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ARS MEDICI 5 2007 P O L I T

P O L I T- F O R U M- F O R U M

Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundes- verfassung und Artikel 107 des Parlaments- gesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Alle Handypackungen müssen mit dem Hinweis versehen werden, dass der Gebrauch von Mobilfunkgeräten die Gesund- heit, insbesondere von Kindern und Jugend- lichen, beeinträchtigen bzw. schädigen kann.

Der Markt mit Handys boomt. In der Schweiz gibt es bereits 6,5 Millionen Handynutzende.

Diese werden auch immer jünger. Selbst unter Zwölfjährigen sind inzwischen Mobilfunktele- fone weitverbreitet. Wir wissen aber heute noch zu wenig über die effektiven Risiken, welche mit der täglichen Nutzung des Mobil- telefons verbunden sind. In welcher Art und Weise die Strahlung von Handys die Gesund- heit gefährdet, lässt sich gegenwärtig trotz einer Vielzahl von Studien noch nicht endgül- tig beantworten. Man weiss aber, dass elektro- magnetische Felder des Mobilfunks gesund- heitsschädigende Wirkung zeigen können. Bis verlässliche und abschliessende Daten über die Gefahren vorliegen, sollen die Handyhersteller die Handypackungen mit gut sichtbaren Hin- weisen versehen, dass die Nutzung der Geräte die Gesundheit beinträchtigen und schädigen kann, und speziell auf die Gefährdung von Kindern und Jugendlichen hinweisen. Dies könnte in einer ähnlichen Form geschehen, wie in der ersten Phase bei den Zigaret- tenpackungen. Damit könnte man auch im Bereich Mobilfunk das Vorsorgeprinzip besser berücksichtigen.

Stand: Im Plenum noch nicht behandelt.

Telefonieren mit dem Handy kann Ihrer Gesundheit schaden

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X - - - - u u u u n n n n d d d d h h h h e e e e ii ii tt tt ii ii n n n n B B B B ä ä ä ä rr rr n n n n

Die parlamentarische Initiativedieses Titels wurde am 11.12.2006 eingereicht von Franziska Teuscher, Nationalrätin Grünes Bündnis, Kanton Bern.

In Grossbritannien wird vorgesehen, die Werbung für Lebensmittel und Getränke mit hohem Fett-, Salz- und Zuckergehalt, welche sich an Kinder unter 16 Jahren richtet, im Fernsehen einzu- schränken. Dies würde einem Werbeverbot für solche Produkte im Anschluss an Kinderprogramme und an weitere Programme, welche sich an eine besonders hohe Anzahl von Zuschauerinnen und Zuschauern unter 16 Jah- ren richten, bedeuten.

1. Ist der Bundesrat nicht auch der Auffassung, dass ein solches Werbeverbot zum Schutz der Gesundheit der Kinder sinnvoll wäre und ist er bereit, ein solches in Aussicht zu stellen?

2. Hält der Bundesrat die gesetzliche Grundlage für genügend, um dieses auf dem Verordnungsweg einzuführen?

Oder:

3. Ist er bereit, dem Parlament eine entsprechende Änderung des Radio- und Fern- sehgesetzes zu unterbreiten?

Und so antwortete der Bundesrat am 21.02.2007

Zu Frage 1:

(…) Gemäss Art. 13 Abs. 2 nRTVG dürfen Kindersendungen nicht durch Werbung unter- brochen werden. Darüber hinaus räumt Art. 10 Abs. 5 nRTVG dem Bundesrat die Kom- petenz ein, zugunsten von Gesundheit und Jugend weitere Schutzvorschriften zu erlas- sen. In der ständerätlichen Debatte zu diesem Artikel wurde aber die Befürchtung geäussert, dass eine derart weitreichende Delegationsnorm zu umfangreichen Werbe- verboten führen könnte. Der Bundesrat versicherte damals, dass er sich diesbezüglich Zurückhaltung auferlegen werde.

Der Bundesrat beabsichtigt in Ausführung dieser Bestimmung, in der Radio- und Fernsehverordnung ein Verbot von Splitscreenwerbung und Product-Placement in Kindersendungen aufzunehmen.

In Kindersendungen dürfen also künftig keine Unterbrecher- oder Splitscreenwerbung für Lebensmittel und Getränke mit hohem Fett-, Salz- und Zuckergehalt geschaltet und

Heiner Studer, Nationalrat EVP/EDU, Kanton Aargau, reichte am

18.12.2006 eine Anfrage ein

Werbeeinschränkung für

besonders fett-, salz- und

zuckerhaltige Produkte

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Unsere National- und Ständeräte bleiben aktiv und motionieren, interpellieren und postulieren, wie es ihre Pflicht und Aufgabe ist. Nicht alle Vorstösse sind originell, nicht alle weltbewegend, einige immerhin geben zu vielleicht fruchtbaren Diskussionen Anlass. Hier eine Auswahl aus den letzten Monaten.

P O L I T

P O L I T- F O R U M- F O R U M

Der Bundesrat hat es bis anhin nicht als nötig erachtet, Sofortmassnahmen vor- zusehen, falls in den kommenden Mona- ten die Feinstaubkonzentrationen den Grenzwert während mehrerer Tage und überregional überschreitet, wie dies im letzten Winter geschehen ist. Damit nimmt der Bundesrat in Kauf, dass die Gesundheit der Bevölkerung durch die hohen Feinstaubkonzentrationen gefähr- det ist. Die Grüne Fraktion stellt dem Bundesrat folgende Fragen:

1. Warum ist er nicht bereit, ein Not- standsprogramm auszuarbeiten mit dem Ziel, die Bevölkerung auch kurzfristig vor der Gefährdung durch Feinstaub zu schützen?

2. Was wird er konkret tun, wenn die Fein- staubgrenzwerte in den kommenden Mo- naten wieder während mehrerer Tage über- schritten werden? Ist er bereit Notstands- massnahmen wie z.B. befristete Verbote für Dieselfahrzeuge und -maschinen ohne Partikelfilter, generelle Temporeduktionen auf den Autobahnen zu erlassen?

3. Warum erachtet er es als notwendig, eine Stallpflicht für Geflügel in gewissen Gebieten als vorsorgliche Massnahmen gegen Vogelgrippe zu erlassen, nicht aber im Bereich des Feinstaubes ebenso kurz- fristig aktiv zu werden? (Die Feinstaub-

belastung verursacht jährlich mehrere Tausend Tote und mehrere Zehntausend kranke Menschen. An Vogelgrippe ist in der Schweiz bis heute noch niemand ge- storben bzw. erkrankt.)

Stand: Im Plenum noch nicht behandelt.

Kommentar:Richtig ist, dass an der Vogelgrippe in der Schweiz noch nie- mand gestorben ist. Richtig ist, dass die Inhaftierung von unschuldigen Vögeln überwiegend ideologisch motiviert ist und vermutlich überflüssig. Vermutlich falsch ist (vermutlich, weil keiner es weiss, Hochrechnungen aber noch weit- aus leichter manipulierbar sind als Statistiken), dass jährlich mehrere Tau- send Schweizer an Feinstaub sterben.

Aber Angst ist allemal ein guter Helfer bei wissenschaftlich schlecht abgestütz- ten Ansinnen (siehe auch Handyinitia- tive derselben Nationalrätin).

R.A.

Notstandsprogramm gegen Feinstaub

Noch einmal Franziska Teuscher, Nationalrätin Grünes Bündnis, Kanton Bern.

Am 4.12.2006 reichte sie eine Motionein.

auch keine entsprechenden Produktplat- zierungen vorgenommen werden. Nach Auffassung des Bundesrates wird damit den Anliegen des Jugendschutzes in die- sem Bereich genügend Rechnung getragen und ein weitergehendes Werbeverbot ist zumindest vorderhand nicht nötig.

Zu Frage 2:

Der Bundesrat betrachtet die gesetzliche Grundlage in Art. 10 Abs. 5 nRTVG grund- sätzlich als genügend, um ein Werbever- bot für besonders fett-, salz- und zucker- haltige Produkte auf dem Verordnungsweg einzuführen. Zu prüfen wäre aber in jedem Fall die Frage der Verhältnismässigkeit.

Zu Frage 3:

Aus diesen Gründen sieht der Bundesrat im Moment keinen Handlungsbedarf, dem Parlament eine Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes zu unterbreiten.

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