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Walter Blass Im Gespräch

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Das Budget- und Personalrecht!

Jede einzelne Universität wird in Zukunft ihr Personal nach den Mögüchkeiten des Budgets beschäf- tigen und bezahlen.

Alle Uni-Bediensteten werden zu Privatangestellten der Universität.

Das kann für manche positiv sein, aber für viele eine soziale Schlech- tersteIlung bedeuten. Vollzeit- be chäftigung wird zur Rarität, zeitabhängige Verträge die Regel.

ur die jetzt beamteten Kollegin- nen und Kollegen verbleiben in diesem Statu in einem "Amt für Beamte der TUGraz". Derzeit gilt das Budget als noch gesichert, aber in5Jahren auch noch?

Die Folgekosten dieser Ausgliederong aus der direkten Verantwortung des Bundes sind kaum abschätzbar.

Bisherige Schätzungen nennen einen Wert von mehr als 20 Prozent des jährlichen Budgets.

Wenn die Aussagen von Finanz- minister Grasser gültig sind, dürfen die Unis nicht mehr kosten.

Dh. wahrscheinlich weniger Raum, Personal, Service (EDV, Biblio- thek) und daher weniger Lehran- gebot und Ressourcen.

Selbstverständlich auch die Abschaffung der Selbstbestimmung der Universitäten durch einen Universitätsrat, in dem kein Uni- versitätsangehöriger sitzen darf!

Ein Kollege sagte: "Das ist ver- gleichbar mit einer Regierung der autonomen Region Südtirol, in der kein Südtiroler vertreten sein darft"

Das alles kann nicht als Autonomie der niversität verstanden werden.

Die drei "Volluniversitäten" sind erst zwei Jahre in der Autonomie des UOG 93 und bemerken leider erst jetzt, wie autonom sie verwalten können. Die TUGraz lebt dieses System schon 6Jahre und weiss über die Vorzüge bestens bescheid.

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Die ist ja nicht mehr gewollt. Bei einer Besetzung der Gremien mit 50 Prozent plus einer Person Professoren kann gegen den Willen dieser Gruppe n\chts um- gesetzt werden. Es gibt als einziges Kollegialocgan nur mehr den Senat mit der Kompetenz für Studien- und Prüfungsangelegenheiten und für Gleichbehandlungsfragen.

Ansonsten ist der Senat zu einem

"defaeto Beratungsorgan"degrndiert.

In den entscheidenden Leitungs- gremien wie UNI-Rat oder Rektorat gibt es keine gruppenspezifischen Vertretungen. Ein Recht, für das uns derzeit noch andere Unis beneiden, ist zB die öffentliche Zugänglich- keit jeder Sitzung eines Kollegial- organes. Ob dies in Zukunft noch ermöglicht (gewünscht) wird?

Die betriebs rätliche Mitbestim- mung der Belegschaft, die ich vertrete, wird im vorliegenden Entwurf aufgrund explizit ange- führter Bestimmungen über Tendenzbetriebe (dies ist die Uni als Bildungseinrichtung) gewaltig eingeschränkt. Es bleiben von den Bestimmungen des Arbeitsver- fassungsgesetzes vornehmlich nur Anhörungsrechte übrig.

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Esmag, je nach Studieru:ichtung, Sinn machen. Aber an den Technischen Unis den "Diplom-Ingenieur" ab- zuschaffen ist gedankenlos! Bisher waren Diplom-Ingenieure weltweit begehrt und anerkannt. Die FHs haben nicht ohne Grund und Analyse des Marktes diesen Titel für sich vereinnahmt. (FH hat meist keinen Platz auf der VisitenkarteQ

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