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(Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung – PpUGV) zur Erörterung des Bundesministeriums für Gesundheit Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Referentenentwurf stellungnahme

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Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand

Abteilung Sozialpolitik

Marco Frank

Referatsleiter Pflegepolitik marco.frank@dgb.de

Telefon: +49 30 – 24060-289 Telefax: +49 30 – 24060-226

Henriette-Herz-Platz 2 D – 10178 Berlin

Verantwortlich: Markus Hofmann, Abt.-Leiter Sozialpolitik des DGB-Bundesvorstandes

stellungnahme

Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Referentenentwurf

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Berei- chen in Krankenhäusern für das Jahr 2021

(Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung – PpUGV)

zur Erörterung des

Bundesministeriums für Gesundheit

24.09.2021

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Seite 2 von 3 der Stellungnahme vom 24.09.2021

Einschätzung und Bewertung

Der DGB setzt sich für die Verbesserung der Leistungen für Patient*innen sowie für verbesserte Rahmenbedingungen beruflich Pflegender ein. Mit dem vorlie- genden Referentenentwurf zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Ver- ordnung (PpUGV) sollen durch das BMG verbindliche Pflegepersonaluntergren- zen für 2022 festgelegt werden, nachdem die Verhandlungen der

gemeinsamen Selbstverwaltung zwischen DKG und GKV zur Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen mit Wirkung zum 1. Januar 2022 wie schon in den Jahren zuvor gescheitert sind.

Mit der Verordnung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Rahmenvorgaben des § 137i SGB V mit Wirkung zum 1. Januar 2022 die jährliche Weiterentwick- lung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung. Eine Änderung ist insbeson- dere erforderlich, weil eine Anpassung der als Anlage zu § 3 Absatz 1 gelten- den Liste der Indikatoren-DRGs vorzunehmen ist.

Ab dem 1. Januar 2022 gelten zudem erstmalig Pflegepersonaluntergrenzen in den pflegesensitiven Bereichen Orthopädie sowie Gynäkologie und Geburts- hilfe. Ferner erfolgt eine fachspezifische Ausdifferenzierung des bereits beste- henden pflegesensitiven Bereiches Pädiatrie in die Bereiche allgemeine Pädiat- rie, spezielle Pädiatrie und neonatologische Pädiatrie.

Der DGB kritisiert die Anrechnung von Pflegehilfskräften auf die Pflegeperso- naluntergrenzen. Diese dürfen aus gewerkschaftlicher Sicht nur zusätzlich zu den zwingend zu besetzenden Pflegefachkraft-Stellen gezählt werden, um die entsprechenden qualitativen Versorgungsstandards einhalten zu können. Auch die Meldepflicht zur Einhaltung der geplanten monatlicher Durchschnittswerte für Pflegepersonaluntergrenzen weist der DGB zurück. Stattdessen fordert er die schichtgenaue Einhaltung der Vorgaben. Das Unterschreiten von Pflegeper- sonaluntergrenzen ist über die auch weiterhin geltenden Vereinbarungen zu sanktionieren.

Eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung von Patientinnen und Pati- enten im Krankenhaus hängt maßgeblich davon ab, ob genug fachlich qualifi- ziertes Personal zur Verfügung steht. Die Einführung von Personaluntergrenzen muss zu einer deutlichen Verbesserung des Verhältnisses Pflegefachkraft pro Patient pro Schicht führen und sich dabei auf alle Krankenpflegebereiche bezie- hen, um eine grundsätzliche Lösung des Problems herbeizuführen und Substitu- tionseffekte zu vermeiden. Personalverlagerungen aus anderen Bereichen in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen in die pfle- gesensitiven Bereiche müssen diesbezüglich unzulässig sein. Grundsätzlich sind Pflegepersonaluntergrenzen jedoch nicht geeignet, eine bedarfsgerechte Ver- sorgung im Krankenhaus sicherzustellen.

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Seite 3 von 3 der Stellungnahme vom 24.09.2021

Die vorgeschlagenen Pflegepersonal-Untergrenzen ändern für die meisten der genannten Bereiche wenig. Sie entlasten das Pflegepersonal nicht und schrei- ben die Probleme in der stationären Versorgung weiter fort. Dabei weisen zahl- reiche internationale Studien nach, dass eine gute Personalausstattung gesund- heitliche Risiken für Patienten nicht nur zu minimieren hilft (im Sinne von Patientenbeobachtung- und überwachung), sondern auch im Sinne einer per- sönlichen Zuwendung (Zeit für den Patienten) einer schnelleren Genesung zu- träglich ist.

Der DGB setzt sich stattdessen für die Einführung eines wissenschaftlich fun- dierten Verfahrens zur Ermittlung des Pflegepersonalbedarfs ein. Pflegeperso- naluntergrenzen definieren nur Mindestbesetzungen, die sich in der Praxis häu- fig zu Obergrenzen entwickeln. Sie manifestieren den Pflegenotstand und müssen durch geeignete Verfahren zur Ermittlung des individuellen Pflegebe- darfs der Patienten ersetzt werden, auf deren Grundlage es erst möglich ist, eine bedarfsgerechte, den jeweiligen Bedingungen der Fachabteilung und dem individuellen Bedarf der Patienten angemessene Personalbesetzung zu definie- ren.

Statt die unzureichenden Pflegepersonaluntergrenzen auszuweiten setzt sich der DGB für die schnelle Umsetzung der PPR 2.0, dem Pflegepersonalbemes- sungsinstrument, welches ver.di gemeinsam mit DKG und DPR als Interims- instrument entwickelt hat, ein. Darüber hinaus ist jetzt der Auftrag für die Ent- wicklung des pflegewissenschaftlich fundierten

Personalbemessungsinstrumentes endlich auf den Weg zu bringen und die Ver- tretungen der Beschäftigten, insbesondere die Gewerkschaft ver.di, von Anfang an mit zu beteiligen. Sollen die für eine sichere und gute Versorgung in den Krankenhäusern erforderlichen Fachkräfte gewonnen und gehalten werden, ist eine klare zeitliche Perspektive für eine bedarfsgerechte Ausstattung mit Pflege- personal erforderlich.

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