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Der Umbau von der Zentralstelle für Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung (ZS LLFB) in das IWB geht mit einigen, kaum überhörbaren Nebengeräuschen über die Bühne

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Academic year: 2022

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I 039/2006 ERZ 26. April 2006 48C Interpellation

0895 Blaser, Heimberg (SP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 23.01.2006

Wo steht das Institut für Weiterbildung (IWB) der Pädagogischen Hochschule des Kantons Bern (PHBern) in seinem Aufbau und wohin geht die Reise?

Die PH hat im letzten September ihre Tätigkeit aufgenommen und die Lernenden lassen sich in gut strukturierten Studiengängen zu Lehrerinnen und Lehrer auf verschiedenen Schulstufen ausbilden.

Weit weniger klar und erfolgreich als das Grundstudium platziert sich das IWB in der Bildungslandschaft. Der Umbau von der Zentralstelle für Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung (ZS LLFB) in das IWB geht mit einigen, kaum überhörbaren Nebengeräuschen über die Bühne. Der Grosse Rat hat sich in dieser Sache auch mit Vorstössen befasst.

Die Sorge, dass das Kursangebot nicht den Bedürfnissen der Lehrerschaft entspricht oder bewährte Angebote wie zum Beispiel Weiterbildungskurse des Lernwerks Bern oder von LEBE nicht mehr durchgeführt werden können, ist gross. Es steht ebenfalls die Sorge im Raum, dass das IWB einen aufgeblähten Overhead aufbaut und dadurch das Angebot zu teuer wird. Das IWB steht vor der Herausforderung Bewährtes zu pflegen, aber auch Neuerungen zu wagen.

In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:

1. Warum werden anerkannte, praxisorientierte und kostengünstige Produkte bzw.

Angebote wie die Fortbildung in der Region von LEBE, die Kurse des Lernwerks Bern, die Aus- und Fortbildung von Schulleitungen (AFS), das Tandem Projekt der ZS LLFB, die IPS-Plattform (Selbstgesteuertes Netzwerk ehemaliger Projektschulen), Zertifikatslehrgang von AFQS (Aus- und Fortbildung von Q-Fachpersonen im Schulbereich) nicht weitergeführt bzw. nur in einem stark reduzierten Umfang angeboten?

2. Die Teilnehmerstunde kostete bei der ZS LLFB zwischen Fr. 50 – 60.- 2.1 Was kostet künftig im IWB die Teilnehmerstunde?

2.2 Welchen Beitrag haben die Lehrpersonen an die Kosten zu bezahlen?

2.3 Sind obligatorische Kurse auch kostenpflichtig?

2.4 Müssen Schulen, bzw. Gemeinden neu Weiterbildungsgelder in ihr Budget aufnehmen?

2.5 Warum werden kostengünstige, praxis- und basisorientierte Angebote nicht mehr bzw. nur noch stark reduziert unterstützt? (z.B. IPS-Plattform, LEBE, Lernwerk)

3. Wie werden die Grundsätze „Teilautonomie bzw. Selbststeuerung und Selbstverantwortung der Schulen“ bezüglich der Weiterbildung durch das IWB umgesetzt?

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4. Können die Schulen ihre Weiterbildung zukünftig nach ihren Bedürfnissen steuern?

5. Wie lange kann das IWB im Kanton Bern als Monopolanbieter auftreten? (z.B.

Anerkennung von Schulleitungsausbildungen anderer Kantone, H-Kurse)

6. Wie werden moderne Erkenntnisse zeitgemässer Führungsgrundsätzen wie flache Hierarchien, Delegation von Kompetenzen im IWB umgesetzt?

Antwort des Regierungsrates

Allgemeines

Im Rahmen der Strategischen Aufgabenüberprüfung SAR hat der Grosse Rat des Kantons Bern einer Reduktion der Mittel für die Weiterbildung der Lehrkräfte um 4 Mio. Franken zugestimmt. 3.5 Mio. Franken waren bei der Zentralstelle für Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung (ZS LLFB), 0.5 Mio. Franken beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt einzusparen. Die Realisierung des SAR-Beschlusses fällt zeitlich mit dem Transfer der ZS LLFB als Institut für Weiterbildung (IWB) in die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PH) zusammen. Dieser Umstand erweckt den Eindruck, die Reduktion des Angebots im Bereich der Weiterbildung sei eine Folge der Integration des IWB in die PH.

Dies trifft nicht zu. Die Reduktion der finanziellen Mittel erforderte eine Überprüfung sowohl des Weiterbildungsangebots der ZS LLFB als auch desjenigen der von der ZS LLFB mit Weiterbildungsangeboten beauftragten Institutionen. Im Sinne einer Optimierung wurden die Angebote am geltenden Lehrplan und am Bildungsauftrag ausgerichtet und angepasst.

Antworten auf die einzelnen Fragen

1. Die regionalen Tagungen des Berufsverbandes Lehrerinnen und Lehrer Bern (LEBE) werden bis auf weiteres weitergeführt.

Das Weiterbildungsangebot von lernwerk bern wird weiterhin durch Beiträge unterstützt.

Das Aus- und Weiterbildungsangebot für Schulleitungen und für Verantwortliche für Qualitätsfragen in den Schulen wird ausgebaut.

Verschiedene Angebote des IWB bieten die Möglichkeit, grundlegende Fragen des Lehrens und Lernens zu bearbeiten. Im Rahmen dieser Angebote werden Methoden der Tandem-Arbeit aufgenommen und weitergeführt.

Schulische Netzwerke als Unterstützungs- und Dienstleistungsangebot werden im IWB neu aufgebaut.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die in der Frage 1 aufgeführten Weiterbildungsangebote grösstenteils weitergeführt werden. Es ist jedoch unerlässlich, dass die Weiterbildungsangebote periodisch überprüft und an den Bedarf angepasst werden und aus Kostengründen reduziert werden mussten. BIVOS ist auf den deutschsprachigen Teil des Kantons beschränkt.

2. Die Teilnehmerstunde im Rahmen der kursorischen Weiterbildung kostete bei der ZS LLFB zwischen Fr. 18.00 (z.B. Deutschkurse) und Fr. 33.00 (Informatikkurse). Die Kosten einer Teilnehmerstunde sind abhängig von der Art des Weiterbildungsangebots und von der Anzahl Teilnehmender.

2.1 Die Kosten einer Teilnehmerstunde im IWB bewegen sich im bisherigen Rahmen.

Durchschnittlich kostet eine Teilnehmerstunde Fr. 25.00.

2.2 Der Beitrag der Lehrpersonen an die Kosten von Weiterbildungsveranstaltungen richtet sich nach dem vom Arbeitgeber festgelegten dienstlichen Interesse.

Weiterbildungsangebote, die von der Erziehungsdirektion als obligatorisch erklärt oder als im vollen dienstlichen Interesse definiert werden, sind für die Lehrpersonen nach wie vor kostenlos.

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2.3 Bei obligatorische n Kursen trägt die Erziehungsdirektion die gesamten Kosten, einschliesslich allfälliger Stellvertretungskosten.

2.4 Die Umsetzung der als Postulat überwiesenen Motion Indermühle (M156/2005) sieht vor, dass den Schulen finanzielle Mittel für die Weiterbildung zur Verfügung gestellt werden. Für den Kanton entsteht dadurch keine Mehrbelastung, weil die entsprechenden Mittel beim IWB reduziert werden. Die Gemeinden müssen keine Mittel für die Weiterbildung der Lehrkräfte in ihr Budget aufnehmen.

2.5 Als Folge des SAR-Beschlusses wurde das gesamte vom Kanton finanzierte Weiterbildungsangebot für Lehrpersonen überprüft. Das IWB bietet nach wie vor - wenn auch in einem reduzierten Umfang - Weiterbildungsangebote an, die auf die Kernaufgaben der Schule bzw. des Unterrichtens ausgerichtet und damit auch praxis- und basisorientiert sind. Auch die Trägerorganisationen bieten weiterhin, aber auch in einem reduzierten Umfang, spezifische Weiterbildungen an.

3. Die Umsetzung der Grundsätze „Teilautonomie bzw. Selbststeuerung und Selbstverantwortung der Schulen“ ist nicht Aufgabe des IWB, sondern der Schulen selbst im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen. Das IWB bietet jedoch Unterstützung für diesen Prozess an und zwar in Form von verschiedenen Angeboten wie Weiterbildungen und Beratungen für die Schulleitungen. Es besteht die Absicht, die Selbstverantwortung der Schulen und der Schulleitungen zu stärken. So wird beispielsweise in der Revision der Verordnung vom 21. Dezember 1994 über die Anstellung der Lehrkräfte (LAV) die Möglichkeit von Mitarbeitergesprächen geschaffen.

Dabei wird die Schulleiterin oder der Schulleiter auch den Weiterbildungsbedarf bzw.

das Weiterbildungsbedürfnis einer Lehrperson thematisieren können.

4. Durch den Transfer von finanziellen Mitteln vom IWB zu den Schulleitungen werden die Schulen ihre Weiterbildung in Zukunft vermehrt nach ihren Bedürfnissen steuern können.

5. Das IWB hat keine Monopolstellung bei der Weiterbildung von Lehrpersonen. Es unterscheidet sich jedoch von den meisten anderen Anbietern insofern, als es eine Institution der PH und somit des Kantons ist und dadurch Leistungen zu erbringen hat, die durch die Ziele und Vorgaben des Regierungsrates und durch die Vorgaben in der Leistungsvereinbarung zwischen der Erziehungsdirektion und der PH klar definiert sind. Es ist deshalb folgerichtig, dass Weiterbildungsangebote mit einem engen Bezug zum Berufsauftrag der Lehrkräfte in erster Linie vom IWB geplant und durchgeführt werden.

Dass das IWB keine Monopolstellung hat, zeigt sich auch daran, dass die Erziehungsdirektion Verträge mit weiteren Anbietern von Weiterbildung abschliesst (LEBE, lernewerk bern, Verband bernischer Musikschulen). Bei Bedarf kann die Erziehungsdirektion mit weiteren Anbietern von Weiterbildung Verträge abschliessen.

Die Lehrpersonen erhielten bisher und erhalten auch in Zukunft einen Teil der Kurskosten zurückerstattet, falls sie Weiterbildungsveranstaltungen bei anerkannten Organisationen ausserhalb des IWB besuchen.

Durch den Mitteltransfer an die Schulleitungen haben die Schulen vermehrt die Möglichkeit, die Weiterbildungsangebote von weiteren Anbietern zu nutzen. Die Öffnung des Marktes stellt für das IWB eine Herausforderung dar, der es sich gerne stellt.

6. Nach Artikel 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 8. September 2004 über die deutschsprachige Pädagogische Hochschule (PHG) ist die PH eine öffentlich- rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit, die innerhalb der Grenzen von Verfassung und Gesetz autonom ist. Die Führungsgrundsätze, die in der PH zur Anwendung kommen, gehören eindeutig zum Autonomiebereich der PH. Die PH verfügt über zweckmässige Führungsinstrumente.

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An den Grossen Rat

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