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Übergangsregelungen im BA-CS: Fach Germanistik

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Academic year: 2022

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Stand: 04.07.2013 (ZKLS-Beschluss vom 26.06.2013) Übergangsregelungen im BA-CS: Fach Germanistik

Die Übergangsregelungen richten sich an alle Studierenden im Fach Germanistik, die ihr Studium vor dem WS 13/14 begonnen haben.

Im Curriculum des Faches wurden Änderungen vorgenommen, die grundsätzlich nur die Studierenden betreffen, die zum WS 13/14 oder später ihr Studium aufnehmen. Sie (Stu- dienbeginn vor dem WS 13/14) studieren weiter nach den Regelungen Ihrer Prüfungs- und Studienordnung. Die Lehrveranstaltungen Ihrer Module werden in den kommenden Semestern bis zum SoSe 2015 gemäß dem Studienverlaufsplan angeboten.1

Für das WS 13/14 sind entsprechend alle Module des dritten und fünften Semesters vor- gesehen. Aus dem ersten Semester wird noch einmal GR-0 in der bisherigen Fassung an- geboten, damit dieses von allen Studierenden mit dem Studienbeginn vor dem WS 13/14 abgeschlossen werden kann.

Sollten Sie abseits vom Studienverlaufsplan studieren und daher in den kommenden Se- mestern noch Module belegen müssen, die nicht mehr angeboten werden, können Sie gemäß der untenstehenden Tabelle „neue“ Module belegen, die Ihnen anerkannt wer- den.

Beispiel: Ihnen fehlt das bisherige GR-6 Vertiefung Sprachwissenschaft. Wird das Modul nicht mehr angeboten, können Sie anstelle dessen das neue GR-7 Vertiefung Sprachwis- senschaft belegen.

Bitte beachten Sie dabei, dass die neuen Module unabhängig davon, ob Sie in dem alten Modul schon eine Teilleistung erbracht haben, mit Modulabschlussprüfungen abgeschlos- sen werden. Sie sollten daher bereits begonnene Module schnellstmöglich abschließen.

Für Rückfragen und eine individuelle Beratung können Sie sich an Herrn Prof. Dr.

Wittstruck als Prüfungsbeauftragten der Germanistik wenden.

Bisher:

vorgesehenes Semester

Bisher: Studienordnung

Stand 22.09.2011 Anrechnung Neu:

vorgesehenes Semester

Neu:

Studienordnung ab WS 13/14

1.

GR-0 Einführung in die Sprachwissenschaft und in die Literaturwissen- schaft

12 CP

ja 1.

GR-1 Einführung in die Sprachwissen- schaft (5 CP)

und GR-2 Einführung in die Literaturwissen- schaft (5 CP)

1 Die allgemeinen Übergangsregelungen im BA CS finden Sie hier.

(2)

Bisher:

vorgesehenes Semester

Bisher: Studienordnung

Stand 22.09.2011 Anrechnung Neu:

vorgesehenes Semester

Neu:

Studienordnung ab WS 13/14 Insgesamt 10 CP

Die Noten der beiden Module werden mit je 50 % gewichtet.

2./3.

GR-3 Einführung und Grundwissen Fachdi- daktik

8 CP

ja 2./3.

GR-3 Einführung in die Fachdidaktik (5 CP)

und

GR-6 Grundwissen Fachdidaktik (5 CP) Insgesamt10 CP

Die Noten der beiden Module werden mit je 50 % gewichtet.

2./3.

GR-4 Grundwissen Sprachwissenschaft 10 CP

ja 2./3.

GR-4 Grundwissen Sprachwissenschaft 8 CP

GR-4.1 neu entspricht GR-4.2 alt; GR-4.2 neu entspricht GR- 4.1 alt.

2./3.

GR-5 Grundwissen Lite- raturwissenschaft 10 CP

ja 2./3. GR-5 Grundwissen Literaturwissenschaft 8 CP

4.

GR-6 Vertiefung Sprachwissenschaft 7 CP

ja 4.

GR-7 Vertiefung Sprachwissenschaft 8 CP

GR-7.1 neu entspricht GR-6.2 alt; GR-7.2 neu entspricht GR- 6.1 alt.

4.

GR-7 Vertiefung Litera- turwissenschaft 7 CP

ja 4./5.

GR-8 Vertiefung Lite- raturwissenschaft 8 CP

4./5. GR-8 Vertiefung Fachdi- daktik

6 CP ja 5./6. GR-9 Vertiefung

Fachdidaktik 8 CP

5.

GR-9 (nur A-Fach) Spezialisierung Sprach- wissenschaft

ja 5.

GR-10 (nur A-Fach) Spezialisierung Sprachwissenschaft

(3)

Bisher:

vorgesehenes Semester

Bisher: Studienordnung

Stand 22.09.2011 Anrechnung Neu:

vorgesehenes Semester

Neu:

Studienordnung ab WS 13/14

10 CP 10 CP

5.

GR-10 (nur A-Fach) Spezialisierung Litera- turwissenschaft 10 CP

ja 5./6.

GR-11 (nur A-Fach) Spezialisierung Litera- turwissenschaft 10 CP

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