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Verlängerung des Kurzarbeitergeldes: Beschäftigte in Studierenden-werken abgesichert

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Verlängerung des Kurzarbeitergeldes: Beschäftigte in Studierenden- werken abgesichert

Wissenschaftsminister Konrad Wolf und Peter Schmitt, ver.di-Landesfachbereichsleiter Bildung, Wissenschaft, Forschung begrüßen die Entscheidung der Bundesregierung die erleichterte Kurzarbeit von regulär 12 auf bis zu 24 Monate zu verlängern. Davon profitieren auch die rheinland-pfälzischen Studierendenwerke.

„Aufgrund des Kurzarbeitergeldes sind alle Studierendenwerke mit ihren Verpflegungs- betrieben weiterhin wirtschaftlich stabil. Mit der angekündigten Verlängerung der er- leichterten Kurzarbeit von 12 auf 24 Monate ist sichergestellt, dass die Arbeitsplätze der Stammbelegschaften der Studierendenwerke bis 31. Dezember 2021 gesichert werden können. Das ist eine gute Nachricht! Selbstverständlich stehen wir mit den Studieren- denwerken in einem engen und regelmäßigen Austausch und können so frühzeitig auf auftretende Schwierigkeiten auch wirtschaftlicher Art, reagieren“, betont Minister Kon- rad Wolf.

„Diese mittelfristige Perspektive müsse jetzt dafür genutzt werden Strategien und Kon- zepte für die Zeit nach Corona zu entwickeln. Die Studierendenwerke müssen auch unter veränderten Rahmenbedingungen an den Hochschulen ein für die Studierenden verlässlicher Partner bleiben“, ergänzt Peter Schmitt. „Die Personalräte stehen mit ihrer Kompetenz und ihrem Fachwissen für einen konstruktiven Dialog mit den Geschäfts- führungen und dem MWWK zur Verfügung“, so Schmitt abschließend.

MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, WEITERBILDUNG UND KULTUR

Verantwortlich (i.S.d.P.)

Mainz, 9. September 2020 Markus Nöhl

Pressesprecher Telefon 06131 16-4597

Pressestelle

Telefon 06131 16-2994 E-Mail presse@mwwk.rlp.de Mittlere Bleiche 61

55116 Mainz

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