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Referentenentwurf einer Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen

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Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) und des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten e.V. (BDA) zum

Referentenentwurf einer Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen

Das BMG hat am 09.09.2019 einen neuen Referentenentwurf der Verord- nung zur Festlegung von Pflegeperso- naluntergrenzen in pflegesensitiven Be- reichen in Krankenhäusern vorgelegt.

Da sich die Selbstverwaltung nicht auf entsprechende Regelungen geeinigt hat, soll hiermit eine dauerhafte Regelung im Wege der Ersatzvornahme durch den Gesetzgeber erfolgen.

Der Entwurf sieht in § 6 Abs. 1 für die Intensivmedizin eine Besetzung von 2,5 zu 1 in der Tageschicht und von 3,5 zu 1 in der Nachtschicht vor; ab dem 1. Januar 2021 täglich in der Tagschicht 2 zu 1 und in der Nachtschicht 3 zu 1. Pflegehilfskräfte sollen ab dem 01.01.2020 nicht mehr bei der Feststel- lung der Personalbesetzung berücksich- tigt werden (§ 6 Abs. 2). Bislang durfte der zulässige Anteil von Pflegehilfskräften an der Gesamtzahl der Pflegekräfte in der Intensivmedizin täglich in der Tagschicht 8 Prozent und in der Nacht- schicht 8 Prozent nicht überschreiten.

DGAI und BDA haben hierzu wie folgt Stellung genommen:

BDA und DGAI begrüßen grundsätzlich die Absicht des Bundesgesundheitsmi­

nisteriums (BMG), im Wege der Ersatz­

vornahme durch die Festlegung von Pfle­

gepersonaluntergrenzen die Versorgung der Patienten und die Arbeitssituation der Pflege spürbar zu verbessern, wobei wir einer Selbstverwaltungslösung den Vorzug gegeben hätten. Vor diesem Schritt hätten wir uns aber gewünscht,

dass die Auswirkungen der bestehenden Verordnung evaluiert und daraus die notwendigen Konsequenzen gezogen werden.

Wir hatten bereits in unserer Stellung­

nahme zu dem Referentenentwurf 2018 die große Sorge geäußert, dass es auf­

grund des bekannten, gravierenden Mangels an Pflege­ und Fachpflegekräf­

ten gerade im Bereich der Intensivme­

dizin zur Schließung von Betten und damit sogar zu einer Verschlechterung der klinischen Versorgungssituation kommt. Eine aktuelle Umfrage bei 442 weiterbildungsberechtigten Ärzten für den Bereich Intensivmedizin macht die aggravierte Besetzungsproblematik deutlich. Im Jahr 2017 konnten lediglich 50% der Befragten eine 1:2­Versorgung in der Frühschicht, 37% in der Spät­

schicht und nur 18% in der Nachtschicht sicherstellen (Deutsches Ärzteblatt | Jg.

115 | Heft 11 | 16. März 2018, siehe Anhang).

Umso mehr sind wir bestürzt darüber, dass nach der neuen Verordnung die Anrechnung von Pflegehilfskräften für die pflegerische Mindestbesetzung in der Intensivmedizin entfallen soll (§ 6 Abs. 2). Damit würden 8% mehr Pfle ge

­

fachkräfte benötigt werden, um die Anforderungen der Verordnung zu erfül­

len. In Verbindung mit der Reduzierung des Verhältnisses von Pflegekraft zu Patienten von tagsüber 2,5:1 auf 2:1 und nachts von 3,5:1 auf 3:1 würde sich der Mehrbedarf an Pflegkräften sogar auf bis zu 20% erhöhen.

Diese Situation wird noch dadurch ver­

schärft, dass nach § 3 Abs. 3 Nr. 3 der Schwellenwert, unter welchen Voraus­

setzungen ein Krankenhaus einen pfle­

gesensitiven Bereich der Intensivmedizin vorweist, von 400 Fällen auf mindestens 5 Fälle abgesenkt wird. Dadurch wür­

den wesentlich mehr Intensiveinheiten unter die Verordnung fallen, als bislang.

Dieses betrifft vor allem Pflegeeinheiten, die sowohl Überwachungs­ als auch Intensivtherapiepatienten betreuen.

Dieser Sachverhalt findet aktuell keine ausreichende Berücksichtigung.

Es besteht zudem die Gefahr, dass die Nichtanrechenbarkeit von Pflegehilfs­

kräften dazu führt, diese nicht mehr ein ­ zustellen. Die voll ausgebildeten Pflege­

kräfte, von denen es ohnehin zu wenige gibt, müssten dann wieder Hilfskrafttätig­

keiten ausüben, womit der Beruf weiter an Attraktivität verliert. Die Reduktion des Pflegehilfspersonals in der Intensiv­

medizin ist mit einem zeitgemäßen Skill Mix, wie er sinnvoller Weise auf allen Einheiten existiert, nicht vereinbar und gefährdet die Versorgung.

Die Attraktivität der Pflegeberufe könnte man auch in Deutschland spürbar wei­

terentwickeln. Daher wiederholen wir unseren Appell an das Ministerium und den Verordnungsgeber, vor einer wei­

teren Verschärfung der Pflegepersonal­

untergrenzen verstärkt Maßnahmen zu ergreifen, um dem Mangel an Pflegekräf­

ten und Fachpflegekräften zu begegnen.

Hierzu gehören u.a.:

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• verbesserte Vergütung von Pflege­

kräften und Fachpflegekräften,

• Initiierung einer Ausbildungs ­ initiative,

• Entwicklung eines aussagekräftigen und alltagstauglichen Pflegeper­

sonal­Bemessungsinstruments zur Feststellung des Pflegebedarfs im Sinn einer „Pflegekraft­

Patienten­Verhältniszahl“. Für diese Untergrenzen gibt es aus Sicht von BDA und DGAI insbesondere im Bereich der Intensivmedizin derzeit keine wissenschaftlich gesicherten einheitlichen Zahlen im Sinne von

Pflegekraft­zu­Patient­Verhältnis.

(Vorhandene Evidenz aus anderen Gesundheitssystemen sind keine evidenz­basierte Grundlage für Deutschland.),

• klare Differenzierung zwischen intensivmedizinischer Versorgung (ICU) und Intermediate Care (IMC) sowie dezidierte Definition dieser Versorgungsbereiche,

• differenzierte Beschreibung von Ausnahmetatbeständen, die mit den Beteiligten abzustimmen und festzulegen sind,

• gestufte Einführung von Pflegeper­

sonaluntergrenzen mit gleichzeitiger Evaluierung der Pflegezeitbedarfe.

DGAI und BDA sind gerne bereit, sich bei der Erarbeitung solcher Instrumente bzw. Zahlen für den Bereich der Inten­

sivmedizin mit ihrer Expertise einzubrin­

gen.

Nürnberg, 26.09.2019 Prof. Dr. med. Rolf Rossaint Präsident DGAI

Prof. Dr. med. Götz Geldner Präsident BDA

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