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60. BAR Treffen - Länderbericht Bremen

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Academic year: 2022

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60. Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen (KBB) am 26./27.11.2020 in Mainz: Länderbericht Bremen

Übersicht

1. Bremer Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird fortgeschrieben

2. Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz: Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

3. Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz: Schlichtungsstelle

4. Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz: Bremische Landesbauordnung 5. Landesbehindertenbeauftragter legt seinen Tätigkeitsbericht vor

6. Einrichtung einer Landesantidiskriminierungsstelle in Bremen

1. Bremer Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wird fortgeschrieben

Nach der Überprüfung des Aktionsplans 2014 durch das Deutsche Institut für Menschenrechte im Jahr 2019 hat Anfang 2020 der Prozess der Fortschreibung begonnen.

Die Fortschreibung unter Beteiligung der Zivilgesellschaft verantwortet der Senat. Zentrale Gremien sind der Landesteilhabebeirat unter dem Vorsitz des Landesbehindertenbeauftragten sowie sieben Arbeitsgruppen, die sich jeweils einem Arbeitsschwerpunkt widmen.

Um möglichst viele Menschen an der Fortschreibung des Landesaktionsplans zu beteiligen, bestand u.a. bis Ende September die Möglichkeit Maßnahmenvorschläge online einzureichen (es wurden mehr als 80 Vorschläge für den künftigen Aktionsplan eingereicht).

Die Vorschläge werden im Nachgang den Senatsressorts zur Bewertung vorgelegt und im Rahmen der Arbeitsgruppen zur Fortschreibung erörtert.

Weitere Informationen:

https://www.teilhabebeirat.bremen.de/detail.php?gsid=bremen331.c.13104.de

2. Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz: Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik

Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102: die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik, verortet beim Landesbehindertenbeauftragten, hat im September 2019 unter der Leitung von Ulrike Peter ihre Tätigkeit aufgenommen.

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Die Aufgabe ist die Durchsetzung und Überwachung der digitalen Barrierefreiheit in der Freien Hansestadt Bremen. Grundlage hierfür bildet Abschnitt 3 im Bremischen

Behindertengleichstellungsgesetz.

Seit dem 23. September müssen bekanntermaßen alle öffentliche Stelle auf ihren Internetseiten eine Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen. Behinderte Menschen, die auf Barrieren im Internet stoßen, können diese ab sofort melden oder sich bei der Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik beschweren.

Die Zentralstelle hat die Möglichkeit, das Recht auf digitale Barrierefreiheit durchzusetzen. Mit einem Erklärvideo wird das Recht auf digitale Barrierefreiheit weiter bekannt gemacht.

Weitere Informationen:

https://www.behindertenbeauftragter.bremen.de/der_beauftragte/zentralstelle_fuer_barrierefreie_i nformationstechnik-28011

3. Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz: Schlichtungsstelle

Nach § 22 BremBGG wurde beim Landesbehindertenbeauftragten eine Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung eingerichtet. Sie hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen

behinderten Menschen und öffentlichen Stellen außergerichtlich mit der Wahrnehmung der Aufgaben von vier Schlichter:innen (Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit, Befähigung zum Richteramt) beizulegen.

Die Schlichtungsstelle steht allen behinderten Menschen sowie den verbandsklageberechtigten Verbänden offen. Ziel eines Schlichtungsverfahrens ist eine gütliche Einigung zwischen zivilen Person und der jeweiligen öffentlichen Stelle.

Die Schlichtungsstelle hat zur Erläuterung ein Video herausgebracht.

Weitere Informationen:

https://www.behindertenbeauftragter.bremen.de/der_beauftragte/schlichtungsstelle_der_freien_ha nsestadt_bremen-31675

4. Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz: Bremische Landesbauordnung Im § 50 Absatz 1 der Bremischen Landesbauordnung (LBO) ist geregelt, in welchen Gebäuden je nach Anzahl der Wohnungen die Wohnungen uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein müssen.

Die „kleine Änderungsnovelle“ der LBO ist nach erfolgtem Senatsbeschluss vom 1. September 2020 in der Bremischen Bürgerschaft beschlossen und im Gesetzblatt Nr.105 (02.20.2020) verkündet worden.

Weitere Informationen:

https://www.bauumwelt.bremen.de/wohnungsbau/planen_und_bauen/rechtsgrundlagen-3559

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5. Landesbehindertenbeauftragter legt seinen Tätigkeitsbericht vor

Inklusive Stadt- und Quartiersentwicklung, gleichberechtigte Teilhabe behinderter Kinder und Jugendlicher am allgemeinen Bildungs-und Schulsystem und hochwertige Gesundheitsversorgung im Regelsystem für alle behinderten Menschen.

Diese und weitere Punkte hat Arne Frankenstein in der Parlamentssitzung am 16. September 2020 bei der Vorstellung des 6. Tätigkeitsberichts des Landesbehindertenbeauftragten

angesprochen. Der Bericht wird der Bürgerschaft alle zwei Jahre vorgelegt (BremBGG § 24 (8)).

Weitere Informationen:

https://www.behindertenbeauftragter.bremen.de/der_beauftragte/taetigkeitsberichte/6__taetigkeits bericht-32057

6. Einrichtung einer Landesantidiskriminierungsstelle in Bremen Die Bremische Bürgerschaft hat am 09. Juli 2020 die Einrichtung der

Landesantidiskriminierungsstelle (LADS) beschlossen. Bremen zieht hiermit mit anderen Bundesländern gleich und kommt somit seiner Verantwortung nach, seine Bürger:innen noch besser vor Diskriminierung zu schützen.

Die Einrichtung der LADS darf dabei nicht dazu dienen, bestehende Beratungsangebote

einzuschränken oder zu ersetzen - im Gegenteil, diese sollte zum Beispiel in Form von Erst- und Verweisberatung die Bremer Beratungsstrukturen nutzen, ergänzen und unterstützen.

Der Landesbehindertenbeauftragte begrüßt die Einrichtung der LADS.

Weitere Informationen:

https://www.behindertenbeauftragter.bremen.de/themen/diskriminierung-9189

Weitere Informationen

a) Webseite: www.lbb.bremen.de

b) Newsletter: Aktuelle Themen, Termine und Neuigkeiten: abonnieren Sie unseren Newsletter https://ssl.bremen.de/lbb_bremen/sixcms/detail.php?gsid=bremen55.c.1959.de

Referenzen

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