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A 73-Urteil - Trauriger Tag für den Gottesgarten am Obermain

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lfg@bund-naturschutz.de www.bund-naturschutz.de

Pressemitteilung

Nürnberg, 15.01.2004 PM 005/LFGS Verkehr

A 73-Urteil

Trauriger Tag für den Gottesgarten am Obermain

Bundesverwaltungsgericht erklärt Bau der Autobahn für rechtens

Am 15.01.04 entschied der 4. Senat des

Bundesverwaltungsgerichtes, dass die Klage des Bundes

Naturschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau der Autobahn A 73 bei Lichtenfels abgewiesen wird. "Dies ist ein rabenschwarzer Tag für den Gottesgarten am Obermain und den Heimat- und Naturschutz in Deutschland", so der BN-

Landesvorsitzende Prof. Dr. Hubert Weiger. "Der Bund

Naturschutz hat leider keine rechtlichen Möglichkeiten mehr, dagegen vorzugehen. Das Gericht entschied auf der Grundlage bestehender Gesetze. Die Staatsregierung und der bayerische Umweltminister tragen die Verantwortung, dass solch

schutzwürdige Gebiete zerstört werden dürfen."

Die Entscheidung bedeutet, dass die Autobahn A 73 wie geplant im Banzer Hügelland und im Maintal zwischen der berühmten Wallfahrtskirche Vierzehnheiligen und dem ebenso markanten Kloster Banz gebaut werden kann.

Nach Ansicht des Bundes Naturschutz führt dieser Autobahnbau zur Zerstörung höchst schützenswerter Kulturgüter, von Natur und Landschaft und wäre eine Steuergeldverschwendung ersten Ranges dar, ohne die Verkehrsprobleme zukunftsfähig zu lösen..

Der BN-Landesbeauftragte Richard Mergner dazu: "Der Bund Naturschutz hat sich seit dreißig Jahren für den Schutz des

Gottesgartens eingesetzt und auch eine Reihe Erfolge erzielt, z.B.

die Führung der B 173 im Einschnitt statt auf einem Damm oder -bundesweit einmalig- die extrem niedrige Führung einer

Stromtrasse zum Schutz des Landschaftsbildes. Dass das Gericht die Vorschädigung des Landschaftsbildes durch Gewerbebauten

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als Grund akzeptiert, dass hier auch eine Autobahn zumutbar ist, führt dazu, dass in Deutschland praktisch kaum eine Landschaft aus Gründen des Landschaftsbildes geschützt werden kann."

"Wir haben gekämpft und wir haben verloren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. Wir danken allen Mitstreitern im BN, den Initiativen und tausenden Bürgerinnen und Bürgern für die Unterstützung. Der Bund Naturschutz wird sich weiterhin für Landschaft, Natur und eine bessere Verkehrspolitik einsetzen."

Beim Gottesgarten zwischen Kloster Banz, Vierzehnheiligen und Staffelberg handelt es sich um eine historische Kulturlandschaft ersten Ranges. Mit der geplanten A 73 soll es hier zu einem Autobahndreieck bei Reundorf, einer Maintalquerung westlich Lichtenfels mit einer 650 m langen Brücke und bis zu 9 m hohen Dämmen, einer Anschlussstelle südwestlich Kösten mit einer geplanten Mainverlegung sowie einen 120 m breiten Einschnitt in den Maintalhang westlich Kösten kommen.

Im Zusammenhang mit EU-Recht war die Frage zu behandeln, ob es sich beim Maintal westlich Lichtenfels um einen Abschnitt eines

europäischen Vogelschutzgebietes handelt. Es brüten dort europaweit bedrohte Vögel wie Blaukehlchen, Rotmilan, Wasserralle, Neuntöter u.

a.. Die Staatsregierung hatte diese Bedeutung des Maintals im

Planungsverfahren immer abgestritten. Das BVerwG schloss sich der Sichtweise der Staatsregierung an.

Ebenfalls im Zusammenhang mit EU-Recht wurde die Wertigkeit des Maintals westlich Lichtenfels hinsichtlich der Flora-Fauna-Habitat- Richtlinie (FFH) betrachtet. Der Bund Naturschutz hatte erst 2003 ein Gutachten dazu vorgelegt, das zeigte, dass die bunt blühenden Talwiesen und zwei dort vorkommende Tagfalterarten

(Ameisenbläulinge) sowie seltene Wasserschnecken (Windelschnecke) europaweit bedeutsam sind.

Zusammen mit der A71 Schweinfurt-Erfurt gehört die A 73 zum Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 16. Auf bayerischer Seite befinden sich 37 km der insgesamt 71 km langen A 73. Die gesamte, vom Bundesverkehrsministerium als „Ypsilon-Lösung“ bezeichnete Autobahn A71/A73 hat eine Länge von 226 km. Die Kosten wurden 1999 vom Bundesverkehrsministerium mit ca. 5.600 Mio. DM (2.863 Mio. €) angegeben, noch 1992 bei der Grundsatzentscheidung im Bundestag sprach der damalige Bundesverkehrsminister Krause von lediglich 2.400 Mio. DM (1.227 Mio. €).

Der Bund Naturschutz hatte als umweltverträgliche und verkehrspolitisch sinnvolle Alternative seit Jahren folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

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 Bahnausbau mit Lückenschluss zwischen Coburg und

Hildburghausen und zweigleisiger Ausbau und Elektrifizierung Lichtenfels – Coburg.

 Einhausung der B 4 in Coburg

 Ausbau der B 4 auf 2+1 Spuren im Itzgrund Richtung Bamberg Diese Lösungen wären nicht nur billiger, sondern auch umweltfreundlicher, landschaftsverträglicher und nachhaltiger nutzbar gewesen.

Die gesellschaftlichen Aufgaben, die sich angesichts

Hochwasserkatastrophen und Dürrezeiten mittlerweile auch in

Mitteleuropa stellen, benötigen eine dringende Energiewende mit der deutlichen Verringerung der CO2-Emissionen. Weil die Steigerungen des LKW- und PKW-Verkehrs die Erfolge im Umweltschutz bei Industrie und Verbrauchern regelmäßig wieder auffressen, ist ein Umsteuern in der Verkehrspolitik mehr als geboten.

gez.

Tom Konopka, Regionalreferent

Für Rückfragen:

Tel. 0911/81 87 814 Fax 0911/86 95 68

E-Mail: tom.konopka@bund-naturschutz.de

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