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DIE ZUKUNFT DER EUROPÄISCHEN UNION: OSTERWEITERUNG,INSTITUTIONELLE REFORMEN, SOZIALE GRUNDRECHTE.1.

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1 Deutscher Geewerkschaftsbund, BVV 2002

DIE ZUKUNFT DER EUROPÄISCHEN UNION: OSTERWEITERUNG, INSTITUTIONELLE REFORMEN, SOZIALE GRUNDRECHTE.

1. Die wirtschaftliche und politische Integration Europas ist seit dem Ende der 80er Jahre in grossen Schritten vorangekommen. Der einheitliche Binnenmarkt und die gemeinsame Währung müssen jetzt ergänzt werden um eine gemeinsame Wirtschaftspolitik und die Schaffung eines europäischen Sozialraums mit Voll-

beschäftigung, Chancengleichheit und sozialen Grundrechten.

Die Aufnahme einer Europäischen Grundrechtecharta in die euro- päischen Verträge ist dafür von großer Bedeutung.

Institutionelle Reformen, wie z.B. eine neue Gewichtung der Stim- men im Rat, die Ausweitung der qualifizierten Mehrheit-

sentscheidung und eine Neubestimmung der Grösse und Zusam- mensetzung der EU – Kommission und der beratenden Einrichtun- gen sind notwendig, um die Union erweiterungsfähig zu machen.

Die Integration der mittel– und osteuropäischen Staaten in die Eu- ropäische Union ist die schwierigste Aufgabe, die die Gemeinschaft seit ihrer Gründung zu bewältigen hat, weil die Unterschiede in Struktur und Stand der Entwicklung von Wirtschaft und Gesell- schaft zwischen der Union und Beitrittskandidaten größer sind als bei früheren Erweiterungsrunden. Aber die Integration ist politisch ohne Alternative, weil sie den Raum der Stabilität, des Friedens, der wirtschaftlichen Prosperität und des sozialen Ausgleichs er- weitert und Demokratie und Transformation in unseren östlichen Nachbarländern absichert.

2. Mit der Aufnahme der Staaten Mittel– und Osteuropas wird die Europäische Union zum größten Binnenmarkt der Welt, zu einem Wirtschaftsraum, der seine globale Wettbewerbsfähigkeit ver- bessern und dynamische Wachstumseffekte erzielen kann. Die deutsche Wirtschaft wird vom gestiegenen Warenaustausch mit un- seren östlichen Nachbarn, einer neuen Arbeitsteilung und neuen Wertschöpfungsketten unter Einschluss Osteuropas profitieren.

3. Die Erfüllung der Beitrittskriterien ist für die Bewerberländer mit Anstrengungen verbunden, die insbesondere den Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmern schmerzhafte wirtschaftliche und soziale Anpassungsprozesse abverlangen. Für sie ist der Weg in die Eu- ropäische Union mit einer starken sozialen und regionalen Differ-

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enzierung und teilweise hoher Arbeitslosigkeit verbunden.

Da mit einem anhaltend starken Einkommensgefälle an der jetzi- gen Ostgrenze der Union zu rechnen ist, muss das gesamte In- strumentarium der unter der deutschen Präsidentschaft in der Agenda 2000 beschlossenen Heranführungshilfen eingesetzt wer- den, um Ungleichgewichte abbauen zu helfen.

4. Um einen Beitritt zur EU zu ermöglichen, müssen die Bewerber- staten die EU–Gesetzgebung im Bereich der Sozial– und Arbeits- politik einschließlich der Beteiligungs - und Mitbestim-

mungsrechte der Arbeitnehmer nicht nur übernehmen, sondern tatsächlich umsetzen und anwenden.

Eine Voraussetzung dafür ist die institutionelle Beteiligung der Sozialpartner am Beitrittsprozess und eine Intensivierung des sozialen Dialogs zwischen Regierungen, Arbeitgebern und Gewerk- schaften. Die EU–Kommission als Verhandlungspartnerin der Re- gierungen muss entschiedener dafür eintreten und die ihr zur Ver- fügung stehenden Instrumente nutzen, um diesen Dialog in Gang zu bringen.

5. Mit der EU–Osterweiterung verbinden sich bei uns nicht nur Chancen und Hoffnungen, sondern auch Befürchtungen und Risiken. Ohne die zu erwartenden Migrationsbewegungen zu dramatisieren, müssen deren Folgen für die regionalen und sek- toralen Arbeitsmärkte bedacht werden. Insbesondere die ohnehin geringen Arbeitsmarktchancen wenig – bzw. nichtqualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer könnten sich weiter ver- ringern.

Zur Versachlichung der Diskussion steht der DGB seit Anfang der 90er Jahre in einem migrationspolitischen Dialog mit den im Gewerkschaftsforum des Europäischen Gewerkschaftsbundes zusammengeschlossenen Gewerkschaften aus den baltischen Staten, Polen, Ungarn, der Tschechischen Republik, der Slowakei, Slowenien, Rumänien und Bulgarien. Er dient unter anderem dem Ziel, gemeinsame Anforderungen für die baldige Herstellung der Arbeitnehmerfreizügigkeit zu entwickeln.

6. Angesichts von 3,8 Millionen Arbeitslosen und einer stillen Reserve von 3 Millionen wird die Aufnahmefähigkeit des deutschen Arbeits-

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marktes noch längere Zeit eingeschränkt bleiben.Der DGB tritt dshalb für die Beschränkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Rahmen einer angemessenen Übergangsfrist ein. Anhaltspunkt dafür könnten die Regelungen sein, die beim Beitritt Spaniens und Portugals getroffen wurden.

Die Übergangsfrist sollte flexibel gehandhabt werden, auch unter Berücksichtigung der besonderen Situation in einzelnen Branchen und Regionen.

Eine Verkürzung sollte möglich sein. Dazu sollten transparente Kriterien entwickelt werden, die in den Beitrittsabkommen fixiert werden. Ebenso sollte für die Dauer der Übergangszeit ein limit- ierter und kontrollierter Zugang zu den nationalen Arbeitsmärkten ermöglicht werden. Eine zeitweise Einschränkung der Dienst- leistungsfreiheit wäre sinnvoll, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.

In Grenzregionen, die auf Grund großer Unterschiede bei Ein-

kommen und Preisen besondere Probleme im Handwerks – und Di- enstleistungsbereich zu erwarten haben, sind grenzüberschre-

itende Strukturprogramme und flankierende Fördermaßnahmen zu finanzieren.

7. Die Erweiterung der Europäischen Union ist die Antwort auf die durch Krieg und Teilung gekennzeichnete Geschichte Europas. Die Völker Mittel – und Osteuropas haben Diktaturen abgeschüttelt und in beeindruckender Weise ihren Willen bekundet, der Union anzu- gehören. Ohne sie bliebe Europa unvollendet.

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