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Archiv "Bundesgerichtshof: Erneutes Urteil zum Zielleistungsprinzip" (25.08.2008)

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A1806 Deutsches ÄrzteblattJg. 105Heft 34–3525. August 2008

S T A T U S

lichen Übergriffen. Mit einer von ihnen fahre ich im Jeep durch das Dorf, um Patienten „einzusammeln“

(nein, diese kamen nicht immer frei- willig). Die Schwester kennt ihre Patienten und weiß genau, wer da-

von profitieren könnte, dieses Mal vom Arzt gesehen zu werden.

In den kleinen bunten Häusern, die alle staatlich gebaut wurden, leben meist Großfamilien. Obwohl genü- gend Häuser zur Verfügung stehen, ziehen mehrere Familien einer Sip- pe zusammen in ein kleines, spärlich möbliertes Haus. Die leer stehenden Häuser fallen dann dem Vandalismus zum Opfer – und die Skabies-Mil- ben können sich hervorragend auf die ganze Sippe ausbreiten. Vor den

Häusern stehen meist Igluzelte, die den Bewohnern ein wenig Intimität für gewisse Stunden gewährten.

Die Sprechstunden waren für mich sehr kurzweilig. Den Chirur- gen assistierte ich bei Zirkumzisio- nen, die die indigenous people aus kulturellen Gründen fordern. Diese Eingriffe wurden früher bei kulti- schen Riten unsteril und teilweise unprofessionell ausgeführt, was zu Komplikationen wie Infektionen und Behinderungen bei einer Erektion und Kohabitation geführt hatte. Den kulturellen Regeln entsprechend, darf bei diesen Eingriffen keine Frau an- wesend sein, sondern nur die älteren Männer der Familie. Einige nehmen die entfernte Haut an sich, um sie für traditionelle Rituale zu verwen- den. Einmal wurde unser Handeln auch durch magisch anmutende Ge- sänge begleitet, von Männern, die sich die Gesichter bemalt hatten.

Bei den pädiatrischen und allge- meinmedizinischen Sprechstunden standen vor allem die Folgen des rheumatischen Fiebers an Niere und Herz im Mittelpunkt. Das rheumati-

sche Fieber grassiert geradezu unter den Ureinwohnern. Einen ganz klei- nen Patienten ließen wir nach der pädiatrischen Sprechstunde mit sei- ner Mutter nach Darwin ausfliegen.

Ein angeborener Herzfehler, der nun jäh die Perzentilenkurve nach unten drückte, zwang den Pädiater, die ängstliche Mutter zu diesem Schritt zu bewegen. Wieder in Darwin ge- landet, war es meine Aufgabe, die Mutter und ihr Kind im Kranken- haus zu übergeben, weil ich sowieso auf dem Gelände untergebracht war.

Stolz und angespornt von der Ver- antwortung verließ ich die beiden erst, als ich sicher sein konnte, dass die pädiatrische Abteilung (natür- lich) alles im Griff hatte.

Nachdem ich meinen Kommilito- nen Bericht erstattet und ein schnel- les Abendessen zu mir genommen habe, falle ich müde und sehr zufrie- den ins Bett. Es ist 23 Uhr, seit 5.30 Uhr bin auf den Beinen. Ich bin mir sicher: Morgen werde ich wieder im Outreach-Büro nachfragen, ob ich noch einmal mitfliegen darf. I Wolfgang Johannes Unkhür

GOÄ-RATGEBER

Das sogenannte Zielleistungsprinzip ist in der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in

§ 4 Absatz 2 a verankert. Dort heißt es: „Für ei- ne Leistung, die Bestandteil oder eine beson- dere Ausführung einer anderen Leistung nach dem Gebührenverzeichnis ist, kann der Arzt ei- ne Gebühr nicht berechnen, wenn er für die andere Leistung eine Gebühr berechnet. Dies gilt auch für die zur Erbringung der im Gebüh- renverzeichnis aufgeführten operativen Leis- tungen methodisch notwendigen Einzelschrit- te.“ Die Bundesärztekammer vertritt seit Lan- gem die Auffassung, dass dieses Zielleistungs- prinzip sowie die Allgemeinen Bestimmungen zum Abschnitt L GOÄ nur methodisch notwen- dige Leistungen beinhalten und keine im Ein- zelfall medizinisch notwendigen Leistungen (vergleiche auch „Zur Vergütung privatärztli- cher Operationsleistungen“, Schulte-Nölke, NJW 32/2004, S. 2273 ff.).

Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu diesem Thema beschäftigt sich mit der Nebeneinanderberechnung von verschiedenen

(Ziel-)Leistungen im Thoraxraum (BGH, Az.: III ZR 239/0). Wichtiger als dieser konkrete Einzelfall sind die grundsätzlichen Äußerungen zum Ziel- leistungsprinzip, die im Zusammenhang mit den Urteilen des BGH zur Thyreoidektomie (BGH, Az:

III ZR 344/03) und zum Hallux valgus (BGH, Az.:

III ZR 217/05) zu sehen sind und die die Auffas- sung der Bundesärztekammer stützen. So heißt es in der Begründung des aktuellen Urteils: Das in § 4 Abs. 2 a Satz 2 GOÄ enthaltene Zielleistungs- prinzip finde seine Grenze an dem Zweck dieser Bestimmung, eine doppelte Honorierung ärztli- cher Leistungen zu vermeiden. Die Frage, ob im Sinn des § 4 Abs. 2 a GOÄ und des Absatzes 1 Satz 1 der Allgemeinen Bestimmungen des Ab- schnitts L einzelne Leistungen methodisch not- wendige Bestandteile der in der jeweiligen Leis- tungsbeschreibung genannten Zielleistung sei- en, könne nicht danach beantwortet werden, ob sie im konkreten Einzelfall nach den Regeln ärzt- licher Kunst notwendig seien, damit die Zielleis- tung erbracht werden könne. Vielmehr seien bei Anlegung eines abstrakt-generellen Maßstabs

wegen des abrechnungstechnischen Zwecks dieser Bestimmung vor allem der Inhalt und sys- tematische Zusammenhang der in Rede stehen- den Gebührenpositionen zu beachten und deren Bewertung zu berücksichtigen. Im Urteil selbst wird ausgeführt, dass einem einheitlichen Behand- lungsgeschehen auch mehrere Zielleistungen zugrunde liegen könnten, sei nach der jeweiligen Leistungslegende ebenfalls möglich. Absatz 2 der Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts L belege, dass auch die Gebührenordnung von ei- ner solchen Möglichkeit ausgehe, indem sie die Abzugsleistungen für die Eröffnung der Brust- oder Bauchhöhle vorsehe. Daran werde deutlich, dass es einer genaueren Betrachtung einer in Rede stehenden Gebührenposition bedürfe und aus dem Umstand, dass nach ärztlicher Kunst ver- schiedene Leistungen in zeitlichem Zusammen- hang zu erbringen seien, nicht ohne Weiteres zu schließen sei, es läge nur eine Zielleistung vor.

Es ist im Sinne der Ärzte, dass von höchster Instanz erneut der Auslegung, dass alles zum Zielleistungsprinzip gehört, was im konkreten Einzelfall erforderlich gewesen ist, eindeutig ei- ne Absage erteilt wird. Dr. med. Anja Pieritz

Bundesgerichtshof: Erneutes Urteil zum Zielleistungsprinzip

Auf zu den indi- genous people:

Mit der zweimotori- gen Piper geht’s in eine andere Welt.

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