• Keine Ergebnisse gefunden

Vorläufige Ablaufplanung der 4. Tagung der I. Landessynode der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 18. bis 20. März 2010 in Bad Sulza

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Vorläufige Ablaufplanung der 4. Tagung der I. Landessynode der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 18. bis 20. März 2010 in Bad Sulza"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Stand: 09.03.2010

Vorläufige Ablaufplanung der 4. Tagung der I. Landessynode der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

vom 18. bis 20. März 2010 in Bad Sulza

Donnerstag, 18.03.10

Zeit Tagesordnungspunkt Verantwortlich

9.30 Uhr Präsidiumssitzung Präses v. Marschall

ab 10.30 Uhr Anmeldung im Foyer Synodenteam

11.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in der Kirche in Bad Sulza

Propst Hackbeil und Team

12.30 Uhr Mittagessen

13.30 Uhr

TOP 1 Plenarsitzung

Formalitäten, Begrüßung der Gäste, Grußworte Präsidium 14.15 Uhr TOP 2 Bericht der Landesbischöfin Landesbischöfin

Junkermann

15.45 Uhr Kaffeepause

16.30 Uhr TOP 4 Plenarsitzung

Personalbericht OKR Dr. Frühwald

TOP 6.1. Kirchengesetz zur Übernahme und Ausführung des Disziplinargesetzes der EKD

KRin Kilger

TOP 6.2. Kirchengesetz zur Änderung des Bischofswahlgesetzes

OKRin Kallenbach

TOP 6.3. Kirchengesetz zur Übernahme und Ausführung des Kirchengesetzes zum Verwaltungsverfahrens- und –zustellungsgesetz der EKD

OKRin Kallenbach

18.30 Uhr Abendbrot

20.00 Uhr TOP 9.3 Plenarsitzung

Wahl von zwei synodalen Mitgliedern in den Gleichstellungsbeirat

Wahlvorbereitungsaus- schuss

TOP 9.2 Mitglieder der Vierten Kammer des

Kirchengerichts der EKM – Bereich Diakonie

Wahlvorbereitungsaus- schuss

TOP 9.4 Wahl von 2 Mitgliedern in den Beschwerdeausschuss

Wahlvorbereitungsaus- schuss

TOP 6.4. Kirchengesetz zur Vereinheitlichung des Versorgungsrechts

KRin Kilger

TOP 6.5. Stiftungsgesetz KRin Schulze

TOP 10 Eingaben Präsidium

ca. 22.00 Uhr Abendandacht Ulrike Köhler

(2)

Stand: 09.03.2010

Freitag, 19.03.10

Zeit Tagesordnungspunkt Verantwortlich

8.30 Uhr Morgenandacht Propst Hackbeil und

Team

9.00 Uhr TOP 5 Plenarsitzung

Bericht der Bildungskammer: Gemeindepädagogik OKR Wagner u.a.

10.30 Uhr Kaffeepause

11.00 Uhr

TOP 3 Plenarsitzung

"Als Gemeinde unterwegs..." KR Fuhrmann

12.30 Uhr Mittagessen

14.00 Uhr

TOP 3 Plenarsitzung

Fortsetzung "Als Gemeinde unterwegs..." KR Fuhrmann

TOP 8.1. Antrag – Einsatz freier Software Gläser

TOP 7 ggf. weitere Berichte N.N.

16.00 Uhr Kaffeepause

16.30 Uhr Ausschusssitzungen

18.30 Uhr Abendbrot

20.00 Uhr Ausschusssitzungen

ca. 22.00 Uhr Abendandacht Ulrike Köhler

Samstag, 20.03.10

Zeit Tagesordnungspunkt Verantwortlich

8.30 Uhr Morgenandacht Propst Hackbeil und

Team

9.00 Uhr Plenarsitzung Präsidium

10.30 Uhr Kaffeepause

11.00 Uhr

TOP 9 Plenarsitzung

Wahl einer oder eines 2. stellvertretenden Präses

Präsidium

13.00 Uhr Mittagessen

14.00 Uhr

TOP 11 Plenarsitzung

Fragestunde Präsidium

TOP 12 Verschiedenes Präsidium

15.00 Uhr Abendmahlsgottesdienst in der Kirche in Bad Sulza

Propst Hackbeil und Team

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Kommt das Stiftungsorgan dem Verlangen der Kirchlichen Stiftungsaufsicht auf Aufhebung eines Beschlus- ses oder Rückgängigmachen einer Maßnahme nicht nach oder unterlässt

Die Landessynode regt eine Prüfung durch das Landeskirchenamt an, auch mit der Hochschule für Musik Franz Liszt Weimar, die Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker ausbildet,

Sie bittet das Landeskirchenamt, auf Grund der Empfehlungen der Bildungskammer unter Berücksichtigung der Debatte in der Synode Umsetzungsschritte zu entwickeln und

Für eine zusätzlich einzubauende Regenwassernutzung mit einer Grauwasserversorgung der Toiletten werden bis zu 20.000 Euro freigegeben, falls diese nicht durch Einsparungen bei

Die Landessynode macht sich den Antrag DS 8.2/1(Anlage) zu eigen und bittet das Landeskirchenamt, für Umsetzung im Rahmen der landesrechtlichen Regelungen Sorge zu tragen..

(2) Der Landeskirchenrat wird ermächtigt, die Zustimmung gemäß Artikel 10a Absatz 2 Buchstabe b der Grundordnung der Evangelischen Kirche in Deutschland gegenüber dem Rat

Diese Erhöhung der Regelaltersgrenze soll für die Pfarrer der ehemaligen EKKPS derzeit nicht mitvoll- zogen werden, weil die Regelaltersgrenze für die Pfarrer der ehemaligen ELKTh,

Weiterhin bittet sie das Landeskirchenamt, im Zuge der Neustrukturierung und Zusammenlegung der Verwaltung in Erfurt zu prüfen, ob alle Arbeitsplätze statt mit Microsoft mit