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Academic year: 2022

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Gebührenordnung ab 01.01.2022

__________________________________________________________

Katholische und Protestantische Kirchengemeinden, Katholische und Protestantische Krankenpflegevereine

in der Stadt Kaiserslautern

Wir Pflegen

Helfen Beraten

Unsere Mitarbeiter / -innen stehen Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung:

Mannheimer Straße 12, 67655 Kaiserslautern Tel. 0631 / 31 69 90

Fax 0631 / 31 69 92 01

E-Mail Adresse: info@sozialstation-kl.de Homepage: www.sozialstation-kl.de

Büroöffnungszeiten:

Montag – Freitag 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr und nach Vereinbarung

(2)

Gebührenordnung

Der Verwaltungsausschuss der Ökumenischen Sozialstation Kaiserslautern e.V.

erlässt gemäß §7 Abs. 4 der Satzung folgende Gebührenordnung:

§1

Für die Leistungen der Ökumenischen Sozialstation Kaiserslautern e.V. werden Gebühren nach den anliegenden Gebührentabellen und den jeweils gültigen Rahmenverträgen mit den Kostenträgern erhoben

(siehe Anlage 1 und 2).

§2

Soweit die Kosten für erbrachte Leistungen von den Krankenversicherungen nach dem Sozialgesetzbuch V, den Pflegeversicherungen nach dem Sozialgesetzbuch XI, den Sozialhilfeträgern nach Bundessozialhilfegesetz übernommen werden, werden diese mit den Kostenträgern direkt abgerechnet. Alle über die Bewilligung der Kranken- bzw. Pflegekassen hinausgehenden Leistungen werden dem

Leistungsempfänger privat in Rechnung gestellt. Privatversicherte Personen erhalten Leistungen im Sinne von Satz 1 nur gegen Privatrechnung.

§3

Für Mitglieder der Krankenpflegevereine, die der Ökumenischen Sozialstation Kaiserslautern e.V. angehören, gewährt die Ökumenische Sozialstation Kaiserslautern e.V. ab dem Eintrittsdatum 20% Rabatt auf privat zu zahlende Pflegeleistungen (ausgenommen hauswirtschaftliche Leistungen), die nicht durch einen anderen Kostenträger abgedeckt sind, bis zu 100€ im Monat. Und neu ab 01.01.2021 20% auf Fußpflegeleistungen.

§ 4

Pflegekräfte der Ökumenischen Sozialstation Kaiserslautern e.V. gelten nicht als selbstbeschaffte Pflegekräfte im Sinne der Gesetze §§ 53 ff SGB V und SGB XI.

§ 5

Über Gebührenermäßigungen in sozialen Härtefällen entscheidet der Vorstand der Ökumenischen Sozialstation Kaiserslautern e.V. im Einzelfall nach Vorlage der nachgewiesenen Bedürftigkeit.

§ 6

Die Gebührenordnung tritt am 01.01.2022 in Kraft und ersetzt alle vorher bestehenden Gebührenordnungen.

(3)

Anlage 1 zur Gebührenordnung

/ Gebührentabelle vom 01.04.2021

Leistungen der häuslichen Krankenpflege SGB V

Diese Leistungen bedürfen größtenteils der ärztlichen Verordnung auch wenn sie als Selbstzahlerleistungen abgerufen werden

Grundpflege § 37 SGB V 25,50 €

Anlegen eines Verbandes 8,26 €

Stützende und stabilisierende Verbände 8,26 €

Kompressionsverband 8,26 €

Katheterisierung 9,76 €

Instillation 5,50 €

Einlauf, Klysma, Mikroklyst, digit. Enddarmausräumung 14,20 €

Physikalische Maßnahmen 4,09 €

Dekubitusbehandlung 8,26 €

Injektionen 5,50 €

Absaugen 7,51 €

Tropfen/Salben bzw. Spülung Augen/Ohren 4,12 €

Blutdruckkontrolle 3,77 €

Stomabehandlung 10,89 €

Legen und Wechseln einer Magensonde 14,97 €

Blutzuckerkontrolle 4,56 €

Richten von Injektionen 1,50 €

Arzneimittelgabe und -überwachung 2,87 €

Richten von Medikamenten (Wochendispenser) 6,58 €

Anziehen von Kompressionsstrümpfen 5,63 €

Hausbesuchspauschale 6,63 €

Hausbesuch mit Sachleistungen der PV 3,32 €

Hausbesuch mehrere Patienten mit Sachleistungen der PV 1,66 €

Hauswirtschaftliche Versorgung § 37 SGB V 32,60 €

Anleitung bei der Grundpflege in der Häuslichkeit 24,98 €

Pflege des zentralen Venenkatheters 8,08 €

Versorgung eines suprapubischen Katheters 8,08 €

Auflegen von Kälteträgern 4,01 €

Infusionen i.v. (Flüssigkeitssubstitution) 5,37 €

Infusionen s.c. (Anlegen, Anhängen, Wechseln) 17,08 €

Ausziehen von Kompressionsstrümpfen 3,60 €

Flüssigkeitsbilanzierung 9,56 €

PEG Versorgung 8,26 €

Drainagen, Überprüfen von, Versorgen 5,50 €

Abnehmen eines Kompressionsverbandes 4,22 €

Kompressionsverband inkl. Wundversorgung bei Ulcus Cruris 11,45 €

MRSA Zuschlag 11,94 €

MRSA Mund- u. Rachenspülung 4,09 €

MRSA Nasensalbe/gel 4,12 €

Begleitende Maßnahmen bei Vers ohne Anspruch (Angeh.) 20,21 €

MRSA Dekontamination Haut u. Haare 38,24 €

(4)

Anlage 2 zur Gebührenordnung

/ Gebührentabelle vom 01.01.2022

Leistungen der Pflegeversicherung/ SGB XI

Leistungskomplex Pflegepreis Investitions

-kosten

Gesamt Preis

Kleine Morgentoilette/Kleine Abendtoilette 21,63€ 0,91€ 22,54€

Große Morgentoilette/Große Abendtoilette 30,27€ 1,26€ 31,54€

Große Morgentoilette mit Vollbad 38,93€ 1,61€ 40,54€

Vollbad 25,96€ 1,09€ 27,05€

Hilfe bei der Ausscheidung 8,65€ 0,35€ 9,00€

Lagern/Betten 8,65€ 0,35€ 9,00€

Mobilisation 13,40€ 0,54€ 13,94€

Hilfe bei der Nahrungsaufnahme 21,63€ 0,91€ 22,54€

Sondenkost bei implantierter Magensonde PEG 4,34€ 0,17€ 4,51€

Hilfe beim Wiederaufsuchen/Verlassen d. Wohnung 5,00€ 0,20€ 5,20€

Begleitung außer Haus 30,13€ 1,26€ 31,39€

Erstbesuch inklusive Hausbesuchspauschale 45,74€ 2,14€ 47,88€

Häusliche Betreuung 60 Min. 39,78€ 1,86€ 41,64€

Häusliche Betreuung 30 Min. 19,88€ 0,94€ 20,82€

Anschlussbetreuung 15Min. 9,94€ 0,47€ 10,41€

Häusliche Betreuung 45 Min. 29,84€ 1,40€ 31,24€

An-, Aus-, Umkleiden 12,04€ 0,50€ 12,54€

Hilfen bei der Haushaltsführung 8,44€ 0,39€ 8,83€

Anleitung bei körperbezogenen Pflegemaßnahmen 12,45€ 0,50€ 12,95€

Hausbesuchspauschale 6,63€ 0,33€ 6,96€

Halbe Hausbesuchspauschale 3,32€ 0,16€ 3,48€

Geviertelte Hausbesuchspauschale 1,66€ 0,08€ 1,74€

Pflegeeinsatz Grad 2 - 5 50,80€ 2,52€ 53,32€

In den Leistungskomplexen 1 – 11, 25 u. 27 ist gemäß der Landesverordnung zur Einführung eines Ausgleichsverfahrens im Rahmen der Ausbildung und der Pflege-Ausbildungsfinanzierungsverordnung in der Altenpflege und der Altenpflegehilfe vom 01.01.2021 ein prozentualer Anteil von 11,26685% enthalten.

Die Pflegepreise können bei Einstufung in einer Pflegestufe an die Pflegeversicherung weitergeben werden. Investitionskosten sind gemäß SGB XI keine Leistungen der Pflegeversicherung.

Von geeigneten Pflegekräften erbrachte Leistungen entsprechend § 45b Pflegestärkungsgesetz

Betreuung (10 Minuten) 6,67 € 0,30 € 6,97 €

Hauswirtschaft (10 Minuten) 5,66 € 0,25 € 5,91 €

Hausbesuchspauschale 6,63 € 0,33 € 6,96 €

Verhinderungs / Ersatzpflege entsprechend § 39

Jahresanspruch 2021 26 Stunden

wenn keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird zusätzlich 13 Stunden

(5)

Anlage 3 zur Gebührenordnung

/ Gebührentabelle vom 01.01.2022 Leistungen außerhalb der Leistungen der Sozialversicherungen

Preis

Kontrollbesuch bis 10 Min. 10,00 €

Mülltonne zur Straße bringen oder zurück 4,50 €

Kümmern und Sorgen bis 10 Min.

Bei Einsatz zwischen 22:00 Uhr und 6:00Uhr

10,00 € 24,00 €

Anfertigen von Kopien u. Versand 5,00 €

Taschengeldverwaltung / pro Monat 10,00 €

Medibox (zum vorrichten der Medikamente für 1 Woche) 10,00 €

Fußpflege (kosmetisch)

Fußpflege (kosmetisch, nicht über Rezept abrechenbar) 30,00€

Neukundenrabatt -5,00€

Bei der Erbringung der Privatleistung während einer Anfahrt zur Leistungserbringung von SGB V oder SGB XI Leistungen ist die Hausbesuchspauschale inkl., ansonsten zzgl. 6,96€

Hausbesuchspauschale. Bei der kosmetischen Fußpflege fällt immer die Hausbesuchspauschale in Höhe von 6,95€ an, bzw. anteilsmäßig bei mehreren Personen.

Sonderpreise für Anfahrten in Pflegeeinrichtungen auf Anfrage

(6)

Was tun, wenn Sie an der Pflege Ihres Angehörigen verhindert sind?

Der Gesetzgeber hat an Sie gedacht:

Damit Sie sich trotz der Pflege Ihres Angehörigen Ihren eigenen Freiraum schaffen können, gewährt er Ihnen für die Zeit Ihrer Verhinderung bis zu 1612,00 € im Kalenderjahr. Zusätzlich kann die Hälfte des Kurzzeitpfleganspruchs in Höhe von 806,00 € ebenfalls für Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.

Dabei ist es ohne Belang, wodurch Sie verhindert sind. Entscheidend ist, dass Ihr Angehöriger eine Pflegestufe hat und ohne Unterbrechung seit mindestens 6 Monaten zu Hause gepflegt wird.

Diese Verhinderungspflege können Sie bei uns stundenweise abrufen.

Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht zusätzlich zu Ihrem Anspruch auf Kurzzeitpflege!

Jeder Versicherte mit einem Pflegegrad von 2,3,4 und 5 Anspruch auf

zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 b in Höhe von 125€.

Sprechen Sie uns an

-wir bieten Betreuung und Entlastung durch geschulte Mitarbeiter / - innen.

Pflegeschulung nach § 45 Sprechen Sie uns an

-unsere geschulten Mitarbeiter / - innen zeigen Ihnen Erleichterungsmöglichkeiten bei der Pflege und versorgen Sie mit auf Sie persönlich zugeschnittenen wertvollen Informationen

Menüservice „Tischlein deck dich“

Sprechen Sie uns an

-von der täglichen Heißlieferung bis zum gefrorenen Wochenpaket bieten wir Ihnen verschiedene Varianten, sodass für jeden Geschmack etwas dabei ist.

(7)

Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen:

Tagespflege „Grüne Oase und Hahnenbalz“

Hausnotruf Hilfsmittel

Friseur

Die Mitarbeiter / - innen unseres Pflegestützpunktes stehen Ihnen kostenfrei und trägerneutral für Beratung und Hilfe bei der Antragstellung zur Verfügung:

Tel. 0631 / 53 44 82 80 Herr M. Kelter Tel. 0631 / 53 44 82 81 Frau A. Molter

Unsere Mitarbeiter / -innen stehen Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung:

Mannheimer Straße 12, 67655 Kaiserslautern Tel. 0631 / 31 69 90

Fax 0631 / 31 69 92 01

E-Mail Adresse: info@sozialstation-kl.de Homepage: www.sozialstation-kl.de

Büroöffnungszeiten:

Montag – Freitag 8.30 Uhr bis 15.00 Uhr und nach Vereinbarung

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