• Keine Ergebnisse gefunden

11. Tagung der I. Landessynode Drucksachen-Nr. 6/1 der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 11. bis 14. April 2013 in Lutherstadt Wittenberg

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "11. Tagung der I. Landessynode Drucksachen-Nr. 6/1 der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 11. bis 14. April 2013 in Lutherstadt Wittenberg"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

11. Tagung der I. Landessynode Drucksachen-Nr. 6/1 der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

vom 11. bis 14. April 2013 in Lutherstadt Wittenberg

Die Landessynode möge beschließen:

Der Kollektenplan 2014 wird als Anlage zum Haushaltsplan 2014 beschlossen.

Sachverhalt/Begründung:

1. Beschlusslage

Die Landessynode hat in ihrer Herbstsitzung des Jahres 2012 beschlossen, dass der Kollektenplan als Bestandteil des Haushaltsplanes bereits in der jeweiligen Frühjahrssynode des Jahres vor der Gültigkeit beschlossen wird. Mit diesem Verfahrensschritt wird den Kollektenempfängern ermöglicht, in der Haushaltsplanung die eigenen Projekte, die aus Kollektenmittel zu finanzieren sind, zu berücksichtigen. Der in der Frühjahrssitzung beschlossene Kollektenplan wird zum Bestandteil des endgültigen Haushaltsplanes, der auf der jeweiligen Herbstsitzung des Vorjahres beschlossen wird.

2. Kirchengemeinden/Kirchenkreise

Im Entwurf des Kollektenplanes für das Jahr 2014 sind wie im Haushaltsjahr 2013 zwölf Kollekten für die Eigengemeinde und sechs Kollekten für die Kirchenkreise aufgenommen.

3. Kollekten für EKD/Bünde

Ebenso wird in dem Entwurf des Kollektenplanes den Vereinbarungen für Kollektensammlung mit den Bünden der EKD und Brot für die Welt (EWDE) entsprochen.

4. Antragsanzahl und Doppelbelegungen

Es stehen 65 Plätze zur Verfügung, es sind 68 Anträge eingegangen.

Es gab bei der Vergabe der Kollektenmittel etwas mehr Spielraum als in den

vorangegangenen Jahren, da es sich als guter Weg gezeigt hat, einzelne Kollektenplätze, die Antragsteller mit ähnlichen Projekten vorsehen, doppelt zu belegen.

Demzufolge wurden nur wenige Kollektenanträge abgelehnt.

Der Kollektenausschuss hat einen Antrag, der außerhalb der Frist eingegangen ist, mit in das Verfahren aufgenommen. Diese Praxis wurde auch in den vergangenen Jahren angewendet.

5. Kriterien der Vergabe

Der Kollektenausschuss hat sich auch über die Kriterien für die Vergabe unterhalten. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass er sich im Spätsommer des Jahres zusammensetzen wird, um die in dem Rundschreiben erfassten Kriterien näher zu betrachten und ggf. zu überarbeiten. In der aktuellen Sitzung des Kollektenausschusses wurde nach der tatsächlichen Bedürftigkeit auf Kollektenmittel gefragt.

6. Kollektensammlung und Öffentlichkeitsarbeit

Ein neuer Aspekt wurde in einer verstärkten Öffentlichkeitsarbeit vor den entsprechenden Kollektensonntagen gefunden. Es wird empfohlen, dass mit der Kirchenzeitung in einzelnen Fällen - besonders bei regionalen Projekten - vereinbart wird, dass die Antragsteller in einem kleinen Beitrag auf die Notwendigkeit der Kollektensammlung hinweisen. Damit wird es möglich, dass auch der Aspekt der öffentlichen Aufmerksamkeit, der über Kollektensammlungen gewonnen werden kann, verstärkt wird.

(2)

2

7. Regionale Projekte

Der Ausschuss hat sich in diesem Kontext mit der Spannung zwischen EKM-weiter Kollektensammlung und regional begrenzten Kollektenempfängern beschäftigt. Dieses Themenfeld soll auf der Herbstsitzung schwerpunktmäßig aufgerufen werden. Es gibt Bereitschaft im Kollektenausschuss, jährlich eine bzw. zwei regionale Projekte in den Focus zu stellen. Für diese regionalen Projekte gilt dann insbesondere die Notwendigkeit der Werbung wie unter Punkt 5 angedeutet. Der Kollektenausschuss hat vereinbart, dass er am 30.09.13 um 10 Uhr zu einer Sondersitzung zusammentritt, um nach den Erfahrungen der letzten drei Jahre mit einem beinahe unveränderten Kollektenrundschreiben dieses Rundschreiben inhaltlich zu überarbeiten.

8. Verfahren für 2015

Der nächste Antragstermin auf Kollekten wird aller Voraussicht nach der 31.01.2014 für das Haushaltsjahr 2015 sein.

9. Schwerpunkte der Kollektenvergabe 2014

Der Entwurf des Kollektenplanes sieht wiederum einen deutlichen Schwerpunkt bei der Förderung diakonischer Projekte vor. Das Diakonische Werk der EKM ist faktisch der Hauptkollektenempfänger innerhalb des Kollektenplanes.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Formalitäten, Begrüßung der Gäste Präsidium 17.45 Uhr TOP 2 Wahl einer oder eines Präses der Landessynode Landesbischöfin. 18.45 Uhr

Für die Weiterentwicklung der durch die Landeskirche anerkannten Evangelischen Schulen werden die bisherigen Förderinstrumente (Schulinvestitionsfonds, Notfallfonds und

April 2013 gemäß Artikel 71 Absatz 1 Satz 1 Kirchenverfassung EKM auf Vorschlag von Landesbischöfin Junkermann. Propst Diethard Kamm zum ständigen Stellvertreter der

– Nachwahl eines Mitgliedes in die EKD-Synode sowie in die Generalsynode der VELKD:. Die Landessynode hat

1) Die Landessynode dankt dem Bildungsdezernat und der vom Landeskirchrat eingesetzten Arbeitsgruppe für ihren Bericht "Bildung mit Profil und Perspektive – Evangelische

Besoldung aus dem bisherigen Amt bis zum regulären Ende des KB-Verhältnisses auf Zeit, wenn die Besoldung aus dem neuen Amt geringer ist (§ 6 BesAusfG). Besoldung aus dem

Absatz 1 stellt für die EKM klar, dass für kirchenleitende Ämter eine Amtszulage gezahlt wird, die sich nach der Eingruppierungs- und Zulagenverordnung (Absatz 3) richtet.. Absatz

Zukünftig soll der Bischofswahlausschuss nicht mehr einen vorläufigen Wahlvorschlag beschlie- ßen, sondern die von der Findungsgruppe Vorgeschlagenen sollen auch zur Vorstellung in