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Sitzung des Beirates für Migration und Integration

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Academic year: 2022

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Das Amtsblatt erscheint mindestens einmal wöchentlich und ist bei folgenden Einrichtungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein erhältlich: Bürgerservice im Rathaus mit den Außenstellen Oggersheim, Oppau und Achtmorgenstraße 9, sowie in den Büros der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher; darüber hinaus wird das Amtsblatt im Internet auf www.ludwigshafen.de veröffentlicht.

Herausgabe

Verlag und Druck: Stadt Ludwigshafen am Rhein (Bereich

Öffentlichkeitsarbeit) Rathaus, Postfach 21 12 25 67012 Ludwigshafen am Rhein www.ludwigshafen.de

Verantwortlich: Sigrid Karck Ausgabe - Nr.: 67/2018

ausgegeben am: 23. November 2018

Sitzung des Beirates für Migration und Integration

Die Mitglieder des Beirates für Migration und Integration treten am

Donnerstag, 29. November 2018, 15 Uhr, Rathaus, Stadtratssaal,

zu einer öffentlichen Sitzung zusammen.

T a g e s o r d n u n g:

Öffentliche Sitzung

1. Dr. Klaus J. Becker, stellv. Leiter des Stadtarchivs der Stadt Ludwigshafen, informiert über das "Gedächtnis der Stadt"

2. Antrag der SPD-Fraktion; Sachstandsbericht hinsichtlich des geplanten Projekts

„interkulturell – Wirksamkeit aufzeigen/Qualität verbessern/Standards definieren“

(„IWAQS“)

3. Informationen der Verwaltung 4. Informationen des Vorsitzenden

Ludwigshafen am Rhein, 23.11.2018 gez.

Cem Cantekin

Sitzung des Sozialausschusses

Die Mitglieder des Sozialausschusses treten am

Mittwoch, 5. Dezember 2018, 15 Uhr, Rathaus, Sitzungszimmer 1, zu einer öffentlichen Sitzung zusammen.

(2)

T a g e s o r d n u n g:

Öffentliche Sitzung 1. Bericht Zwischenstand Flex/AGH

2. Bericht der VHS

3. Bericht der Schuldner- und Insolvenzberatung 4. Sachstand Asyl

Ludwigshafen am Rhein, 23.11.2018 gez.

Beate Steeg Beigeordnete

Bekanntmachung zur Eintragungsmöglichkeit von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Sie haben nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit, gegen einzelne regelmäßig durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde zu

widersprechen. Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

a)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über den freiwilligen Wehrdienst informieren kann, übermitteln die Meldebehörden jedes Jahr den Familiennamen, Vornamen und die aktuelle Adresse von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr 18 Jahre alt werden. Dieser Auskunft können Sie gemäß § 36 Abs. 2 BMG i.V.m. § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen.

b)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 1 i.V.m. § 42 Abs. 3 BMG widersprechen.

c)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen u.a. Träger von Wahlvorschlägen bei Wahlen und Abstimmungen

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs.1 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

d)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse und Rundfunk

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 2 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

e)

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 3 i.V.m. § 50 Abs. 5 BMG widersprechen.

(3)

Die Eintragung dieser Übermittlungssperren können Sie durch persönliches Erscheinen unter Vorlage Ihres Ausweisdokumentes bei der Stadt Ludwigshafen am Rhein – Abteilung Bürgerbüros und Sozialversicherung – Rathausplatz 20, 67059 Ludwigshafen vornehmen.

Ebenso kann die Eintragung einer Übermittlungssperre schriftlich unter Stadtverwaltung Ludwigshafen, Bürgerbüros und Sozialversicherung, Rathausplatz 20, 67059 Ludwigshafen beantragt werden. Das erforderliche Formular „Antrag auf Einrichtung einer Übermittlungssperre“ finden Sie unter:

www.ludwigshafen.de/buergernah/buergerservice/dienstleistungen-a-z/detail/services-detail/auskunftssperre/

Ludwigshafen am Rhein, 23.11.2018 gez.

Dieter Feid Beigeordneter

Ausschreibungen der Stadt Ludwigshafen

Öffentliche Ausschreibungen der Stadt Ludwigshafen finden Sie ab sofort unter www.auftragsboerse.de.

Dort können Sie alle Ausschreibungsunterlagen kostenlos abrufen!

Es ist Ziel der Stadt Ludwigshafen die Umsetzung der elektronischen Vergabe weiter zu stärken.

Um die Vergabevorgänge zwischen Auftraggeber und Bietern möglichst einfach und effizient zu gestalten, hat sich die Stadt Ludwigshafen der neuen und optimierten E-Vergabeplattform der Metropolregion Rhein-Neckar angeschlossen.

Referenzen

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