• Keine Ergebnisse gefunden

ULRIKE HITZFELD GEHEIMNISSCHUTZ IM BETRIEBS- VERFASSUNGSRECHT. der. G> So. PETER LANG Frankfurtern Main Bern New York Paris

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "ULRIKE HITZFELD GEHEIMNISSCHUTZ IM BETRIEBS- VERFASSUNGSRECHT. der. G> So. PETER LANG Frankfurtern Main Bern New York Paris"

Copied!
6
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

ULRIKE HITZFELD

GEHEIMNISSCHUTZ IM BETRIEBS-

VERFASSUNGSRECHT

der

G> S o

PETER LANG

(2)

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis 17 Einführung 21

§ 1 Geheimnis, vertrauliche Angaben und sonstigeTatsachen im Betriebs- verfassungsrecht 23 A. Geheimnis 23 I. Allgemeines 23 II. Betriebs-und Geschäftsgeheimnisse 27 B. Vertrauliche Angaben und sonstige Tatsachen 28 I. Vertrauliche Angaben 28 II. SonstigeTatsachen 29

§2 Sinn und Zweck der Geheimhaltung 31 A. Geheimnisschutz im Betriebs- und Geschäftsbereich 32 B. Schutz der Geheimnisse des Betriebsrats 37 C. Geheimnisschutz im Bereich persönlicher Angelegenheiten 37

§3 Verfassungsrechtlicher Hintergrund 39

§4 Allgemeiner Geheimnisschutz 45 A. Arbeitsvertragliche Schweigepflicht 45 I. Allgemeines 45 II. Voraussetzungen, Umfang und Grenzen 47 ZU. Vorvertragliche und nachwirkende Schweigepflichten 48 IV. Rechtsfolgen einer Pflichtverletzung 49 B. Deliktsrechtlicher Geheimnisschutz 51 I. Schutz von Persönlichkeitsrechten 51 II. Eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb — 52 m. Geheimnisschutz nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit

Schutzgesetzen 53 C. Geheimnisschutz nach dem UWG '. 53 D. Streitigkeiten 53

§5 Geschichtlicher Überblick 55

(3)

§ 6 Geheimhaltungspflichten betriebsverfassungsrechtlicher Funktionsträ- ger im Verhältnis zum Arbeitergeber im Betriebs- und Geschäftsbe- reich 59 A. Gesetzliche Vorschriften 59 I. §79BetrVG 59 1. Einführung 59 2. Voraussetzungen 60 3. Adressatenkreis 61 a) Personen 61 b) Gremien 62 4. Reichweite der Geheimhaltungspflicht 63 5. Zeitlicher Umfang der Schweigepflicht 67 6. Anwendungsfälle 68 7. Rechtsfolgen 69 n. Sonstige gesetzliche Schweigepflichten 69

1. Weitere betriebsverfassungsrechtliche Geheimhaltungs-

vorschriften 69 2. Schweigepflichten der Schwerbehindertenvertretung, des

Vertrauensmannes der Zivildienstleistenden und der Mit- glieder und Ersatzmitglieder des Sprecherausschusses der leitenden Angestellten 70 B. Gesetzlich nicht geregelte Geheimhaltungspflichten im Betriebs-

und Geschäftsbereich 71 I. Extensive Auslegung oder Analogie zu § 79 BetrVG 71 n. Begründung einer Schweigepflicht durch § 2 Abs. 1 BetrVG — 74 HI. Begrenzung des Rechts zur Weitergabe der Information durch

die Schranke rechtsmißbräuchlichen Verhaltens 75 1. Allgemeines 75 2. Fehlende Geheimhaltungserklärung gegenüber Betriebsrats-

mitgliedem 77 3. Gesetzesverstöße des Arbeitgebers 78 4. Verwertung von außerhalb des Amts erlangten Kenntnissen

durch Betriebsratsmitglieder 79 5. Weitergabe von Informationen durch leitende Angestellte — 79 6. Aufnahme von vertraulichen Informationen in das Sitzungs-

protokoll 80 C Rechtsfolgen bei Verletzung der betriebsverfassungsrechtlichen Ge-

heimhaltungspflichten im Betriebs-und Geschäftsbereich 81 I. Verstoß gegen § 79 BetrVG 81

1. Sanktionen gegen die in § 79 BetrVG genannten Arbeitneh- mer des Betriebs 81 a) Strafbarkeit nach § 120 BetrVG 81 b) Sanktionen nach § 23 Abs. 1 BetrVG 82 c) Unterlassungsanspruch nach § 79 BetrVG 83

(4)

d) Schadenersatz gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit §79 BetrVG 83 e) Außerordentliche Kündigung gemäß §626 BGB 87 2. Sanktionen gegen die übrigen Adressaten des § 79 BetrVG 88 a) Strafbarkeit nach § 120 BetrVG 88 b) Zutrittsverbot nach § 2 Abs. 2 BetrVG 88 c) Unterlassungsanspruch nach § 79 BetrVG 89 d) Schadenersatzansprüche 89 n. Verstoß gegen § 2 Abs. 1 BetrVG 90 HI. Verhältnis betriebsverfassungsrechtlicher und arbeitsvertrag-

licher Sanktionen 91 1. Beendigung des Arbeitsverhältnisses 91 2. Schadenersatzanspruch 91 D. Streitigkeiten 92 I. Arbeitnehmer des Betriebs 92 n. Nichtarbeitnehmer des Betriebs 93

§ 7 Begrenzung der Informationsverpflichtung des Arbeitgebers gegen- über betriebsverfassungsrechtlichen Funktionsträgem und Arbeitneh- mern 95 A. Betriebs- und Geschäftsbereich 95 I. Betriebsversammlungen 97 ü. Betriebsräteversammlungen und wirtschaftliche Angelegen-

heiten 99 HI. Übertragung der Regelung des § 106 Abs. 2 BetrVG auf ähn-

liche Tatbestände des Betriebsverfassungsgesetzes 103 1. Problembereiche 103 2. Analoge Anwendung des § 106 Abs. 2 BetrVG im Rah-

men der §§ 90,91 BetrVG 104 3. Analoge Anwendung des § 106 Abs. 2 BetrVG auf § 87

Abs. 1 Nr. 6 BetrVG 108 4. Analoge Anwendung des § 106 Abs. 2 BetrVG auf Be-

triebsänderungen — 108 5. Analoge Anwendung des § 106 Abs. 2 BetrVG auf die be-

triebliche Personalplanung 111 6. Konkretisierung des § 108 Abs. 5 BetrVG durch § 106

Abs. 2 BetrVG 113 7. Umgehung des § 106 Abs. 2 BetrVG durch § 80 Abs. 2

Satz 1 BetrVG 115 8. Vorlage von Unterlagen 116 IV. Begrenzung der Unterrichtung nach § 110 BetrVG durch

Gefährdung von Betriebs-und Geschäftsgeheimnissen 117 B. Bereich persönlicher Verhältnisse und Angelegenheiten 118

(5)

§ 8 Geheimhaltungspflichten des Betriebsrats im Verhältnis zu den Ar- beitnehmern 123 A. Gesetzliche Vorschriften 123 I. §§ 99 Abs. 1 Satz 3,102 Abs. 2 Satz 5 BetrVG 123 E. §§ 82 Abs. 2 Satz 3, 83 Abs. 1 Satz 3 BetrVG 128 m. §5BDSG 130 B. Gesetzlich nicht geregelte Fälle 136 I. Verpflichtung zur Geheimhaltung nach § 75 Abs. 2 BetrVG — 137 n. Analogie zu §§ 82 Abs. 2 Satz 3,83 Abs. 1 Satz 3,99 Abs. 1

Satz 3 und 102 Abs. 2 Satz 5 BetrVG 140 C. Verhältnis der Regelungen zueinander 140 D. Rechtsfolgen 143

I. Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Geheimhaltungs- pflichten 143

1. Strafbarkeit nach § 120 Abs. 2 BetrVG 143 2. Sanktionen nach § 23 Abs. 1 BetrVG 143 3. Schadenersatz 144

a) Schadenersatzansprüche der Arbeitnehmer gegen Be- triebsratsmitglieder gemäß § 823 Abs. 2 BGB in Ver- bindung mit §§ 82 Abs. 2 Satz 3, 83 Abs. 1 Satz 3, 99 Abs. 1 Satz 3,102 Abs. 2 Satz 5 und 75 Abs. 2 BetrVG 144 b) Schadenersatzansprüche des Arbeitgebers gegen Be-

triebsratsmitglieder 145 4. Außerordentliche Kündigung nach §626 BGB 145 n. Verletzung des § 5 Abs. 1 BDSG 146

1. Strafbarkeit nach § 41 BDSG 146 2. Schadenersatzansprüche 146 IQ. Verhältnis der Ansprüche zueinander 147 1. Strafvorschriften 147 2. Schadenersatzansprüche 147

a) Ansprüche der Arbeitnehmer gegen Betriebsratsmitglie- der : 147 b) Ansprüche des Arbeitgebers gegen Betriebsratsmitglie-

der 148 E. Streitigkeiten 148

§ 9 Schutz der Geheimnisse des Betriebsrats 149 A. Geheimhaltungspflichten des Arbeitgebers und der Betriebsrats-

mitglieder 149 B. Rechtsfolgen 152 I. Sanktionen gegen den Arbeitgeber 152 n. Sanktionen gegen Betriebsratsmitglieder 153 C. Streitigkeiten 153

(6)

§ 10 Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse 155 Literaturverzeichnis 157 Stichwortverzeichnis 167

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

[…] Der Minister sagte, dass die neue Regierung die Abgabe für saubere Ener- gien von 50 auf 100 Rupien pro Tonne Kohle verdoppelt hat, um Einnahmen für saubere

Definition, Herkunft und Varianten des internen Marketing.. Personalorientiertes internes

“Dieses Gerät erfüllt die RSS-Norm(en) von Industry Canada für lizenzfreie Geräte. Der Betrieb unterliegt folgenden zwei Bedingungen: 1) Dieses Gerät darf keine Störungen

Muss nach der Lebensdauer des Übertragungssystems eine Entsorgung vorgenommen werden, sind die jeweils geltenden landesspezifischen Vorschriften zu beachten..!.

Dadurch kann Ihnen das PSS 2081.10 Banzeigen, wieviele Teile mit der Elek- trode nach Erreichen des Vorwarnpunktes noch geschweißt werden können.. "Vorwarnpunkt"

nisses S. 54 bbb) Bejahung des Genehmigungserfordernisses.S. 56 ccc) Vermittelnde Auffassung S. 60 cc) Die Aufnahme eines stillen Gesellschafters. in das von einem

Ersatz- und Verschleißteile für Original-Komponenten und Zubehör, die nicht vom Hersteller der Maschine geliefert werden, sind auch nicht vom Hersteller geprüft und freigegeben. 

Der Hersteller übernimmt keine Verantwortung für Schäden oder Verletzungen, die durch die Nichtbeachtung der Anweisungen in diesem Handbuch, die bestimmungsgemäße Verwendung des