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Dienstag (Abend), 12. September 2017

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Sitzungstitel7 2016.RRGR.899 1

Der Grosse Rat des Kantons Bern

Le Grand Conseil du canton de Berne

Dienstag (Abend), 12. September 2017

Gesundheits- und Fürsorgedirektion

67 2016.RRGR.899 Postulat 197-2016 Messerli (Nidau, EVP)

Leben retten – Medizinalstandort stärken: Mehr Organspenden im Kanton Bern!

Vorstoss-Nr.: 197-2016

Vorstossart: Postulat

Eingereicht am: 16.09.2016

Eingereicht von: Messerli (Nidau, EVP) (Sprecher/in)

Weitere Unterschriften: 8

RRB-Nr.: 422/2017 vom 3. Mai 2017

Direktion: Gesundheits- und Fürsorgedirektion

Leben retten – Medizinalstandort stärken: Mehr Organspenden im Kanton Bern!

Der Regierungsrat wird beauftragt zu prüfen, wie in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren und in Ergänzung zu bereits bestehenden Aktionsplänen und Kampagnen die Organspenden im Kanton Bern zusätzlich gefördert werden können (z. B. Versand der Organspende-Karte von Swiss- transplant mit der Steuererklärung, Informations- und Sensibilisierungskampagnen an Schulen usw.).

Begründung:

Heute warten in der Schweiz rund 1500 Personen auf eine Organspende, und die Warteliste wird über die Jahre immer länger. Jede Woche sterben im Durchschnitt fast drei Menschen, weil sie kein Transplantat erhalten haben. Dies müsste nicht sein, umso mehr als es nicht an potentiellen Spen- denwilligen mangelt. Laut Swisstransplant befürworten über 80 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer die Organspende. Allerdings dürfen in der Schweiz Organe bei verstorbenen Personen nur dann entnommen werden, wenn sie oder allenfalls die Angehörigen zugestimmt haben. Konkret müssten mehr Menschen dazu motiviert werden, im Todesfall Organe zu spenden und dies recht- lich bindend in einem Spenderausweis zu bekunden.

Während die Spenderzahl pro Million Einwohnerinnen und Einwohner von 14,4 im Jahr 2014 auf 17,4 im Jahr 2015 gestiegen ist, zeigt der aktuelle Trend deutlich nach unten. So sank im ersten Halbjahr 2016 die Spenderzahl pro Million Einwohnerinnen und Einwohner auf 11,7. Damit diese negative Entwicklung aufgehalten und eine markante Steigerung von Organspenden erreicht wer- den kann, sind grosse Anstrengungen auf verschiedenen Ebenen erforderlich. Um dem chronischen Organmangel in der Schweiz entgegenzuwirken, hat der Bundesrat 2013 den Aktionsplan «Mehr Organe für Transplantationen» lanciert, an dem auch der Kanton Bern beteiligt ist. Bis 2018 will der Bund die ambitiöse Marke von 20 Spenderinnen und Spender pro Million Einwohnerinnen und Ein- wohner erreichen.

Ziel des vorliegenden Postulats ist es, dass der Regierungsrat prüft, wie in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren (Bundesamt für Gesundheit, Swisstransplant, Transplantationszentrum im In- selspital, Spitäler usw.) und in Ergänzung zum oben erwähnten Aktionsplan des Bundes und zu bereits laufenden Kampagnen die Organspenden im Kanton Bern zusätzlich gefördert werden kön- nen. Mögliche kantonale Massnahmen wären beispielsweise der Versand der Organspende-Karte von Swisstransplant zusammen mit der Steuererklärung (oder im Rahmen eines anderen Versands) oder die Initiierung von Informations- und Sensibilisierungskampagnen an Schulen und weiteren Institutionen. Für den Kanton Bern böte sich damit gleichzeitig die Möglichkeit an, sich als zentraler Medizinalstandort im Fachgebiet der Transplantation noch besser zu positionieren und seine Ver- antwortung im wichtigen Bereich der Organspenden stärker wahrzunehmen.

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Septembersession 2017 2016.RRGR.899 2

287497c97f934c99b9a4af4c17786404 13.10.2017

Antwort des Regierungsrats

Der Regierungsrat anerkennt die Bedeutung des Anliegens des Postulats, wobei aus Sicht des Re- gierungsrats die kantonsübergreifende Bedeutung des Themas zu berücksichtigen ist.

Mit der Einführung des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zel- len (Transplantationsgesetz) vom 8. Oktober 2004 wurde den Kantonen die Verantwortung über die Definition und Sicherstellung von Prozessen in der Erkennung und Betreuung möglicher Spender, der Todesfeststellung, der Information und Betreuung von nächsten Angehörigen sowie der Imple- mentierung von für die lokale Koordination zuständigen Personen in Spitälern mit Intensivpflegesta- tion übertragen (Art. 45 Transplantationsverordnung). Die von der Motionärin indirekt stipulierte An- nahme, dass mehr Organentnahmen im Kanton Bern zu mehr Organtransplantationen am Medizi- nalstandort Bern (Inselspital) führen würden, ist gemäss Artikel 17 des Transplantationsgesetztes («Nichtdiskriminierung») explizit ausgeschlossen.

Der Kanton Bern hat diese Aufgaben dem Inselspital übertragen. Zur Umsetzung dieser Aufgaben wurde gemäss Rahmenkredit 2016-2019 zur Abgeltung weiterer Beiträge im Rahmen des Spitalver- sorgungsgesetzes (Verpflichtungskredit gemäss RRB 628/2015) die Organspende-Koordination am Inselspital zusätzlich abgegolten. Der Grosse Rat hat diesem Kredit am 14. September 2015 zuge- stimmt.

Aus Sicht des Regierungsrats muss die Prüfung weiterer Bemühungen zur Erhöhung der Bereit- schaft zur Organspende unbedingt auf nationaler Ebene erfolgen. Dies kann einerseits über die Konferenz der Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren geschehen; andererseits könnte eine An- passung der in Artikel 8 des Transplantationsgesetzes formulierten Zustimmungsregelung zu einer Organentnahme im Sinne einer Widerspruchsregelung diskutiert werden. Beide Vorgehensweisen sind aus Sicht des Regierungsrates denkbar, müssen aber zusammen mit den übrigen Kantonen angegangen werden.

In diesem Sinne erklärt sich der Regierungsrat bereit, das Anliegen zu prüfen und beantragt An- nahme des Postulats.

Der Regierungsrat beantragt:

Annahme

Präsidentin. Wir kommen zu Traktandum 67. Die Regierung ist zur Annahme dieses Postulats be- reit. Grundsätzlich beraten wir dieses in freier Debatte. Ich habe vorhin mit dem Postulaten spre- chen können. Er ist der Meinung, das Postulat sei unbestritten, und deshalb würde er auch nicht dazu sprechen. Ist dies zutreffend? Ist das Postulat unbestritten? – Ich sehe keine Wortmeldungen, die darauf hinweisen, dass dies nicht der Fall ist. Demzufolge können wir direkt abstimmen.

Wer das Postulat «Leben retten – Medizinalstandort stärken: Mehr Organspenden im Kanton Bern!»

annimmt, stimmt ja, wer es ablehnt, stimmt nein.

Abstimmung

Der Grosse Rat beschliesst:

Annahme

Ja 141

Nein 0

Enthalten 0

Präsidentin. Sie haben das Postulat einstimmig angenommen. – Ich merke gerade, dass mir ein Lapsus passiert ist. Eigentlich hätte ich Regierungsrat Schnegg noch das Wort erteilen müssen. Ich nehme aber an, es sei in Ordnung, jetzt nicht darauf zurückzukommen. – (Regierungsrat Schnegg signalisiert, dass dies der Fall ist.)

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