreie Kurzfassung. 8.

(11) Bundeskriminalamt. Im Jahr 2005 wurden 10.957 Fälle des Kapitalanlagebetruges5 erfasst. Die Anzahl der Fälle stieg damit gegenüber dem Vorjahr um 7,1 %. Der registrierte Schaden lag bei 470 Millionen Euro. Dies entspricht einer Steigerung von 33 % gegenüber 2004. Die Entwicklung des Kapitalanlagebetruges verlief in den vergangenen drei Jahren auf einem relativ gleichbleibenden Niveau. Stark rückläufige Fallzahlen beim Anlagebetrug wurden im Jahr 2005 durch eine steigende Entwicklung beim Beteiligungsbetrug kompensiert. Diese Steigerung beim Beteiligungsbetrug resultiert aus einem Ermittlungsverfahren mit ca. 3.000 Einzelfällen. Die in den letzten Jahren gestiegene Notwendigkeit einer privaten Eigenvorsorge zur Altersabsicherung hat sich bislang nicht auf die Entwicklung des Kapitalanlagebetruges ausgewirkt. Da die private Investition in Kapitalmarktprodukte, u. a. aus Gründen der privaten Altersvorsorge, zukünftig noch an Bedeutung zunehmen wird, muss jedoch mit einem steigenden Angebot unseriöser Anlageprodukte gerechnet werden. In der Tendenz dürften die Fallzahlen deshalb zunehmen.. Bei der Bekämpfung des Kapitalanlagebetruges haben Präventionsmaßnahmen hohe Priorität. Die damit einhergehende Aufklärung kann den Bürgern das Erkennen von risikobehafteten Angeboten erleichtern. Die Detailbetrachtung der Anlagedelikte, wie sie der KPMD definiert, ergibt folgendes Bild:. 5. PKS-Schlüssel 8936; die PKS erfasst unter Betrugs- und Untreuehandlungen i. Z. m. Beteiligungen und Kapitalanlagen andere Delikte als der KPMD (Anlagedelikte). Der Wertpapierbetrug sowie Verstöße nach dem KWG sind in der PKS-Fallzahl nicht enthalten.. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2005 - Pressefreie Kurzfassung. 9.

(12) Bundeskriminalamt. Anlagebetrug gem. § 263 StGB Der Täter veranlasst die Geschädigten (i. d. R. über eine Anlagevermittlungsfirma) durch Versprechen hoher Renditen zur Herausgabe von Anlagegeldern, verwendet diese aber ganz oder teilweise zweckwidrig oder täuscht anderweitig über wesentliche Merkmale der Geldanlage (z. B. Risiko, Aufschläge, Provisionsanteile).. Fall-/Schadensentwicklung 2001 - 2005. 25.000. 400. 411. 20.000. 363. 15.000 10.000 5.000 0. 300. 301. 200. 257. 220. 24.328. 13.270. 8.027. 9.138. 6.525. 2001. 2002. 2003. 2004. 2005. Fallentwicklung. 100 0. Schadensentwicklung in Mio. Euro. Im Bereich der Anlagedelikte bewegt sich die Veränderung gegenüber dem Vorjahr in der üblichen Schwankungsbreite des Fünf-Jahresvergleichs. Dies resultiert aus dem Abschluss verschiedener Ermittlungskomplexe.. Beteiligungsbetrug gem. § 263 StGB Beim Beteiligungsbetrug handelt es sich um die Aufnahme von Teilhabern gegen Zahlung einer Geschäftseinlage in ein nicht bestehendes, erst zu gründendes oder "faules" Unternehmen unter arglistiger Vorspiegelung hoher Gewinnausschüttung bzw. einer sonstigen lukrativen Teilhaberschaft.. Fall-/Schadensentwicklung 2001 - 2005. 10.000. 50,00. 46,47. 8.000 6.000. 40,00 30,40 23,3. 4.000. 20,00. 11,63. 8,75. 2.000 0. 30,00 10,00. 9.810. 334. 2001. 2002 Fallentwicklung. 1.001. 361. 3.527. 2003. 2004. 2005. 0,00. Schadensentwicklung in Mio. Euro. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2005 - Pressefreie Kurzfassung. 10.

(13) Bundeskriminalamt. Die Steigerung im Deliktsbereich des Beteiligungsbetruges resultiert aus einem Großverfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens wurden ca. 3.000 Fälle und der dadurch verursachte Schaden erfasst.. Betrug bei Börsenspekulationen gem. § 263 StGB Der Täter veranlasst die Geschädigten (in der Regel über eine Kapitalanlage- oder Vermittlungsfirma) unter Vortäuschung hoher Kursgewinne und dem Verschweigen des Verlustrisikos zur Herausgabe und gegebenenfalls zum Nachschießen von Geldern zwecks Anlage an regulären Wertpapier-, Devisen-, Waren- oder Terminbörsen. Das überlassene Geld wird nicht oder nur teilweise angelegt oder durch gezielte, den Täter begünstigende "Gebührenschneiderei" aufgezehrt.. Fall-/Schadensentwicklung 2001 - 2005. 1.500 150. 180,98. 1.000 500 0. 100 52,70. 4,77. 30,80. 9,6. 1.440. 1.410. 834. 2001. 2002. 2003. Fallentwicklung. 177. 2004. 245. 50 0. 2005. Schadensentwicklung in Mio. Euro. Wertpapierbetrug gem. § 263 StGB Beim Wertpapierbetrug werden entweder ge- oder verfälschte Wertpapiere gehandelt oder echten (wertlosen) Papieren wird ein bestimmter, nicht zutreffender Wert zugeordnet. Im Berichtszeitraum wurden 20 Fälle erfasst, der Schaden betrug 189.087 Euro. Gegenüber dem Vorjahr (33 erfasste Fälle / Schaden 395.679 Euro) sind keine signifikanten Veränderungen zu verzeichnen.. Untreue bei Kapitalanlagegeschäften gem. § 266 StGB Der Täter verwendet Gelder, die ihm für Anlagegeschäfte (z. B. Immobilienkauf, Vermögensverwaltung, Anlage in Wertpapieren und Beteiligungen) treuhänderisch übergeben wurden, zweckwidrig und fügt dem Anleger dadurch einen Vermögensnachteil zu.. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2005 - Pressefreie Kurzfassung. 11.

(14) Bundeskriminalamt. Fall-/Schadensentwicklung 2001 - 2005. 1.500. 400,00. 349,10. 1.250. 300,00. 1.000 750. 200,00 118,30. 42,48. 500. 36,08. 250 0. 73,8. 100,00 0,00. 541. 863. 940. 324. 545. 2001. 2002. 2003. 2004. 2005. Fallentwicklung. Schadensentwicklung in Mio. Euro. Gründe für den Anstieg der Fallzahlen und des Schadens im Vergleich zum Vorjahr lagen in einem Großverfahren. Prospektbetrug gem. § 264a StGB Unter dem Aspekt des Anlegerschutzes stellt § 264a StGB insbesondere das Aufstellen unrichtiger, unvorteilhafter Angaben und das Verschweigen nachteiliger Tatsachen, z. B. in Prospekten, im Zusammenhang mit dem Angebot und dem Vertrieb von Wertpapieren und anderen Kapitalanlagen, unter Strafe. Fallentwicklung 2001 - 20056 222. 2005. 228. 2004. 258. 2003. 359. 2002 185. 2001 0. 6. 50. 100. 150. 200. 250. 300. 350. 400. 450. Der Prospektbetrug nach § 264a StGB ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt. Angaben zum Schaden entfallen somit an dieser Stelle.. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2005 - Pressefreie Kurzfassung. 12.

(15) Bundeskriminalamt. Verstöße nach dem Kreditwesengesetz und dem Wertpapierhandelsgesetz Verstöße nach dem Kreditwesengesetz und Wertpapierhandelsgesetz sind in der PKS als "Straftaten in Verbindung mit dem Bankgewerbe sowie Wertpapierhandelsgesetz (Kreditwesengesetz, Börsengesetz, Depotgesetz, Hypothekenbankgesetz, § 35 Bundesbankgesetz)" zusammengefasst.. Fall-/Schadensentwicklung 2001 - 2005. 700 600 500 400 300 200 100 0. 80,00 74,30. 40,00. 41,60 31,5 21,59. 521. 727. 216. 287. 324. 2001. 2002. 2003. 2004. 2005. Fallentwicklung. 2.2.3. 60,00. 57,42. 20,00 0,00. Schadensentwicklung in Mio. Euro. Arbeitsdelikte. Als Arbeitsdelikte werden alle Deliktsformen bezeichnet, die im Zusammenhang mit der Verletzung arbeitsrechtlicher Vorschriften stehen. Neben dem Tatbestand des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 266a StGB sind dies die illegale Vermittlung, Anwerbung und Beschäftigung nichtdeutscher Arbeitnehmer im Sinne der einschlägigen Bestimmungen des SGB III. Umfasst wird ferner das Verleihen und Entleihen von nichtdeutschen Arbeitnehmern ohne eine erforderliche Arbeitserlaubnis (§§ 15 und 15a AÜG). Nicht zuletzt sind diesem Deliktsbereich auch Verstöße gegen bestimmte Anzeigepflichten nach dem Sozialgesetzbuch, der Handwerksordnung und der Gewerbeordnung zugeordnet. Die Delikte der illegalen Beschäftigung, der illegalen Arbeitnehmerüberlassung sowie der illegalen Ausländerbeschäftigung werden vorrangig durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung verfolgt und daher nur zu einem geringen Anteil in der PKS abgebildet. Die in der PKS registrierten Arbeitsdelikte spiegeln daher die tatsächliche Situation nur unzureichend wider. Aus den überwiegend rückläufigen PKS-Daten sollte insoweit nicht der Schluss gezogen werden, dass die Arbeitsdelikte in Deutschland zurückgegangen sind.. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2005 - Pressefreie Kurzfassung. 13.

(16) Bundeskriminalamt. Das wirtschaftliche Gefälle zwischen Deutschland und anderen Staaten, unterschiedliche Lohnniveaus sowie die daraus resultierende vermutlich hohe Arbeitsmigration sprechen eher für eine Zunahme im Bereich der Arbeitsdelikte. Entsprechend der Regelungsvielfalt liegen die Zuständigkeiten für die Eindämmung und strafrechtliche Verfolgung der Arbeitsdelikte nicht allein bei der Polizei, sondern überwiegend bei der Zollverwaltung (FKS) und den Ordnungsbehörden. Dies erfordert eine enge behördenübergreifende Zusammenarbeit. Die Detailbetrachtung der Phänomene der Arbeitsdelikte ergibt folgendes Bild:. Beitragsbetrug z. N. von Sozialversicherungen und Sozialversicherungsträgern gem. § 263 StGB Der Arbeitgeber macht sich wegen Betruges strafbar, wenn er durch ein täuschendes Verhalten bei der für seinen Betrieb zuständigen Krankenkasse als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag einen Irrtum erregt, der bei dieser zu einer vermögensschädigenden Verfügung führt. Eine Täuschungshandlung liegt insbesondere dann vor, wenn der Arbeitgeber gegenüber der Einzugsstelle in Beitragsnachweisen unrichtige Angaben über die Zahl der Beschäftigten, die einbehaltenen Beitragsteile oder geschuldete Beiträge macht. Dabei trifft der Beitragsbetrug regelmäßig mit dem Vorenthalten von Arbeitsentgelt nach § 266a StGB zusammen.. Fall-/Schadensentwicklung 2000 - 2005. 1.200. 150,00. 1.137. 1.000. 125,00. 800 600 400 200. 100,00. 765. 75,00. 631. 604. 50,00 11,10. 18,40. 340. 14,13. 7,4. 9,2. 0 2001. 2002 Fallentwicklung. 2003. 2004. 25,00 0,00. 2005. Schadensentwicklung in Mio. Euro. Anmerkung: Die PKS 2004 wies eine fehlerhafte Schadenserfassung auf, die hier berichtigt wurde.. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2005 - Pressefreie Kurzfassung. 14.

(17) Bundeskriminalamt. Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgelten gem. § 266a StGB Der Arbeitgeber, der für seinen Arbeitnehmer Lohnsteuern nicht anmeldet und Sozialversicherungsbeiträge nicht abführt, macht sich wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und Vorenthalten von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) strafbar.. Fall-/Schadensentwicklung 2001 - 2005. 20.000 15.000. 142,4 95,4. 122,4 98,2. 86,9. 100,0. 10.000. 50,0. 5.000 0. 150,0. 11.943. 11.217. 13.921. 13.992. 13.270. 2001. 2002. 2003. 2004. 2005. Fallentwicklung. 0,0. Schadensentwicklung in Mio. Euro. Bei der statistischen Entwicklung ist festzustellen, dass bei einem geringen Rückgang der Fallzahlen ein deutlicher Rückgang der erfassten Schäden7 zu verzeichnen ist. Auch die Insolvenzverschleppung, die häufig mit dem Vorenthalten und der Veruntreuung von Arbeitsentgelt einhergeht, weist eine ähnliche Entwicklung auf.. Illegale Ausländerbeschäftigung gem. § 407 SGB III Grundsätzlich benötigen ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, eine Arbeitsgenehmigung (§ 4 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz). Wird ein ausländischer Arbeitnehmer ohne diese beschäftigt, liegt illegale Ausländerbeschäftigung vor. Eine Ausnahme gilt nach § 284 SGB III für die Staatsangehörigen der zuletzt beigetretenen EU-Staaten gem. Vertrag vom 16. April 20038. Diese benötigen eine so genannte Arbeitsgenehmigung-EU, die in der Regel befristet ausgestellt wird. Keine Arbeitsgenehmigung benötigen Ausländer, denen nach den Rechtsvorschriften der EU oder gemäß des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum Freizügigkeit zu gewähren ist, die eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder -berechtigung besitzen oder einen Status aufweisen, der in zwischenstaatlichen Vereinbarungen auf Grund eines Gesetzes oder durch Rechtsvorschriften bestimmt ist. Die nachfolgenden statistischen. 7. 8. Anmerkung: Die Schadenssumme war im Jahr 2004 aufgrund einer Fehlerfassung eines Landes um 44 Mio. Euro überhöht und wurde hier berichtigt. Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakische Republik.. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2005 - Pressefreie Kurzfassung. 15.

(18) Bundeskriminalamt. Angaben aus der PKS beinhalten sowohl die illegale Ausländerbeschäftigung als auch die illegale Arbeitnehmerüberlassung.. Fall-/Schadensentwicklung 2001 - 2005. 400. 4.000. 3.569. 300. 3.000. 200. 2.000 751. 948. 330. 277. 191. 92. 2001. 2002. 2003. 2004. 771. 100 0. Fallentwicklung. 4. 1.000 70. 0. 2005. Schadensentwicklung in Tsd. Euro. Die Veränderung in der Schadensentwicklung zwischen den Jahren 2004 und 2005 lässt sich damit erklären, dass zum einen im Jahr 2004 ein einzelnes Verfahren mit einer Schadenssumme von mehr als drei Millionen Euro erfasst wurde, und zum anderen im Jahr 2005 die endgültige Schadenserfassung zu den Fällen noch nicht abgeschlossen ist. Im Bereich der illegalen Ausländerbeschäftigung erfolgt die Feststellung der tatsächlichen Schadenssumme oftmals in einer sehr späten Phase des Strafverfahrens.. Arbeitsvermittlungsbetrug gem. § 263 StGB Der Arbeitsvermittlungsbetrug beinhaltet die arglistige Täuschung über die Vermittlung von Arbeitsplätzen oder Arbeitskräften mit dem Ziel, Vorschüsse oder Gebühren zu erlangen.. Fall-/Schadensentwicklung 2001 - 2005. 3.000. 2.500.000. 2.500. 2.000.000. 2.000 1.500. 2.627.848. 282.819. 1.000. 50.441. 500 0. 1.500.000. 477. 2.017. 2001. 2002 Fallentwicklung. 9. 2003. 1.000.000. 236.546. 35. 2004. 23.712. 63. 500.000 0. 2005. Schadensentwicklung in Tsd. Euro. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2005 - Pressefreie Kurzfassung. 16.

(19) Bundeskriminalamt. Ein aussagekräftiger Mehrjahresvergleich ist nicht möglich, da der Deliktsbereich maßgeblich durch Straftatenserien gekennzeichnet ist.. 2.2.4. Wettbewerbsdelikte. Unter Wettbewerbsdelikten werden alle Deliktsformen im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), das Markengesetz (MarkenG) sowie gegen das Wettbewerbsrecht nach dem StGB verstanden. Im Jahr 2005 wurden in der PKS 5.934 Fälle der Wettbewerbsdelikte9 registriert. Gegenüber 2004 bedeutet dies eine Steigerung um 22,8 % (1.100 Fälle). Beim Schaden war allerdings ein Rückgang um 85,5 % auf 13 Millionen Euro10 zu verzeichnen. Die zunehmend globale Wettbewerbssituation von Unternehmen dürfte sich auch in den steigenden Fallzahlen bei den Wettbewerbsdelikten widerspiegeln. Insbesondere die steigende Entwicklung beim Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie bei der Produkt- und Markenpiraterie können dafür als Beleg herangezogen werden. Nicht zuletzt wirken sich auf die Produkt- und Markenpiraterie (z. B. die Softwarepiraterie) die Veränderungen im Bereich der Internet-Nutzung, etwa in Form von zunehmenden Breitbandzugängen (z. B. DSL) und Flatrates, tatbegünstigend aus. Diese Entwicklung wird sich auch in Zukunft fortsetzen, insbesondere der Nutzung des Internets als Tatmittel im Bereich der Wettbewerbsdelikte dürfte eine weiter steigende Relevanz zukommen. Weiterhin ist, insbesondere beim Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, aber auch bei der Produkt- und Markenpiraterie, von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, da Unternehmen in diesen Fällen häufig einen Imageschaden befürchten und daher oftmals keine Anzeige erstatten. Die Detailbetrachtung der Wettbewerbsdelikte ergibt folgendes Bild:. Verrat von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen gem. § 17 UWG Der Arbeitnehmer eines Geschäftsbetriebes teilt aus Eigennutz, Wettbewerbsgründen, um einen anderen zu begünstigen oder in Geschäftsschädigungsabsicht ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis, das ihm auf Grund des Dienstverhältnisses anvertraut oder zugänglich gemacht worden ist, unbefugt an Dritte mit (§ 17 Abs. 1 UWG).. 9. 10. PKS-Schlüssel 8934; die PKS erfasst unter Wettbewerbsdelikten andere Delikte als der KPMD, es fehlen die Fälle des Subventionsbetruges. Siehe unter "Produkt- und Markenpiraterie": Dort steht einer Steigerung der Fallzahlen um 29,9% ein Rückgang der Schadenssumme um 83,5% gegenüber.. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2005 - Pressefreie Kurzfassung. 17.

(20) Bundeskriminalamt. Fallentwicklung § 17 I UWG 2001 - 2005 (PKS). 2005. 183 134. 2004 2003. 152. 2002. 129. 2001. 100. 0. 50. 100. 150. 200. Der Täter verschafft oder sichert sich unbefugt von einem Arbeitnehmer oder unter Einsatz besonderer Mittel und Methoden, aus Wettbewerbsgründen, Eigennutz, zu Gunsten eines Dritten oder in geschäftsschädigender Absicht ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, verwertet dieses unbefugt oder teilt es unbefugt jemandem mit (§ 17 Abs. 2 UWG).. Fallentwicklung § 17 II UWG 2001 - 2005 (PKS). 154. 2005 124. 2004. 117. 2003. 125. 2002. 153. 2001 0. 50. 100. 150. 200. In diesem Deliktsfeld ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, da Unternehmen in diesen Fällen einen Imageschaden befürchten und daher oftmals keine Anzeige erstatten. Für Delikte gem. § 17 Abs. 1 und 2 UWG wird in der PKS keine Schadenssumme ausgewiesen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Verrat von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen erhebliche Schäden verursacht, die nur schwer quantifizierbar sind.. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2005 - Pressefreie Kurzfassung. 18.

(21) Bundeskriminalamt. Straftaten nach dem UWG ohne § 17 UWG Straftaten nach dem UWG, welche der Wirtschaftskriminalität zuzuordnen sind, betreffen überwiegend Verstöße gegen § 16 Abs. 2 UWG (strafbare Werbung - früher § 6c UWG). Dabei werden Kunden im Schneeballsystem zur Abnahme von Waren, gewerblichen Leistungen oder Rechten veranlasst, indem ihnen besondere Vorteile versprochen werden, wenn sie wiederum weitere Kunden zum Abschluss gleichartiger Geschäfte bewegen.. Fallentwicklung 2001 - 2005 (PKS). 696. 2005. 786. 2004 2003. 741 2.385. 2002 2001. 1.294. 0. 500. 1.000. 1.500. 2.000. 2.500. 3.000. Ausschreibungsbetrug gem. § 298 StGB Gemäß § 298 StGB macht sich strafbar, wer bei einer Ausschreibung über Waren oder gewerbliche Leistungen ein Angebot abgibt, das auf einer rechtswidrigen Absprache beruht, die darauf abzielt, den Veranstalter der Ausschreibung zur Annahme eines bestimmten Angebots zu veranlassen.. Fallentwicklung 2001 - 2005 (PKS). 118. 2005 2004. 94 230. 2003 2002. 248. 2001. 65. 0. 50. 100. 150. 200. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2005 - Pressefreie Kurzfassung. 250. 300. 19.

(22) Bundeskriminalamt. Produkt- und Markenpiraterie11 Markenpiraterie ist das illegale Verwenden von Zeichen, Namen, Logos (Marken) und geschäftlichen Bezeichnungen, die von den Markenherstellern zur Kennzeichnung ihrer Produkte im Handel eingesetzt werden. Produktpiraterie ist das verbotene Nachahmen und Vervielfältigen von Waren, für die die rechtmäßigen Hersteller Erfindungs-, Design- und Verfahrensrechte besitzen. Primär verletzte Rechtsnormen sind das Markengesetz, Urheberrechtsgesetz, Geschmacksmustergesetz, Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Sortenschutzgesetz und das Halbleiterschutzgesetz. Weiterhin sind § 263 StGB (Betrug) und § 370 AO (Steuerhinterziehung) in Betracht zu ziehen.. Fall-/Schadensentwicklung 2001 - 2005. 6.000 5.000 4.000 3.000 2.000 1.000 0. 100. 79,5. 75 51,9. 50 27. 13,1. 10. 2.714. 2.858. 4.130. 3.963. 5.147. 2001. 2002. 2003. 2004. 2005. Fallentwicklung. 25 0. Schadensentwicklung in Mio. Euro. Im Bereich der Produkt- und Markenpiraterie ist eine gegenläufige Entwicklung von Fallzahlen und Schaden zu verzeichnen. Dieser statistischen Veränderung liegen drei Ermittlungskomplexe im Jahr 2004 mit sehr hohen Schadenssummen zu Grunde. Der Verkauf gefälschter Produkte verlagert sich weg vom klassischen Vertriebsweg (Straßenhandel, Märkte, Import-/Exportgeschäft) hin zum Internet12. Mit der weiteren Verbreitung und Nutzung des Internets steigt insoweit auch die Tatgelegenheit in diesem Deliktsfeld. Für die Bekämpfung von Straftaten der Produkt- und Markenpiraterie sind neben den Polizeibehörden auch die Zollbehörden im Rahmen der Überwachung des grenzüberschreitenden Warenverkehrs zuständig. Große Bereiche der Marken- und Produktpiraterie fallen 11. 12. Bei dem PKS-Schlüssel 7150 (Straftaten gegen die Urheberrechtsbestimmungen), der hier zu Grunde gelegt wird, handelt es sich um einen "Kombi-Schlüssel", der sowohl ein selbstständiger als auch ein Summenschlüssel ist. Als Summenschlüssel umfasst er die private Softwarepiraterie (7151), die gewerbliche Softwarepiraterie (7152), den Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach § 17 Abs. 1 UWG (7153) und den Verrat von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach § 17 Abs. 2 UWG (7154). „Gewerblicher Rechtschutz Jahresbericht 2005“ des BMF.. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2005 - Pressefreie Kurzfassung. 20.

(23) Bundeskriminalamt. damit in die Zuständigkeit des Zolls, da der Großteil der gefälschten Waren im Ausland (z. B. China) hergestellt und nach Deutschland importiert wird. Aus dieser Situation resultiert wie bei den Arbeitsdelikten eine enge Kooperation zwischen Polizei und Zoll, insbesondere dann, wenn es sich um die Identifizierung und strafrechtliche Verfolgung internationaler krimineller Organisationen handelt. Eine enge Abstimmung ist auch bei den anlassunabhängigen Recherchen im Internet erforderlich.. Subventionsbetrug gem. § 264 StGB Schutzgut des Subventionsbetruges ist in erster Linie die staatliche Wirtschaftsförderung. Subventionen sind Transferzahlungen nach Bundes- oder Landesrecht oder dem Recht der Europäischen Gemeinschaft. Ein Subventionsbetrug liegt vor, wenn Leistungen aus öffentlichen Mitteln an private oder öffentliche Betriebe oder Unternehmen, die zumindest zum Teil ohne marktmäßige Gegenleistungen gewährt werden und der Förderung der Wirtschaft dienen sollen, durch Täuschung über subventionserhebliche Tatsachen beantragt oder in Anspruch genommen werden.. Fall-/Schadensentwicklung 2001 - 2005. 1.500. 200. 175. 1.250. 150. 1.000 750 500. 68. 100. 75. 60. 57. 250 0. 730. 535. 625. 657. 627. 2001. 2002. 2003. 2004. 2005. Fallentwicklung. 2.2.5. 50 0. Schadensentwicklung in Mio. Euro. Insolvenzdelikte. Zum Phänomenbereich der Insolvenzdelikte zählen folgende Tatbestände: -. Insolvenzstraftaten im engeren Sinne (§§ 283 - 283d StGB),. -. Bankrott und besonders schwerer Fall des Bankrotts,. -. Verletzung der Buchführungspflicht,. -. Gläubiger- und Schuldnerbegünstigung,. -. Insolvenzverschleppung (§ 84 GmbH-Gesetz, §§ 130b, 177a HGB).. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2005 - Pressefreie Kurzfassung. 21.

(24) Bundeskriminalamt. Im Jahr 2005 wurden mit 15.093 Insolvenzdelikten13 geringfügig mehr Straftaten als im vergangenen Jahr polizeilich bekannt. Im Vergleich dazu lag die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2005 mit 36.843 um 6,0 % unter der des Vorjahres14. Trotz eines leichten Anstieges der Fallzahlen sank die Schadenssumme von 2,87 Milliarden Euro auf 2,25 Milliarden Euro im Jahr 2005. Mehr als die Hälfte des Gesamtschadens im Bereich der Wirtschaftskriminalität wird somit durch Insolvenzdelikte verursacht. Die Abnahme der Schadenssumme deutet darauf hin, dass viele kleinere Firmen „deliktisch insolvent“ geworden sind. Offensichtlich wird durch die Gläubiger schon nach sehr kurzer Zeit der Säumigkeit von Firmen ein Insolvenzverfahren in Gang gesetzt. Der Zeitraum der Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens wird auf diese Weise kürzer und der Schaden geringer gehalten. Mit Insolvenzstraftaten gehen oftmals weitere Begleitdelikte einher. So zahlen die Verantwortlichen von insolventen Unternehmen zumeist Monate vor Beantragung des Insolvenzverfahrens keine Arbeitnehmeranteile für die Versicherungsnehmer (strafbar gemäß § 266a StGB) oder versuchen durch Untreuehandlungen die Firma noch zu retten. Der durch Insolvenzdelikte verursachte volkswirtschaftliche Schaden liegt daher noch über dem ohnehin schon hohen Niveau der in der PKS ausgeworfenen Schadenssumme. Die Detailbetrachtung der Insolvenzdelikte, wie sie der KPMD definiert, ergibt folgendes Bild:. Bankrott gem. § 283 StGB In einer krisenhaften Situation - d. h. der Täter bzw. seine Firma ist überschuldet oder zahlungsunfähig - verringert der Täter die Insolvenzmasse entweder vorsätzlich zum Nachteil seiner Gläubiger oder führt durch übermäßigen persönlichen Aufwand oder ein nicht kaufmännischen Gepflogenheiten entsprechendes Verhalten die Insolvenz herbei.. 13. 14. PKS-Schlüssel 8932; die PKS erfasst unter Insolvenzdelikten andere Delikte als der KPMD, es fehlen die Fälle des Leistungs- und Warenkreditbetruges im Zusammenhang mit Insolvenzen. Quelle: www.destatis.de. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2005 - Pressefreie Kurzfassung. 22.

(25) Bundeskriminalamt. Fall-/Schadensentwicklung 2001 - 2005. 5.000. 925,9. 4.000 3.000. 1.000,0. 833,1. 800,0. 619,9 444,4. 418,8. 400,0. 2.000 1.000 0. 600,0. 3.369. 3.828. 4.199. 4.357. 4.348. 2001. 2002. 2003. 2004. 2005. Fallentwicklung. 200,0 0,0. Schadensentwicklung in Mio. Euro. Besonders schwerer Fall des Bankrotts gem. § 283a StGB Ein besonders schwerer Fall des Bankrotts ist in der Regel dann anzunehmen, wenn -. der Täter aus Gewinnsucht (z. B. "Firmenbestatter") handelt,. -. ihm von mehreren Gläubigern anvertraute hohe Vermögenswerte einer konkreten Gefährdung aussetzt oder. -. seine Gläubiger in wirtschaftliche Not bringt.. Fall-/Schadensentwicklung 2001 - 2005. 50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0. 50,0 40,0. 37,3. 30,0. 27,1 22,5 13,9. 10,0. 6,4. 29. 26. 19. 28. 22. 2001. 2002. 2003. 2004. 2005. Fallentwicklung. 20,0. 0,0. Schadensentwicklung in Mio. Euro. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2005 - Pressefreie Kurzfassung. 23.

(26) Bundeskriminalamt. Gläubigerbegünstigung gem. § 283c StGB Gläubigerbegünstigung liegt vor, wenn der Schuldner in Kenntnis seiner Zahlungsunfähigkeit einem Gläubiger zwecks Bevorzugung eine Sicherung oder Befriedigung gewährt, die der Gläubiger nicht oder nicht in der Art oder zu der Zeit beanspruchen kann.. Fall-/Schadensentwicklung 2001 - 2005. 300 250 200 150 100 50 0. 50,0. 44,2. 40,0 30,0 20,0. 27,6 9,0. 10,6. 11,1. 252. 265. 261. 273. 229. 2001. 2002. 2003. 2004. 2005. Fallentwicklung. 10,0 0,0. Schadensentwicklung in Mio. Euro. Schuldnerbegünstigung gem. § 283d StGB Ein Gläubiger oder ein Dritter begeht Schuldnerbegünstigung, wenn er im Interesse des Schuldners vorsätzlich in Kenntnis der drohenden Zahlungsunfähigkeit oder nach Zahlungseinstellung oder Konkurseröffnung dem Schuldner gehörende, in die Konkursmasse fallende Vermögensstücke verheimlicht oder beiseite schafft.. Fall-/Schadensentwicklung 2001 - 2005. 15,0. 50 10,2. 40. 8. 30 20 10 0. 10,0 5,0. 2,7. 1,8. 44. 47. 49. 38. 48. 2001. 2002. 2003. 2004. 2005. Fallentwicklung. 1,3. 0,0. Schadensentwicklung in Mio. Euro. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2005 - Pressefreie Kurzfassung. 24.

(27) Bundeskriminalamt. Insolvenzverschleppung (GmbHG, HGB) In Kenntnis der drohenden bzw. eingetretenen Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unterlässt es der Täter pflichtwidrig, innerhalb einer Dreiwochenfrist den vorgeschriebenen Insolvenzantrag zu stellen (§ 84 GmbHG, §§ 130b, 177a HGB).. Fall-/Schadensentwicklung 2001 - 2005. 8.000. 3,0. 2,5 2,2. 6.000 4.000. 1,9. 2,0. 1,6. 1,3. 1,0. 2.000 0. 6.719. 6.860. 7.498. 8.220. 8.421. 2001. 2002. 2003. 2004. 2005. Fallentwicklung. 0,0. Schadensentwicklung in Mrd. Euro. Leistungskreditbetrug i. Z. m. Insolvenzen gem. § 263 StGB Der Täter erlangt bzw. veranlasst betrügerisch (Werk-)Leistungen im Zusammenhang mit Insolvenzen ohne Bezahlung oder Gegenleistung bzw. nur gegen Anzahlung.. Fall-/Schadensentwicklung 2001 - 2005. 2.000. 100,0. 1.500. 80,0. 1.000. 38,0. 43,9 31,3. 0. 40,0. 32,7 22,9. 500. 20,0. 1.613. 1.634. 1.986. 1.473. 1.719. 2001. 2002. 2003. 2004. 2005. Fallentwicklung. 60,0. 0,0. Schadensentwicklung in Mio. Euro. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2005 - Pressefreie Kurzfassung. 25.

(28) Bundeskriminalamt. 2.2.6. Gesundheitsdelikte - Abrechnungsbetrug. Der Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen besteht in der betrügerischen Erlangung von Geldleistungen von Selbstzahlern, Krankenkassen, Krankenversicherungen und Beihilfestellen durch Angehörige medizinischer oder pharmazeutischer Berufe sowie durch Krankenhäuser und Sanatorien.. Fall-/Schadensentwicklung 2001 - 2005. 4.500 4.000 3.500 3.000 2.500 2.000 1.500 1.000 500 0. 166,0. 140,5. 25,3 12,6. 9,9. 883. 3.238. 3.411. 3.672. 3.781. 2001. 2002. 2003. 2004. 2005. Fallentwicklung. 160,0 140,0 120,0 100,0 80,0 60,0 40,0 20,0 0,0. Schadensentwicklung in Mio. Euro. Die Fallzahlen15 des Abrechnungsbetruges zeigten im Jahr 2005 einen leichten Anstieg gegenüber dem Vorjahr. Die Schadenssumme ging verfahrensbedingt sehr stark zurück. Die hohen Schadenssummen der Jahre 2003 und 2004 resultierten jeweils aus zwei Großverfahren mit Schäden von 130 Millionen bzw. 145,3 Millionen Euro. Verstärkte Aktivitäten der Strafverfolgungsbehörden (bspw. die Einrichtung von spezialisierten Ermittlungsgruppen) sowie die mittlerweile hohe Sensibilität der Krankenkassen sowie der Patienten dürften dazu führen, dass sich die Fallzahlen des Abrechnungsbetruges im Gesundheitswesen auch zukünftig auf diesem Niveau mit steigender Tendenz bewegen werden. Zukünftige Anstiege der Fallzahlen werden dabei überwiegend auf eine weitere Aufhellung des Dunkelfeldes zurückzuführen sein.. 15. In der PKS werden alle Fälle des Abrechnungsbetruges - nicht nur die im Gesundheitswesen - unter Schlüssel 5181 erfasst.. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2005 - Pressefreie Kurzfassung. 26.

(29) Bundeskriminalamt. 3.. GESAMTBEWERTUNG UND AUSBLICK. Die Vielfalt und Unterschiedlichkeit der Delikte im Zusammenhang mit dem Wirtschaftsleben sowie die Vielzahl und Komplexität relevanter Einflussfaktoren erschweren eine Gesamtbewertung der Wirtschaftskriminalität. Hinzu kommt, dass Großverfahren mit Hunderten oder Tausenden von Einzelfällen die statistische Entwicklung und die Analyse von Zeitreihen verzerren. Aus den steigenden Fallzahlen kann daher nicht unmittelbar auf eine Verschärfung der Kriminalitätslage in diesem Bereich geschlossen werden. Auch im Jahr 2005 waren Großverfahren ausschlaggebend für den Anstieg in einzelnen Phänomenbereichen. Insgesamt bewegt sich die im Jahr 2005 festgestellte Wirtschaftskriminalität innerhalb der statistischen Bandbreite der letzten fünf Jahre. Der verursachte Schaden in Höhe von 4,2 Milliarden Euro im Jahr 2005 macht andererseits deutlich, dass dieser Deliktsbereich - ungeachtet der Probleme bei der quantitativen Bewertung - sehr negative volkswirtschaftliche und sozialpolitische Folgen verursacht. Zu nennen sind hier bspw. Wettbewerbsverzerrungen, Arbeitsplatzverluste, eine noch stärkere Belastung der Sozialkassen sowie Vertrauensverluste im internationalen Wettbewerb und damit Auftragsrückgänge. Wirtschaftskriminalität wird auf Grund der negativen Wirkungen in vermutlich nicht geringem Ausmaß von den betroffenen Unternehmen nicht angezeigt und bleibt damit polizeilich unbekannt. Eine belastbare quantitative Aussage zum Dunkelfeld ist zwar nicht möglich, von einem Vielfachen der Fallzahlen ist dennoch auszugehen. Die Wirtschaftskriminalität wird auch in Zukunft ein hohes Gefährdungs- und Schadenspotential und damit eine hohe Bedeutung für die Kriminalitätslage in Deutschland haben. Die sich verändernden wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen werden auch neue oder verbesserte Tatgelegenheitsstrukturen für die Wirtschaftsstraftäter hervorbringen (z. B. Internet) und für eine anhaltende Dynamik bei der Entwicklung der Wirtschaftskriminalität sorgen. Die Strafverfolgungsbehörden müssen sich dadurch immer wieder neuen Herausforderungen stellen, denen mit dem notwendigen Ressourceneinsatz auf polizeilicher Seite, aber auch mit flexiblen und effizienten Kooperationsformen, behördenübergreifend und mit der Wirtschaft, zu begegnen ist.. Bundeslagebild Wirtschaftskriminalität 2005 - Pressefreie Kurzfassung. 27.

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