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Lieferung von Montagematerial

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Academic year: 2022

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extSOP_PSI06cfImp20.doc/ 17.08.2015

Vertrauliches Dokument des Paul Scherrer Instituts, CH 5232 Villigen PSI. Unbefugte Nutzung und Reproduktion ist untersagt.

Lieferung von Montagematerial

Sehr geehrte Lieferanten

Als Institution des Bundes sind wir nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Um uns unnötige

Zollformalitäten zu ersparen und auch Ihre eigenen Importkosten zu reduzieren, bitten wir Sie, für Lieferungen von Montagematerial an das Paul Scherrer Institut, folgende Weisung zu beachten:

Persönlicher Transport durch Ihren Mitarbeiter oder Monteur:

Bei einem tiefen Warenwert (üblicherweise bis CHF 5000.00) bitten wir Sie, eine

„Bescheinigung für Zollzwecke“ zu erstellen, die folgende Angaben enthalten muss:

- Liste der mitgebrachten Werkzeuge/Materialien

- Name Ihres Mitarbeiters, mit der Bestätigung, dass er für den Transport sowie die Montage am Paul Scherrer Institut bevollmächtigt ist

- Wert für Zollzwecke

- Bestätigung, dass die Ware vorübergehend zwecks Montage am Paul Scherrer Institut verwendet und innerhalb eines Monats wieder ausgeführt wird.

Diese Bescheinigung kann beim Grenzübertritt auf Anfrage der entsprechenden Zollstelle präsentiert werden und ersetzt die Proforma-Rechnung. Es ist keine Importzollabfertigung notwendig. Dieselbe Bescheinigung kann für die Wiederausfuhr verwendet werden.

Bei höherem Warenwert muss der Grenzübertritt mit Carnet ATA erfolgen. Mehr Informationen bezüglich der Vorgehensweise für die Erstellung eines Carnets erteilt Ihnen Ihre Handelskammer.

Lieferung via Spedition:

- Grenzübertritt vorzugsweise immer mit Carnet ATA - Zwingender Voravis an import@psi.ch vor Versand!

Sollte aufgrund eines geringen Warenwertes ein Carnet zu aufwendig sein, stehen Ihnen folgende Optionen zur Auswahl:

Lieferung DDP gemäss Incoterms 2010:

=) Sämtliche Importkosten, inkl. MWST, gehen zu Ihren Lasten Temporäre Importabfertigung mit Zollfreipass:

=) Die Importkosten können provisorisch via Zollkonto Ihres Spediteurs hinterlegt werden. Dies muss vor Verzollung beantragt werden; Gebühren für die temporäre Abfertigung (ca. CHF 300 für die Erstellung und Löschung), sind durch Sie zu übernehmen.

Achtung: Für weitere Warenlieferungen zu Werkverträgen sind unsere separaten

Verzollungsinstruktionen schriftlich einzuholen. Wir danken für die korrekte Abwicklung und stehen Ihnen bei allfälligen Fragen gerne zur Verfügung.

PAUL SCHERRER INSTITUT Fachstelle Import/Export/Zollwesen

Referenzen

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