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Entgeltvereinbarung SGB VIII AWO Soziale Dienste gGmbH

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Zwischen der Freien Hansestadt Bremen

OT^^ggg^"-

vertreten durch die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport

und der

AWO Soziale Dienste gGmbH Auf den Häfen 30/32

28203 Bremen

- im folgenden Einrichtungsträger genannt -

wird folgende

Vereinbarung nach § 78b SGB Vlil

geschiossen:

1. Gegenstand

1.1. Gegenstand dieser Vereinbarung sind (Betreuungs-) Leistungen nach § 34 SGB Vlil, wel- ehe der Einrichtungsträger für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge ab 15 Jahren im „Son-

nenhaus", Buntentorsteinweg 86/88, 28199 Bremen erbringt.

1.2. Grundlage des Vertrages ist die beiliegende Leistungsbeschreibung „stationäres Angebot für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtiingen" (Anlage 1) sowie der Be-

rechnungsbogen (Anlage 2).

2. Leistungsvereinbarung

2.1. Im „Sonnenhaus" werden maximal 17 männliche, unbegleitete minderjährige Flüchtlinge,

im Alter ab 15 Jahren betreut, die einen besonderen Schutz benötigen und deren Erziehung und Entwicklung in ihren Herkunftsfamilien auf Dauer oder mitteifristig nicht sichergestellt wer- den kann. Die Leistung wird gemäß § 41 i.V.m. § 34 SGB VII! und in Ausnahmefällen § 41 erbracht. Näheres zu Art, Inhalt, Umfang und Qualität der Leistung ist der beigefügten Leis- tungsbeschreibung (Anlage 1) zu entnehmen. Die beigefügte Leistungsbeschreibung orientiert

sich am Leistungsangebotstyp Nr. 1 Heimerziehung /Wohngmppe 7 Wochentage

2.2. Die Leistungen werden nach Maßgabe der aligemein anerkannten Fachstandards und ordnungsrechtlicher Bestimmungen sowie der der Entgeltbemessung zugrunde liegenden per- sonellen Ausstattung erbracht. Die Leistungen müssen ausreichend und zweckmäßig sein und

dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Sie sind so zu gestalten, dass eine bedarfsgerechte Hilfe im Einzelfali gewährieistet ist.

2.3. Der Einrichtungsträger darf für die Wahrnehmung der Aufgaben in der Kinder- und Ju-

gendhiife keine Person beschäftigen oder vermitteln, die rechtskräftig wegen einer Straftat

nach den §§ 171, 174 bis 174c, 176 bis 180a, 181 a, 182 bis 184f, 225, 232 bis 233a, 234, 235

oder 236 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden ist. Zu diesem Zweck sollen sie sich bei der

Einstellung oder Vermittlung und in regelmäßigen Abständen (spätestens alle 5 Jahre) von

den betroffenen Personen ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 und § 30a Absatz 1 des

Bundeszentralregistergesetzes vorlegen lassen. Unbeschadet dessen hat der Einrichtungsträ- ger unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn ihm bekannt wird, dass gegen

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Seite - 2 - zur Vereinbarung über ein LeEstungsentgelE für die Unterkunft Sonnenhaus, Buntentorsteinweg 86/88, 28201 Bremen für die Zeit vom 1 2.06.2017 - 31.08.2018

eine Person wegen des Verdachtes, eine solche Straftat begangen zu haben, Ermittlungen zur Strafverfolgung eingeleitet worden sind.

2.4. Nach § 8a SGB VIII ist bei Anhaltspunkten, die auf eine drohende Kindeswohigefährdung

für ein Kind oder einen Jugendlichen hindeuten, im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte

das Gefährdungsrisiko abzuschätzen. Die Mitarbeiter einer Einrichtung verpflichtet dies, bei

der Kenntnis von einem Gefährdungsrisiko, ihren Schutzauftrag unmittelbar wahrzunehmen und / oder das zuständige Jugendamt unverzüglich zu informieren. •

3, Vergütungsvereinbarung

3.1. ZurAbgeltung der Leistungen nach Ziffer 2 wird folgende Vergütung pro Leistungsemp-

fänger und Leistungstag für die u.g. Vereinbarungszeiträume vereinbart:

Vergütung für das Regelleistungsangebot

Vergütung für betriebsnotwendige Investitionen

Gesamtvergütung

pro Leisfungsempfänger und Leistungstag

€166,11

€28,81

€194,92

3.2. Mit der o.g. Vergütung sind alle bei wirtschaftUcher Betriebsführung notwendigen Perso- na!-, Sach- und Investitionskosten abgegolten. Die Berechnungsgrundiagen der genannten

Vergütung sind dem beigefügten Berechnungsbogen (Anlage 2) zu entnehmen.

3.3. Die Vergütung ist nur abrechenbar, wenn sie vom zuständigen öffentlichen Träger der

Jugendhilfe im Einzeifali bewilligt wurde. Mit der Inobhutnahme durch das zuständige Jugend-

amt ist diese Voraussetzung erfüllt.

4. Prüfungsvereinbarung, Qualitätsentwicklung und Dokumentation

4.1. Die Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistung sowie Anga- ben über geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung nach § 8 des Landesrahmenvertra-

ges SGB Vill gelten ebenfalls für dieses Leistungsangebot. Somit erfolgt auch die Berichter"

stattung analog der Vorgaben der Rahmenempfehlung zur Qualitätsentwicklung (Berichtsras- ter) vom 13.03.2009. Die Berichte sind dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhiife re-

gelmäßig alle zwei Jahre - bis zum 31.03.(hier 2018) des Kaienderjahres - vorzulegen und

gehen gezielt auf die im trägerindividuellen Konzept hinterlegten Schwerpunkte der Qualitäts-

Sicherung bezüglich der Dokumentation und Selbstevaluation ein. Wegen der Neuinbetrieb- nähme ist davon abweichend der ist der erste Bericht bis spätestens zum 30.9.2016 einzu- reichen.

4.2. Ferner'einigen sich die Vertragsparteien darauf, zukünftige Ergebnisse der Unterarbeits-

gruppe Qualitätsentwicklung, insbesondere auch im Hinblick auf die Darstellung des Berichts-

wesen in Form eines standardisierten Rasters, mit einzubeziehen und zu berücksichtigen. Der

Einrichtungsträger sichert die Zusammenarbeit und Mitwirkung im Hinblick auf zukünftige Sys-

ferne der Leistungsdokumentation zu, die in der Vertragskommission nach § 78f SGB Vlll für

den Leistungsbereich nach § 77 SGB VIII abgestimmt und beschlossen werden.

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Seite - 3 - zur Vereinbarung über ein Leistungsentgelt für die Unterkunft Sonnenhaus, Buntentorstemweg 86/88, 28201 Bremen für die Zeit vom 1 2.06.2017 - 31.08.201 8

5. Vereinbarungszeitraum

Die Vereinbarung giit für den Zeitraum ab dem 12.06.2017 und endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, am 31.08.2018.

6. Sonstiges

6.1. Bei Unwirksamkeit einer Bestimmung dieses Vertrages verlieren die übrigen Bestimmun-

gen ihre Wirksamkeit nicht. Eine unwirksame Regelung ist von den Vertragsparteien durch

eine wirksame zu ersetzen, die der unwirksamen in ihrer Auswirkung möglichst nahe kommt.

Im Übrigen gelten die Vorschriften der §§ 53. ff. des Zehnten Buch Sozialgesetzbuch (SGB X)

über den öffentlich-rechtlichen Vertrag.

6.2. Dieser Vertrag unterliegt dem Bremer Informationsfreiheitsgesefz (BremiFG). Bei Vorlie-

gen der gesetziichen Voraussetzungen wird er nach Maßgabe der Vorschriften des BremlFG im elektronischen Informationsregister veröffentlicht. Unabhängig von einer möglichen Veröf- fentlichung kann der Vertrag Gegenstand von Auskunftsanträgen nach dem BremlFG sein

6.3. Alle Anlagen dieser Vereinbarung sind Vertragsbestandteil.

Geschlossen: Bremen, Februar 2018

Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport

Einrichtungsträger

.'nien

Anlagen:

Anlage 1: Leistungsbeschreibung: „stationäres Angebot für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen"

Anlage 2: Berechnungsbogen

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LAT 1 „Sonnenhaus"

Gültigkeit: 12.06.2017-31.08.2018

1. Träger AWO Soziale Dienste gGmbH

Auf den Häfen 30/32 28203 Bremen

2. Art des Angebots Das Angebot beinhaltet die voilstationäre Betreuung von minderjährigen (vorrangig mindestens 15jährigen*), männiichen, unbegleiteten Flüchtlingen.

Die Betreuung findet in der Einrichtung „Sonnenhaus", Buntentorsteinweg 86/88 in der Neustadt in Bremen statt. Die Einrichtung hat 17 reguläre Plätze.

(*in Einzeifälien mit Ausnahmeregelung des Landesjugend^mtes jünger) 2. Rechtsgrundlage

§ 34 SGB VIII in Verbindung mit § 41 SGB VIII

3. Allgemeine Zielsetzung Eine zentrale Zielsetzung in der pädagogischen Arbeit mit den jungen u n begleiteten minderjährigen Flüchtlingen besteht darin, den jugendlichen einen sicheren und gewaitfreien Lebens- und Enhft/icklungsraum zur Verfügung zu stellen, in dessen Rahmen sie sich stabilisieren können.

Folgende Aspekte finden bei der Zielgruppe Berücksichtigung:

Enge Zusammenarbeit mit dem Casemanagement,

Termine mit der Amtsvormundschaft, Jugendgerichtshilfe etc.

Auseinandersetzung und Einhaltung mit/von gesellschaftlicher Regeln und Erwartungen

Förderung der Persönlichkeitsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der Entwickiungsgeschichte und der Ressourcen des jungen Menschen

Aufbau und Stärken sozialer Kompetenzen

Vorieben von gesellschaftlichen Normen und Werten durch die Betreuer

Vermittlung von alltagspraktischen Fähigkeiten (Fahrpiäne lesen, Hygiene, Gesundheitsfürsorge, Pünktiichkeit, Versorgung, Umgang mit Geld etc.)

Schuibesuch/Deutschkurse

Koordinationsaufgaben und Schnittstellen

Vernetzung im sozialen Umfeld (Sportvereine, Freizeitangebote etc.); Schuie; Behörden; Ärzte

Unterstützung bei der Entwicklung zur eigenständigen und selbständigen Lebensweise

4. Personenkreis Männliche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vorrangig zwischen dem 15-18 Lebensjahr.

Mögliche Ausschlusskriterien:

-akute, bekannte Selbst-und Fremdgefährdung

-schwerwiegende Drogen,"MedEkamenten,-und Alkoholabhängigkeit 5. Inhalte der Leistung Der Träger stellt die fachliche Leitung und Koordination sicher. Dazu gehört

auch die Qualitätssicherung, Supervision und Durchführungen von

Fachtagen, Hygieneschu!ungen, Betriebliches Gesundheitsmanagementfür Mitarbeiter,

5,1 Unterkunft und Raumkonzept

Die jungen Menschen ieben für den Betreuungszeitraum in 5 Zwei ~ bettzimmern, sowie in 7 Einzelzimmern auf drei Etagen in der Neustadt, Auf jeder Etage gibt es Saniläreinrichtungen. Des Weiteren gibt es im Erdgeschoss einen großen Essraum, der am Nachmittag und Abend auch als Gemeinschaftsraum genutzt werden kann. Außerdem befindet sich in der zweiten Etage eine Küche, in der die Bewohner selber kochen können und einen Soziairaum. Über Kooperationspartner im Soziairaum werden außerhalb des Sonnenhauses frejzeitpädagogische Entlastungsangebote reaiisjert. Gegebenenfalls können für Deutschkurse etc. Räume im direkten Umfeld angemietet / genutzt werden.

Weiterhin gibt es ein Büro, einen Raum für den Sicherheitsdienst, einen kleinen Besprechungsraum, einen Raum für die Nachtbereitschaft, der auch als Sozialraum, Raum für Aufnahmegespräche...genutzt wird.

5,2 Verpflegung Die Verpflegung erfolgt durch VoHversorgung über einen externen Anbieter.

Der Träger stellt eine ernährungsphysiologische, altersgerechte Versorgung mit Lebensmitteln sicher. Hierzu gehört eine warme Mahlzeit, Frühstück,

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LAT 1 „Sonnenhaus"

Gültigkeit: 12.06.2017 - 31.08.2018

5.3 Erziehung / Sozialpäda"

gogische Betreuung

6. Personeile Ausstattung

7. Umfang der Leistung

8. Pädagogische Sachmittel 9. Betriebsnotwendige

Anlagen undAus- stattung

10. Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung

11. Leistungsentgelt

Zwischenmahlzeiten und Abendbrot, sowie die Versorgung mit Getränken An sieben Tagen in der Woche.

Zusätzlich werden regelmäßig Koch ange böte im Rahmen der Verseibstständigung angeboten.

Die jungen Menschen werden 7 Tage über 24h betreut. Die Betreuung ist gekennzeichnet von:

Einübung von ai Itag s p Faktische n Fähigkeiten Strukturierung des Alltags

Klärung und Entwicklung der persönlichen, schulischen und beruflichen Perspektiven und Vereinbarung von

Umsetzungsschritten

Entwicklung von sozialen Kompetenzen und tragfähigen Beziehungen

Hilfe bei der Einteilung und sinnvollen Verwendung der zur Verfügung stehenden fänanzielien Mittel mit dem Ziei der eigenverantwortlichen Verwaltung

Unterstützung und Begleitung bei Behördengängen, mit dem Ziel, Angeiegenheiten selbst wahrzunehmen und zu regeln.

Hilfe bei der sinnvoilen Gestaltung der Freizeit

Unter Berücksichtigung des besonderen PersonenkreEses mit nicht auszuschließender krisenhafter Entwicklung und konkreter Gefährdungssituationen (Eigen-Fremdgefährdung) stellt der Träger eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung sicher.

Wahrnehmung der Aufsichtspfticht und des Jugendschutzes Partizipation der Jugendlichen

Die fachliche Leitung erfolgt durch eine Dipiom-Soziaipädagogin mit mehrjähriger Berufserfahrung.

Die Betreuung erfolgt in der Regei durch ausgewiesenes Fachpersonal mit mehrjähriger Berufserfahrung und / oder individuell geschultem Personal mit besonderen Fähigkeiten (sprachlich, kulture!!). Hierzu zählen unter anderem Begleitdienste, Übersetzer, ehrenamtliche Lehrkräfte. Der Umfang des Betreuungspersonais ergibt sich aus dem Betreuungsplan. Ab 22.00 h ist eine NachtbereEtschaft mit Sich'erheitsdienst eingesetzt.

Die Persönliche Eignung erfolgt unter Berücksichtigung des §72a SGB III.

Betreungsschiüssel.1:2

Rund um die Uhr Betreuung der Jugendlichen an 365 Tagen im Jahr im Schichtdienst.

Altersgerechtes Frejzeit-und Beschäftigungsmaterial (Beamer, TV, Konsgten, Sportbedarf, Bälie...)

Ausstattung der Zimmer, Nutz-und Gemeinschaftsräumen.

Ausstattung des Büros mit üblichem Geschäftsinventar.

Ausstattung der Küche, sowie des Essraumes.

Vorhalten von Anlagen entsprechend der behördiichen Auflagen und Schutzbestimmungen

QualEtätssicherung und -entwicklung werden zwischen dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und dem Träger der freien Jugendhilfe

entsprechend der Regelungen des Landesrahmenvertrages dokumentiert.

Hierzu gehören u.a. Verfahren zur Struktur,-Prozess,-und ErgebnisqualEtät, Beschwerdemanagement,ZertifjzEerungen.

Die Finanzierung erfolgt über ein Entgelt.

Das Leistungsentgeit enthält die Kosten für das Regelleistungsangebot und die betriebsnotwendigen Investitionen.

Im Entgelt sind nicht enthalten und daher im Einzelfall zusätzlich nach SGB Vlll zu finanzieren:

Taschengeld und pauschalierte Nebenkostön, Bekieid u ngs pauschale^

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LAT 1 „Sonnenhaus"

Gültigkeit: 12.06.2017-31.08.2018

- für Junge Menschen ab 13. Jahren unabhängig vom Schulbesuch Übernahme von Fahrtkosten in Höhe der günstigsten Monatskarte unter Abzug eines Eigenanteils, sofern keine Fahrtkostenübernahme von anderen Stellen erfolgt,

- Anmietung von Sportstätten - Ersteinkleidung soweit erforderlich

" Erstschulausstattung soweit erforderlich - E rstkoffe ran Schaffung soweit erforderlich

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