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Sicherheit im EhrenamtVersicherungsschutz für freiwilliges Engagement

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Academic year: 2022

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www.mfkjks.nrw.de

Sicherheit im Ehrenamt Versicherungsschutz für freiwilliges Engagement

Ansprechpartner

Bei Fragen zum Versicherungsschutz im Ehrenamt wen- den Sie sich bitte an den Versicherungsdienst des Lan- des:

Union Versicherungsdienst GmbH Klingenbergstraße 4, 32758 Detmold E-Mail: ehrenamt@union-verdi.de Tel.: 05231/603 - 61 12

Für den Versicherungsschutz des Landes ist keine An- meldung der Engagierten oder von Initiativen, Gruppen oder Projekten nötig.

Das Formular für Schadensanzeigen sowie weitere Infor- mationen zum bürgerschaftlichen Engagement finden Sie auch unter www.engagiert-in-nrw.de.

Herausgeber

Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen

Referat Reden, Öffentlichkeitsarbeit 40190 Düsseldorf

www.mfkjks.nrw.de

© 2011/MFKJKS 2028

Die Druckfassung kann bestellt werden:

im Internet: www.mfkjks.nrw.de/publikationen

Bitte die Veröffentlichungsnummer 2028 angeben.

Bin ich über das Land unfallversichert, wenn ich auch eine private Unfallversicherung habe?

Ja, die private Unfallversicherung leistet zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung und auch zur Unfall- versicherung des Landes.

Bin ich über das Land haftpflichtversichert, wenn ich auch eine private Haftpflichtversicherung habe?

Im Schadenfall ist zu prüfen, ob eine Leistung durch die eigene private Haftpflichtversicherung erlangt werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, kann der Schaden- fall zur Landesversicherung gemeldet werden.

Wo sind die Schäden versichert, die bei einem Auto- unfall im Ehrenamt entstehen?

Die Landesunfallversicherung sieht Leistungen für den Invaliditäts- oder Todesfall vor. Die Schäden an Ihrem Kfz sind über Ihre private Kaskoversicherung abge- deckt. Schäden, die an einem anderen Auto oder Ge- genstand sowie bei einer anderen Person entstehen, begleicht Ihre private Kfz-Haftpflichtversicherung.

www.engagiert-in-nrw.de www.engagiert-in-nrw.de

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Versicherungsschutz für freiwilliges Engagement Mehr als fünf Millionen Menschen engagieren sich in Nordrhein-Westfalen ehrenamtlich für andere. Sie leis- ten einen unbezahlbaren Beitrag für den Zusammenhalt und das Funktionieren der Gesellschaft.

Dieses bürgerschaftliche Engagement darf nicht mit un- kalkulierbaren Risiken verbunden sein. Ehrenamtliche sind – ebenso wie Hauptamtliche – bei ihrer Arbeit Risi- ken ausgesetzt. Sie können beispielsweise einen Unfall erleiden, der zur Invalidität führt, oder Schäden verursa- chen, für deren Ausgleich sie aufzukommen haben. Um Ehrenamtliche in dieser Hinsicht den Hauptamtlichen gleichzustellen, hat das Land Nordrhein-Westfalen eine Unfall- und Haftpflichtversicherung für Ehrenamtliche abgeschlossen, die nicht bereits anderweitig geschützt sind.

Ein Großteil der Engagierten ist gesetzlich unfallver- sichert oder über deren Trägerorganisation abgesi- chert, insbesondere im Haftpflichtbereich. Dies gilt je- doch nicht für alle Ehrenamtlichen. Damit diese Lücken im Versicherungsschutz nicht zu einem Hemmnis für ein Engagement oder im Schadensfall gar zu einer exis- tenziellen Bedrohung des ehrenamtlich Tätigen werden, gibt es die Landesversicherungen.

Haftpflichtversicherungsschutz

Die Landesversicherung für den Bereich Haftpflichtversi- cherung schützt ehrenamtlich freiwillig tätige Menschen in Nordrhein-Westfalen, aber auch die ehrenamtliche Tätigkeit, die von hier ausgehend in einem anderen Bun- desland oder im Ausland ausgeübt wird, z.B. bei Freizeit- oder Hilfsmaßnahmen. Versichert ist das Engagement Ehrenamtlicher in rechtlich unselbstständigen Vereini- gungen, für die kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Also beispielsweise freie Initiativen, Selbsthilfe- gruppen oder nicht eingetragene Vereine.

Hinweis:

Eingetragenen Vereinen, Verbänden, Stiftungen und anderen wird empfohlen, den Versicherungsschutz ihrer Engagierten über eine eigene Haftpflichtver- sicherung sicherzustellen.

Der Versicherungsschutz besteht, auch wenn für das Eh- renamt eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.

Nicht versichert ist die Organisation oder Gemeinschaft, für die das Ehrenamt erbracht wird, sowie Betreute oder Teilnehmende an Veranstaltungen, die selbst nicht eh- renamtlich tätig sind.

Versicherungsleistungen:

J 2.000.000 € wegen Personenschäden je Ereignis,

J 2.000.000 € wegen Sachschäden je Ereignis,

J bis zu 2.000 € wegen Abhandenkommen und Be- schädigung von eingebrachten Sachen.

Unfallversicherungsschutz

Die Landesversicherung schützt alle ehrenamtlich frei- willig tätigen Menschen in Nordrhein-Westfalen, aber auch die ehrenamtliche Tätigkeit, die von hier ausge- hend in einem anderen Bundesland oder im Ausland ausgeübt wird. Der Schutz umfasst auch die direkten Wege von und zu den Einsätzen.

Wenn Engagierte gesetzlich unfallversichert oder über ihre Trägerorganisation abgesichert sind, besteht die- ser Versicherungsschutz vorrangig gegenüber der Landesversicherung. Fällt die Leistung der Unfallver- sicherung eines Trägers jedoch geringer aus als die der Landesversicherung, wird der Unterschiedsbetrag ausgeglichen. Die Leistungen der Landesversicherung werden zusätzlich zu denen einer privaten Unfallversi- cherung eines Engagierten erbracht.

Versicherungsleistungen:

J 175.000 € für den Fall vollständiger Invalidität

J 10.000 € für den Todesfall/Bestattungskosten

J 2.000 € für Heilkosten (subsidiär)

J 1.000 € für Bergungskosten (subsidiär).

Fragen

Wo muss ich mich registrieren lassen, um den Lan- desversicherungsschutz zu erhalten?

Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Es reicht im Schadensfall die Meldung des Ereignisses.

Was kostet mich der Versicherungsschutz des Landes?

Die Kosten der Versicherungen bezahlt das Land. Eh- renamtliche müssen selbst keine Prämie zahlen.

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Referenzen

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