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Umsetzung Stromversorgungsgesetz und revidiertes Energiegesetz

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An alle Strommarktakteure Schweiz

6. Dezember 2007

Umsetzung Stromversorgungsgesetz und revidiertes Energiegesetz

Sehr geehrte Damen und Herren

Die schweizerische Energielandschaft ist in Bewegung. Die Strommarktliberalisierung ist für die Elektrizitätswirtschaft wohl die grösste Veränderung seit ihrem Bestehen. Gleichzeitig bringt die Gesetzgebung Rechtssicherheit für Betriebe und Investoren. Der Nutzen der Strommarktöffnung liegt primär im gesamtwirtschaftlichen Bereich und nicht beim einzelnen Energieversorgungsunternehmen beziehungsweise einzelnen industriellen oder privaten Endverbraucher.

Die gesellschaftsrechtliche, informatorische und buchhalterische Entflechtung, das so genannte

«Unbundling», ist dabei von zentraler Bedeutung. Die gesetzlichen Grundlagen werden mit Inkrafttreten des StromVG am 1. Januar 2008 zu konkreten, umzusetzenden Vorgaben für Energieversorgungsunternehmen.

Die Regulierungsbehörde ElCom sowie das BFE sind sich bewusst, dass die neuen und durchaus anspruchsvollen gesetzlichen Anforderungen den Energieversorgungsunternehmen sehr viel abverlangen.

Alle Unternehmen der Branche sind dabei aufgefordert, die notwendigen Massnahmen zu treffen, um die Einhaltung des StromVG sicherzustellen. Die Verantwortung für die termin- und rechtskonforme Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen liegt ausschliesslich bei den Energieversorgungs- unternehmen selbst.

Die ElCom nimmt ihre Arbeit auf

Die vom Bundesrat im Juni 2007 eingesetzte Elektrizitätskommission ElCom hat die Aufgabe, die Umsetzung der Strommarktöffnung zu überwachen, zu begleiten und gegebenenfalls regulierend einzugreifen. Sie fällt alle Entscheidungen, die für den Vollzug des StromVG und der Ausführungs- bestimmungen notwendig sind. Dazu gehören unter anderem die Verfügung von unabdingbaren Vertragsabschlüssen oder die Bereinigung von Differenzen im Zusammenhang mit der

kostendeckenden Einspeisevergütung.

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Die ElCom wird ab 1. Januar 2008 als Schiedsrichter die Entwicklung des Strommarktes wesentlich beeinflussen und auch im Streitfall zu entscheiden haben. Daneben wird sie zusammen mit den Regulatoren der Nachbarstaaten die Grenzregimes zu bestimmen haben und auch unsere Interessen möglichst gut auf europäischer Ebene einbringen.

Die ElCom ist unter folgender Adresse zu erreichen:

Elektrizitätskommission ElCom 3003 Bern

Tel. + 41 31 322 58 33 info@elcom.admin.ch http://www.elcom.admin.ch

Umsetzungshilfe für Energieversorgungsunternehmen

Die Strommarktöffnung bringt für Energieversorgungsunternehmen auch ein neues Rollen- und Aufgabenverständnis. Hierzu gehören unter anderem:

• Bilanzierung des Netzes

• Messdatenbereitstellung

• Abrechnung der Netznutzung

• Vertragserstellung- und -abwicklung

• Netzlastprognose und Deckungsbeitragsrechnung

• Abwicklung von Wechseln bei Lieferanten und Verteilnetzbetreibern

Neue Prozesse und neue Informations- und Kommunikationstechnologie-Instrumente (ICT-Tools) sind bei allen Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft notwendig, um diese Aufgaben termingerecht, gesetzeskonform und kosteneffizient zu lösen.

Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen VSE hat in Zusammenarbeit mit Fachgremien Branchenempfehlungs- und Umsetzungsdokumente erarbeitet. Diese stehen allen Interessierten auf der Verbands-Website www.strom.ch Rubrik Politik & Medien / Strommarktöffnung als Download zur Verfügung. Vereinzelt sind darin auch Anlaufstellen erwähnt, die massgeschneiderte Dienstleistungen bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Standards anbieten.

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Informationsbereitstellung

Die gesetzlichen Vorgaben sehen keine Ausnahmen für einzelne Gruppen von Unternehmen der Branche wegen ihrer geringen Grösse vor (Ausnahme: Erstellung von Mehrjahresplänen für Verteilnetze mit einer Spannung von < 36 kV). Deshalb informiert die Nationale Netzgesellschaft swissgrid die ganze Strombranche in den nächsten Monaten periodisch in geeigneter Weise über strommarktöffnungsrelevante Themenbereiche und stellt die Informationen auf der swissgrid Website bereit. Für Fragen im Zusammenhang mit der Strommarktöffnung kann auch das swissgrid Kunden- und Informationszentrum kontaktiert werden: www.swissgrid.ch / Telefon 0848 014 014 /

E-Mail info@swissgrid.ch / Fax 058 580 21 21.

Wir freuen uns, die Umsetzung des StromVG und revidierten EnG in Richtung eines geöffneten Elektrizitätsmarktes in der Schweiz mit Ihnen zusammen vorantreiben zu können.

Freundliche Grüsse

Bundesamt für Energie BFE swissgrid ag

Dr. Walter Steinmann Hans-Peter Aebi

Geht an:

- Alle schweizerischen EVU - Energiedirektoren der Kantone - Energiefachstellen der Kantone - Schweizerischer Gemeindeverband - Schweizerischer Städteverband - ElCom

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