Zuständigkeitsschwerpunkte für den Erwerb der Kompetenzen nach APVO
(vgl. Anlage zu § 2 Abs. 1 und § 9 Abs. 1) Studienseminar Aurich, Stand 07/2017
1. Kompetenzbereich Unterrichten
1.1 Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst plant Unterricht fach-, sach- und schülergerecht sowie lernwirksam.
Kompetenz PS FS SL
Die LiV ermittelt die Lernausgangslage, stellt Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler fest, setzt didaktische Schwerpunkte und wählt entsprechende Unterrichtsinhalte und Methoden, Arbeits- und Kommunikationsformen aus.
X X
Die LiV formuliert und begründet Lernziele unter Berücksichtigung der Kerncurricula im Hinblick auf
erwartete Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. X
Die LiV berücksichtigt bei der Unterrichtsplanung die geschlechterspezifische, soziale, kulturelle und
sprachliche Heterogenität der Lerngruppe. X
Die LiV berücksichtigt bei der Konzeption des Unterrichts die Möglichkeiten des fächerübergreifenden und
-verbindenden sowie des interkulturellen Lernens. X
Die LiV stellt eine hinreichende Übereinstimmung zwischen den fachwissenschaftlichen Grundlagen sowie
den fachdidaktischen und methodischen Entscheidungen her. X
Die LiV strukturiert den Verlauf des Unterrichts für einen bestimmten Zeitrahmen. X
1.2 Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst führt Unterricht fach- und sachgerecht sowie schülergerecht und lernwirksam durch.
Kompetenz PS FS SL
Die LiV unterstützt Lernprozesse auf der Grundlage psychologischer und neurobiologischer Erkenntnisse
sowie auf der Grundlage von Theorien über das Lernen und Lehren. X
Die LiV organisiert Lernumgebungen, die unterschiedliche Lernvoraussetzungen und unterschiedliche soziale und kulturelle Lebensvoraussetzungen berücksichtigen, Lernprozesse der Schülerinnen und Schüler anregen und eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Lernen und Arbeiten fördern.
X X
Die LiV organisiert den Unterrichtsablauf sowie den Einsatz von Methoden und Medien im Hinblick auf die
Optimierung der Lernprozesse. X X
Die LiV wählt Formen der Präsentation und Sicherung von Arbeitsergebnissen, die das Gelernte
strukturieren, festigen und es zur Grundlage weiterer Lehr-Lern-Prozesse werden lassen. X X Die LiV schafft ein kooperatives, lernförderliches Klima durch eine Kommunikation, die schülerorientiert ist
und deutlich macht, dass Andere geachtet und wertgeschätzt werden. X
1.3 Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst evaluiert und reflektiert Unterricht.
Kompetenz PS FS SL
Die LiV evaluiert Unterricht und reflektiert ihn, auch mit Kolleginnen und Kollegen, im Hinblick auf
Lernwirksamkeit und Nachhaltigkeit für die Schülerinnen und Schüler. X X X
Die LiV nutzt die aus dem Reflexionsprozess gewonnenen Erkenntnisse für die Optimierung des
Unterrichtens, auch in Kooperation mit Kolleginnen und Kollegen. X X X
2. Kompetenzbereich Erziehen
2.1 Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst vermittelt Wertvorstellungen und Normen und fördert eigenverant- wortliches Urteilen und Handeln der Schülerinnen und Schüler.
Kompetenz PS FS SL
Die LiV reflektiert ihr Handeln, insbesondere ihr Handeln als Vorbild. X X X
Die LiV gestaltet soziale Beziehungen positiv durch Kommunikation und Interaktion. X X
Die LiV gestaltet die Lehrer-Schüler-Beziehung vertrauensvoll. X X X
Die LiV unterstützt Schülerinnen und Schüler bei der Entwicklung einer individuellen Wertehaltung. X Die LiV schärft den Blick für Geschlechtergerechtigkeit und macht Wahrnehmungsmuster auch im Hinblick
auf Chancengleichheit der Geschlechter bewusst. X
Die LiV beachtet die Grenzen ihrer erzieherischen Einflussnahme. X X
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Zuständigkeitsschwerpunkte für den Erwerb der Kompetenzen nach APVO
(vgl. Anlage zu § 2 Abs. 1 und § 9 Abs. 1) Studienseminar Aurich, Stand 07/2017
2.2 Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst unterstützt die individuelle Entwicklung der Schülerinnen und Schüler und die Erziehungsprozesse in der jeweiligen Lerngruppe.
Kompetenz PS FS SL
Die LiV nimmt persönliche, soziale, kulturelle und gegebenenfalls berufliche Lebensbedingungen der
Schülerinnen und Schüler wahr. X
Die LiV berücksichtigt interkulturelle erzieherische Aspekte des Unterrichts, darunter auch kulturspezifische
Differenzen. X
Die LiV ergreift Maßnahmen der pädagogischen Unterstützung und Prävention, die sich sowohl auf einzelne
Schülerinnen und Schüler als auch auf die Lerngruppe beziehen. X X
2.3 Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst geht konstruktiv mit Schwierigkeiten und Konflikten in Unterricht und Schule um.
Kompetenz PS FS SL
Die LiV erarbeitet mit Schülerinnen und Schülern Regeln des Umgangs miteinander und achtet auf deren
Einhaltung. X X
Die LiV verfügt über Strategien zum Umgang und zur Lösung von Konflikten und wendet diese an. X
2.4 Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst kooperiert mit allen am Erziehungsprozess Beteiligten.
Kompetenz PS FS SL
Die LiV reflektiert und entwickelt kontinuierlich ihr Erziehungskonzept. X X
Die LiV stimmt ihre individuellen Erziehungsziele auf das Erziehungskonzept der Schule ab. X Die LiV tritt mit den Erziehungsberechtigten über ihr erzieherisches Handeln in Dialog. X Die LiV nutzt Kooperationsmöglichkeiten mit außerschulischen Erziehungsinstitutionen. X
3. Kompetenzbereich Beurteilen, Beraten und Unterstützen, Diagnostizieren und Fördern 3.1 Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst beurteilt die Kompetenzen von Schülerinnen und Schülern nach
transparenten Maßstäben.
Kompetenz PS FS SL
Die LiV kennt unterschiedliche Formen der Leistungsmessung und Leistungsbeurteilung und wendet sie
reflektiert an. X X
Die LiV entwickelt Beurteilungskriterien, Bewertungsmaßstäbe und die notwendigen Instrumente der
Leistungserfassung gemeinsam in schulischen Gremien auf der Grundlage rechtlicher Vorgaben. X X Die LiV wendet die vereinbarten Beurteilungskriterien, Bewertungsmaßstäbe und Instrumente der
Leistungserfassung schüler- und situationsgerecht an und macht diese den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten transparent.
X
Die LiV dokumentiert und evaluiert die Leistungsbewertung regelmäßig. X X
Die LiV fördert die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zur Selbst- und Fremdbeurteilung. X X
3.2 Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst erkennt Beratungsbedarf, berät und unterstützt Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigte und nutzt die Möglichkeiten der kollegialen Beratung.
Kompetenz PS FS SL
Die LiV reflektiert Theorien, Modelle und Instrumente der Beratung anwendungsbezogen. X Die LiV erkennt Entwicklungsmöglichkeiten der Schülerinnen und Schüler. X Die LiV berät und unterstützt Schülerinnen und Schüler in ihrer Lern- und Persönlichkeitsentwicklung. X
Die LiV unterstützt Erziehungsberechtigte bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsaufgabe. X Die LiV berät Erziehungsberechtigte in Fragen der Lernentwicklung der Schülerin oder des Schülers. X
Die LiV berät sich aufgaben- und fallbezogen mit Kolleginnen und Kollegen. X
Die LiV erkennt die Möglichkeiten und Grenzen der schulischen Beratung und bezieht außerschulische
Beratungsmöglichkeiten bedarfsgerecht ein. X X
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(vgl. Anlage zu § 2 Abs. 1 und § 9 Abs. 1) Studienseminar Aurich, Stand 07/2017
3.3 Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst beobachtet, beschreibt und analysiert die individuellen Lernvoraus- setzungen und -entwicklungen der Schülerinnen und Schüler und entwickelt auf der Basis dieser Diagnose geeignete Fördermaßnahmen.
Kompetenz PS FS SL
Die LiV wertschätzt den individuellen Lernfortschritt ihrer Schülerinnen und Schüler, vermittelt Vertrauen in
deren eigene Leistungsfähigkeit und ermuntert sie Hilfen einzufordern. X X
Die LiV kennt und nutzt diagnostische Verfahren zur Feststellung der kognitiven, sprachlichen, emotionalen
und sozialen Entwicklungsstände und Lernpotentiale. X X
Die LiV entwickelt, auch mit Kolleginnen und Kollegen, individuelle Förderpläne für Schülerinnen und
Schüler und macht sie ihnen und den Erziehungsberechtigten transparent. X
Die LiV fördert mit Kolleginnen und Kollegen Schülerinnen und Schüler entsprechend deren Fertigkeiten und
kognitiven, emotionalen und sozialen Voraussetzungen. X
Die LiV evaluiert mit Kolleginnen und Kollegen, Schülerinnen und Schülern sowie Erziehungsberechtigten die Ergebnisse der getroffenen Fördermaßnahmen, meldet Lernfortschritte zurück und entwickelt die
Förderkonzepte weiter.
X
Die LiV kennt und nutzt bei Bedarf außerschulische Förderangebote. X X X
4. Kompetenzbereich Mitwirken bei der Gestaltung der
Eigenverantwortlichkeit der Schule und Weiterentwickeln der eigenen Berufskompetenz
4.1 Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst nimmt Schule als sich entwickelndes System wahr.
Kompetenz PS FS SL
Die LiV wirkt bei der Umsetzung des Schulprogramms mit und vertritt es aktiv. X X
Die LiV wirkt bei der Entwicklung der Qualität von Unterricht und anderer schulischer Prozesse auf der Basis
eines begründeten Verständnisses von gutem Unterricht und guter Schule mit. X X
Die LiV handelt im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen. X X X
4.2 Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst entwickelt die eigene Berufskompetenz weiter.
Kompetenz PS FS SL
Die LiV analysiert und reflektiert die eigene Leistung an den Lernaktivitäten und am Lernfortschritt der
Schülerinnen und Schüler. X X
Die LiV ermittelt selbst ihren Qualifizierungsbedarf bezogen auf die eigenen beruflichen Anforderungen. X X Die LiV zeigt Eigeninitiative bei der Weiterentwicklung ihrer Kompetenzen auch über den Unterricht hinaus. X X X
Die LiV nutzt die Möglichkeiten kollegialer Beratung. X X
Die LiV dokumentiert Ergebnisse von Evaluation und Reflexion des eigenen Lehrerhandelns. X Die LiV dokumentiert ihre Ausbildungsschwerpunkte sowie zusätzlich erworbene Kompetenzen. X
5. Kompetenzbereich Personale Kompetenzen
5.1 Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst entwickelt ein professionelles Konzept ihrer Lehrerrolle und ein konstruktives Verhältnis zu den Anforderungen des Lehrberufs
Kompetenz PS FS SL
Die LiV orientiert ihr Handeln an einem Menschenbild, das auf der Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegung beruht.
X X
Die LiV orientiert ihr Handeln an dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes.
X X
Die LiV pflegt einen von gegenseitigem Respekt und Wertschätzung geprägten Umgang mit allen an der
Schule Beteiligten. X
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Zuständigkeitsschwerpunkte für den Erwerb der Kompetenzen nach APVO
(vgl. Anlage zu § 2 Abs. 1 und § 9 Abs. 1) Studienseminar Aurich, Stand 07/2017
Die LiV übt ihren Beruf als öffentliches Amt mit besonderer Verpflichtung und Verantwortung für die
Schülerinnen und Schüler sowie für die Gesellschaft aus. X
Die LiV richtet ihr Handeln an den Erfordernissen einer Bildung für nachhaltige Entwicklung aus. X X
5.2 Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst übernimmt Verantwortung für sich und ihre Arbeit.
Kompetenz PS FS SL
Die LiV handelt im Bewusstsein der Wechselwirkung ihres individuellen Handelns und des Systems Schule. X Die LiV zeigt die Bereitschaft zu lebenslangem eigenverantwortlichen Lernen. X X Die LiV organisiert ihre Arbeit selbstständig und ökonomisch zu ihrer eigenen Entlastung. X X Die LiV ist fähig und bereit, sich mit eigenem und fremdem Handeln reflektierend auseinanderzusetzen. X X X
5.3 Die Lehrkraft im Vorbereitungsdienst agiert mit allen an Schule Beteiligten verantwortungsbewusst.
Kompetenz PS FS SL
Die LiV arbeitet kollegial und teamorientiert. X
Die LiV ist zu konstruktiver Kritik bereit und fähig. X X X
Die LiV verfügt über Konzepte und die Fähigkeit zur Konfliktbewältigung. X
X : in jedem Fall zuständig – zu weiteren Kompetenzen sind ebenfalls Aussagen möglich!
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