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Kirchengemeinden/Kirchenkreise Im Entwurf des Kollektenplanes für das Jahr 2016 sind wie im Haushaltsjahr 2015 zwölf Kollekten für die Kirchengegemeinden und sechs Kollekten für die Kirchenkreise aufgenommen

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1. (Konstituierende) Tagung der II. Landessynode Drucksachen-Nr. 7/2 der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

vom 16. bis 18. April 2015 in Kloster Drübeck Kollektenplan 2016

Hinweise zu den Arbeitsergebnissen des Kollektenausschusses vom 26.02.2015

1. Kirchengemeinden/Kirchenkreise

Im Entwurf des Kollektenplanes für das Jahr 2016 sind wie im Haushaltsjahr 2015 zwölf Kollekten für die Kirchengegemeinden und sechs Kollekten für die Kirchenkreise aufgenommen.

2. Kollekten für EKD/Bünde

Ebenso wird in dem Entwurf des Kollektenplanes den Vereinbarungen für Kollektensammlung mit den Bünden, der EKD, VELKD und Brot für die Welt (EWDE) entsprochen.

3. Antragsanzahl und Doppelbelegungen

Es stehen 64 Plätze zur Verfügung, es sind 62 Anträge eingegangen, zuzüglich der Kollekten für Kirchenkreis und Kirchengemeinde gibt es insgesamt 80 mögliche Kollektenempfänger.

Es gab bei der Vergabe der Kollektenmittel wie im Kollektenplan 2015 etwas mehr Spielraum als in den vorangegangenen Jahren, da es sich als guter Weg erwiesen hat, einzelne Kollektenplätze mit ähnlichen Projekten doppelt zu belegen.

Demzufolge wurden 7 Kollektenanträge abgelehnt, teilweise auch deswegen, weil die Anträge nicht den Kriterien entsprechen.

4. Verfahren für 2017

Der nächste Antragstermin auf Kollekten wird der 31.01.2016 für das

Haushaltsjahr 2017 sein. Der Kollektenausschuss trifft sich am 24.02.2016 zur Beratung des Kollektenplanes 2017.

5. Schwerpunkte der Kollektenvergabe 2016

Der Entwurf des Kollektenplanes sieht wiederum einen deutlichen Schwerpunkt bei der Förderung diakonischer Projekte vor. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei der Kinder- und Jugendarbeit, die diese Mittel den Kirchengemeinden und Kirchenkreisen wieder auf Antrag zur Verfügung stellt.

6. Flüchtlingsfonds der EKM

Der Kollektenausschuss hat einstimmig beschlossen, dass im Kollektenplan auch die Flüchtlingsarbeit (Tabelle Nr. 36 am 17.07.2015) aufgenommen werden soll.

Die Kollektenanträge für die Gemeindebezogene Ausländerarbeit und die Therapie für traumatisierte Flüchtlinge werden hier berücksichtigt und dafür nicht als Einzelanträge berücksichtigt. Die Kollekte Flüchtlingsfonds steht für diese Projekte und weitere Projekte der Flüchtlingsarbeit auf Antrag zur Verfügung.

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