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Die Besitzungen der Grafen von Falkenstein um 1166

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Adel in Bayern

Der Falkensteiner Codex gewährt Ein­

blick in die Organisation und wirt­

schaftliche Leistungskraft einer adeligen Grundherrschaft des 12. Jahrhunderts.

1.13 Die Besitzungen der Grafen von Falkenstein um 1166

Karte; Entwurf: Thomas Meier/Gruppe Gut, Bozen

Um 1165/66 lagen die Besitzungen der Falken­

steiner Grafen weit zerstreut, wie es für den Adel im hohen Mittelalter typisch ist. Sie verwalteten diesen Besitz in vier Ämtern („officia“), die den regionalen Besitzschwerpunkten des Geschlechts entsprachen und zugleich den vier Burgen Graf Sibotos IV. zugeordnet waren: Prokuratie und Burg Neuburg (bei Vagen an der Mangfall), Pro­

kuratie und Burg Hartmannsberg (bei Bad En- dorf), Propstei Audorf mit der Burg Falkenstein (bei Flintsbach am Inn) sowie Propstei und Burg Hernstein (bei Baden an der Wien in Nieder­

österreich; hier nicht dargestellt).

Jedes Amt umfasste mehrere Meierhöfe („cu- riae“, „curtes“), denen wiederum die Huben der unfreien Bauern zugeordnet waren. Hinzu kamen einige Viehhöfe („armenta“), wie auch jedes Amt über Fernbesitz verfügte. So verwaltete das Amt Audorf zahlreiche Liegenschaften im Inntal, im

© Miesbach

4 *i*

Herrenchiemsee

© Aschau i.Ch.

Die Besitzungen der Grafen von Falkenstein um das Jahr 1166 (Ausschnitt

BH Neuenburg

■■ Hartmannsberg H Audorf

© Orientierungsorte

9 ßur9

+ Burgkapelle

Sitz des Amtes j 4 Viehhof Kloster mit Vogtei V Mühle

★ Ausstatt, der Burgkapelle k Wald

0 40 km £ IT

Salzburg

Schwa; ^

*4

° « <•

Vogtei j A Abgabe bei visitatio

• Hof 49 Marktzehnt

• Zehnt

O Lehen

Ziller- und Leukental (vgl. Insert) und bis nach Südtirol, von wo jährlich in großer Menge Wein über die Alpen transportiert wurde.

Zum Amt Neuburg gehörten zwei entfernte (hier nicht kartierte) Besitzkomplexe am Peißen­

berg und in Wissing (bei Raitenbuch in Mittel­

franken), wo der Graf von Falkenstein um die Mitte der 1160er-Jahre gerade Neuland rodete:

So ist am Peißenberg nur ein Meierhof („predi- um“) genannt, um den herum neu gerodete Gü­

ter und Wald lagen und von dem es ausdrücklich heißt, dass er zum Ausbau geeignet sei. Nicht einmal zehn Jahre später erscheinen diese Güter bereits mit namentlich genannten Inhabern, die von ihren Höfen schon Abgaben leisteten - der Ausbau war also erfolgreich gewesen.

Derart detailliert führt der Falkensteiner Co­

dex allerdings nur den selbst genutzten Erbbesitz der Familie auf. Wo dieser Besitz als Lehen ver­

geben war oder wo Graf Siboto Güter von ande­

ren Adeligen oder Kirchen zu Lehen hielt, sind die Notizen nur summarisch. Das gilt beispiels­

weise für einen umfangreichen Güterkomplex, den die Falkensteiner von den Grafen von Kastl (bei Amberg) zu Lehen hatten und von dem sich nur vermuten lässt, dass er große Teile des un­

teren Mangfalltals um Aibling umfasste.

Schließlich erstreckten sich die Besitzrechte einer Adelsfamilie nicht nur auf Land, sondern auch auf die Schutz- und Gerichtsgewalt über Leute: Hierzu zählten die Vogteien - der Schutz nach außen und die Wahrung des Rechts nach innen - über die Klöster Weyarn und Peters­

berg, das Stift Herrenchiemsee und die Güter des Hochstifts Salzburg im westlichen Chiem­

gau. Eine besondere Stellung nahm das Gut in Geiselbach in der Grafschaft Moosburg ein, denn in diesem Besitz, der auffällig abseits der anderen falkensteinischen Besitzungen lag (hier nicht kartiert), drückten sich die adelige Stel­

lung und Herkunft des Geschlechts aus: Er wur­

de als „predium libertatis“ oder „hantgemal“

bezeichnet. TM

Lit.: Noichl, Codex Falkensteinensis; Rösener, Beobachtungen; Freed, Bavarian wine.

Regionale Herkunft der Einkünfte

Audorf 22%

23%

Neuburg 23%

32

Originalveröffentlichung in: Wolfgang Jahn, Margot Hamm, Evamaria Brockhoff (Hg.), Adel in Bayern. Ritter, Grafen, Industriebarone, Darmstadt 2008, S. 32

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