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Europäische Union und Europäischer Binnenmarkt 18

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Academic year: 2021

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Europäische Union und Europäischer Binnenmarkt 18

Die Europäische Union (EU) ist durch den Vertrag von Maastricht (1992) im Jahre 1993 aus den Europäischen Gemeinschaften (EG) hervorgegangen.

Diese wiederum fassten seit der Verabschiedung der Einheitlichen Europä- ischen Akte 1986 die sog. Gründungsgemeinschaften zusammen. Dabei han- delt es sich um die 1952 gegründete Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, auch Montanunion genannt), welche nach Ablauf des auf 50 Jahre geschlossenen Vertrages 2002 im Gemeinschaftsrecht aufgegangen ist, die durch die Römischen Verträge von 1957 geschaffene Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG - gilt als eigentlicher Ursprung der heutigen EU) und die ebenfalls 1957 geschaffene Gemeinschaft Euratom (Gemeinsame Atomenergie-Behörde, früher Atom-Gemeinschaft) .

EU EG

EGKS EWG Euratom

Gründungsziel der EWG war neben der Agrarmarktordnung die Schaffung eines einheitlichen Europäischen Binnenmarktes. Dieser soll durch einen großen und transparenten Markt die Produktivität innerhalb der Gemeinschaft erhöhen, die Konkurrenzfähigkeit europäischer Produkte verbessern und den Wohlstand der Gemeinschaft heben.

Das Binnenmarktprogramm beruht auf den vier Grundfreiheiten (Freiheit des Waren- und des Dienstleistungsverkehrs, freier Kapitalverkehr, freier Perso- nenverkehr). Mit der 1999 in zunächst 11 Ländern gestarteten und derzeit in 15 Ländern abgeschlossenen Einführung des Euro als Währung wurde die Markttransparenz wesentlich erhöht und der Zahlungsverkehr (

SEPA

) ver- einfacht.

Gemeinsame gefunden Prinzipien für den Binnenmarkt und nationalstaatliche Regelungen und Interessen stehen aber dennoch oft genug im Widerspruch.

Agrarmarktordnung Binnenmarkt Grundfreiheiten

Mit der allerdings mit Einschränkungen vorgenommenen Aufnahme Bulga- riens und Rumäniens umfasst die EU seit 2007 27 Staaten (1952:6, 1973:9, 1981:10, 1986: 12, 1995: 15, 2004: 25). Zahlreiche Länder sind mit der EU assoziiert (z.B. AKP-Staaten) bzw. haben mit ihr Vereinbarungen über die Zusammenarbeit und den Handel zum Beispiel im Europäischen Wirtschafts- raum (EWR, EU und EFTA-Länder) geschlossen. Die Türkei, Kroatien und Mazedonien haben den Status von Beitrittskandidaten.

Abb. 18-1: Mitglieds- länder und Beitritts- kandidaten der EU

Quelle: Wikipedia

Fläche:

4324782 km² Einwohner:

491 Millionen

(2)

Supranationalität

Europ. Rat Ministerräte

Kommission der EU

Europäisches Parlament

Da die EU als supranationale Organisation (Bezeichnung insbesondere angewandt auf EG) aus einzelnen souveränen Mitgliedsländern besteht, wer- den die Geschicke der Staatengemeinschaft auch durch die gewählten Ver- treter dieser Länder bestimmt. An erster Stelle steht der Europäische Rat, bestehend aus den Regierungs- bzw. Staatschefs (F). Er entscheidet über Grundfragen der Entwicklung der Union. Der Vorsitz, die Ratspräsidentschaft wechselt halbjährlich unter den Mitgliedern. Fachfragen werden durch den Ministerrat bzw. den Rat der Europäischen Union beraten und entschieden, dem die jeweiligen Fachminister angehören und in dem bei Grundsatzfragen das Einstimmigkeitsprinzip gilt. Alle anderen Entscheidungen werden mit qua- lifizierter Mehrheit (gewichtete Stimmen der Mitgliedsländer getroffen. Die Europäische Kommission als Hüterin der Verträge organisiert und über- wacht die Umsetzung der Aufgabenstellungen der Union. Der Europäische Gerichtshof hat die Aufgabe, bei der Auslegung und Anwendung der Verträge für die Wahrung des Rechts zu sorgen, der Rechnungshof kontrolliert die ordnungsgemäße Mittelverwendung. Wirtschafts- und Sozialausschuss (Vertreter der Sozialpartner und anderer Interessengruppen) sowie der Ausschuss der Regionen (Vertreter der Gebietskörperschaften) ergänzen die Organe der EU. Die Rechte des Europäischen Parlaments wurden durch den Maastrichter Vertrag gestärkt und umfassen neben der Mitwirkung an der Willensbildung in der Union die Haushaltskontrolle und die Kontrolle der Kommission. Da die Stimmengewichte der Ländern in den einzelnen Gremien nicht den wirklichen Einwohnerproportionen entsprechen, wird oft von einem „Demokratie-Defizit“

gesprochen.

Abb. 18-2:

Ausgaben der EU 2008,

Gesamtvolumen 120 Milliarden Euro, Daten: Eurostat

Die Finanzierung der EU erfolgt ohne Kreditaufnahmen durch Eigenmittel der Mitgliedsländer. Nach ihrer Herkunft waren das 2007 Zuführungen der Mitg- liedsländer nach ihrem Bruttonationaleinkommen (68,2%), Umsatzsteueran- teile (16,1%) und sog traditionelle Eigenmittel (Agrarzölle und Zuckerabgaben, 15,8%).

Obwohl die Mittel für den Agrarsektor noch immer den Hauptteil (fast 50%) der Ausgaben ausmachen, sind diese Leistungen auf einzelne neuen Positionen aufgeteilt.

Quelle:

EU-Kommission 2005

Bedingt durch die einseitige Ausgabenstruktur, welche der hauptsächlichen Finanzierung durch Mehrwertsteueranteile gegenübersteht, weisen die einzel- nen Mitgliedsländer unterschiedliche Nettosalden auf. Während Deutschland im Anteil am BNE (-0,27%), die Niederlande (-0,52%) und Schweden (-0,3%) beispielsweise Nettozahler sind, gehören Malta (+2,07%), Griechen- land(+2,19%) und Litauen (+2,35) zu den Nettonehmern. In der Summe ist Deutschland mit einem Saldo von -6 Milliarden Euro der größte Nettozahler und Spanien mit +6 Milliarden Euro der größte Nettonehmer.

Wettbewerbs- fähigkeit für Wachstum und

Beschäftigung;

41,80%

Bewahrung und Bewirt- schaftung der

natürlichen Ressourcen;

44,20%

Unionsbürger- schaft, Freiheit,

Sicherheit und Recht; 1%

EU als golbaler Partner; 6,70%

Verwaltungs- kosten und Ausgleichs- zahlungen;

6,30%

(3)

Lange Zeit wurden die Geldleistungen in der EU mit der European Currency Unit (ECU) verrechnet. Dieser setzte sich aus den Währungen der Mitglieds- länder, gewichtet mit dem Anteil ihres BIP an dem der gesamten Union, zu- sammen. Die Währungen wurden vergleichbar, indem sie täglich mit ihrem Kurs zu einer Drittwährung, dem US-$, bewertet werden. Als Zahlungsmittel war der ECU allerdings nicht verwendbar. Zur Förderung des EU- Binnenhan- dels und zur Vorbereitung auf die Währungsunion hatten sich die meisten Mitgliedsländer zudem im Europäischen Währungssystem (EWS, seit 1976) zusammengeschlossen. In diesem System wurden durch Interventionen der jeweils beiden betroffenen Zentralbanken die Wechselkurse der Länder gege- neinander in bestimmten Bandbreiten gehalten.

Am 1.1. 1999 löste der Euro den ECU ab und wurde gleichzeitig nach dem Maastrichter Vertrag zur gemeinsamen Währung der EU- Mitgliedsländer. Bis zur Bargeldeinführung am 1.1. 2002 existierte der Euro als System fester Wechselkurse, als Einheit zur Kapitalbewertung und als unbares Zahlungs- mittel. Derzeit gehören dem Euroraum 15 Länder an. Voraussetzung für den Eintritt weiterer Währungen ist die Erfüllung sog. Konvergenzkriterien (be- stimmte Werte bei Staatsverschuldung, Inflationsrate, Wirtschaftswachstum und Haushaltsdefizit) sowie eine Mitgliedschaft im EWS II, also einer Band- breitenbindung der jeweiligen Währung an den Euro.

EWS ECU Euro

Abb. 18-3 (unten):

Entwicklung der EU und des Euro (fett)

ab 2000 Reform und Erweiterung der Union(Agenda 2000 und Post-Nizza-Prozess)

1999 Start des Euro

1998 Überprüfung der Konvergenzkriterien Erklärungen über den Betritt zur EWU

1992 Vertrag von Maastricht

 Vollendung des Binnenmarktes (‘93)

Währungsunion (Zeitplan)

1967/86

Europäische Gemeinschaften (EG) Einheitliche Europäische Akte schafft EG ECU (Korbwährung) als Verrechnungseinheit ...

1957 Römische Verträge 1952 EGKS 1957 Euratom

Gründung der EWG (Montanunion)

Binnenmarktprogramm Agrarmarktordnung

1979 Europäisches Währungssystem (EWS)

Bandbreiten für Wech- selkursschwankungen

(4)

Werte 2008, Quelle Eurostat, Deutschland 30000

€/Kopf

Zwar bekennt sich die EU zum freien Welthandel, doch ist insbesondere die Agrarmarktregulierung der Union immer wieder ein Kritikpunkt innerhalb der Welthandelsorganisation (WTO, früher GATT) und in der Zusammenarbeit mit anderen Staatenbünden (ASEAN, NAFTA usw.).

Wirtschaftliche Unterschiede prägen die Europäische Union. Vom durch- schnittlichen BNE/Kopf von 26000 Euro weichen Luxemburg (77000 Euro) und Irland 44000 Euro) am deutlichsten nach oben sowie Bulgarien (4300 Euro) und Rumänien (6100 Euro) nach unten ab.

Die Regionen der EU wachsen unterschiedlich schnell. Dies führt derzeit zu einer stärkeren Differenzierung der Pro-Kopf-Einkommen.

Linksammlung EU  http://www.wagner-berlin.com/eulink.htm EU im Internet -- http://europa.eu/index_de.htm

Eurostat  http://www.ec.europa.eu/eurostat/

Abbildung

Abb. 18-1: Mitglieds- Mitglieds-länder und  Beitritts-kandidaten der EU   Quelle: Wikipedia Fläche:   4324782 km²  Einwohner:   491 Millionen

Referenzen

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