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Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes

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Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes

MarkenG§8Bek 99-05

Ausfertigungsdatum: 21.05.1999 Vollzitat:

"Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes vom 21. Mai 1999 (BGBl. I S. 1095)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 4. 6.1999 +++) ----

Auf Grund des § 8 Abs. 2 Nr. 8 des Markengesetzes vom 25. Oktober 1994 (BGBl. I S. 3082; 1995 I S. 156) wird bekanntgemacht, daß das Kennzeichen der

            Inter-American Development Bank (Anlage)

 

 

 

 von der Eintragung als Marke ausgeschlossen ist.

Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 14. April 1999 (BGBl. I S. 767).

Bundesministerium der Justiz

Anlage Emblem der Inter-American Development Bank Fundstelle: BGBl. I 1999, 1095)

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