Einnahmen
Übrige Einnahmen186 06-023 Tilgung von Darlehen im Rahmen der Sonderaktion der Konferenz für
In-ternationale Wirtschaftliche Zusammenarbeit (KIWZ) 1977 ... 2.220.000,00 1.122.821,13 -1.097.178,87 vermögenswirksame Beträge:
Vermögensabgang... 1.122.821,13 € 381 03-890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7 ... 0,00 0,00 0,00
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
687 01-023 Zahlungen an Einrichtungen der Weltbankgruppe ... 700.159.000,00 659.241.090,16 -40.917.909,84
Solländerung (-25.812.563,68) (-15.105.346,16)
Erläuterungen Einsparung
haushaltsmäßige Einsparung einer überplanmäßigen
Aus-gabe für Tit. 687 03 ... 3.161.462,68 € für Kap. 2311 Tit. 972 06 ... 22.651.101,00 € Sollabgang ... 25.812.563,68 € kassenmäßige Einsparung für einen freigegebenen Rest
für Tit. 687 03 ... 543.232,17 € Summe nachrichtlich ... 543.232,17 €
Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (2.266.068,81) (17.371.414,97) (15.105.346,16) Erläuterungen
Die Einwilligung des BMF gemäß § 45 Abs. 3 BHO in die Inanspruchnahme des aus dem Vorjahr übertragenen Ausgaberestes ist in voller Höhe vorbehalten ge-blieben.
Verpflichtungen
für das Jahr
Verpflichtungsermächtigung (VE) 2019 in 2019 eingegangene Verpflichtungen aus früheren
zu Lasten VE T€
2020... 30.000 - - 30.000 30.000 - 30.000 605.271 - 635.271
2021... 20.000 - - 20.000 20.000 - 20.000 442.441 - 462.441
2022... - - - - - - - 551.702 - 551.702
2023... - - - - - - - 461.287 - 461.287
2024... - - - - - - - 270.234 - 270.234
zusammen.. 50.000 - - 50.000 50.000 - 50.000 2.330.935 - 2.380.935
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Erläuterungen zu Nr. 2.2 sind verbindlich.
3. Entscheidungen über künftige Auffüllungen der IDA-Mittel bedürfen der Ein-willigung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages. § 38 BHO bleibt unberührt.
687 02-023 Zahlungen an die Asiatische Entwicklungsbank, an den Asiatischen
Ent-wicklungsfonds sowie an den Sonderfonds für Technische Hilfe ... 47.139.000,00 47.137.799,41 -1.200,59 Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (11.385.183,10) (11.386.383,69) (1.200,59) Erläuterungen
Die Einwilligung des BMF gemäß § 45 Abs. 3 BHO in die Inanspruchnahme des aus dem Vorjahr übertragenen Ausgaberestes ist in voller Höhe vorbehalten ge-blieben.
Verpflichtungen
für das Jahr
Verpflichtungsermächtigung (VE) 2019 in 2019 eingegangene Verpflichtungen aus früheren
zu Lasten VE T€
-Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken 2304
Titel
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Erläuterungen zu Nr. 2.2 sind verbindlich.
687 03-023 Zahlungen an die Afrikanische Entwicklungsbank und an den
Afrikani-schen Entwicklungsfonds ... 181.981.000,00 185.685.694,85 3.704.694,85 Solländerung (3.704.694,85)
Erläuterungen
kassenmäßige Einsparung für einen freigegebenen Rest
bei Tit. 687 01 ... 543.232,17 € haushaltsmäßige Einsparung einer überplanmäßigen
Aus-gabe bei Tit. 687 01 ... 3.161.462,68 € Sollzugang ... 3.704.694,85 €
Rest aus Vorjahr / übt. Mittel / neue übt. Mittel (543.232,17) Erläuterungen
überplanmäßige Ausgabe... 3.161.462,68 € Das BMF hat nach Art. 112 GG in die überplanmäßige Ausgabe bis zu einer Höhe von 3.161.462,68 Euro eingewilligt.
Wechselkursbedingte höhere Ausgaben für die Beteiligung am Afrikanischen Ent-wicklungsfonds (AfDF 12). Die Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflich-tung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf vertraglichen Verpflichtungen (Beitragsur-kunde vom 31.05.2011).
Das BMF hat gemäß § 37 Abs. 6 Satz 2 BHO zugelassen, dass die Mehrausgabe nicht als Vorgriff behandelt wird.
Verpflichtungen
für das Jahr
Verpflichtungsermächtigung (VE) 2019 in 2019 eingegangene Verpflichtungen aus früheren
2020... 32.484 - -1.358 31.126 31.126 - 31.126 159.122 - 190.248
2021... 32.484 - -1.358 31.126 31.126 - 31.126 114.515 - 145.641
2022... 32.484 - - 32.484 31.126 - 31.126 219.768 - 250.894
2023... - - 32.484 32.484 31.126 - 31.126 100.557 - 131.683
2024... - - 32.484 32.484 31.126 - 31.126 30.900 - 62.026
2025... - - 31.126 31.126 31.126 - 31.126 24.080 - 55.206
2026... - - 31.126 31.126 31.126 - 31.126 24.183 - 55.309
2027... - - 31.126 31.126 31.126 - 31.126 22.863 - 53.989
2028... - - - - - - - 22.694 - 22.694
2029... - - - - - - - 23.042 - 23.042
künftige Jahre 292.338 - -155.631 136.707 - - - - -
-zusammen.. 389.790 - - 389.790 249.009 - 249.009 741.723 - 990.732
Negative Beträge ergeben sich aufgrund von Korrektur- und Umbuchungen.
Haushaltsvermerk
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Erläuterungen zu Nr. 2.2 sind verbindlich.
687 04-023 Zahlungen an die Inter-Amerikanische Entwicklungsbank und deren Son-derfonds, an die Inter-Amerikanische Investitionsgesellschaft und an den
Multilateralen Investitionsfonds ... 5.000.000,00 5.000.000,00 0,00 Verpflichtungen
für das Jahr
Verpflichtungsermächtigung (VE) 2019 in 2019 eingegangene Verpflichtungen aus früheren
zu Lasten VE T€
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Erläuterungen zu Nr. 4 sind verbindlich.
687 05-023 Zahlungen an die Karibische Entwicklungsbank und deren Sonderfonds ... 4.100.000,00 4.100.000,00 0,00 Verpflichtungen
für das Jahr
Verpflichtungsermächtigung (VE) 2019 in 2019 eingegangene Verpflichtungen aus früheren
zu Lasten VE T€
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Die Erläuterungen zu Nr. 2.2 sind verbindlich.
1658
-2304 Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken
Titel
Noch zu Titel 687 02
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03-890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7 ... 0,00 0,00 0,00 1659
-Beiträge an multilaterale Entwicklungsbanken 2304
Titel und Funktion
Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2019
€
Ist 2019
€
Abweichung Ist ./. Soll
€
1 2 3 4 5
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Das Kapitel 2305 dient der Finanzierung von Dienstleistungen, die einen wissenschaftsbasierten Beitrag zur Steigerung der Wirksam-keit und zur Erfolgskontrolle der deutschen Entwicklungszusammen-arbeit (EZ) leisten. Ferner werden daraus Qualifizierungsmaßnah-men für Fachkräfte finanziert.
Die größten Ausgabeblöcke innerhalb des Kapitels sind:
die Forschung: Titel 544 01 mit 7,0 Mio. Euro für die projektgebun-dene Finanzierung sowie Titelgruppe 04, in der die institutionelle Förderung des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik (DIE) mit rd. 5,5 Mio. Euro veranschlagt ist und
die Evaluierung: Titel 532 04 mit 1,5 Mio. Euro für projektgebunde-ne Evaluierungen sowie ebenfalls Titelgruppe 04, in der die institu-tionelle Förderung des Deutschen Evaluierungsinstituts der Entwick-lungszusammenarbeit (DEval) mit rd. 9,4 Mio. Euro veranschlagt ist.
Darüber hinaus werden Fachkräfte für den Einsatz in Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit oder in multilateralen Or-ganisationen aus- und weitergebildet: Titel 686 03.
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Die eingesetzten Mittel für die Forschung sollen signifikant zum nachhaltigen Aufbau von entwicklungsrelevanten Forschungskapa-zitäten in Deutschland und zu deren stärkerer Integration in interna-tionale Forschungsnetzwerke beitragen. Dabei sollen insbesondere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Entwicklungs- und Schwellenländern einbezogen werden.
In die Forschungstätigkeit ist zum großen Teil das DIE eingebunden.
Darüber hinaus bildet das DIE Hochschulabsolventinnen und Hoch-schulabsolventen für die berufliche Praxis in Institutionen der deut-schen und internationalen Entwicklungspolitik aus. Inhaltlich orien-tiert sich diese Forschungstätigkeit an den Zielen der deutschen Entwicklungspolitik.
Der Bereich der Evaluierung bzw. Erfolgsbewertung der deutschen EZ ist Aufgabe des DEval, das eine unabhängige und externe Ge-samtsicht auf die deutsche EZ gewährleisten soll. Es soll unabhän-gige Analysen und Bewertungen von Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit der EZ vornehmen und Empfehlungen erarbei-ten, wie die Entwicklungsmaßnahmen verbessert werden können.
Das DEval soll darüber hinaus Untersuchungsmethoden weiter ent-wickeln und damit das methodische Rüstzeug für Evaluierungen verbessern. Durch die Verbesserung der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften für einen Einsatz im Rahmen der EZ soll insbeson-dere auch der Anteil von deutschen Fachkräften in internationalen Einrichtungen gesteigert werden.
Ü b e r b l i c k z u m K a p i t e l Soll 2019
Übrige Einnahmen ... 0,00 0,00 0,00 Gesamteinnahmen ... 0,00 0,00 0,00
A u s g a b e n
Sächliche Verwaltungsausgaben ... 8.500.000,00 8.093.638,65 Rest aus 2018/übertragbare Mittel (199.848,45) (532.015,98)
Summen (8.699.848,45) (8.625.654,63) -74.193,82
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) ... 36.318.000,00 34.008.937,94 -2.309.062,06 Ausgaben für Investitionen ... 335.000,00 278.684,00
Rest aus 2018/übertragbare Mittel (95.171,46) (151.487,46)
Summen (430.171,46) (430.171,46) 0,00
Besondere Finanzierungsausgaben ... 0,00 0,00 0,00 Gesamtausgaben ... 45.153.000,00 42.381.260,59
davon nicht flexibilisiert ... 45.153.000,00 42.381.260,59 Rest aus 2018/übertragbare Mittel (295.019,91) (683.503,44)
Summen (45.448.019,91) (43.064.764,03) -2.383.255,88
Verpflichtungen
(Kapitel) für dasJahr
Verpflichtungsermächtigung (VE) 2019 in 2019 eingegangene Verpflichtungen aus früheren
zu Lasten VE T€
2020... 11.000 - - 11.000 10.962 - 10.962 3.200 - 14.162
2021... 2.300 - - 2.300 2.262 - 2.262 750 - 3.012
2022... 800 - - 800 800 - 800 - - 800
zusammen... 14.100 - - 14.100 14.024 - 14.024 3.950 - 17.974
1660