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Verbindliche Handlungsanweisungen (XAusländer 1.11.0 Release)

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Verbindliche Handlungsanweisungen (XAusländer 1.11.0 Release)

Stand: 25. Februar 2019 XAusländer

Mit diesem Dokument werden verbindliche Handlungsanweisungen für die Version XAusländer 1.11.0 Release festgelegt, die von allen die mit der Umsetzung von XAusländer beauftragt sind unver- züglich zu berücksichtigen sind. Sofern nachfolgend keine anderen Terminvorgaben gemacht werden, gilt für die hier aufgeführten Anweisungen der 01.05.2019 – das Wirksamkeitsdatum von XAusländer 1.11.0 Release – als verbindliches Produktionsdatum.

Die Abschnittsnummern in diesem Dokument korrespondieren zu den Kapitelnummern der Spezifikati- on von XAusländer 1.11.0 Release.

1 Einleitung

… derzeit keine Handlungsanweisungen …

2 Allgemeines

Im Zusammenhang mit dem Informationsmodell sind die nachfolgend beschriebenen Punkte zu beach- ten:

Kapitel 2.2.2.5 Erweiterung Codeliste Geschlecht (CR 54/2017)

Die Codeliste Geschlecht (Kennung: urn:de:xauslaender:codelist:geschlecht) wurde um den Eintrag divers mit Wirkung zum 1.5.2019 ergänzt. Ab dann ist insbesondere mit Meldungen von der Mel- debehörde mit diesem Wert zu rechnen.

3 Datenübermittlung zwischen Ausländerbehörden

… derzeit keine Handlungsanweisungen …

2019-02-25 / final

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Seite 2

4 Datenübermittlung zwischen Melde- und Ausländerbehörden

Im Zusammenhang mit den Datenübermittlung zwischen Melde- und Ausländerbehörden sind die nach- folgend beschriebenen Punkte zu beachten:

Kapitel 4.6.2.15, Datenabgleich gem. § 90 b i. V. m. § 90 a Abs. 2 AufenthG (CR 2014-140)

Da die rechtliche Grundlage im Aufenthaltsgesetz für die Übermittlung der Information zum Geschlecht fehlt, ist in der Nachricht MBABH.Datenabgleich.030201 ein leeres XML-Element für die Übermittlung des Geschlechts im Datentyp IdentifikationPerson.MBABH zu verwenden.

Kapitel 4.5.2.11, ABHMB - Automatisierung des Nachrichtenversands (CR 32/2017)

Im Rahmen der Arbeiten an diesem CR wurde festgestellt, dass teilweise die Nachricht ABHMB.Ab- lehnung.020110 von Fachverfahren der Meldebehörde nicht umgesetzt wurde.

Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass eine Implementierung unerlässlich ist, damit ein Klärungsprozess eingeleitet wird, welcher ggf. zu einer Eintragung einer dauerhaften Abweichung bei der Ausländerbehörde führt.

5 Datenübermittlung zwischen Standesämtern und Ausländerbehörden

… derzeit keine Handlungsanweisungen …

6 Kommunikation zwischen BAMF und Ausländerbehörden

… derzeit keine Handlungsanweisungen …

7 Datenübermittlung zwischen TGS und BAMF

… derzeit keine Handlungsanweisungen …

8 Datenübermittlung mit dem Ausländerzentralregister (AZR)

… derzeit keine Handlungsanweisungen …

9 Datenübermittlung im Rahmen der berufsbezogenen Deutschsprach- förderung

… derzeit keine Handlungsanweisungen …

10 Datenübermittlung im Rahmen des Asylverfahrens

Im Zusammenhang mit der Datenübermittlung im Rahmen des Asylverfahrens sind die nachfolgend beschriebenen Punkte zu beachten:

Kapitel 10, Datenübermittlung im Rahmen des Asylverfahrens

Die Inbetriebnahme des Asyl-Kapitels ist für den 01. November 2019 geplant. Sollten sich hier Ände- rungen ergeben, werden wir schnellstmöglich darüber informieren.

11 Anhänge

Im Zusammenhang mit dem Glossar sind die nachfolgend beschriebenen Punkte zu beachten:

2019-02-25 / final Verbindliche Handlungsanweisungen (XAuslän-

der 1.11.0 Release)

(3)

Seite 3

A. Glossar fachlicher Begriffe

… derzeit keine Handlungsanweisungen … B. Glossar technischer Begriffe

… derzeit keine Handlungsanweisungen … C. OSCI-Transportprofil für XAusländer

… derzeit keine Handlungsanweisungen … D. Wie die Spezifikation zu lesen ist

… derzeit keine Handlungsanweisungen … E. Codelisten

… derzeit keine Handlungsanweisungen … F. Codedatentypen

… derzeit keine Handlungsanweisungen … G. Übersicht über die XAusländer-Nachrichten

… derzeit keine Handlungsanweisungen … H. Eingebundene externe Modelle

… derzeit keine Handlungsanweisungen …

Verbindliche Handlungsanweisungen (XAuslän-

der 1.11.0 Release) 2019-02-25 / final

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