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Vergaberecht: Kein „Linke Tasche, rechte Tasche“

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DGB-Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Verantwortlich: Claus Matecki, Henriette-Herz-Platz 2, 10178 Berlin, Kontakt: carina.ortmann@dgb.de Abonnement für „klartext“ und „standpunkt“ unter: http://www.dgb.de/service/newsletter Nr. 19/2011 19. Mai 2011

DGB-Bundesvorstand, Abteilung Wirtschafts-, Finanz- und Steuerpolitik

Vergaberecht: Kein „Linke Tasche, rechte Tasche“

In Mecklenburg-Vorpommern ist sie gerade Thema im Landtag, auch in Nordrhein-Westfalen steht sie auf der Tagesordnung: die Lohnuntergrenze bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Um was geht es? In Deutschland vergibt die öffentliche Hand – also Bund, Länder und Kommunen – Aufträge im Gesamtvolumen von über 360 Mrd. Euro pro Jahr. Damit hat die öffentliche Hand als großer Auftraggeber bedeutende Steuerungsmög- lichkeiten am Markt. Deshalb sollte der Staat mit gutem Beispiel vorangehen und Lohndrückerei unterbinden.

Schon früh pochten die Gewerkschaften auf Tariftreue- klauseln. Die öffentliche Hand sollte Aufträge nur an Unternehmen vergeben, die die örtlich geltenden Tarif- verträge einhalten. Auch das Bundesverfassungsgericht erklärte 2006 im Beschluss zum Berliner Vergabegesetz, dass die Tariftreuevorschriften verfassungskonform seien – mit guten Argumenten: Ein Verdrängungswett- bewerb über Lohnkosten würde verhindert, Arbeitslo- sigkeit bekämpft und die Sozialkassen entlastet.

Schließlich betonte das Gericht, dass Tariftreueregelun- gen auch das Tarifvertragssystem „als Mittel zur sozia- len Sicherung“ unterstützten.

Dann trat der Europäische Gerichtshof auf den Plan und erschütterte mit dem Fall Rüffert die deutschen Tarif- treuegesetze im Mark. Das Gericht entschied, dass die Tariftreueklausel des niedersächsischen Vergaberechts gegen die Dienstleistungsfreiheit verstoße. Die Folge: In den Bundesländern wurden diese Gesetze nicht mehr voll angewandt oder außer Kraft gesetzt.

Die Gewerkschaften kämpften jedoch für europafeste Regeln. Mittlerweile haben Berlin, Bremen und Rhein- land-Pfalz Tariftreuegesetze in Kraft gesetzt, die Lohn- untergrenzen von 7,50 Euro bzw. 8,50 Euro für die

öffentliche Auftragsvergabe vorsehen. Sie sollen z. T.

noch erhöht werden. In Brandenburg soll in Kürze ein entsprechendes Gesetz in Kraft treten. NRW arbeitet an der Umsetzung. Und der druckfrische Koalitionsvertrag von Grün-Rot in Baden-Württemberg sieht einen Min- deststundenlohn von 8,50 Euro im Tariftreuegesetz vor.

Es geht voran – endlich! Denn der Niedriglohnbereich wuchert seit den rot-grünen so genannten Arbeits- markt“reformen“ wie ein Krebsgeschwür. 6,55 Millio- nen Beschäftigte im Niedriglohnbereich sind der trauri- ge Zwischenstand. So geht es nicht weiter. Deshalb brauchen wir weitere Branchenmindestlöhne und einen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro pro Stunde. Und in den Landesvergabegesetzen muss über die Lohnuntergrenze gegengesteuert werden. Sonst lautet das Fazit für die öffentliche Hand: Was sie in der linken Tasche dank Niedriglohn spart, geht durch höhe- re Transferleistungen wie Hartz-IV für Aufstocker aus der rechten Tasche wieder raus! Verlierer wären die Beschäftigten: Öffentliches Lohndumping heißt für sie nicht nur arm trotz Arbeit, sondern auch Altersarmut durch Minirenten.

Lohnuntergrenzen in Landesvergabegesetzen

Bundesland in Euro

Berlin 7,50

Bremen 8,50

Rheinland-Pfalz 8,50

in Planung:

Baden-Württemberg 8,50

Brandenburg 7,50

Nordrhein-Westfalen mind. 8,50

Quelle: WSI-Tarifarchiv 2011 und eigene Recherche

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