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Vertretungsregelung für den Kreisausschuss

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Handbuch des Kreistages (Stand: 01.01.2015) 1

Ausschussverzeichnis 6.2

Handbuch des Kreistages (Stand: 01.01.2015) 21

Ausschussverzeichnis 6.2

Vertretungsregelung für den Kreisausschuss

Gem. § 51 Abs. 2 Satz 2 KrO NRW i.V.m. § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung des Kreises Steinfurt ist für jedes Kreistagsmitglied im Kreisausschuss eine persönliche Vertreterin oder ein persönlicher Vertreter zu wählen. Die Stellvertreterinnen und Stellvertreter einer Fraktion oder Gruppe vertreten sich untereinander.

Vertretungsregelungen

für die Pflichtausschüsse - ohne Kreisausschuss - und die freiwilligen Ausschüsse

sowie für die Fachkommissionen, Beiräte etc.

Soweit nicht durch eine gesetzliche Regelung eine persönliche Vertretung der Mitglieder vorgeschrieben ist, gelten folgende Regelungen:

Für die CDU-Fraktion:

Es gilt folgende Reihenfolge in der Vertretung:

a) die fraktionelle Vertretung

b) alle CDU-KT-Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge.

Für die SPD-Fraktion:

Es gilt folgende Reihenfolge in der Vertretung:

a) die fraktionelle Vertretung

b) alle SPD-KT-Mitglieder in alphabetischer Reihenfolge.

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