NACHRICHTEN
Seminar
über wirtschaftliche Praxisführung
Seit Inkrafttreten des „Kranken- versicherungs-Kostendämpfungs- gesetzes" (KVKG) sind sinkende Einnahmeüberschüsse in der Pra- xis des niedergelassenen Kassen- arztes aufgrund der laufenden Ko- stenexpansion auf der Beschaf- fungsseite programmiert. Eine Seminarveranstaltung „Medica"
1980 in Düsseldorf am 19. Novem- ber (von 9 bis 18.30 Uhr, Raum 8) stellt konsequent die betriebswirt- schaftlichen Entscheidungsfelder für den Praxisinhaber in den Mit- telpunkt, in denen noch erhebli- che Reserven auf der Kosten- und Einnahmeseite auszuschöpfen sind.
Thema Nummer 1 stellt die Finanz- und Liquiditätsplanung der Arzt- praxis in den Vordergrund. Häufig zeigt erst die betriebswirtschaftli- che Beratung der Arztpraxis, daß bereits bei der Finanzierung er- hebliche Mittel verschenkt wer- den. Ziel des Referates zu diesem Themenbereich ist es, dem Arzt die verschiedenen Finanzierungs- arten transparent zu machen so- wie alle vertraglich zu vereinba- renden Kriterien aufzuzeigen, die letztlich zur effektiven Gesamtbe- lastung führen. Darüber hinaus sollen Anhaltspunkte gegeben werden, wie durch eine Harmoni- sierung der Einzahlungs- und Aus- zahlungsströme im Rahmen der Liquiditätsplanung Kosten einge- spart werden können.
„Aktuelle Steuerfragen", lautet der zweite Themenschwerpunkt.
Aufgrund des Fehlens wichtiger Informationen nutzen zu wenige Ärzte die nach wie vor bestehen- den legalen Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu senken. Gegenstand des Referats ist es, die Teilnehmer über die grundsätzlichen aktiven Gestaltungsmöglichkeiten ihrer steuerlichen Situation zu informie- ren und ihnen Ansätze aus der ak- tuellen Steuerrechtsprechung an die Hand zu geben.
Aktuell ist auch der dritte Referats- komplex „Rationalisierung durch den Einsatz von Praxiscompu- tern".
Die Fülle der Publikationen über den Einsatz von Praxiscomputern im administrativen Bereich ist Ausdruck für den hohen Bedarf der niedergelassenen Ärzteschaft an einsatzfähigen und getesteten Systemen für die Praxis. Ebenso stark ist natürlich der Druck von der Anbieterseite mit dem Ziel, möglichst schnell und möglichst viele mehr oder weniger ausgereif- te und preislich kaum vertretbare Praxisrechner zu installieren. Der Referent zieht eine realistische Bi- lanz hinsichtlich der Leistungs- möglichkeiten und -grenzen der- zeitiger Praxiscomputersysteme.
Auf die langjährigen Forschungs- erfahrungen des Zentralinstitutes der kassenärztlichen Bundesver- einigung (ZI), Köln, wird einge- hend hingewiesen.
Das „Abrechnungsseminar" wird aktuelle Fragen zur wirtschaftli- chen Kassenabrechnung diskutie- ren, da viele Ärzte gerade auf- grund der Gebührenordnungsän- derungen in jüngerer Zeit erheb- lich verunsichert sind. Unter der Anleitung von Prüfärzten wird das Wissen und die Fähigkeit ver- mittelt, durch ein der ärztlichen Handlungsweise adäquates Anset- zen der Gebührenordnungsziffern spätere Auseinandersetzungen mit der Abrechnungsstelle zu ver- meiden. EM
In einem Satz
Weiterbildungsstellen — In der Bundesrepublik Deutschland ste- hen auf rund 11 000 Hochschul- absolventen nur 6000 ärztliche Weiterbildungsstellen zur Verfü- gung, teilte der Berufsverband der Praktischen Ärzte und Ärzte für Allgemeinmedizin Deutschlands (BPA) e. V. anläßlich des 3. Deut- schen Hausärztetages in Freiburg i. Br. mit. EB
Gesundheitsministerium warnt vor
Beres-Tropfen
Das Bundesministerium für Ju- gend, Familie und Gesundheit hat vor sogenannten Beres-Tropfen gewarnt, die als Heilmittel gegen Krebs angepriesen wurden. Ein Sprecher betonte, die Tropfen sei- en von „zweifelhafter Zusammen- setzung" und „völlig unwirksam".
Als Arzneimittel seien sie in der Bundesrepublik nicht zugelassen.
Nachdem jedoch auch eine deut- sche Illustrierte („Neue Revue") über das angebliche Wundermittel berichtet habe, sei ein Schwarzer Markt entstanden, auf dem für ei- ne Flasche der Tropfen angeblich bis zu 200 DM bezahlt wurden. EB
Tierversuche:
Der Wissenschaftler entscheidet
Nur der medizinische Wissen- schaftler selbst kann entscheiden, ob ein Tierversuch zu medizini- schen Zwecken sinnvoll und un- umgänglich ist. Rechtsvorschrif- ten können ihn aus dieser Verant- wortung nicht entlassen, da Be- hörden nicht den notwendigen Sachverstand haben und eine Be- schränkung der Wissenschaft und Forschung im übrigen aus verfas- sungsrechtlichen Gründen unzu- lässig ist. Diese erfreuliche An- sicht vertrat Bundeslandwirt- schaftsminister Josef Ertl auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten
Richard Müller, Bayreuth. Die zu- ständige Behörde kann im Rah- men des Tierschutzgesetzes nur die Einhaltung mehr formaler Grundsätze prüfen: Erscheint die Darlegung des Wissenschaftlers plausibel, sind die personellen und sachlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Versu- che gegeben, ist eine ausreichen- de Fürsorge für die Tiere sicherge- stellt. Besonders streng ist im Tier- schutzgesetz der Erwerb von Hun- den und Katzen zu Versuchszwek- ken geregelt. HO
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT 2524 Heft 43 vom 23. Oktober 1980