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Archiv "Au-pair-Agenturen: Einheitliche Qualitätsstandards" (22.04.2005)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 102⏐⏐Heft 16⏐⏐22. April 2005 AA1153 rer mit Burn-out-Syndrom

könnten nicht für einen hochwertigen Unterricht Sor- ge tragen. Die Ursachen für diese immer häufiger vor- kommende Erkrankung sieht der Wissenschaftler in feh- lenden Freiräumen und au- tonomen Entscheidungsmög- lichkeiten.

Auch die Schüler würden eine bessere Beziehung zu ih- rer Schule entwickeln, wenn sie mehr Möglichkeiten der Mitbestimmung und Mitge- staltung hätten. Um sich in der Schule wohl zu fühlen, bedarf es auch einer ange- nehmen Atmosphäre, die be- stimmt wird von den bauli- schen Voraussetzungen, der Gestaltung von Schulhof und Klassenräumen. Doch bereits durch das Angebot von ge- sunder Ernährung – Schul- frühstück und Mensaessen – könne die Schule viel für die Gesundheit der Schüler tun.

Im Mittelpunkt der schuli- schen Gesundheitsförderung muss nach Ansicht Hurrel- manns die Stärkung der Wi-

derstandsfähigkeit der Kin- der stehen, einerseits durch mehr Bewegung, also mehr Sportunterricht, denn Hal- tungsschäden, Trägheit und Übergewicht nehmen zu, an- dererseits durch die Persön- lichkeitsstärkung der Kinder.

Die nordrhein-westfälische Schul- und Jugendministerin, Ute Schäfer, wies darauf hin, dass inzwischen 600 Schulen und Kindertageseinrichtungen dem Netzwerk OPUS Nord- rhein-Westfalen angehörten, das zahlreiche Projekte zur Gesundheitsförderung unter- stützt und Schulen berät, wie die Gesundheit der Schüler gefördert werden kann. Ge- tragen wird das Netzwerk Bil- dung und Gesundheit vom Schulministerium NRW, dem Landesverband der Betriebs- krankenkassen und den Schü- lerunfallversicherungen (In- ternet: www.learn-line.nrw.de/

angebote/gesundids/medio/ser vice/hin1/opus12.html). Das Netzwerk kooperiert auch mit Ärztekammern und Architek- tenkammern. Petra Bühring V A R I A

Die „Gütegemeinschaft Au- pair e.V.“ wurde im Novem- ber vergangenen Jahres von 110 Au-pair-Agenturen, mit Unterstützung des Bundesfa- milienministeriums gegrün- det. Anlass gaben vermehrt bekannt gewordene Fälle von Ausbeutung und Missbrauch.

Ziel der Gütegemeinschaft ist es, die Erwartungen an Gast- eltern, Au-pairs und Vermitt- lungsagenturen verbindlich festzulegen.

Die Arbeitszeit des Au- pairs wird auf 30 Wochenstun- den begrenzt, wobei täglich nur maximal sechs Stunden gearbeitet werden darf. Die Arbeit ist beschränkt auf Ba- bysitting und leichte Hausar- beit; freie Zeit für eigene Ak- tivitäten sollte gewährleistet sein. Im Gegenzug muss ein Au-pair vor Reiseantritt Pra- xiserfahrung im Umgang mit

Kindern sowie Grundkennt- nisse der deutschen Sprache nachweisen. Sollte es dennoch zu Problemen zwischen Gast- eltern und Au-pair kommen, so kann jederzeit das von den Vermittlungsagenturen einge- richtete Notfalltelefon in Anspruch genommen wer- den. Alle Maßnahmen der Gütegemeinschaft dienen dem Schutz des Au-pairs, vermei- den dessen Überforderung und beugen Isolation vor. Zu- gleich garantieren sie jedoch auch den Gasteltern eine qualifizierte Kinderbetreuung durch engagierte, motivierte junge Leute. Agenturen, die sich nach den Qualitätsstan- dards richten, erkennt man an dem eingeführten „Au-pair“-

Gütesiegel. AH

Au-pair-Agenturen

Einheitliche Qualitätsstandards

www.bmfsfj.de, www.ijab.de/ral/

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