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Sie würdigt das Bekenntnis des Landtages zur weiteren Aufarbei- tung der SED-Diktatur in Sachsen-Anhalt.

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Nr. 90/2015 (LStU) Magdeburg, 12.11.2015

n a c h B e s c h l u s s z u T o p 2

Die Landesbeauftragte für Stasi-Unterlagen begrüßt den Gesetzesbeschluss des Landtags von Sachsen-Anhalt hinsichtlich seiner Wirkung für die SED-Verfolgten.

Sie würdigt das Bekenntnis des Landtages zur weiteren Aufarbei- tung der SED-Diktatur in Sachsen-Anhalt.

Für die Unterstützung der Betroffenen hat Sachsen-Anhalt damit eine solide Grundlage geschaffen. Es gibt keinen Schlussstrich.

Thema: Ursprünglich: Entwurf eines Gesetzes über die Beauftragte oder den Beauf- tragten des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (Aufarbeitungsbeauftragtengesetz Sachsen-Anhalt – AufArbG LSA), Drs. 6/4099 jetzt:

Gesetz über die Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbei- tung der SED-Diktatur (AufarbBG LSA), Drs. 6/4525.

Wer: Birgit Neumann-Becker, Landesbeauftragte, Klewitzstraße 4, 39112 Magdeburg

Tel.: 03 91 / 5 67-50 51, Fax: 03 91 / 5 67-50 60 Birgit.Neumann-Becker@Justiz.sachsen-anhalt.de

Am Donnerstag, den 12. November 2015 hat der Landtag Sachsen-Anhalts den Ge- setzentwurf vom 28.5.2015 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsaus- schusses vom 3.11.2015 angenommen. Damit wird zugleich der Auftrag des Land- tagsplenums aus der Drs. 6/2973 erfüllt, das Amt der Landesbeauftragten neu zu ori- entieren und zu verstetigen.

Die Gesetzesänderung berücksichtigt auch Themen, die sich in der Tätigkeit der Lan- desbeauftragten seit der Erstformulierung des Gesetzes 1994 zusätzlich ergeben ha- ben, und die zwischenzeitlich auch schon bei der Zuweisung der Haushaltsmittel durch den Haushaltsgesetzgeber zum Teil mit berücksichtigt wurden, wie die Verstärkung von Beratungen SED-Verfolgter und die Unterstützung der politischen Bildung.

Die Aufgabe der Aufarbeitungsbeauftragten besteht in der Erforschung und Beschreibung des Gesamtsystems der politischen Verfolgung von der SBZ bis ans Ende der DDR, insbesondere der Rolle der SED, der Staatssicherheit und anderer Organisationen.

Dabei spielen in der letzten Zeit erst sichtbar gewordene Opfergruppen oder Themen eine zunehmend große Rolle wie ehemalige Heimkinder, die Opfer von Zwangsarbeit und die Geschehnisse um die geschlossenen venerologischen Stationen.

Die Landesbeauftragte (ab 1.1.2017: Aufarbeitungsbeauftragte) sieht den weiteren Begegnungen mit den Bürgerinnen und Bürgern des Landes mit Freude entgegen.

Sie wird mit ihren Partnern auf Bundes- und Länderebene, wie den Verfolgtenverbän- den, der Landeszentrale für politische Bildung, der Stiftung Gedenkstätten, zivilgesell- schaftlichen Initiativen und dem Bundesbeauftragten für Stasiunterlagen weiter ver- trauensvoll zusammenarbeiten.

Die Landesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes

der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

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