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Info PKW FST 04 16

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Informationsblatt zu Förderung von Pkw-Fahrsicherheitstrainings

1 von 2 Stand: April 2016

Zur Optimierung der betrieblichen Sicherheit im Straßenverkehr bezuschusst die Unfallkasse NRW die Teilnahme ihrer Versicherten an PKW-Fahrsicherheitstrainings.

Dieses Informationsblatt beschreibt die wesentlichen Fördermodalitäten.

Ziele und Ablauf

Zielsetzung der Pkw-Sicherheitstrainings ist, Teilnehmerinnen und Teilnehmer so auf Gefah- ren einzustellen, dass sie diese rechtzeitig erkennen und in der Lage sind, sie zu vermeiden.

Unter Anleitung von erfahrenen Trainern werden fahrpraktische Übungen mit vorzugsweise den Fahrzeugen absolviert, die bei der Arbeit genutzt werden (Dienstfahrzeuge oder eigene Fahrzeuge).

Dabei lernen die Teilnehmer/innen die Grenzen ihres persönlichen Fahrkönnens und die technischen Grenzen ihres Fahrzeuges kennen. Es handelt sich nicht um Fahrperfektions- trainings zur Bewältigung gefährlicher Situationen. Vielmehr erkennen die Teilnehmer im Ge- spräch und bei den praktischen Übungen, dass solche Situationen schneller als vermutet entstehen können. Sie erfahren die Grenzen der Fahrphysik zu dem Zweck, diese Grenzbe- reiche zukünftig zu vermeiden.

Voraussetzungen

Die Personen, die an einem bezuschussten PKW-Fahrsicherheitstraining teilnehmen sollen, gehören zum Versichertenkreis der Unfallkasse NRW.

unternehmen regelmäßig Dienstfahrten mit einem Dienst- oder Privatfahrzeug innerhalb der Arbeitszeit.

sind im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis (auf Nachfrage wird Einsicht in die Fahrerlaub- nis gewährt).

haben innerhalb der letzten 2 Jahre an keinem von der Unfallkasse NRW finanzierten PKW Fahrsicherheitstraining teilgenommen.

Förderung

Die Förderung von PKW-Fahrsicherheitstrainings erfolgt in Form eines Gutscheinverfahrens mit einem Zuschuss in Höhe von 60,00 € pro Personentraining.

Eventuelle Mehrkosten (Differenzbetrag zwischen Trainingskosten und Zuschuss, Verpfle- gung, Anreise etc.) sind vom Arbeitgeber oder vom Teilnehmer oder von der Teilnehmerin zu zahlen. Die Kosten für Pkw-Sicherheitstrainings können je nach Trainingsgelände und Ver- anstalter variieren. Nähere Informationen geben die Veranstalter vor Ort.

Die maximale Anzahl der jährlich geförderten Sicherheitstrainings richtet sich nach den hier- für bereitgestellten Haushaltsmitteln. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Qualitätsstandards

Eine Förderung durch die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen setzt die Einhaltung gesicherter Qualitätsstandards für Fahrsicherheitstrainings voraus. Diese Anforderung wird durch

Sicherheitstrainings erfüllt, die nach den Kriterien des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e.

V. (DVR) durchgeführt werden. Bitte erkundigen Sie sich bei dem Veranstalter Ihrer Wahl, ob diese Anforderung erfüllt ist.

(siehe auch: http://www.dvr.de)

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Gutscheinverfahren

Gutscheine können telefonisch, schriftlich oder per E-Mail angefordert werden.

Neu: Die Gutscheine müssen nicht mehr zur Genehmigung an die Unfallkasse NRW zurück geschickt werden.

Nach Erhalt müssen die Gutscheine vollständig ausgefüllt werden und werden erst mit der Unterschrift und dem Firmenstempel des Arbeitgebers gültig. Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 4 Monate begrenzt. Innerhalb dieser 4 Monate muss das Training absolviert sein. So können bei nicht Inanspruchnahme der Gutscheine die Haushaltsmittel anderen Versicherten zu Gute kommen.

In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit zur Verlängerung der Gültigkeit. Diese muss schriftlich bei der Unfallkasse NRW beantragt werden.

Die Gutscheine müssen dem Veranstalter beim Training vorgelegt werden. Der Veranstalter rechnet die Gutscheine direkt mit der Unfallkasse NRW ab. Die letzte Abrechnung von Gut- scheinen im laufenden Haushaltsjahr muss bis zum 31. Dezember des Jahres erfolgen. Da- nach eingereichte Rechnungen können nicht mehr beglichen werden.

Versicherungsschutz

Während der Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining besteht gesetzlicher Unfallversi- cherungsschutz (Personenschäden), wenn ein betriebliches Interesse vorausgesetzt werden kann. Davon ist auszugehen, wenn

- der Arbeitgeber die Teilnahme veranlasst hat,

- der Arbeitgeber die Kosten vollständig oder teilweise übernimmt und

- die Teilnahme am Sicherheitstraining auf die Arbeitszeit angerechnet wird, bzw. die Be- schäftigten bezahlt von der Arbeit freigestellt werden.

Gutscheinanforderung und Informationen:

Unfallkasse NRW

Regionaldirektion Westfalen-Lippe Manuela Baumkötter

Salzmannstraße 156 48159 Münster

Telefon: 02 51/21 02 – 32 48 Telefax: 02 51/21 02 – 32 64

E-Mail: m.baumkoetter@unfallkasse-nrw.de

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