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Handlungsanweisungen XAusländer 1.2.3

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Verbindliche Handlungsanweisungen (XAusländer 1.2.3) 2012-03-28 / final

Verbindliche Handlungsanweisungen (XAusländer 1.2.3)

Stand: 28. März 2012 PROJEKTGRUPPE XAUSLÄNDER

Mit diesem Dokument werden verbindliche Handlungsanweisungen für die Implementierung von XAusländer 1.2.3 festgelegt, die von den Herstellern von Ausländerfachverfahren unverzüglich zu berücksichtigen sind. Sofern nachfolgend keine anderen Terminvorgaben gemacht werden, gilt für die hier aufgeführten Anweisungen der 01.05.2012 – das Wirksamkeitsdatum von XAusländer 1.2.3 – als verbindliches Produktionsdatum.

Die Abschnittsnummern in diesem Dokument korrespondieren zu den Kapitelnummern der Spezifikation von XAusländer 1.2.3.

Spezifikation übergreifend

Im Zusammenhang mit der Einleitung sind die nachfolgend beschriebenen Punkte zu beachten:

Verwendung von String.Latin bis zum 31.10.2012

Mit Bekanntmachung des Bundesministeriums des Innern über die Herausgabe der Liste der im Ausländerwesen für die Datenübermittlung zulässigen lateinischen Zeichen (Buchstaben, Ziffern) und Sonderzeichen vom 18. Januar 2011 (GMBl. 2011, Nr. 4, S. 75), wurde die Verwendung des Datentyps xoev:String.Latin für Datenübermittlungen im Ausländerwesen ab 1. November 2011 festgelegt.

Ergänzend hat der Arbeitskreis I der Ständigen Konferenz der Innenminister und Innensenatoren der Länder in seiner Sitzung am 2./3. Mai 2011 unter TOP 5 den Beschluss gefasst, den erwei- terten Zeichensatz “String.Latin” zum 1. November 2011 unter der Maßgabe einzuführen, dass für die Zeit bis zum 31. Oktober 2012 dieser Zeichensatz im produktiven Betrieb auf den Umfang des bis zum 31. Oktober 2011 gültigen Zeichensatzes eingeschränkt wird. Ab 1. November 2012 ist der Zeichensatz“String.Latin” ausschließlich zu nutzen.

1 Einleitung

… derzeit keine Handlungsanweisungen …

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2 Das Informationsmodell Seite 2

Verbindliche Handlungsanweisungen (XAusländer 1.2.3) 2012-03-28 / final

2 Das Informationsmodell

… derzeit keine Handlungsanweisungen …

3 Allgemeine Datentypen

… derzeit keine Handlungsanweisungen …

4 Administrative Nachrichten

… derzeit keine Handlungsanweisungen …

5 Datenübermittlung zwischen Ausländerbehörden

Im Zusammenhang mit den Datenübermittlung zwischen Ausländerbehörden sind die nachfolgend be- schriebenen Punkte zu beachten:

Weiterleitung bei Beteiligungsanfragen

Entgegen der Aussage in der Versionshistorie zur 1.2.3 wurde die Möglichkeit der Weiterleitung nicht für alle Beteiligungsanfragen realisiert. Für die fehlenden zwei Nachrichten (ABHABH.Ein- reiseverbotsbefristung.Anfrage.010301 und ABHABH.Betretenserlaubnis.Anfrage.010401) wird dies mit der Version 1.3.2 umgesetzt.

Weiterleitung bei Beteiligungsanfragen (auftragsUUID)

Im Bild 5-9 der Spezifikation wird die Weiterleitung einer Nachricht beschrieben. Wie in dem Bild beschrieben sollen Antworten auf eine weitergeleitete Anfrage an die ursprünglich anfragende Ausländerbehörde gerichtet werden. Damit diese die eingehenden Nachrichten zuordnen kann wurde das Feld “auftragsUUID” geschaffen.

Das System um diese “auftragsUUID” weist allerdings einen Fehler auf, so dass dies nur bis zur ersten Weiterleitung funktionieren würde.

Um dem Problem zu begegnen soll generell auf die “auftragsUUID” verzichtet werden. Im Gegen- zug soll das Feld der “auslöserUUID” immer auf die auslösende Nachricht der ursprünglich anfra- genden ABH verweisen und so die Zuordnung der Nachrichten in den Fachverfahren zu ermög- lichen.

Kapitel 5.5.1.5 und 5.5.2.4

Im Rahmen der Entwicklung von XAusländer wurde durch die Expertengruppe beschlossen, eine Möglichkeit zu schaffen, elektronische Akten zu versenden. Da es derzeit keinen einheitlichen Standard gibt, wurde bewusst auf eine Einschränkung bei dem Format verzichtet, so dass die Op- tion des Versands einer elektronischen Akte als Offerte an die Hersteller geplant war.

Auf der Sitzung der AG Clearingstellenbetreiber am 20./21.03.12 wurden von mehreren Seiten Vorbehalte gegenüber der Übersendung der elektronischen Akte geltend gemacht. Solange diese Vorbehalte nicht ausgeräumt sind, ist nach wie vor (nur) die Papierakte zu übersenden. Auf die Versendung der elektronischen Akte muss bis auf weiteres verzichtet werden.

(3)

6 Anhänge Seite 3

Verbindliche Handlungsanweisungen (XAusländer 1.2.3) 2012-03-28 / final

6 Anhänge

Im Zusammenhang mit dem Glossar sind die nachfolgend beschriebenen Punkte zu beachten:

A. Glossar fachlicher Begriffe

… derzeit keine Handlungsanweisungen … B. Glossar technischer Begriffe

… derzeit keine Handlungsanweisungen … C. OSCI-Transportprofil für XAusländer

… derzeit keine Handlungsanweisungen … D. Wie die Spezifikation zu lesen ist

… derzeit keine Handlungsanweisungen … E. Codelisten

… derzeit keine Handlungsanweisungen … F. Übersicht über die XAusländer-Nachrichten

… derzeit keine Handlungsanweisungen …

Referenzen

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