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3.2. VERWERTUNG ................................................................................................. 5 3.1. GEWINNUNG UND LAGERUNG ................................................................... 5 3 UMGANG MIT DEM OBERBODEN ..............

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Academic year: 2022

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I N H A L T S V E R Z E I C H N I S

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1 ANLASS ... 3

2 OBERBODENANFALL ... 4

3 UMGANG MIT DEM OBERBODEN ... 5

3.1. GEWINNUNG UND LAGERUNG ... 5

3.2. VERWERTUNG ... 5

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1 ANLASS

Der Antragsteller beabsichtigt, im Abbaufeld Großer Anger einen Kiessandtagebau aufzu- schließen und zu betreiben. Hierbei fällt auch Oberboden an. Für diesen soll laut Festlegungen des Protokolls zum Scoping-Termin ein Bodenverwertungskonzept erarbeitet werden. Dieses wird hiermit vorgelegt.

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2 OBERBODENANFALL

Der Oberbodenanfall wurde bereits im RBP ermittelt. Es ergab sich die nachfolgend darge- stellte Massenbilanz.

Holozäne Oberböden stehen mit einer durchschnittlichen Mächtigkeit von 0,3 m an.

Im Südfeld zwischen Bundesautobahn A2, Bahnlinie und Burgenser Weg fallen auf einer Ab- baufläche von 32,3 ha Oberbodenmassen im Umfang von rund

- 91.670 m³ - an.

Für das Nordfeld zwischen Bahnlinie, Schrote und Burgenser Weg mit einer Abbaufläche von 60,7 ha wurden rund

- 180.230 m³ - Oberbodenanfall ermittelt.

Insgesamt fallen während der Laufzeit des Vorhabens rund - 271.900 m³ - an Oberboden an.

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3 UMGANG MIT DEM OBERBODEN

3.1. GEWINNUNG UND LAGERUNG

Der Oberboden wird getrennt gewonnen und in temporären Wällen am Rand der Abbaustätte zwischengelagert. Für die Zwischenlagerung gelten entsprechend Anlage 10 (LBP) des RBP, dort Anhang 5/5 folgende Maßgaben:

Wälle werden nicht mehr als 2 m hoch errichtet.

Bei Standzeiten von mehr als 3 Monaten Einsaat mit geeigneter Saatmischung. Sollte eine Abstimmung mit zukünftigen Abnehmern nicht möglich sein, wird ein möglichst tiefwurzelndes Gras-/Leguminosengemisch verwendet.

3.2. VERWERTUNG

Ziel ist eine zeitnahe Verwertung des anfallenden Oberbodens ohne oder mit möglichst kurzer Zwischenlagerung für folgende Zwecke:

Wiedernutzbarmachung,

Aufwertung ertragsschwacher Ackerböden und

Sonstige Verwertung.

Dies ist nachfolgend näher ausgeführt.

Oberboden wird zur Wiedernutzbarmachung von Gehölzpflanzungen und Ruderalfluren benö- tigt, die innerhalb der Abbaustätte entwickelt werden sollen. Die benötigte Menge wird fol- gendermaßen abgeschätzt:

Durchschnittliche Mächtigkeit in Gehölzpflanzungen 0,3 m,

Fläche 6,7 ha (vgl. Anhang 5/6 in Anlage 10 (LBP) des RBP): 20.100 m³.

Gegebenenfalls Unterstützung der Entwicklung dichterer Ruderalfluren.

Diese sollen auf 19,3 ha entstehen (vgl. Anhang 5/6 in Anlage 10 (LBP) des RBP). Es ist von einem maximalen Oberbodenbedarf von 0,1 m

auf 33 % der Fläche auszugehen 6.400 m³.

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Somit besteht nach derzeitigem Planungsstand ein maximaler Oberbodenbedarf für die Wie- dernutzbarmachung von

- 26.500 m³ -.

Genaueres wird in Haupt- Sonder- oder Abschlussbetriebsplänen geregelt, da erst bei Aufstel- lung dieser Pläne bekannt ist, welche Menge Oberboden an welcher Stelle innerhalb der Wie- dernutzbarmachungsfläche benötigt wird.

Die restliche Oberbodenmenge von

- 245.400 m³ -

soll einer Verwertung außerhalb der Wiedernutzbarmachungsfläche zugeführt werden, die im Wesentlichen aus der Verbesserung der Ertragsfähigkeit von Ackerflächen besteht. Bei einem durchschnittlichen Auftrag von 0,3 m Schichtdicke kann somit die Ertragsfähigkeit von

- rd. 80 ha - Ackerfläche aufgewertet werden.

Eine Verwertung zu sonstigen Zwecken, insbesondere von kleineren Mengen, kann derzeit nichts ausgeschlossen werden, wird aber nicht angestrebt.

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