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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

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Academic year: 2022

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Rechnung

über den Haushalt des Einzelplans 23

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ent- wicklung

für das Haushaltsjahr 2019 Inhalt

Kapitel Bezeichnung Seite

Vorwort zum Einzelplan... 1632

Überblick zum Einzelplan... 1633

Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan... 1635

2301 Bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit... 1636

2302 Zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches Engagement... 1644

2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internati- onale Einrichtungen... 1650

2304 Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken... 1655

2305 Forschung, Evaluierung und Qualifizierung in der Entwicklungszusammenarbeit... 1660

2310 Sonstige Bewilligungen... 1664

2311 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben... 1668

2312 Bundesministerium... 1674 - 1631 -

(2)

Wesentliche Politikbereiche und Ziele

Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gestaltet die Entwicklungspolitik und zielt auf das entwicklungsorientierte Zusammenwirken der verschiedenen Politik- felder in der Bundesregierung und der Europäischen Union. Inner- halb der Bundesregierung hat das BMZ Koordinierungsfunktion für die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA). Es verantwortet den weitaus größten Anteil der ODA-relevanten Mittel. Die Haus- haltsmittel des Einzelplans 23 tragen damit maßgeblich dazu bei, Deutschland weiter auf dem Finanzierungspfad zu führen, 0,7 Pro- zent des Bruttonationaleinkommens (BNE) für ODA aufzuwenden.

Die deutsche Entwicklungspolitik befasst sich mit den zentralen Überlebens- und Zukunftsfragen der Menschheit. Das BMZ gestaltet deshalb internationale Strukturen, Verhandlungen und Regelwerke mit. Die “Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ ist die maßgeb- liche Richtschnur für die deutsche Entwicklungspolitik. Sie vereint Entwicklungs- und Nachhaltigkeitsziele und ist universell gültig.

Die deutsche Entwicklungspolitik unterstützt das Ziel, allen Men- schen ein Leben in Würde und Sicherheit zu bieten und dabei zu- gleich auch die natürlichen Grenzen unserer Erde zu respektieren.

Bei der Aufgabe, akute und strukturelle Fluchtursachen zu mindern, kommt der Entwicklungspolitik eine zentrale und weiter wachsende Rolle zu. In Abstimmung mit nationalen und internationalen Akteu- ren trägt sie dazu bei:

die weltweite Armut zu verringern und insbesondere das Recht auf Nahrung zu verwirklichen;

die natürlichen Lebensgrundlagen nachhaltiger zu nutzen und bes- ser zu schützen;

Menschen ein gesundes Leben zu ermöglichen;

durch chancengerechte, inklusive und hochwertige Bildung, Ausbil- dung und Beschäftigung Zukunftsperspektiven zu schaffen;

Krisen vorzubeugen, wenn nötig Lebensgrundlagen kurzfristig zu stabilisieren und Konflikte friedlich zu bewältigen, Frieden zu för- dern sowie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung und gute Regierungsführung zu stärken;

den nachhaltigen und fairen Handel mit Entwicklungsländern zu för- dern.

Die Verwirklichung der Menschenrechte und der Ordnungsrahmen einer sozial und ökologisch ausgerichteten Marktwirtschaft sind da- bei Leitprinzipien.

Die deutsche Entwicklungspolitik will insbesondere mit vier Sonder- initiativen Akzente setzen und nachhaltige Wirkungen erzeugen:

Sonderinitiative „EineWelt ohne Hunger“;

Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge reintegrie- ren“;

Sonderinitiative „Stabilisierung und Entwicklung Nordafrika-Nahost“;

Sonderinitiative „Ausbildung und Beschäftigung“.

Zudem wird die deutsche Entwicklungspolitik:

in Digitalisierung investieren;

gemeinsam mit der deutschen und lokalen Wirtschaft in Entwick- lungsländern berufliche Ausbildung, Arbeit und nachhaltiges Wirt- schaftswachstum fördern.

Der Klimaschutz ist Eckpfeiler der deutschen entwicklungspoliti- schen Zusammenarbeit.

Im Rahmen der internationalen Klimafinanzierung stehen über den Einzelplan 23 im Haushaltsjahr 2019 Ausgaben und Verpflichtungs- ermächtigungen für klimabezogene Maßnahmen in Höhe von 2,6 Mrd. Euro bereit. Darin enthalten sind auch Haushaltsmittel für Zinssubventionsvorhaben.

Das BMZ setzt seine entwicklungspolitischen Ziele über verschiede- ne bilaterale und multilaterale Instrumente um, die in den jeweiligen Fachkapiteln des Einzelplans zusammengefasst sind.

Bilateral arbeitet das BMZ über die bundeseigenen Durchführungs- organisationen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und Gesell- schaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) mit Kooperations- partnern in Entwicklungs-, Transformations- und Schwellenländern zusammen. In der nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit unterstützt das BMZ das zivilgesellschaftliche, kommunale und pri- vatwirtschaftliche Engagement. In der multilateralen und europä- ischen Entwicklungszusammenarbeit leistet das BMZ Beiträge an in- ternationale Organisationen und Institutionen, deren Ziele und Auf- gaben mit den langfristigen Werten und Interessen von Deutschland übereinstimmen. Das BMZ vertritt die Interessen der Bundesregie- rung bei der Steuerung und Weiterentwicklung dieser Organisatio- nen.

Die Entwicklungszusammenarbeit ist ein dynamischer Politikbereich.

Ihr Erfolg lebt von einer kritischen unabhängigen Überprüfung. Das BMZ finanziert deshalb auch entwicklungspolitische Forschung, Evaluierung und berufliche Qualifizierung.

Um die entwicklungspolitischen Ziele zu erreichen, richtet sich die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit insbesondere an die armen und ärmsten Länder der Erde, an fragile und von Gewalt, Konflikt und Fluchtbewegungen betroffene Staaten sowie an Länder, die von Naturereignissen und dem Klimawandel besonders betroffen sind.

Die Zusammenarbeit mit den Schwellenländern konzentriert sich auf den Schutz und die Sicherung globaler und regionaler öffentlicher Güter sowie auf die Suche nach rohstoffschonenden und nachhalti- gen Entwicklungspfaden. Gleichzeitig gilt es, von den Schwellenlän- dern ihre höhere Leistungsfähigkeit bei der Verwirklichung der Grundbedürfnisse und ihre Verantwortung bei der Lösung globaler Probleme einzufordern.

Entwicklungspolitik gestaltet die globale Zukunft. Sie ist eine ge- samtgesellschaftliche Aufgabe. Entwicklungspolitik lebt von der Un- terstützung der Zivilgesellschaft, von privatwirtschaftlichen Akteuren und nicht zuletzt vom Engagement jeder und jedes Einzelnen.

Zur Gliederung des Einzelplans

Der entwicklungspolitische Programmhaushalt gliedert sich im We- sentlichen in zwei große Bereiche, in die bilaterale und die multilate- rale Entwicklungszusammenarbeit. Beide Bereiche bilden sich je- weils in zwei Fachkapiteln ab:

Bilaterale Entwicklungszusammenarbeit:

2301 Bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit,

2302 Zivilgesellschaftliches, kommunales und wirtschaftliches En- gagement.

Multilaterale Entwicklungszusammenarbeit:

2303 Europäische Entwicklungszusammenarbeit, Beiträge an die Vereinten Nationen sowie andere internationale Einrichtun- gen,

2304 Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken.

Ein weiteres Fachkapitel, über das für das Politikfeld auch übergrei- fende Dienstleistungen erbracht werden, wird ebenfalls der bilatera- len Entwicklungszusammenarbeit zugeordnet:

2305 Forschung, Evaluierung und Qualifizierung in der Entwick- lungszusammenarbeit.

Im Kapitel für sonstige Bewilligungen (2310) sind die vier Sonderini- tiativen „EineWelt ohne Hunger“, „Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge reintegrieren“, „Stabilisierung und Entwicklung Nordafri- ka-Nahost“ sowie die „Ausbildung und Beschäftigung“ abgebildet.

Zudem führt das BMZ mit den dort ebenfalls enthaltenen Haushalts- mitteln für den Internationalen Klima- und Umweltschutz seine Auf- gaben, die bis Ende 2013 in dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ aufgeführt waren, fort.

Im Anschluss folgen das Kapitel zu den zentral veranschlagten Ver- waltungseinnahmen und -ausgaben (2311) und das Kapitel für die unmittelbaren Ausgaben und Einnahmen des Bundesministeriums (2312).

- 1632 -

23 Vorwort zum Einzelplan

(3)

Ü b e r b l i c k z u m E i n z e l p l a n Soll 2019

Ist 2019

Abweichung Ist ./. Soll

1 2 3 4

E i n n a h m e n

Verwaltungseinnahmen ... 30.004.000,00 56.400.241,05 26.396.241,05 Übrige Einnahmen ... 966.039.000,00 808.678.165,17 -157.360.834,83 Gesamteinnahmen ... 996.043.000,00 865.078.406,22 -130.964.593,78

A u s g a b e n

Personalausgaben ... 100.063.000,00 96.071.254,97 -3.991.745,03 Sächliche Verwaltungsausgaben ... 56.899.000,00 53.080.650,86

Rest aus 2018/übertragbare Mittel (399.217,03) (2.154.490,73)

Summen (57.298.217,03) (55.235.141,59) -2.063.075,44

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) ... 3.282.907.000,00 3.223.705.726,20 Rest aus 2018/übertragbare Mittel (26.211.080,44) (42.585.707,39)

Summen (3.309.118.080,44) (3.266.291.433,59) -42.826.646,85 überplanmäßige Ausgaben... 3.161.462,68 €

Ausgaben für Investitionen ... 6.882.256.000,00 6.772.572.082,93 Rest aus 2018/übertragbare Mittel (95.859,66) (37.466.825,55)

Summen (6.882.351.859,66) (6.810.038.908,48) -72.312.951,18 Besondere Finanzierungsausgaben ... -76.439.000,00 34.886.342,59 111.325.342,59 Übertragbare flexibilisierte Ausgaben ... 0,00 0,00

Rest aus 2018/übertragbare Mittel (33.789.084,30) (39.517.744,30)

Summen (33.789.084,30) (39.517.744,30) 5.728.660,00

2018 2019

Hauptgruppe 4 ... 18.472.984,30 € 21.855.867,72 € Hauptgruppe 5 ... 11.702.100,00 € 13.168.902,64 € Hauptgruppe 6 ... 2.000.000,00 € 3.381.824,30 € Hauptgruppe 8 ... 1.614.000,00 € 1.111.149,64 € zusammen ... 33.789.084,30 € 39.517.744,30 €

Gesamtausgaben ... 10.245.686.000,00 10.180.316.057,55 davon flexibilisiert ... 120.574.000,00 113.853.940,90 davon nicht flexibilisiert ... 10.125.112.000,00 10.066.462.116,65 Rest aus 2018/übertragbare Mittel (60.495.241,43) (121.724.767,97)

Summen (10.306.181.241,43) (10.302.040.825,52) -4.140.415,91 überplanmäßige Ausgaben... 3.161.462,68 €

Verpflichtungen

(Einzelplan) für das

Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2019 in 2019 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände-

rungen T€

Gesamtstand Sp. 8-10

T€

Soll VE T€

üpl/apl T€

sonstige T€

Summe T€

zu Lasten VE T€

sonstige T€

Summe T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2020... 1.503.234 - 589.269 2.092.503 2.089.845 - 2.089.845 6.310.477 - 8.400.322

2021... 1.307.034 - 757.669 2.064.703 2.063.920 - 2.063.920 5.615.233 - 7.679.153

2022... 1.203.784 1.150 885.458 2.090.392 2.088.671 - 2.088.671 3.414.672 - 5.503.343

2023... 169.300 1.150 1.053.831 1.224.281 1.215.383 - 1.215.383 2.763.700 - 3.979.083

2024... 85.000 1.150 619.383 705.533 704.145 - 704.145 2.334.538 - 3.038.683

2025... - - 452.241 452.241 452.241 - 452.241 1.702.423 - 2.154.664

2026... - - 344.740 344.740 344.740 - 344.740 983.539 - 1.328.279

2027... - - 327.881 327.881 327.881 - 327.881 328.053 - 655.934

2028... - - 183.739 183.739 183.739 - 183.739 729.362 - 913.102

2029... - - 512.251 512.251 512.251 - 512.251 23.042 - 535.293

2030... - - 162.054 162.054 162.054 - 162.054 - - 162.054

ab 2040... - - 38.618 38.618 38.618 - 38.618 2.110.952 - 2.149.570

künftige Jahre.. 6.059.758 - -5.920.254 139.504 - - - - - -

zusammen... 10.328.110 3.450 6.880 10.338.440 10.183.488 - 10.183.488 26.315.991 - 36.499.478

Negative Beträge ergeben sich aufgrund von Korrektur- und Umbuchungen.

vermögenswirksame Beträge:

Vermögensabgänge... 696.624.807,37 € Vermögenszugänge... 221.504.000,00 €

- 1633 -

Überblick zum Einzelplan 23

(4)

Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht für den Einzelplan 23 in 2019 - Beträge in T€

B e z e i c h n u n g Einnahmen A u s g a b e n

HGR 0-3 HGR 4 HGR 5 HGR 6 HGR 7 HGR 8 HGR 9 Summe

1 2 3 4 5 6 7 8 9

Soll 2019... 996.043 100.063 56.899 3.282.907 - 6.882.256 -76.439 10.245.686

Rest aus flexibilisierten Ansätzen 2018... - 18.473 11.702 2.000 - 1.614 - 33.789

aus 2018 freigegebene Reste... - - - 543 - 0 - 543

über- und außerplanmäßige Ausgaben... - - - 3.161 - - - 3.161

verfügbares Soll... 996.043 118.536 68.601 3.288.612 - 6.883.870 -76.439 10.283.180 Ist 2019... 865.078 96.071 53.081 3.223.706 - 6.772.572 34.886 10.180.316 Differenz (Ist ./. Soll)... -130.965 -22.465 -15.520 -64.906 - -111.298 111.325 -102.864

Im Einzelnen:

Deckung aus anderen HGR und Kapiteln (oh- ne üpl, apl und Verstärkungen im Personalsek-

tor)... - 712 1.019 - - 3.113 111.325 116.170 Deckung aus anderen HGR und Kapiteln für

üpl, apl und Verstärkungen im Personalsektor.. - 1.059 - - - - - 1.059

Einsparung für andere HGR und Kapitel (ohne

üpl, apl und Verstärkungen im Personalsektor). 68 1.321 0 37.732 - 75.929 - 114.982

Einsparung für andere HGR und Kapitel für

üpl, apl und Verstärkungen im Personalsektor.. - 1.059 - - - - - 1.059

Übertragbare flexibilisierte Ausgaben 2019... - 21.856 13.169 3.382 - 1.111 - 39.518

nach 2020 übertragbare Mittel (ohne flexibili-

sierte Ausgaben)... - - 2.154 42.586 - 37.467 - 82.207

- 1634 -

23 Überblick zum Einzelplan

(5)

Haushaltsvermerk - Ausgaben

1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 23 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel:

Kap. 2311 Tit. 981 07.

Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer- für-Alle-Fälle").

2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 23 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel:

Kap. 2312 Tit. 981 01.

3. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 2311 Tit. 381 07.

Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer- für-Alle-Fälle").

4. Die Haushaltsmittel des Epl. 23 werden ODA-wirksam eingesetzt, mit Ausnahme des folgenden Titels: Kap. 2310 Tit. 532 04.

Allgemeine Erläuterungen:

Flexibilisierung:

Die in die Regelung nach § 5 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel einzeln aufgelistet.

- 1635 -

Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 23

(6)

Vorbemerkung

Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels

Kapitel 2301 ist das volumenmäßig umfangreichste Kapitel des Ein- zelplans 23. Es fasst die Ausgaben und Verpflichtungsermäch- tigungen für die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit zusammen.

Die finanziell bedeutsamsten Ausgabenblöcke innerhalb der bilate- ralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit sind

die Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit (FZ): Titelgruppe 01 und Titel 896 01 mit rd. 2,1 Mrd. Euro Ausgaben und rd. 2,6 Mrd. Euro Verpflichtungsermächtigungen und

die Bilaterale Technische Zusammenarbeit (TZ): Titel 896 03 und 896 06 mit rd. 1,6 Mrd. Euro Ausgaben und rd. 1,9 Mrd. Euro Ver- pflichtungsermächtigungen.

Die FZ fördert Investitionen der Kooperationspartner, indem sie Fi- nanzmittel und ergänzende Maßnahmen bereitstellt. Die TZ erhöht

die Fähigkeiten von Menschen, Organisationen und Gesellschaften in den Kooperationsländern.

Mit der Durchführung der Vorhaben sind im Wesentlichen die Kredit- anstalt für Wiederaufbau (KfW) im Falle der FZ und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) im Fal- le der TZ betraut.

Ein weiterer politisch prioritärer Ausgabenschwerpunkt innerhalb des Kapitels ist

die Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur: Titel 687 06 mit 800 Mio. Euro Ausgaben und 400 Mio. Euro Verpflich- tungsermächtigungen.

Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen

Im Rahmen der im Vorwort zum Einzelplan 23 genannten Ziele der deutschen Entwicklungspolitik werden die Mittel der bilateralen Fi- nanziellen Zusammenarbeit und der bilateralen Technischen Zu- sammenarbeit vorrangig für Maßnahmen veranschlagt, die der Re- duzierung von Armut und ihrer Ursachen dienen. Dies erfolgt vor al- lem durch mittel- bis langfristige Investitionen in ländliche Entwick- lung, nachhaltige Landwirtschaft, Ernährungssicherung, Bildung, nachhaltiges Wirtschaften, berufliche Ausbildung, Schaffung von Ar- beitsplätzen, Verfügbarkeit von Wasser und zukunftsfähige Energie.

Weitere Schwerpunkte des Mitteleinsatzes sind die Förderung von Demokratie, guter Regierungsführung und Menschenrechten, die Vorbeugung von Konflikten und Krisen und die Verringerung von Fluchtursachen insbesondere durch Schaffung ökonomischer Per- spektiven.

Durch die Kooperation mit Schwellenländern tragen die veran- schlagten Haushaltsmittel auch zum Schutz und zur Sicherung glo-

baler und regionaler öffentlicher Güter bei. Zudem dienen sie der Umsetzung internationaler finanzieller Zusagen der Bundesregie- rung in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung, Erhalt der Biodiversität sowie der Gesundheit von Müttern und Kindern.

Mit den für Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur veranschlagten Mitteln soll die Widerstandsfähigkeit (Resilienz) von Menschen und Institutionen in fragilen Situationen und langanhal- tenden Krisen, beim (Wieder-)Aufbau von Infrastruktur nach Kata- strophen und Konflikten sowie in Ländern und Regionen, die beson- ders durch extreme Naturereignisse und den Klimawandel gefährdet sind, strukturbildend gestärkt werden. Mit den Mitteln soll auch zu Krisenprävention, Stabilisierung und Friedensförderung beigetragen werden. Zudem sollen mit den veranschlagten Haushaltsmitteln Per- spektiven für eine nachhaltige Entwicklung im Vorfeld und beglei- tend zur bilateralen FZ und TZ geschaffen werden.

Ü b e r b l i c k z u m K a p i t e l Soll 2019

Ist 2019

Abweichung Ist ./. Soll

1 2 3 4

E i n n a h m e n

Übrige Einnahmen ... 923.819.000,00 794.443.298,26 -129.375.701,74 Gesamteinnahmen ... 923.819.000,00 794.443.298,26 -129.375.701,74

A u s g a b e n

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) ... 891.541.000,00 890.664.813,59

übertragbare Mittel (86.570,94)

Summe (890.751.384,53) -789.615,47

Ausgaben für Investitionen ... 3.873.117.000,00 3.803.717.284,99

übertragbare Mittel (36.259.715,01)

Summe (3.839.977.000,00) -33.140.000,00

Besondere Finanzierungsausgaben ... 0,00 0,00 0,00 Gesamtausgaben ... 4.764.658.000,00 4.694.382.098,58

davon nicht flexibilisiert ... 4.764.658.000,00 4.694.382.098,58

übertragbare Mittel (36.346.285,95)

Summe (4.730.728.384,53) -33.929.615,47

- 1636 -

2301 Bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit

(7)

Verpflichtungen

(Kapitel) für das

Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2019 in 2019 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände-

rungen T€

Gesamtstand Sp. 8-10

T€

Soll VE

T€ üpl/apl

T€ sonstige

T€ Summe

T€ zu Lasten VE

T€ sonstige

T€ Summe

T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2020... 255.000 - 495.447 750.447 750.197 - 750.197 3.130.386 - 3.880.584

2021... 185.000 - 690.817 875.817 875.567 - 875.567 3.188.609 - 4.064.176

2022... 96.400 - 829.018 925.418 925.178 - 925.178 2.267.635 - 3.192.813

2023... 49.000 - 661.867 710.867 703.344 - 703.344 1.958.749 - 2.662.093

2024... - - 399.185 399.185 399.185 - 399.185 1.918.478 - 2.317.663

2025... - - 241.114 241.114 241.114 - 241.114 1.615.353 - 1.856.468

2026... - - 143.613 143.613 143.613 - 143.613 865.177 - 1.008.790

2027... - - 146.755 146.755 146.755 - 146.755 289.830 - 436.585

2028... - - 98.739 98.739 98.739 - 98.739 696.459 - 795.198

2029... - - 512.251 512.251 512.251 - 512.251 - - 512.251

2030... - - 162.054 162.054 162.054 - 162.054 - - 162.054

ab 2040... - - 15.642 15.642 15.642 - 15.642 - - 15.642

künftige Jahre.. 4.392.420 - -4.389.623 2.797 - - - - - -

zusammen... 4.977.820 - 6.880 4.984.700 4.973.639 - 4.973.639 15.930.677 - 20.904.316

Negative Beträge ergeben sich aufgrund von Korrektur- und Umbuchungen.

vermögenswirksame Beträge:

Vermögensabgänge... 682.168.678,94 € Vermögenszugänge... 221.504.000,00 €

Nach Hauptgruppen (HGR) gegliederte Übersicht für das Kapitel 2301 in 2019 - Beträge in T€

B e z e i c h n u n g Einnahmen A u s g a b e n

HGR 0-3 HGR 4 HGR 5 HGR 6 HGR 7 HGR 8 HGR 9 Summe

1 2 3 4 5 6 7 8 9

verfügbares Soll ( = Soll 2019 )... 923.819 - - 891.541 - 3.873.117 - 4.764.658

Ist 2019... 794.443 - - 890.665 - 3.803.717 - 4.694.382

Differenz (Ist ./. Soll)... -129.376 - - -876 - -69.400 - -70.276

Im Einzelnen:

Deckung aus anderen HGR und Kapiteln (oh- ne üpl, apl und Verstärkungen im Personalsek-

tor)... - - - - - 1.120 - 1.120

Einsparung für andere HGR und Kapitel (ohne

üpl, apl und Verstärkungen im Personalsektor). - - - - - 34.260 - 34.260

nach 2020 übertragbare Mittel (ohne flexibili-

sierte Ausgaben)... - - - 87 - 36.260 - 36.346

- 1637 -

Bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit 2301

(8)

Einnahmen

Übrige Einnahmen

166 01-023 Zinsen aus Darlehen der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit und Er-

träge aus Treuhandbeteiligungen ... 137.000.000,00 111.263.118,02 -25.736.881,98 Haushaltsvermerk

1. Von den Einnahmen können die Mittel für den Kapitaldienst der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau für die Finanzierung der bilateralen Finanzi- ellen Zusammenarbeit eingesetzten anderen Mittel als Haushaltsmittel des Bundes vorweg abgezogen werden.

2. Die Bundesregierung wird ermächtigt, sich im Rahmen multilateraler Schul- dendienstregelungen am

2.1 Schuldenerlass zu Gunsten von hoch verschuldeten armen Entwicklungs- ländern (HIPC) zu beteiligen und auf Forderungen der Finanziellen Zusam- menarbeit zu verzichten (derzeit geschätztes Erlassvolumen: über 2,5 Mrd. €). Es ist mit dem Partnerland zu vereinbaren, dass die dadurch frei werdenden Mittel zur Umsetzung seiner nationalen, gemeinsam mit den Kräften seiner Gesellschaft entwickelten und alle Schichten seiner Bevölke- rung berücksichtigenden Armutsminderungsstrategie verwendet werden.

Prozess und Inhalt dieser Strategie sollen auch zur Stabilisierung der in- nenpolitischen Verhältnisse im Partnerland beitragen.

2.2 Teilverzicht auf Forderungen aus der Finanziellen Zusammenarbeit zu be- teiligen und Forderungen mit einem Abschlag vom Nennwert zu verkaufen oder in vergleichbarer Form zu verwerten, wenn dies nach Prüfung im Ein- zelfall im Hinblick auf die Schuldendienstfähigkeit des betreffenden Schuld- nerlandes erforderlich ist.

3. Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach vorheriger Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages einen Verzicht auf Forderungen aus der Finanziellen Zusammenarbeit in Höhe von insgesamt bis zu 150 Mio. € nach Prüfung im Einzelfall mit einem Schuldnerland zu vereinbaren, das im Pariser Club eine Umschuldungsregelung erhalten hat oder das auch ohne Umschuldungsvereinbarung mit dem Pariser Club ei- nen Schuldenentlastungsbedarf hat, wenn in diesem Fall das Land ein Ver- hältnis Schulden zu Exporten von 150 Prozent und höher aufweist oder ein Verhältnis Schuldendienst zu Exporten von 15 Prozent und höher. Bereits bestehende Zusagen der Bundesregierung sind hiervon ausgenommen.

Das Schuldnerland muss dadurch frei werdende Mittel in Abstimmung mit der Bundesregierung für Vorhaben gemäß Textziffer 2 der "Leitlinien für die bilaterale Finanzielle und Technische Zusammenarbeit der deutschen Ent- wicklungszusammenarbeit vom 1. März 2007" (kurz: FZ/TZ-Leitlinien) ein- setzen oder als eigene Geberbeiträge in internationale Geberorganisatio- nen einzahlen.

Die Aufnahme der Verhandlungen mit dem jeweiligen Schuldnerland bedarf der Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.

166 03-023 Zinsen aus Darlehen zur Verbesserung der Beschäftigungssituation ... 181.000,00 210.439,48 29.439,48 186 01-023 Tilgung von Darlehen der bilateralen Finanziellen Zusammenarbeit und

Rückflüsse aus Treuhandbeteiligungen ... 783.900.000,00 679.414.102,85 -104.485.897,15 vermögenswirksame Beträge:

Vermögensabgang... 678.613.041,03 € Haushaltsvermerk

1. Von den Einnahmen können die Mittel für den Kapitaldienst der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau für die Finanzierung der bilateralen Finanzi- ellen Zusammenarbeit eingesetzten anderen Mittel als Haushaltsmittel des Bundes vorweg abgezogen werden.

2. Die Bundesregierung wird ermächtigt, im Rahmen multilateraler Schulden- dienstregelungen

2.1 am Schuldenerlass zu Gunsten von hoch verschuldeten armen Entwick- lungsländern (HIPC) teilzunehmen und auf Forderungen der Finanziellen Zusammenarbeit zu verzichten (derzeit geschätztes Erlassvolumen: über 2,5 Mrd. €). Es ist mit dem Partnerland zu vereinbaren, dass die dadurch frei werdenden Mittel zur Umsetzung seiner nationalen, gemeinsam mit den Kräften seiner Gesellschaft entwickelten und alle Schichten seiner Bevölke- rung berücksichtigenden Armutsminderungsstrategie verwendet werden.

Prozess und Inhalt dieser Strategie sollen auch zur Stabilisierung der in- nenpolitischen Verhältnisse im Partnerland beitragen.

2.2 Forderungen aus der Finanziellen Zusammenarbeit mit einem Abschlag vom Nennwert zu verkaufen oder in vergleichbarer Form zu verwerten, wenn dies nach Prüfung im Einzelfall im Hinblick auf die Schuldendienstfä- higkeit des betreffenden Schuldnerlandes erforderlich ist.

3. Die Bundesregierung wird ermächtigt, nach vorheriger Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages einen Verzicht auf Forderungen aus der Finanziellen Zusammenarbeit in Höhe von insgesamt bis zu 150 Mio. € nach Prüfung im Einzelfall mit einem Schuldnerland zu vereinbaren, das im Pariser Club eine Umschuldungsregelung erhalten hat oder das auch ohne Umschuldungsvereinbarung mit dem Pariser Club ei- nen Schuldenentlastungsbedarf hat, wenn in diesem Fall das Land ein Ver- hältnis Schulden zu Exporten von 150 Prozent und höher aufweist oder ein Verhältnis Schuldendienst zu Exporten von 15 Prozent und höher. Bereits bestehende Zusagen der Bundesregierung sind hiervon ausgenommen.

- 1638 -

2301 Bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit

Titel und Funktion

Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2019

Ist 2019

Abweichung Ist ./. Soll

1 2 3 4 5

(9)

Das Schuldnerland muss dadurch frei werdende Mittel in Abstimmung mit der Bundesregierung für Vorhaben gemäß Textziffer 2 der "Leitlinien für die bilaterale Finanzielle und Technische Zusammenarbeit der deutschen Ent- wicklungszusammenarbeit vom 1. März 2007" (kurz: FZ/TZ-Leitlinien) ein- setzen oder als eigene Geberbeiträge in internationale Geberorganisatio- nen einzahlen.

Die Aufnahme der Verhandlungen mit dem jeweiligen Schuldnerland bedarf der Zustimmung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.

186 03-023 Tilgung von Darlehen zur Verbesserung der Beschäftigungssituation ... 2.738.000,00 3.555.637,91 817.637,91 vermögenswirksame Beträge:

Vermögensabgang... 3.555.637,91 € 381 03-890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und

381 .7 ... 0,00 0,00 0,00

Ausgaben

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

681 02-023 Leistungen nach dem Entwicklungshelfer-Gesetz ... 7.460.000,00 6.670.384,53 -789.615,47 685 01-023 Berufliche Aus- und Fortbildung ... 54.081.000,00 54.081.000,00 0,00

Verpflichtungen

für das Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2019 in 2019 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände- rungen

T€

Gesamt- stand Sp. 8-10

T€

Soll VE T€

üpl/apl T€

sonstige T€

Summe T€

zu Lasten VE T€

sonstige T€

Summe T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2020... 17.500 - - 17.500 17.500 - 17.500 23.639 - 41.139

2021... 17.500 - - 17.500 17.500 - 17.500 13.004 - 30.504

2022... 9.000 - - 9.000 9.000 - 9.000 3.598 - 12.598

2023... 9.000 - - 9.000 9.000 - 9.000 - - 9.000

zusammen.. 53.000 - - 53.000 53.000 - 53.000 40.241 - 93.241

Haushaltsvermerk

1. Die Erläuterungen sind verbindlich.

2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Nachkontaktzeitschrif- ten, Lehr- und Lernmaterial sowie technische Hilfsmittel unentgeltlich oder gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden.

3. Personalausgaben für die Wahrnehmung von Aufgaben im Bundesminis- terium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und in Institutio- nen, deren Finanzausstattung ganz oder überwiegend im Epl. 23 veran- schlagt ist, dürfen aus diesem Titel nicht geleistet werden.

687 05-023 Förderung von Medien, Zugang zu Information und Meinungsfreiheit in

Kooperationsländern ... 30.000.000,00 29.999.999,92 -0,08

Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (0,08) (0,08)

Verpflichtungen

für das Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2019 in 2019 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände- rungen

T€

Gesamt- stand Sp. 8-10

T€

Soll VE

T€ üpl/apl

T€ sonstige

T€ Summe

T€ zu Lasten VE

T€ sonstige

T€ Summe

T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2020... 7.500 - - 7.500 7.250 - 7.250 10.800 - 18.050

2021... 7.500 - - 7.500 7.250 - 7.250 5.800 - 13.050

2022... 7.400 - - 7.400 7.160 - 7.160 - - 7.160

zusammen.. 22.400 - - 22.400 21.660 - 21.660 16.600 - 38.260

Haushaltsvermerk

1. Die Ausgaben sind übertragbar.

2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Nachkontaktzeitschrif- ten, Lehr- und Lernmaterial sowie technische Hilfsmittel unentgeltlich oder gegen ermäßigtes Entgelt abgegeben werden.

687 06-023 Krisenbewältigung und Wiederaufbau, Infrastruktur ... 800.000.000,00 799.913.429,14 -86.570,86 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (86.570,86) (86.570,86)

- 1639 -

Bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit 2301

Titel und Funktion

Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2019

Ist 2019

Abweichung Ist ./. Soll

1 2 3 4 5

Noch zu Titel 186 01

(10)

Verpflichtungen

für das Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2019 in 2019 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände- rungen

T€

Gesamt- stand Sp. 8-10

T€

Soll VE T€

üpl/apl T€

sonstige T€

Summe T€

zu Lasten VE T€

sonstige T€

Summe T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2020... 170.000 - 6.497 176.497 176.497 - 176.497 147.101 - 323.598

2021... 130.000 - 3.932 133.932 133.932 - 133.932 51.872 - 185.804

2022... 60.000 - 2.446 62.446 62.446 - 62.446 15.640 - 78.087

2023... 40.000 - -12.876 27.124 19.601 - 19.601 - - 19.601

zusammen.. 400.000 - - 400.000 392.477 - 392.477 214.613 - 607.089

Negative Beträge ergeben sich aufgrund von Korrektur- und Umbuchungen.

Haushaltsvermerk

Die Ausgaben sind übertragbar.

Ausgaben für Investitionen

896 01-023 Finanzielle Zusammenarbeit mit Regionen ... 172.316.000,00 493.362.300,00 321.046.300,00 Solländerung (321.046.300,00)

Erläuterungen

Deckung gemäß Haushaltsvermerk

bei Tit. 866 11 ... 145.589.000,00 € bei Tit. 896 11 ... 175.457.300,00 € Sollzugang ... 321.046.300,00 €

Verpflichtungen

für das Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2019 in 2019 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände- rungen

T€

Gesamt- stand Sp. 8-10

T€

Soll VE

T€ üpl/apl

T€ sonstige

T€ Summe

T€ zu Lasten VE

T€ sonstige

T€ Summe

T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2020... 60.000 - -16.757 43.243 43.243 - 43.243 24.250 - 67.493

2021... 30.000 - -13.033 16.967 16.967 - 16.967 14.360 - 31.327

2022... 20.000 - -9.310 10.690 10.690 - 10.690 28.500 - 39.190

zusammen.. 110.000 - -39.100 70.900 70.900 - 70.900 67.110 - 138.010

Negative Beträge ergeben sich aufgrund von Korrektur- und Umbuchungen.

Haushaltsvermerk

1. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: Tgr. 01.

2. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von 42 000 T€ mit den Verpflich- tungsermächtigungen bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig: 866 11 und 896 11.

Haushaltsjahr 2020...18 000 T€

Haushaltsjahr 2021...14 000 T€

Haushaltsjahr 2022...10 000 T€

3. Die Erläuterungen zu Nr. 1.1 sind verbindlich.

4. Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen werden nach vertraulichen Erläuterungen bewirtschaftet.

5. Über Maßnahmen, die nicht in den vertraulichen Erläuterungen vorgesehen sind, ist der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zusammen- fassend nach Ablauf des Haushaltsjahres zu unterrichten.

6. Für Maßnahmen, die nicht in den vertraulichen Erläuterungen vorgesehen sind und im Einzelnen den Betrag von 25 000 T€ überschreiten, bedürfen die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigung der vorherigen Unterrichtung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.

7. Die Zuschüsse und Beteiligungen werden über die Kreditanstalt für Wieder- aufbau (KfW) oder die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) abgewickelt. Die Vergütung der KfW erfolgt gemäß Generalvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der KfW. Sie wird aus Tgr. 01 geleistet.

896 03-023 Bilaterale Technische Zusammenarbeit ... 1.600.000.000,00 1.534.367.649,97 -65.632.350,03

Solländerung (-33.140.000,00) (-32.492.350,03)

- 1640 -

2301 Bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit

Titel und Funktion

Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2019

Ist 2019

Abweichung Ist ./. Soll

1 2 3 4 5

Noch zu Titel 687 06

(11)

Erläuterungen

Deckung gemäß Haushaltsvermerk

bei Kap. 6002 Tit. 686 02 ... 1.120.000,00 € Sollzugang ... 1.120.000,00 € Einsparung

für Kap. 2312 Tit. 981 01 ... 34.260.000,00 € Sollabgang ... 34.260.000,00 €

Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (32.492.350,03) (32.492.350,03) Erläuterungen

Aus Kapitel 6002 Titel 686 02 wurden Verstärkungsmittel einschließlich Ver- pflichtungsermächtigungen für Maßnahmen zur Förderung künstlicher Intelligenz zur Verfügung gestellt.

Verpflichtungen

für das Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2019 in 2019 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände- rungen

T€

Gesamt- stand Sp. 8-10

T€

Soll VE

T€ üpl/apl

T€ sonstige

T€ Summe

T€ zu Lasten VE

T€ sonstige

T€ Summe

T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2020... - - 296.493 296.493 296.493 - 296.493 1.277.447 - 1.573.940

2021... - - 469.495 469.495 469.495 - 469.495 1.041.555 - 1.511.050

2022... - - 561.826 561.826 561.826 - 561.826 564.384 - 1.126.210

2023... - - 373.484 373.484 373.484 - 373.484 266.723 - 640.207

2024... - - 138.402 138.402 138.402 - 138.402 127.460 - 265.862

2025... - - 17.300 17.300 17.300 - 17.300 225.120 - 242.420

2026... - - 8.650 8.650 8.650 - 8.650 - - 8.650

2027... - - 8.650 8.650 8.650 - 8.650 - - 8.650

künftige Jahre 1.867.420 - -1.867.420 - - - - - - -

zusammen.. 1.867.420 - 6.880 1.874.300 1.874.300 - 1.874.300 3.502.688 - 5.376.988

Negative Beträge ergeben sich aufgrund von Korrektur- und Umbuchungen.

Haushaltsvermerk

1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel ge- leistet werden: Kap. 2303 Tit. 896 02.

2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 896 06.

3. Die Erläuterungen zu Nr. 1, 2.2 und 4 sind verbindlich.

4. In den völkerrechtlichen Vereinbarungen ist festzulegen, dass die Verpflich- tungen entfallen, soweit nicht fünf Jahre nach Zusage eine Durchführungs- vereinbarung abgeschlossen wurde.

5. Die Ausgaben und die Verpflichtungsermächtigung werden nach vertrauli- chen Erläuterungen bewirtschaftet.

6. Über Schwerpunkte, die nicht in den vertraulichen Erläuterungen vorgesehen sind, ist der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zusammen- fassend nach Ablauf des Haushaltsjahres zu unterrichten.

7. Zusagen für Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit im Bereich der

"Programmorientierten Gemeinschaftsfinanzierung" (PGF) bedürfen der Ein- willigung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. PGF meint in diesem Fall alle Arten der allgemeinen Budgethilfe, Sektorbudgethil- fe und Korbfinanzierungen sowie so genannte "stille Partnerschaften".

8. Aus den Ausgaben können Personalausgaben für zeitlich befristete Einsätze gem. Nr. 6 der Erläuterungen geleistet werden.

896 06-023 Internationale Zusammenarbeit mit Regionen für nachhaltige Entwicklung 38.972.000,00 35.233.715,19 -3.738.284,81 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (3.738.284,81) (3.738.284,81) Verpflichtungen

für das Jahr

Verpflichtungsermächtigung (VE) 2019 in 2019 eingegangene Verpflichtungen aus früheren

Jahren T€

sonstige Verände- rungen

T€

Gesamt- stand Sp. 8-10

T€

Soll VE T€

üpl/apl T€

sonstige T€

Summe T€

zu Lasten VE T€

sonstige T€

Summe T€

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

2020... - - 11.550 11.550 11.550 - 11.550 16.907 - 28.457

2021... - - 10.850 10.850 10.850 - 10.850 1.713 - 12.563

2022... - - 7.000 7.000 7.000 - 7.000 - - 7.000

2023... - - 5.600 5.600 5.600 - 5.600 - - 5.600

künftige Jahre 35.000 - -35.000 - - - - - - -

zusammen.. 35.000 - - 35.000 35.000 - 35.000 18.620 - 53.620

Negative Beträge ergeben sich aufgrund von Korrektur- und Umbuchungen.

Haushaltsvermerk

1. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 896 03.

2. Die Ausgaben und die Verpflichtungsermächtigung werden nach vertrauli- chen Erläuterungen bewirtschaftet.

3. Über Maßnahmen, die nicht in den vertraulichen Erläuterungen vorgesehen sind, ist der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zusammen- fassend nach Ablauf des Haushaltsjahres zu unterrichten.

- 1641 -

Bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit 2301

Titel und Funktion

Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2019

Ist 2019

Abweichung Ist ./. Soll

1 2 3 4 5

Noch zu Titel 896 03

(12)

4. Die Leistungen aus diesem Titel werden weitgehend als Direktleistungen er- bracht.

5. Die Maßnahmen werden im Regelfall von der GIZ durchgeführt. Aus diesem Titel dürfen auch Vorauszahlungen an die GIZ geleistet werden, um ihr die Durchführung von Leistungen für den Bund zu ermöglichen.

Besondere Finanzierungsausgaben

981 03-890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und

981 .7 ... 0,00 0,00 0,00 Titelgruppe 01

Tgr.01 Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit (2.061.829.000,00) (1.740.753.619,83) (-321.075.380,17) Haushaltsvermerk

1. Einsparungen dienen bis zur Höhe von 10 000 T€ zur Deckung von Mehr- ausgaben bei folgendem Titel: Kap. 2302 Tit. 687 08.

2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 2303 Tit. 896 02.

3. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig deckungsfähig: 896 01.

4. Die Ausgaben sind in Höhe von 120 000 T€ gegenseitig deckungsfähig.

5. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig.

6. Die Erläuterungen zu Nr. 1, 2.2, 2.2.1, 2.2.2, 2.2.3, 2.2.4, 2.2.5 und 3.2 sind verbindlich.

7. In den völkerrechtlichen Vereinbarungen ist festzulegen, dass die Verpflich- tungen entfallen, soweit nicht fünf Jahre nach Zusage eine Durchführungs- vereinbarung abgeschlossen wurde.

8. Auch für bilaterale Finanzierungszusagen, die schon im selben Haushalts- jahr ganz oder teilweise erfüllt werden, bedarf es einer Verpflichtungs- ermächtigung. Ausgenommen hiervon sind bilaterale Finanzierungszu- sagen, die im selben Haushaltsjahr ganz erfüllt werden, bis zu einer Höhe von insgesamt 100 000 T€.

9. Die Ausgaben und die Verpflichtungsermächtigungen werden nach vertrau- lichen Erläuterungen bewirtschaftet.

10. Über Schwerpunkte, die nicht in den vertraulichen Erläuterungen vorgese- hen sind, ist der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach Ablauf des Haushaltsjahres zusammenfassend zu unterrichten.

11. Schwerpunkte, die nicht in den vertraulichen Erläuterungen vorgesehen sind und im Einzelnen den Betrag von 25 000 T€ überschreiten, bedürfen der vorherigen Unterrichtung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung. Sie bedürfen ferner der Einwilligung des Haus- haltsausschusses des Deutschen Bundestages.

12. Zinssubventionen nach Erläuterung Nr. 2.2.3 dürfen bei nachgewiesener Wirtschaftlichkeit auch kapitalisiert an die KfW oder DEG ausgezahlt wer- den (§ 44 Abs. 2 BHO).

13. Zusagen für Vorhaben der Finanziellen Zusammenarbeit im Bereich der

"Programmorientierten Gemeinschaftsfinanzierung" (PGF) bedürfen der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. PGF meint in diesem Fall alle Arten der allgemeinen Budgethilfe, Sektorbudget- hilfe und Korbfinanzierung sowie sogenannte "stille Partnerschaften".

866 11-023 Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit - Darlehen ... 367.093.000,00 221.504.000,00 -145.589.000,00 Solländerung (-145.589.000,00)

Erläuterungen Einsparung

für Tit. 896 01 ... 145.589.000,00 € Sollabgang ... 145.589.000,00 €

- 1642 -

2301 Bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit

Titel und Funktion

Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2019

Ist 2019

Abweichung Ist ./. Soll

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