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Mitteilung Nr.326/2021 Hinweise zu den Neuerungen im Bremischen Schulverwaltungsgesetz

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Academic year: 2022

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Auskunft erteilt Frau Dr. Rösler Zimmer Nr. 512 Tel. 0421 361-2025 Fax 0421 496-2025 E-Mail: ulrike.roesler

@bildung.bremen.de Datum und Zeichen Ihres Schreibens

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(bitte bei Antwort angeben) 2-2

Bremen, 2. November 2021

Mitteilung Nr.346/2021

Hinweise zu den Neuerungen im Bremischen Schulverwaltungsgesetz Fragen und Antworten

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Bezug auf die Anwendung der zum laufenden Schuljahr in Kraft getretenen Änderungen im Schulverwaltungsgesetz sind in der schulischen Praxis naturgemäß viele Fragen entstanden.

Im Rahmen einer großen Schulleiterdienstbesprechung wurden diese mündlich beantwortet.

Um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen, die in diesem Format nicht auszuschließen sind, und eine größtmögliche und nachhaltige Rechtssicherheit zu schaffen, übersende ich Ihnen – ergänzend zu den grundlegenden Informationen, die Ihnen mit Mitteilung Nr. 257/2021 vom 27.08.2021 über die gesetzlichen Neuregelungen im Bereich der Schulverfassung an die Hand gegeben wurden – in der Anlage einen thematisch gegliederten Katalog der gesammelten Fragen zum neuen Schulverwaltungsgesetz nebst schriftlicher Antworten. Die in den Antworten zitierten Vorschriften sind mit den aktuell geltenden Gesetzes- und Verordnungstexten im Transparenzportal verlinkt, so dass Sie unmittelbar darauf zugreifen können.

Sollten Sie Rückfragen oder weitere Fragen zum novellierten Schulverwaltungsgesetz haben, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Rösler

Anlage: Katalog der Fragen und Antworten zum neuen Schulverwaltungsgesetz

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