Kreisnachrichten
Ausgabe 27/2012 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 03.07.2012
Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Postfach 1420, 54504 Wittlich
Ansprechpartner:
Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten
@Bernkastel-Wittlich.de
auf circa 18.000 Euro im Jahr 2011 angestiegen. Da es sich hierbei um eine freiwillige Ausgabe des Landkreises handelt, wur- de diese Ausgaben von der Aufsichts- und Dienst- leistungsdirektion Trier (ADD) kritisiert und an- gesichts des Haushalts- defizits des Landkreises gefordert, das Jugendtaxi- Angebot zu prüfen.
Landrat Eibes hat die Spar- kasse Mittelmosel, die Ver- einigte Volksbank Raiff- eisenbank eG und die VR-Bank Hunsrück-Mosel
eG gebeten zu prüfen, ob ab dem laufenden Jahr 2012 eine Auf stockung der Spendenmittel in Aussicht gestellt werden könne. Dankenswerter- weise haben alle drei Ban- ken eine Aufstockung des jährlichen Spenden- betrages auf insgesamt 19.200 Euro für die Jahre 2012 und 2013 zugesagt.
Trotz der hohen Spenden- gelder muss bei gleichblei- benden Nutzerzahlen von einer vom Landkreis zu tragenden jährlichen Un- terdeckung von circa 8.800
Euro ausgegangen werden.
Vor diesem Hintergrund hat der Kreisausschuss be- schlossen, den Zuschuss- betrag ab dem 1. Juli 2012 auf 1,50 Euro je Fahrt und berechtigter Person festzu- setzen.
Alle Informationen zum Jugendtaxi und den betei- ligten Unternehmen so- wie den erforderlichen Mitfahrschein hält die Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich auf der Inter- netseite www.bernkastel- wittlich.de/jugendtaxi.
html bereit.
Kreisausschuss beschließt Veränderungen beim Jugendtaxi
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2012 über den weiteren Betrieb des Jugendtaxis im Landkreis Bernkastel- Wittlich beraten und be- schlossen, den Zuschuss- betrag ab dem 1. Juli 2012 auf 1,50 Euro je Fahrt und berechtigter Person festzu- setzen.
Grund für diese Beratung ist die seit Einführung des Jugendtaxis im Jahr 2008 stetig größer werdende Fi- nanzlücke, die vom Land- kreis getragen wird. Trotz Unterstützung des Ju- gendtaxis durch jährliche Spenden der Sparkasse Mittelmosel, der Vereini- gten Volksbank Raiffei- senbank EG und der VR- Bank Hunsrück-Mosel eG in Höhe von insgesamt 10.000 Euro ist die Unter- deckung aufgrund der ge- stiegenen Nutzerzahlen
Die von Landwirtschafts- ministerin Ulrike Höfken anlässlich der rheinland- pfälzischen Grünen Woche 2012 ausgerufene Initiati- ve Wertschöpfung durch Wertschätzung soll bei- spielhafte regionale Wert- schöpfungsketten für Ak- teure im ländlichen Raum, insbesondere für Erzeuger und Vermarktungsorgani- sationen entwickeln und fördern. Soweit es sich bei regionalen Produkten um Lebensmittel handelt, soll auch eine gesunde Ernäh- rung eine wichtige Rolle spielen.
Im Rahmen dieser Initiati- ve ist die Einreichung von Konzepten in folgenden
Themenfeldern möglich:
• Regionale Produkte in der Gemeinschaftsver- pflegung (Kitas, Schu- len, Mensen, Kantinen, Seniorenheime),
• Regionale Produkte in Gastronomie, in touri- stischen Einrichtungen sowie in Einrichtungen zur Grundversorgung,
• Regionale Produkte in Wertschöpfungsketten.
Die Teilnahmefrist wurde bis zum 31. August 2012 verlängert.
Als Projektträger kom- men natürliche sowie ju- ristische Personen des privaten wie auch öffent- lichen Rechts in Frage.
Grundsätzlich werden
Wertschöpfung durch Wertschätzung
kleinere Investitionen und Sensibilisierungs- und In- formationsvorhaben ge- fördert. Die Beschreibung der einzelnen förderfä- higen Teilmaßnahmen so- wie die Förderhöchstsätze einschließlich der Bewer- bungsunterlagen können auf der Internetseite www.
eler-paul.de unter Aktu- elles eingesehen werden.
Für Rückfragen steht eben- falls Helmut Ulmen von der Leader-Geschäftsstel- le bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich un- ter der Telefon-Nummer 06571/14-2262 oder per E- Mail Helmut.Ulmen@Bern- kastel-Wittlich.de gerne zur Verfügung.
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Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grund- stücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden:
GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:
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Bettenfeld Auf Himmelkäulchen Landwirtschaftsfläche 114,38 ar Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 16.07.2012 schriftlich mitzuteilen.
Öffentliche Bekanntmachungen Das Land Rheinland-
Pfalz wird im Jahr 2013 Fördermittel zur Umset- zung des Naturpark-Hand- lungsprogramms des Na- turparks Saar-Hunsrück bereit stellen. Gegenstand der Förderung sind Projekte und Maßnahmen, die den sieben Handlungsfeldern des von der Mitgliederver- sammlung im Jahr 2010 beschlossenen Naturpark- Handlungsprogramms ent- sprechen:
• Angebote für Bildung und Information zu Na- tur und Landschaft
• Maßnahmen zur Siche- rung der biologischen Vielfalt
• Projekte zur naturna- hen und naturverträg- lichen Erholung
• Mitwirkung bei Land- schaftspflege und Land- schaftsentwicklung
• Initiativen zugunsten des nachhaltigen Touris- mus
• Initiierung dauerhaft umweltgerechter Land- nutzungen
• Moderation einer nach- haltigen Regionalent- wicklung
Hierbei handelt es sich um die Fördermittel, die vor- mals dem Trägerverein auf
der Basis der Fördergrund- sätze Landespflege aus dem Jahre 1999 gewährt wur- den. Die Zuwendungen können je nach Maßnah- me bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten betra- gen.
Das Antrags- und Geneh- migungsverfahren richtet sich nach der Verwaltungs- vorschrift zum Vollzug der Landeshaushaltsordnung (VV-LHO) und ihren Anla- gen (Formblätter) in der je- weils gültigen Fassung. Die Anträge können von Ge- meinden und deren Ver- einen gestellt werden. An- tragsformulare 2013 sowie das beschlossene Natur- park-Handlungsprogramm sind unter www.naturpark.
org in der Rubrik Aktuelles/
Downloads verfügbar. För- deranträge für das Maß- nahmenjahr 2013 sind bei der Geschäftsstelle des Na- turparks Saar-Hunsrück in zweifacher Ausfertigung bis zum 31. August 2012 einzureichen.
Weitere Informationen:
Geschäftsstelle Naturpark Saar-Hunsrück, Trierer Stra- ße 51, 54411 Hermeskeil, Tel.: 06503/9214-0, Fax:
06503/9214-14, Ansprech- partnerin: Carmen Fischer.
Naturpark-Fördermittel für
Gemeinden und Vereine NACHRUF
Mit großer Betroffenheit und in tiefer Trauer neh- men wir Abschied von unserem ehemaligen Mitarbei- ter und Kollegen
Josef Steffes.
Herr Steffes war von 1990 bis 2000 als Gärtner der kreiseigenen Gartenanlagen bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich beschäftigt. Während seiner Tä- tigkeit war Herr Steffes wegen seiner vielseitigen Kompetenzen und seines freundlichen und offenen Wesens allseits sehr geschätzt.
Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Für den Landkreis Für den Personalrat Bernkastel-Wittlich Werner Petry
Gregor Eibes Vorsitzender
Landrat
Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zu- stellung gemäß § 1 Abs. 1 Landes- verwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz so- wie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bernkastel-Witt- lich, jeweils in den aktuell gül- tigen Fassungen.
Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird be- nachrichtigt, dass die Kreisverwal- tung Bernkastel-Wittlich -Fach- bereich 13-, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, gegen sie eine zu- stellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat.
Betroffene/r: Laurent Clyncke letzte bekannte Anschrift:
54346 Mehring, Medardusstr. 39 Datum und Aktenzeichen des Schreibens: 13.06.2012, Az.: 13-454- 050-C 095/096
Das Schriftstück kann von der/
dem Betroffenen oder von einer durch sie/ihn bevollmächtigten
Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich -Fachbereich 13- Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.
Durch die öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag die- ser Bekanntmachung zwei Wo- chen vergangen sind. Die Entschei- dung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich Widerspruch einlegt.
Wittlich, 25.06.2012 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich -Fachbereich 13-
Finanzielle Hilfen für Familien - Kurfürstenstraße 16,
54516 Wittlich Im Auftrag:
gez. Gerhard Letsch