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Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in Deutschland und in Bremen

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Academic year: 2022

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Umsetzung der

EU-Dienstleistungsrichtlinie in Deutschland und in Bremen

Stand: 12. Juli 2007 Elke Blohm

(2)

Übergeordnete Zielsetzung

• Verwirklichung des Binnenmarktes (Dienstleistungssektor)

• Förderung der Lissabon Strategie

• Abbau von Hindernissen bei der

Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit

• Förderung grenzüberschreitenden Handels

(3)

Zielsetzung der Dienstleistungsrichtlinie

• Konsequenter Abbau rechtlicher und bürokratischer Hürden

• Verbesserte Unterstützung für Dienstleister und Dienstleistungsempfänger

• Vertiefung der europäischen Verwaltungszusammenarbeit

• Umsetzungsfrist: 3 Jahre => Ende: 28.12.09

(4)

Anwendungsbereich

EU-DLR gilt für Dienstleistungen, die gegen Entgelt angeboten werden

Ausnahmen u.a.:

Finanzdienstleistungen

Verkehrsdienstleistungen, einschl. Hafendienste Gesundheitsdienstleistungen

Glückspiel Steuern

wirtschaftliche DL von allgemeinem Interesse

(5)

Verhältnis zum Gemeinschaftsrecht

Widerspricht die RL Bestimmungen anderer Gemeinschaftsakte, so haben diese

Spezialregelungen Vorrang, z.B.

RL 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern …

RL 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufqualifikationen

Verordnung (EWG)Nr.1408/71 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer

(6)

Verwaltungsvereinfachung

• Überprüfung von Verfahren (Art. 5)

• Einheitlicher Ansprechpartner für alle

dienstleistungsbezogenen Genehmigungen (Art. 6)

• Recht auf Informationen (Art. 7)

• elektronische Abwicklung aller Verfahren (auch aus der Ferne) sowie Befugnis der Kommission zur Standardsetzung (Art. 8)

(7)

Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit

• Überprüfung von Genehmigungsregelungen (Art. 9f, Art. 14f)

• Genehmigungsfiktion (Art. 13)

(8)

Verwaltungszusammenarbeit

• Europäische Amtshilfe (Art. 28)

• Internal Market Information System (IMI) als Datenbank gestütztes

Verwaltungsinformationssystem

(9)

Aktuelle Vereinbarungen in Deutschland

• weitgehend einheitliche Umsetzung

• eindeutige Zuständigkeiten für Dienstleistungserbringer

• Einhaltung der Umsetzungsfrist (Ende 2009)

(10)

Umsetzungsbeteiligte

• EU-Kommission

• Bundesebene (BMWi/ BMI/ andere Ressorts/

BT)

• Bundesländer

• Alle weiteren Gebietskörperschaften (Kreise, Bezirke, Kommunen)

• Kammern

• Berufsverbände

(11)

Umsetzungsakteure

• Wirtschaftsministerkonferenz

BLA-Dienstleistungswirtschaft (Umsetzungs- AG mit Vertretern von BMWi, BMI, BMF und den Bundesländern)

• Deutschland Online (prioritäres IT-Vorhaben)

• weitere fachlich betroffene Institutionen (Innenminister, Justizminister, Kammern, Kommunen u.a.)

(12)

Vorgeschriebene Instrumente für die Zielerreichung

• Normenprüfung

• Schaffung Einheitlicher Ansprechpartner

• Ermöglichung elektronischer Abwicklung

• Aufbau eines Systems europäischer Amtshilfe (IMI)

• Verwaltungsverfahrensaspekte

(13)

Normenprüfung

Vereinfachungsgebot Art. 5 Abs. 1

„Die Mitgliedstaaten prüfen die für die Aufnahmen und die Ausübung einer

Dienstleistungstätigkeit geltenden Verfahren und Formalitäten. Sind die nach diesem

Absatz geprüften Verfahren und Formalitäten nicht einfach genug, so werden sie von den Mitgliedstaaten vereinfacht.“

(14)

Prüfumfang

Alle dienstleistungsrelevanten Bestimmungen, die

in Rechts- und Verwaltungsvorschriften festgelegt sind,

sich aus der Rechtsprechung ergeben

der Verwaltungspraxis, den Standesregeln

oder kollektiven (z.B. Kammer-)Regeln ergeben

(15)

Prüfpflicht

Die Anforderungen bei der Niederlassung und der vorübergehenden

Dienstleistungserbringung müssen:

• diskriminierungsfrei

• erforderlich, d.h. gerechtfertigt durch

zwingende Gründe des Allgemeinwohls und

• verhältnismäßig

(16)

Normenscreening

• Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe

• Aufstellung eines Prüfrasters in Abstimmung mit der Kommission (IT-mässig und inhaltlich)

• „Testlauf“ mit einigen Vorschriften verschiedener Ebenen

• Diskussion auf breiter Basis

(17)

Einheitlicher Ansprechpartner (EA)

Der (subjektiv) EA steht dem

Dienstleistungserbringer (In- und Ausländer)

für notwendige Informationen bei der Aufnahme und Ausübung seiner Tätigkeit und

für die Abwicklung aller notwendigen Formalitäten (aus der Ferne und vollelektronisch)

Die sachliche Zuständigkeit der

„zuständigen Stellen“ bleiben hiervon

(18)

Aufgaben des EA

Verfahrenspartner für Dienstleistungserbringer

Rechtsverbindliche Beratung hinsichtlich aller

Belange für die Tätigkeitsaufnahme und –ausübung Umfassende Verfahrenkoordination im Hinblick auf

die zuständigen Stellen

Entgegennahmen von Änderungsmitteilungen

(19)

Trägerschaft des EA

• „

Kommunalmodell“

• „Kammermodell“

• „Privatmodell“

• „Kooperationsmodell“

• „Funktionsmodell

(20)

Aspekte der Trägerschaft

• Schnittstellenmanagement

• Branchenspektrum

• Vorerfahrungen

• Fachaufsicht

• Kostenaspekte

• Wirtschaftsnähe

• Qualität ….

(21)

Erörterungsbedarf

Ablauforganisation

Aufsicht, Haftung, Beschwerdemanagement

Durchsetzungsmöglichkeit ggü. den zuständigen Stellen

Datenschutz

Einsetzen von Fristen, Zustellungs- und Bekanntgabe- regeln

verfassungsrechtliche Zuständigkeitsregeln

Umgang mit allgemeinen Anfragen (z.B. Schnittstelle Wirtschaftsförderung)

(22)

Elektronische Verfahrensabwicklung

• IT-System, über das alle Verfahren und Formalitäten abgewickelt werden können

• Die Zuständigkeit in Deutschland liegt i.d.R.

bei den Innenministerien von Bund und Ländern

(23)

IT-Umsetzung

• Prioritäres Deutschland-Online-Projekt

• Federführung:

Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein

• Mitwirkung:

Deutscher Landkreistag und Kammervertreter

(24)

Europäische Verwaltungszusammenarbeit

• Aufbau eines datenbankgestürzten

Amtshilfesystems (Internal Market Information –IMI)

• Zusammenarbeit der zuständigen Behörden

• wirksames Instrument zur Klärung von Sachverhalten und zur Bekämpfung von Missbrauch, z.B. Scheinselbständigkeit

(25)

Verwaltungsverfahren

Anpassungen im Verwaltungsverfahrensgesetz:

- Verhältnis zwischen EA und den zuständigen Stellen,

- elektronische Verfahrensabwicklung,

- Amtshilfe zwischen den Mitgliedstaaten sowie - Genehmigungsfiktion

(26)

Ausblick

• Erarbeitung eines Pflichtenheftes bis Herbst 2007

• Diskussion auf politischer Ebene

• Entscheidungsprozess zur Trägerschaft des

„Einheitlichen Ansprechpartners (EA)“

• Schrittweise praktische Umsetzung

(27)

Herzlichen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit!

Referenzen

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