4889 Durchschnitt für alle Branchen (Stand 1980)
8190 DM
Was Lehrlinge kosten
Jährliche Ausbildungs- kosten je Lehrling
17 040 DM
davon Lohnkosten des Lehrlings
Kosten des Ausbildungs- personals Anlage- u.
Sachkosten sonst .Kosten
6930
810
dagegen: - Ertrag des Betriebs aus der Arbeit des Lehrlings
6750 DM
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Hinweise •Anregungen WIRTSCHAFT
In Zukunft Versicherungsbeiträge vom Weihnachtsgeld?
Die Institute mahnen auch die Tarifparteien. In der Lohnpolitik müsse berück- sichtigt werden, daß die Ar- beitskraft nicht mehr knapp sei. Damit sei der Spielraum für Lohnerhö- hungen kleiner als nach den traditionellen Regeln der Lohnpolitik. Dezidiert stellen die Konjunkturfor- scher fest, daß eine allge- meine Verkürzung der Ar- beitszeit nur wenig zum Abbau der Arbeitslosigkeit beitragen könne, daß sie aber das Wirtschafts- wachstum behindere und immer zu Lasten mög- licher Einkommensteige- rungen gehe. Besser wäre es, die Voraussetzungen für Regelungen zu schaf- fen, die den individuellen Wünschen der Arbeitneh- mer und den unterschied- lichen Anforderungen der Unternehmungen Rech- nung trügen. Die Wissen- schaftler sprechen sich al- so für möglichst flexible in- dividuelle Arbeitszeitrege- lungen aus, bei denen je- doch sichergestellt wer- den müsse, daß die Kosten jeweils auch vom Begün- stigten getragen würden.
Im übrigen nehmen die In- stitute an, daß die Brutto- lohn- und Gehaltssumme im nächsten Jahr um 3,5 Prozent wachsen wird. Die Bundesregierung hat bis- lang mit einer Steigerungs- rate von 3,8 Prozent ge- rechnet. Sie dürfte diesen Prozentsatz schon bald korrigieren, um zu einer realistischeren Einschät- zung der Steuereinnah- men und der Beitragsein- nahmen der Sozialversi- cherung zu kommen. Hier dürften gegenüber den bisherigen Schätzungen Ausfälle entstehen.
Eine Korrektur der Annah- men für die allgemeine
Einkommensentwicklung hat auch Bedeutung für die ärztliche Einkommenspoli- tik, da das neue Lohnda- tum ja auch in der „Kon- zertierten Aktion" berück- sichtigt wird. wst
Im Rahmen des „Haus- haltbeg leitgesetzes" 1984 plant die Bundesregie- rung, sogenannte Sonder- zahlungen in die Beitrags- pflicht zur Sozialversiche- rung einzubeziehen. Typi- sche Beispiele für solche Sonderzahlungen sind das 13. Gehalt, das Weih- nachtsgeld und das Ur- laubsgeld.
Gegenwärtig werden sol- che „Sonderzahlungen" in dem Monat, in dem der Ar- beitnehmer sie erhält, der Beitragspflicht unterwor- fen. Dabei kommt es häu- fig zu Überschreitungen der Beitragsbemessungs- grenze mit der Folge, daß die „Sonderzahlungen"
ganz oder teilweise aus der Beitragspflicht heraus- fallen. Dies soll nun anders werden. Das von der Bun- desregierung vorgesehene Verfahren ist allerdings kompliziert und bürokra- tisch. Namhafte Personal- leiter rechnen damit, daß die Neuregelung zu einer Potenzierung von Fehler- quellen führen wird. In Ver- bindung mit den Haftungs- bestimmungen wird für die Arbeitgeber und somit auch für viele Ärzte ein sehr großes Risiko entste- hen. Es muß damit ge- rechnet werden, daß die Krankenkassen als Bei- tragseinzugsstellen zu
-sätzliche Kontrollen vor- nehmen werden.
Wie sieht das neue Verfah- ren aus? Hierzu folgende Beispiele:
Ein Arbeitnehmer verdient im Monat 3500 DM, er er- hält im Monat November ein 13. Monatsgehalt aus- gezahlt. Nach geltendem Recht werden von dieser Einmalzahlung von 3500 DM lediglich 1500 DM in der Beitragspflicht in der Rentenversicherung und
der Arbeitslosenversiche- rung unterworfen; vom Weihnachtsfreibetrag ein- mal abgesehen, der mit dem Haushaltsbegleitge- setz '84 ebenfalls abge- schafft wird.
Künftig soll so verfahren werden:
> Es ist rückwirkend für 11 Monate (Januar bis No- vember) die Jahresbei- tragsbemessungsgrenze festzustellen = 11 x 5000 DM = 55 000 DM;
> es sind rückwirkend die in diesen 11 Monaten ge- währten beitragspflichti- gen Gehälter aufzuaddie- ren, das sind 11 x 3500 DM
= 38 500 DM,
die Differenz zwischen 55 000 DM und 38 500 DM ist 16 500 DM; bis zu die- sem Betrag ist eine im Mo- nat November gewährte Sonderzahlung voll bei- tragspflichtig. Dies bedeu- tet im konkreten Beispiel, daß die Weihnachtszuwen- dung von 3500 DM voll der Beitragspflicht unterliegt.
Für die Krankenversiche- rung ist auf der Basis der gültigen Beitragsbemes- sungsgrenze (z. Z. jährlich 45 000 DM) eine entspre- chende Berechnung anzu- stellen. Es ergibt sich eine Mehrbelastung von 762 DM, die je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Ar- beitnehmer zu tragen ist.
Erhält derselbe Arbeitneh- mer beispielsweise im Mo- nat Juni Urlaubsgeld aus- gezahlt, so ist derselbe Re- chengang durchzuführen.
Allerdings sind die anteili- gen Jahresbemessungs- grenzen auf den Monat Ju- ni zu beziehen (also 6 x 5000 DM = 30 000 DM usw.).
Erhält der Arbeitnehmer sowohl ein Urlaubsgeld und ein 13. Gehalt im Mo- nat November, so müssen die Rechenvorgänge kom- biniert werden. Nach der neuen Konzeption würde aber auch dann die Weih- nachtszuwenduhg in der Regel voll in die Beitrags- pflicht fallen.
Eine Sonderregelung soll für Einmal-Zahlungen gel- ten, die zu Beginn eines neuen Jahres gewährt wer- den und wirtschaftlich noch dem alten Jahr zuzu- rechnen sind. Als Stichtag
Jeder Lehrling (oder korrekt und bürokratisch: „Auszubil- dende") kostet seinen Lehr- herrn durchschnittlich 17 040 DM pro Jahr. Das geht aus ei- ner Untersuchung des Bun- desinstituts für Berufsbildung hervor. Dabei sind die Lohn- kosten der dickste Brocken.
Die von Lehrlingen erarbeite- ten Erträge spielen 40 Pro- zent der Ausbildungskosten wieder herein
soll dazu der 31. März ein- geführt werden. Mit dieser Sonderregelung will die Bundesregierung vermei- den, daß die Neuregelung dadurch umgangen wird, daß zum Beispiel das Weihnachtsgeld nicht im November/Dezember, son- dern erst im Januar gezahlt wird.
Bei dieser Sonderregelung muß die Jahres-Gesamtab- rechnung für die Sozialver- sicherung auf der Basis
120 Heft 47 vom 25. November 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Ausgabe
1E
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Hinweise • Anregungen WIRTSCHAFT
Deutsche Pharmaindustrie international an der Spitze
Dezember des alten Jahres rechnung für die Sozialver- sicherung auf der Basis Dezember des alten Jahres wiederholt und für die Ein- mal-Zahlung ein zusätz- licher Abgleich mit ent- sprechender Neuberech- nung der Beiträge vorge- nommen werden. Konse- quenz: Der Jahresab- schluß wird zumindest für die Sozialversicherung hinausgezögert, so daß ei- ne Parallelabrechnung von Lohnsteuer und Sozialver- sicherungsbeiträgen nicht mehr erfolgen kann.
Ferner führen auch Unter- brechungen in der Entgelt- zahlung während des Ar- beitsverhältnisses inner- halb eines Jahres (z. B.
Krankengeld, Übergangs- geld, Verletztengeld, Wehrübung, Mutterschaft, unbezahlter Urlaub) zu zu- sätzlichen Arbeitsgängen.
Dann müßte bei Berech- nung der Sozialversiche- rungsbeiträge der Soll-/Ist- Ausgleich auf Tagesbasis vorgenommen werden, das heißt, entsprechend der Anzahl der Sozialversi- cherungstage von 1/360tel der Jahresbeitragsbemes- sungsgrenze sowie von ei-
nem beitragspflichtigen Tagesentgelt auszugehen.
Das Beispiel läßt erken- nen, daß diese Neurege- lung zu einer Eskalation des Verwaltungsaufwan- des in Betrieben und Pra- xen der Freien Berufe und damit der Personal- und Sachkosten führen wird.
Auch • bei den Sozialversi- cherungsträgern entsteht zusätzlicher Verwaltungs- aufwand. Die gesetzliche Rentenversicherung, zu deren finanzieller Sanie- rung die Maßnahme ei- gentlich gedacht ist, wird allerdings nur kurzfristig entlastet, weil den höheren Beiträgen auch höhere Rentenansprüche gegen- überstehen. Überdies trägt sie zur Lösung der Liquidi- tätsprobleme, die die Ren- tenversicherung im Verlauf des nächsten Jahres ha- ben wird, nicht bei, weil sie erst gegen Jahresende voll wirksam wird. Was bleibt, ist die Frage, warum die Bundesregierung dem Vo- tum der Selbstverwaltung in der Rentenversiche- rung, die für eine Erhö- hung der Beiträge plädiert hatte, nicht gefolgt ist.
Dipl.-Kfm. Michael Jung
Die trotz einiger Branchen- riesen überwiegend mittel- ständisch strukturierte pharmazeutische Industrie gehört zu den forschungs- intensivsten Branchen der deutschen Wirtschaft. Wie aus einem Branchenbe- richt der Commerzbank hervorgeht, liegt sie nach dem Luftfahrzeugbau mit einem Aufwand für For- schung und Entwicklung (F+E) von durchschnittlich 14 Prozent des Branchen- umsatzes an zweiter Stel- le. Während jedoch der F+E-Aufwand beim Luft- fahrzeugbau (30 Prozent vom Umsatz) zu einem gro- ßen Teil mit staatlichen Zu- schüssen bestritten wird, finanzieren die Arzneimit- telhersteller ihre Innova- tionsarbeit fast völlig selbst.
Auch international be- hauptet die deutsche Arz- neimittelindustrie eine Spitzenposition. Seit 1968 ist sie der Welt größter Ex- porteur. 1982 betrug der
deutsche Pharma-Export:
überschuß über 3 Milliar- den DM; er addiert sich seit 1972 auf mehr als 22 Milliarden DM. ZuSätzlich haben die deutschen Nie- derlassungen und Beteili- gungsfirmen im Ausland 1982 einen zusätzlichen Pharma-Umsatz von etwa 10 Milliarden DM erzielt.
Deutlich verschlechtert hat sich dagegen in den letz- ten Jahren als Folge des verschärften Wettbewerbs, aber auch wegen des Ko-
stendämpfungsgesetzes, die Ertragslage. Während die Gewinne deutscher Pharma-Hersteller mit ei- gener Forschung zu Be- ginn der siebziger Jahre noch durchschnittlich 5 bis 7 Prozent vom Umsatz (nach Steuern) betrugen, erreichten die Umsatzren- diten der letzten Jahre nur noch 3,5 Prozent. Damit schneidet die Bundesrepu- blik im Vergleich mit den anderen führenden Phar- ma-Nationen — USA, Groß-
122 Heft 47 vom 25. November 1983 80. Jahrgang DEUTSCHES ARZTEBLATT Ausgabe A