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Verbandsgemeinde setzt weiter auf Zusammenarbeit

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Academic year: 2022

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Nr. 14 Donnerstag, den 8. April 2021 37. Jahrgang

Bermersheim v. d. H., Biebelnheim, Bornheim, Dintesheim, Eppelsheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn, Flomborn, Flonheim, Framersheim, Freimers- heim, Gau-Heppenheim, Gau-Odernheim, Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder-Wiesen, Ober-Flörsheim, Offenheim, Wahlheim

Verbandsgemeinde setzt weiter auf Zusammenarbeit

ZAR soll Vollfunktion erhalten

Der Zweckverband Abwasserentsor- gung Rheinhessen (ZAR) wurde 2010 gegründet und umfasst das Gebiet der Verbandsgemeinden Alzey-Land, Eich und Rhein-Selz sowie der Stadt Alzey.

Bisher erledigt der ZAR die Abwasser- reinigung, also den Betrieb der Klär- anlagen, in eigener Regie. Die Abwas- sersammlung und die kaufmännische Verwaltung jedoch erfolgen für die jeweiligen Verbandsgemeindewerke.

Dies soll sich ändern. In einem zwei- ten Schritt soll nun zum 01.01.2022 der ZAR die komplette Abwasserent- sorgung übertragen bekommen, also zu einem Zweckverband mit Vollfunk- tion weiterentwickelt werden. Dieses möchten auch die Mitglieder des Ver-

bandsgemeinderates Alzey-Land und stimmten in der jüngsten Sitzung des Verbandsgemeinderates einstimmig für die Vollfunktion.

Die Entgelts- und Beitragshoheit liegt dann künftig nicht mehr beim Ver- bandsgemeindewerk, sondern beim ZAR, der einheitliche Entgeltstrukturen und -höhen für das gesamte Gebiet festlegt. Diese Harmonisierung der Entgelte ist notwendig. Da sie auch Veränderungen für die Bürgerinnen und Bürger und wegen der Zusatzge- bühren für den Weinbau für die Win- zerinnen und Winzer bringt, wurde besonders auch dieses Thema in den mehrmaligen Beratungen erläutert und diskutiert. Da es insgesamt für unsere

Bürgerinnen und Bürger kostengüns- tiger wird, aber die Winzer künftig ein anderes Entsorgungssystem, das so- genannte Bringsystem, angeboten be- kommen, wurden in einer zusätzlichen Videokonferenz die Winzer vorab auch über diese Veränderungen informiert.

„Der ZAR ist ein gelungenes Beispiel für eine kommunale Kooperation. Er garantiert eine gesicherte Abwasser- entsorgung und dank des großen Zusammenschlusses eine Menge Kosteneinsparungen. Mit der Vollfunk- tion können wir die Erfolgsgeschichte unseres Projektes fortschreiben und sind für die Zukunft noch besser auf- gestellt“, stellt Bürgermeister Steffen

Unger fest. R.J.

Dank & Anerkennung für wichtigen Einsatz im Rahmen der Pandemiebekämpfung

Landrat Heiko Sippel und Bürgermeister Steffen Unger besuchen kommunales Schnelltestzentrum

Acht Freiwillige der Feuerwehren im Alzeyer Land und des DRK-Kreis- verbandes Alzey sind im Einsatz, als Landrat Heiko Sippel und Bürger- meister Steffen Unger gemeinsam mit Wehrleiter Uwe König am Mittwoch- abend das kommunale Schnelltest- zentrum der Verbandsgemeinde Al- zey-Land in Flonheim besuchen. Von über 100 Bürgerinnen und Bürgern nehmen die Ehrenamtlichen alleine an diesem Abend Anmeldungen ent- gegen, führen Schnelltests durch und stellen Bescheinigungen über die Test- ergebnisse im Minutentakt aus.

„Das Angebot der Verbandsgemeinde wird durch die Bürgerinnen und Bürger sehr gut angenommen – die Nachfrage ist groß und unsere Einsatzkräfte ha- ben allerhand zu tun“, so König, der für die Organisation und Koordination der Teststelle in Flonheim die Verantwor- tung trägt. Von der großen Nachfrage nach Schnelltests konnten sich auch Sippel und Unger überzeugen. „Das flächendeckende kostenlose Testan- gebot für symptomfreie Bürgerinnen und Bürger leistet einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Coro-

na-Pandemie. Dank und Anerkennung gilt unseren Freiwilligen der Feuerwehren, des DRK-Kreisver- bandes und weiteren Helferinnen und Hel- fern, die mit besonde- rem Engagement das Angebot erst möglich machen“, betonte der Kreischef. Viel Zeit für Gespräche mit den Helferinnen und Helfern blieb kaum.

Rund um die Adelberghalle in Flon- heim warteten bereits zahlreiche Bür- gerinnen und Bürger mit dem notwen- digen Abstand darauf, von den Damen und Herren in Schutzausrüstung einen Abstrich entnommen zu bekommen.

Nach kurzer Wartezeit vor der Anmel- dung dauert die Entnahme des Tests, die lediglich mit einem leichten Kitzeln in der Nase einhergeht, nicht einmal eine Minute – 15 Minuten später liegt das Ergebnis vor.

„Für die Verbandsgemeinde war schnell klar, dass sich die Adelberghal-

le in Flonheim für die Einrichtung eines Schnelltestzentrums bestens eignet“, berichtete Unger, der insbesondere in der Größe der Halle und der Weitläu- figkeit der Außenanlage große Vorteile sieht, den Bürgerinnen und Bürgern ein Testangebot unter Beachtung aller notwendigen Hygienemaßnahmen zu unterbreiten. Zuletzt sei die Nachfra- ge insbesondere an Samstagen ver- gleichsweise sehr hoch ausgefallen.

Mit Blick auf die Osterfeiertage erwar- tet das Einsatzteam rund um Wehrlei- ter Uwe König jedoch einen weiteren

Anstieg der Testzahlen. Doch auch dafür sei man gewappnet und kön- ne kurzfristig auf weiter zunehmende Nachfrage reagieren.

Das Angebot der kommunalen Schnell - testzentren in Alzey, Flonheim, Eich, Wöllstein, Schornsheim, Bechtheim und Monsheim richtet sich an alle symp- tomfreien Bürgerinnen und Bürger ...

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Verbandsgemeinde fördert Familien

Finanzielle Entlastung beim Schulessen

Die Familien sind von den Auflagen und Beschränkungen während der Corona-Krise besonders stark be- troffen. Von den Eltern wird Flexi- bilität im Job verlangt. Sie pendeln zwischen Homeoffice und Firma hin und her. Der Schulunterricht findet abwechselnd zu Hause per Internet oder in der Schule statt. Da gestaltet sich für viele Familien die Organisation des Alltags beson- ders schwierig.

In den Schulen unserer Verbands- gemeinde wurde darauf flexibel reagiert. Betreuungs- und Essens- angebote konnten ganz individuell und flexibel genutzt werden. „Wir sind unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Schulen sehr dankbar, dass sie dies trotz der be- sonderen Anforderungen möglich gemacht haben“, stellt die erste Beigeordnete Ute Klenk-Kaufmann zufrieden fest.

Der Verbandsgemeinderat hat auf Vorschlag der Verwaltung be- schlossen, nach einem finanziellen Entgegenkommen im vergange- nen Jahr die Familien auch weiter durch finanzielle Entlastungen zu unterstützen. So werden für die Monate Januar bis März keinerlei Betreuungskosten abgerechnet.

Außerdem wird die Beteiligung der Eltern für die Mittagsverpflegung in diesem Zeitraum von der Pauscha- le umgestellt auf eine „Spitzabrech- nung“. Dabei werden aber nur 2,50 Euro pro Mahlzeit anstatt 3,79 Euro berechnet. „Es ist wichtig, die Fa- milien zu unterstützen“, findet Bür- germeister Steffen Unger. „Ganz besonders in dieser schwierigen

Zeit.“ R.J.

Foto: L.Hu.

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VG Alzey-Land

Montag, Dienstag 8 - 12 Uhr u. 14 - 16 Uhr

Mittwoch 8 - 12 Uhr

Donnerstag 8 - 12 Uhr u. 14 - 18 Uhr

Freitag 8 - 12 Uhr

Telefon 06731 409-0 info@alzey-land.de www.alzey-land.de Bürgerbüro: 06731 409-310

Montag 8 - 16 Uhr

Dienstag 8 - 12 Uhr u. 14 - 18 Uhr

Mittwoch 7 - 12 Uhr

Donnerstag 8 - 12 Uhr u. 14 - 18 Uhr

Freitag 8 - 12 Uhr

Jeden 1. Sa. im Monat: 10 - 12 Uhr (Seiteneingang Münch-Braun-Straße)

Vorsprache nur nach vorheriger Terminverein- barung möglich.

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Bauvorhaben: Sanierung der Petersberghalle

in Gau-Odernheim,

Kücheneinrichtung

Auftraggeber: Verbandsgemeinde Alzey-Land Leistungsumfang:

ca. 1 Stk Elektro-Combi-Dämpfer ca. 2 Stk Elektro-Ceranherd ca. 1 Stk Elektrogrillplatte ca. 2 Stk Elektrofritteuse ca. 2 Stk Küchenumlufthaube ca. 2 Stk Haubenspülmaschine ca. 2 Stk Geschirrspülmaschine ca. 10 Stk Kücheneinbauten

Ausführungszeit: 18. KW 2021 – 13. KW 2022 Die Ausschreibungsunterlagen können kostenfrei über die Vergabeplattform „ELVIS“ der Firma Sub- report unter https://www.subreport.de/E84426721 heruntergeladen werden.

Die Abgabe der Angebote unter Subreport in elek- tronischer Form ist erwünscht. Eine schriftliche Zu- sendung ist möglich an die Verbandsgemeindever- waltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey.

Submission: Montag, 19.04.2021, 10.30 Uhr bei der Verbandsgemeinde- verwaltung Alzey-Land

Weinrufstr. 38, 55232 Alzey Besprechungszi. 101, 1. OG Ablauf der

Angebotsfrist: Montag, 19.04.2021, 10.00 Uhr Ablauf der Zuschlags-

und Bindefrist: 20.05.2021

Nachprüfstelle: Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms Der vollständige Bekanntmachungstext kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde Alzey-Land unter www.alzey-land.de in der Rubrik „Das Rathaus“ –

„Ausschreibung“ eingesehen werden.

Alzey, 29.03.2021 Steffen Unger Bürgermeister

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Bauvorhaben: Sanierung der Petersberghalle

in Gau-Odernheim,

Küchenlüftung

Auftraggeber: Verbandsgemeinde Alzey-Land Leistungsumfang:

ca. 4 Stk RLT-Lüftungszentralgeräte inkl. Lüftungsleitung und Zubehör Ausführungszeit: 18. KW 2021 – 13. KW 2022 Die Ausschreibungsunterlagen können kostenfrei über die Vergabeplattform „ELVIS“ der Firma Sub- report unter https://www.subreport.de/E32982374 heruntergeladen werden.

Die Abgabe der Angebote unter Subreport in elek- tronischer Form ist erwünscht. Eine schriftliche Zu- sendung ist möglich an die Verbandsgemeindever- waltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey.

Submission: Montag, 19.04.2021, 10.50 Uhr bei der Verbandsgemeinde- verwaltung Alzey-Land

Weinrufstr. 38, 55232 Alzey Besprechungszi. 101, 1. OG Ablauf der

Angebotsfrist: Montag, 19.04.2021, 10.00 Uhr Ablauf der Zuschlags-

und Bindefrist: 20.05.2021

Nachprüfstelle: Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms Der vollständige Bekanntmachungstext kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde Alzey-Land unter www.alzey-land.de in der Rubrik „Das Rathaus“ –

„Ausschreibung“ eingesehen werden.

Alzey, 29.03.2021 Steffen Unger Bürgermeister

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Bauvorhaben: Sanierung der Petersberghalle

in Gau-Odernheim,

Innenputzarbeiten

Auftraggeber: Verbandsgemeinde Alzey-Land Leistungsumfang:

ca. 394 m² Innenwände grundieren und für Innenputz vorbereiten ca. 103 lfm Kantenprofile anbringen

ca. 75 m² Armierungsgewebe einlegen ca. 394 m² Kalk-Zement-Innenwandputz

2-lagig aufbringen

Ausführungszeit: 23.08.2021 – 10.09.2021

Die Ausschreibungsunterlagen können kostenfrei über die Vergabeplattform „ELVIS“ der Firma Sub- report unter https://www.subreport.de/E67397368 heruntergeladen werden.

Die Abgabe der Angebote unter Subreport in elek- tronischer Form ist erwünscht. Eine schriftliche Zu- sendung ist möglich an die Verbandsgemeindever- waltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey.

Submission: Dienstag, 20.04.2021, 10.30 Uhr bei der Verbandsgemeinde- verwaltung Alzey-Land

Weinrufstr. 38, 55232 Alzey Besprechungszi. 101, 1. OG

Ablauf der

Angebotsfrist: Dienstag, 20.04.2021, 10.00 Uhr Ablauf der Zuschlags-

und Bindefrist: 21.05.2021

Nachprüfstelle: Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms Der vollständige Bekanntmachungstext kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde Alzey-Land unter www.alzey-land.de in der Rubrik „Das Rathaus“ –

„Ausschreibung“ eingesehen werden.

Alzey, 30.03.2021 Steffen Unger Bürgermeister

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Bauvorhaben: Sanierung der Petersberghalle

in Gau-Odernheim,

Estricharbeiten

Auftraggeber: Verbandsgemeinde Alzey-Land Leistungsumfang:

ca. 149 m² Untergrund vorbereiten, ca. 57 m² Abdichtung der Bodenplatte, ca. 92 m² Wärmedämmschicht mit Trittschalldämmung verlegen, ca. 149 m² Zementestrich 80 mm verlegen Ausführungszeit: 24.09.2021 – 14.10.2021

Die Ausschreibungsunterlagen können kostenfrei über die Vergabeplattform „ELVIS“ der Firma Sub- report unter https://www.subreport.de/E42644925 heruntergeladen werden.

Die Abgabe der Angebote unter Subreport in elek- tronischer Form ist erwünscht. Eine schriftliche Zu- sendung ist möglich an die Verbandsgemeindever- waltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey.

Submission: Dienstag, 20.04.2021, 10.50 Uhr bei der Verbandsgemeinde- verwaltung Alzey-Land

Weinrufstr. 38, 55232 Alzey Besprechungszi. 101, 1. OG Ablauf der

Angebotsfrist: Dienstag, 20.04.2021, 10.00 Uhr Ablauf der Zuschlags-

und Bindefrist: 21.05.2021

Nachprüfstelle: Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms Der vollständige Bekanntmachungstext kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde Alzey-Land unter www.alzey-land.de in der Rubrik „Das Rathaus“ –

„Ausschreibung“ eingesehen werden.

Alzey, 30.03.2021 Steffen Unger Bürgermeister

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Bauvorhaben: Sanierung der Petersberghalle

in Gau-Odernheim,

WDVS Außenputz

Auftraggeber: Verbandsgemeinde Alzey-Land Leistungsumfang:

ca. 164 m² Untergrundvorbereitung Notruf 110 Feuer 112

Rettungsdienst/Notarzt/Krankentransport 19222 Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117 Zahnärztlicher Notfalldienst 01805 666007

an Wochenenden, Feiertagen u. Mi.

-0,12 EUR je angefangene Minute

Apothekennotdienst

Vereinfachte Neuregelung in Rheinland-Pfalz 01805 258825 plus Postleitzahl des Standortes Festnetz (0,14 Euro/Min.)

Mobilfunknetz (max. 0,42 Euro/Min.)

Anzeige der notdienstbereiten Apotheken im Internet unter www.lak-rlp.de. Der Notdienst wechselt jeweils morgens um 8.30 Uhr

Krankenhäuser

DRK-Krankenhaus Alzey 06731 4070

Rhh. Fachklinik Alzey 06731 500

Polizeiinspektion Alzey 06731 9110 Kaiserstraße 32

Polizeiwache Wörrstadt 06732 9110 Pariser Straße 76

Telefonseelsorge, Evang.-Kath. 0800 1110111 rund um die Uhr – gebührenfrei – vertraulich und 0800 1110222

Erdgasversorgung/Stromversorgung

EWR Netz GmbH, Alzey 06241 848 300 (während der üblichne Geschäftszeiten)

bei Störfällen 08 00 1848800

Wasserversorgung

Rheinhessen-Pfalz GmbH 06135 730 Bodenheim und Guntersblum für die Gemeinden

Albig, Bechenheim, Bechtolsheim, Bermersheim v.d.H.

Biebelnheim, Bornheim, Erbes-Büdesheim, Esselborn Flonheim, Framersheim, Freimersheim, Gau-Odernheim Kettenheim, Lonsheim, Mauchenheim, Nack, Nieder-Wiesen, Offenhein, Wahlheim

bei Störfällen 06135 6500

Wasserversorgung 06242 5005-0 Zweckverband Seebachgebiet Osthofen

für die Gemeinden Dintesheim, Eppelsheim, Flomborn, Gau-Heppenheim, Ober-Flörsheim

bei Störfällen außerhalb der Geschäftszeit 06242 5005-40

Zweckverband Abwasserentsorgung

Rheinhessen 06731 547760

Rufbereitschaft 0151 18622594

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ca. 123 m² Wärmedämmplatten aus Mineral- wolle 140 mm anbringen

ca. 123 m² Armierungs- und Oberputz

aufbringen

ca. 41 m² Sockeldämmplatten einschließlich Sockelabdichtung anbringen ca. 41 m² Sockelputzarmierung und Sockel-

putz anbringen

ca. 164 m² Fassadenanstrich anbringen Ausführungszeit: 23.08.2021 – 10.09.2021

Die Ausschreibungsunterlagen können kostenfrei über die Vergabeplattform „ELVIS“ der Firma Sub- report unter https://www.subreport.de/E94334725 heruntergeladen werden.

Die Abgabe der Angebote unter Subreport in elek- tronischer Form ist erwünscht. Eine schriftliche Zu- sendung ist möglich an die Verbandsgemeindever- waltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey.

Submission: Dienstag, 20.04.2021, 11.10 Uhr bei der Verbandsgemeinde- verwaltung Alzey-Land

Weinrufstr. 38, 55232 Alzey Besprechungszi. 101, 1. OG Ablauf der

Angebotsfrist: Dienstag, 20.04.2021, 10.00 Uhr Ablauf der Zuschlags-

und Bindefrist: 21.05.2021

Nachprüfstelle: Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms Der vollständige Bekanntmachungstext kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde Alzey-Land unter www.alzey-land.de in der Rubrik „Das Rathaus“ –

„Ausschreibung“ eingesehen werden.

Alzey, 30.03.2021 Steffen Unger Bürgermeister

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Bauvorhaben: Sanierung der Petersberghalle

in Gau-Odernheim,

Lichtband

Auftraggeber: Verbandsgemeinde Alzey-Land Leistungsumfang:

1 Stk Demontage und Entsorgung altes Dachlichtband/

Länge 36 m x Breite 5 m

1 Stk Lieferung und Montage eines Dachlichtbandes/

Länge 36 m x Breite 5 m

1 Stk Lieferung und Montage von Son- nenschutzverglasungen als Zula- ge zum Lichtband

5 Stk Lieferung und Montage von Rauch-Wärmeschutzgeräten als Zulage zum Lichtband

10 Stk Lierferung und Montage von elek- trischen Kettenantrieben als Zula- ge zum Lichtband

Ausführungszeit: 02.08.2021 – 20.08.2021

Die Ausschreibungsunterlagen können kostenfrei über die Vergabeplattform „ELVIS“ der Firma Sub- report unter https://www.subreport.de/E89877543 heruntergeladen werden.

Die Abgabe der Angebote unter Subreport in elek- tronischer Form ist erwünscht. Eine schriftliche Zu- sendung ist möglich an die Verbandsgemeindever- waltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey.

Submission: Dienstag, 20.04.2021, 11.30 Uhr bei der Verbandsgemeinde- verwaltung Alzey-Land

Weinrufstr. 38, 55232 Alzey Besprechungszi. 101, 1. OG Ablauf der

Angebotsfrist: Dienstag, 20.04.2021, 10.00 Uhr Ablauf der Zuschlags-

und Bindefrist: 21.05.2021

Nachprüfstelle: Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms Der vollständige Bekanntmachungstext kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde Alzey-Land unter www.alzey-land.de in der Rubrik „Das Rathaus“ –

„Ausschreibung“ eingesehen werden.

Alzey, 30.03.2021 Steffen Unger Bürgermeister

Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A

Bauvorhaben: Sanierung der Petersberghalle

in Gau-Odernheim,

Fenster, Glasfassade

Auftraggeber: Verbandsgemeinde Alzey-Land Leistungsumfang:

ca. 40 Stk Demontage und Entsorgung von vorhandenen Fensterelementen ca. 46 Stk Lieferung und Montage von Fens-

terelementen

ca. 23 Stk Lieferung und Montage von Au- ßentürelementen

ca. 40 lfm Kantblechabdeckungen aus Alu- minium

ca. 75 lfm Außenfensterbänke aus Alumi- nium

ca. 28 Stk Lieferung und Montage von Au- ßenraffstoresanlagen

Ausführungszeit: 02.08.2021 – 20.08.2021

Die Ausschreibungsunterlagen können kostenfrei über die Vergabeplattform „ELVIS“ der Firma Sub- report unter https://www.subreport.de/E61723748 heruntergeladen werden.

Die Abgabe der Angebote unter Subreport in elek- tronischer Form ist erwünscht. Eine schriftliche Zu- sendung ist möglich an die Verbandsgemeindever- waltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38, 55232 Alzey.

Submission: Dienstag, 20.04.2021, 11.50 Uhr bei der Verbandsgemeinde- verwaltung Alzey-Land

Weinrufstr. 38, 55232 Alzey Besprechungszi. 101, 1. OG Ablauf der

Angebotsfrist: Dienstag, 20.04.2021, 10.00 Uhr Ablauf der Zuschlags-

und Bindefrist: 26.05.2021

Nachprüfstelle: Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms Der vollständige Bekanntmachungstext kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde Alzey-Land unter www.alzey-land.de in der Rubrik „Das Rathaus“ –

„Ausschreibung“ eingesehen werden.

Alzey, 01.04.2021 Steffen Unger Bürgermeister

Stellenausschreibung

Die Ortsgemeinde Wahlheim sucht zum 1. Juli 2021 oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt für ihre viergruppige Kindertagesstätte

mehrere staatlich anerkannte Erzieher*innen (m/w/d)

oder vergleichbare Qualifikationen Es sind mehrere Stellen in Vollzeit oder Teilzeit, jeweils sowohl unbefristet als auch befristet zu be- setzen.

Das Entgelt richtet sich jeweils nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).

Nähere Informationen erhalten Sie bei der Leiterin Frau Ruppert oder deren Stellvertreterin Frau En- ders-Herbst unter Tel. 06731 3425 oder per E-Mail an: info@kita-wahlheim.de.

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis spätestens 19.04.2021 an die Kindertages- stätte „Kettenheimer Grund“, Bahnhofstraße 34, 55234 Wahlheim.

Den Bewerbungsunterlagen sind nur Kopien beizu- fügen, keine Bewerbungsmappen, da diese nicht zu- rückgesandt werden.

Albig

Ortsbürgermeister Wilfried Best Donnerstag von 10.30 - 12.00 Uhr sowie von 19.00 - 20.00 Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Langgasse 58 Telefon 06731 2301 info@ortsgemeinde-albig.de www.ortsgemeinde-albig.de

Öffentliche Bekanntmachung

Am Donnerstag, dem 15. April 2021 um 19.30 Uhr, findet in der Turnhalle der Ortsgemeinde Albig eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Al- big statt.

Bitte beachten Sie, dass für den Gesundheits- schutz aller Anwesenden die Besucherzahl be- grenzt wurde und vor Ort nur eine bestimmte An- zahl von Sitzplätzen zur Verfügung steht.

Tagesordnung Öffentlicher Teil:

1. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021

2. Aufnahme eines Investitionskredites des Haus- haltsjahres 2020

3.1 Dachsanierung Rathaus in der Ortsgemeinde Al- big; Vergabe der Gerüstbauarbeiten

3.2 Dachsanierung Rathaus in der Ortsgemeinde Al- big; Vergabe der Zimmererarbeiten

3.3 Dachsanierung Rathaus in der Ortsgemeinde Al- big; Vergabe der Dachdeckerarbeiten

3.4 Dachsanierung Rathaus in der Ortsgemeinde Al- big; Vergabe der Putzarbeiten

3.5 Dachsanierung Rathaus in der Ortsgemeinde Al- big; Vergabe der Malerarbeiten

4.1 Annahme von Spenden 4.2 Annahme von Spenden 5. Bauantrag Nr. 72/2021

Errichtung einer Blockhaussauna 6. Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentlicher Teil:

7. Bauangelegenheiten 8. Stundungsangelegenheiten Öffentlicher Teil:

9. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefass- ten Beschlüsse

Albig, den 01.04.2021 Wilfried Best

Ortsbürgermeister und Vorsitzender

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land.

more-rubin1.de/ einsehbar.

Bechenheim

Ortsbürgermeisterin Ute Stein Mittwoch 19.00 - 20.00 Uhr und nach Vereinbarung

Gemeindeverwaltung, Kirchstraße 8 Telefon 06736 9097913

Mobil 0172 4017488 bm@utestein.de www.bechenheim.de

Bechtolsheim

Ortsbürgermeister Dieter Mann Dienstag von 18.00 - 19.00 Uhr und Freitag von 10.30 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Rathaus, Langgasse 44 Telefon 06733 218 Mobil 0178 1308439

info@gemeinde-bechtolsheim.de www.gemeinde-bechtolsheim.de

Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Bechtolsheim für das Haushaltsjahr 2021

vom 30.03.2021

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Ge- meindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gülti- gen Fassung am 09.02.2021 folgende Haushaltssat- zung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreis- verwaltung Alzey-Worms als Kommunalaufsichtsbe- hörde vom 17.03.2021 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

(4)

der Gesamtbetrag der

Erträge auf 2.269.160,00 Euro der Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf 2.957.450,00 Euro der Jahresfehlbetrag/

-überschuss auf -688.290,00 Euro 2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf -569.520,00 Euro die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf 66.000,00 Euro die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf 359.000,00 Euro der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf -293.000,00 Euro der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf 862.520,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und In- vestitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf 0,00 Euro verzinste Kredite auf 293.000,00 Euro zusammen auf 293.000,00 Euro (Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.)

Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditbeschaffung ergänzende Vereinbarungen zu treffen, die unter Beachtung des Konnexitätsgrund- satzes der Steuerung von Zinsänderungsrisiken so- wie der Erzielung günstiger Konditionen bei neuen Krediten und bestehenden Kreditmarktschulden die- nen. In der Summe dürfen diese ergänzenden Ver- einbarungen 25 v. H. des Gesamtschuldenstandes am Ende des vorangegangenen Haushaltsjahres nicht überschreiten.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Ein- gehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haus- haltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungs- ermächtigungen) führen können, wird festgesetzt

auf 0,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf 0,00 Euro.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf 355 v. H.

- Grundsteuer B auf 430 v. H.

- Gewerbesteuer auf 405 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund 75,00 Euro - für den zweiten Hund 85,00 Euro - für jeden weiteren Hund 85,00 Euro

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabga- bengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

- Weinbergshut: 0,00 Euro/ha (100%ige Umlage) - Wirtschaftswegebeiträge: 0,00 Euro/ha

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 (Haushaltsvorvorjahr) betrug 4.081.632,72 Euro.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 (Haushaltsvorjahr Planung) beträgt 3.515.342,72 Euro und zum 31.12.2021 (Haushalts- jahr) 2.827.052,72 Euro.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 15.000,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzu- stellen.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

Bechtolsheim, den 30.03.2021 Dieter Mann

Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haus- haltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt ge- macht. Die nach § 95 4 GemO erforderlichen Geneh- migungen der Kreisverwaltung Alzey-Worms zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssat- zung sind mit Genehmigungsdatum vom 17.03.2021 erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.04.2021 bis 19.04.2021 während der Öffnungs- zeiten im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38 (Zimmer 107/108), 55232 Alzey öffentlich aus.

Auf die nachfolgenden Bestimmungen des § 24 VI GemO wird hingewiesen:

„Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sit- zung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- den sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Auf- sichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Form- vorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde- verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gel- tend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.“

Alzey, den 30.03.2021 Steffen Unger Bürgermeister

Bermersheim v. d. H.

Ortsbürgermeisterin Ute Fillinger Dienstag von 19.00 - 19.30 Uhr und nach Vereinbarung

Gemeindebüro, An der Turnhalle 4 Telefon 0160 99354701

info@bermersheim-vdh.de www.bermersheim-vdh.de

Öffentliche Bekanntmachung

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück

Bad Kreuznach, 26.03.2021 Flurbereinigung Ensheim

Ladung

zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt

des Flurbereinigungsplanes

Flurbereinigung Ensheim

Siehe unter Lonsheim.

Öffentliche Bekanntmachung

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück

Bad Kreuznach, 26.03.2021 Flurbereinigung Ensheim

Aktenzeichen: 91859-HA10.3.

Flurbereinigung Ensheim Vorläufige Besitzeinweisung

gemäß § 65 FlurbG Siehe unter Lonsheim.

Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Bermersheim vor der Höhe

für das Haushaltsjahr 2021 vom 30.03.2021

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemein- deordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen

Fassung am 02.03.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreisver- waltung Alzey-Worms als Kommunalaufsichtsbehörde vom 24.03.2021 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der

Erträge auf 396.940,00 Euro

der Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf 515.580,00 Euro der Jahresfehlbetrag/

-überschuss auf -118.640,00 Euro 2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf -94.670,00 Euro die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf 2.500,00 Euro die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf 20.000,00 Euro der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf -17.500,00 Euro der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf 112.170,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und In- vestitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf 0,00 Euro verzinste Kredite auf 17.500,00 Euro zusammen auf 17.500,00 Euro (Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.)

Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kre- ditbeschaffung ergänzende Vereinbarungen zu tref- fen, die unter Beachtung des Konnexitätsgrundsatzes der Steuerung von Zinsänderungsrisiken sowie der Erzielung günstiger Konditionen bei neuen Krediten und bestehenden Kreditmarktschulden dienen. In der Summe dürfen diese ergänzenden Vereinbarungen 25 v. H. des Gesamtschuldenstandes am Ende des vor- angegangenen Haushaltsjahres nicht überschreiten.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Ein- gehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haus- haltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungs- ermächtigungen) führen können, wird festgesetzt

auf 0,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich In- vestitionskredite aufgenommen werden müssen, be-

läuft sich auf 0,00 Euro.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf 300 v. H.

- Grundsteuer B auf 365 v. H.

- Gewerbesteuer auf 365 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund 35,00 Euro - für den zweiten Hund 45,00 Euro - für jeden weiteren Hund 60,00 Euro

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Ge- meindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgaben- gesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

- Weinbergshut: 0,00 Euro/ha (100%ige Umlage) - Wirtschaftswegebeiträge: 0,00 Euro/ha

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 (Haus- haltsvorvorjahr) betrug 924.826,93 Euro. Der voraus- sichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 (Haushaltsvorjahr Planung) beträgt 876.716,93 Euro und zum 31.12.2021 (Haushaltsjahr) 758.076,93 Euro.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzu- stellen.

(5)

§ 8 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

Bermersheim vor der Höhe, den 30.03.2021 Ute Fillinger

Ortsbürgermeisterin Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haus- haltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt ge- macht. Die nach § 95 4 GemO erforderlichen Geneh- migungen der Kreisverwaltung Alzey-Worms zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssat- zung sind mit Genehmigungsdatum vom 24.03.2021 erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.04.2021 bis 19.04.2021 während der Öffnungs- zeiten im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38 (Zimmer 107/108), 55232 Alzey öffentlich aus.

Auf die nachfolgenden Bestimmungen des § 24 VI GemO wird hingewiesen:

„Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sit- zung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- den sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Auf- sichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Form- vorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde- verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gel- tend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.“

Alzey, den 30.03.2021 Steffen Unger Bürgermeister

Biebelnheim

Ortsbürgermeisterin Petra Bade Donnerstag von 17.30 - 19.00 Uhr und nach Vereinbarung

Rathaus, Hauptstraße 11 Telefon 06733 281 post@biebelnheim.info www.biebelnheim.info

Bornheim

Ortsbürgermeisterin Renate Steingaß Donnerstag von 18.00 - 19.30 Uhr und nach Vereinbarung

Rathaus, Hindenburgring 24 Telefon 06734 960426 Fax 06734 962458

buergermeister@bornheim-rheinhessen.de www.bornheim-rheinhessen.de

Dintesheim

Ortsbürgermeister Frank Altendorf Dienstag von 19.00 - 20.00 Uhr und nach Vereinbarung

Gemeindeverwaltung, Hauptstraße 9 Telefon 06735 1589

gemeinde.dintesheim@gmx.de

Eppelsheim

Ortsbürgermeisterin Ute Klenk-Kaufmann Mittwoch von 17.00 - 19.00 Uhr

Gemeindeverwaltung, Zwerchgasse 17 Telefon 06735 257

gemeinde@eppelsheim.de www.eppelsheim.de

Erbes-Büdesheim

Ortsbürgermeister Dr. Karlheinz Tovar Montag von 9.00 - 11.00 Uhr und Donnerstag von 17.00 - 18.00 Uhr und nach Vereinbarung

Rathaus, Hauptstraße 30 Telefon 06731 8054

erbes-buedesheim@t-online.de www.erbes-buedesheim.de

Esselborn

Ortsbürgermeister Jan Weindorf Donnerstag von 19.00 - 20.00 Uhr Gemeindeverwaltung, Obergasse 11

Telefon 06731 43330 (Rufumleitung eingerichtet) Mobil 0176 47724392

kontakt@gemeinde-esselborn.de www.gemeinde-esselborn.de

Flomborn

Ortsbürgermeisterin Sabine Kröhle Dienstag von 18.30 - 20.00 Uhr und nach Vereinbarung

Gemeindeverwaltung, Langgasse 28

Telefon 06735 234 (Rufumleitung ist eingerichtet) rathaus@flomborn.de

www.flomborn.de

1. Satzung

zur Änderung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Flomborn

vom 1. April 2021

Der Gemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Ge- meindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landes- verordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO) und des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Eh- renämter (KomAEVO) folgende Satzung zur Ände- rung der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Flomborn vom 4. September 2019 beschlossen, die hiermit be- kannt gemacht wird:

Artikel 1

Die Bestimmung des § 4 Nr. 2 erhält folgende Fas- sung:

„Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 4.000,00 € je Auftrag.“

Artikel 2

In § 9 Absatz 1 wird der Satz 4 und in § 9 Absatz 3 Satz 1 werden die Worte „oder 2“ gestrichen. § 9 Ab- satz 2 erhält folgende Fassung:

„Ehrenamtliche Beigeordnete, denen keine Auf- wandsentschädigung nach Absatz 1 gewährt wird, erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen des Ge- meinderates und den Besprechungen mit dem Bür- germeister (§ 50 Abs. 7 GemO) die für Gemeinde- ratsmitglieder festgesetzte Aufwandsentschädigung;

sofern sie nicht bereits hierfür eine Entschädigung als gewähltes Ratsmitglied erhalten. § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.“

Artikel 3

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntma- chung in Kraft.

Flomborn, den 1. April 2021 Sabine Kröhle

Ortsbürgermeisterin

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf- grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sit- zung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- den sind,

oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Auf- sichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsge- meindeverwaltung unter Bezeichnung des Sach- verhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Flonheim

Ortsbürgermeisterin Ute Beiser-Hübner Öffnung der Verwaltung:

Montag von 8.30 - 11.30 Uhr Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr Rathaus, Marktplatz 12

Telefon 06734 9130657 Fax 06734 9140831 info@flonheim.de www.flonheim.de

Kindertagesstätte: kita-flonheim@web.de Infothek/Ortsmuseum: infothek@flonheim.de

Sprechstunde der Bürgermeisterin

Aufgrund der geltenden Corona-Verordnungen kann die Sprechstunde der Bürgermeisterin nur nach vor- heriger telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 06734 9130657) besucht werden. Gern können Sie sich auch per E-Mail (info@flonheim.de oder u.beiser-huebner

@flonheim.de) an mich wenden.

Wir bitten um Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln. Es wird gebeten, beim Betreten die Hände zu desinfizieren und eine Mund-Nasen-Bede- ckung zu tragen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis.

Ute Beiser-Hübner Ortsbürgermeisterin

Framersheim

Ortsbürgermeister Felix Schmidt Sprechstunde:

Dienstag von 17.30 - 18.30 Uhr Donnerstag von 17.00 - 18.30 Uhr und nach Vereinbarung

Öffnungszeiten der Verwaltung:

Dienstag: 17.00 - 19.00 Uhr

Donnerstag: 11.00 - 12.00 Uhr und 17.00 - 19.00 Uhr Rathaus, Schloßstraße 1

Telefon 06733 316 kontakt@framersheim.de www.framersheim.de

(6)

Freimersheim

Ortsbürgermeister Jacques Garrido Sprechstunde:

Mittwoch von 17.30 - 18.30 Uhr im Bürgerhaus, Flomborner Weg 20 Telefon 06731 7830 (Bürgerhaus) Rathaus, Hauptstraße 7

Telefon 06731 43317 Mobil 0171 4375420

info@freimersheim-rheinhessen.de www.freimersheim-rheinhessen.de

Gau-Heppenheim

Ortsbürgermeister Peter Moritz Montag von 19.00 - 20.00 Uhr Gemeindeverwaltung, Schloßgasse 3 Telefon 06731 42445

Fax 06731 4749957 Mobil 0151 15562213

gau-heppenheim@ewr-internett.de www.gau-heppenheim.de

Gau-Odernheim

Ortsbürgermeister Heiner Illing Sprechstunde:

Montag von 15.30 - 17.30 Uhr oder nach Vereinbarung Rathaus, Obermarkt 6 Öffnungszeiten Rathaus:

Montag von 15.30 - 17.30 Uhr

Mittwoch und Freitag von 9.00 - 11.00 Uhr Telefon 06733 403

Fax 06733 1628

rathaus@gau-odernheim.de www.gau-odernheim.de

Kindertagesstätte: 06733 9299770 Kindergarten: 06733 6887

Bürozeiten Rathaus/

Sprechstunde des Bürgermeisters

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie-Entwick- lung findet bis auf Weiteres keine persönliche Sprechstunde des Bürgermeisters statt. Allerdings besteht die Möglichkeit, per E-Mail: buergermeister@

gau-odernheim.de, Skype: mdl.heiner-illing@hotmail.

com oder Telefon 06733 403 zu den üblichen Sprech- stundenzeiten (montags von 15.30-17.30 Uhr) in Ver- bindung zu treten.

Ansonsten erreichen Sie uns per E-Mail: rathaus@

gau-odernheim.de oder telefonisch persönlich zu den üblichen Bürozeiten (siehe Öffnungszeiten Rathaus oben im Rubrikkopf).

Heiner Illing Ortsbürgermeister

Straßensanierungen

Im Ortsbereich von Gau-Köngernheim werden an verschiedenen Stellen Straßensanierungen durchge- führt. Die Arbeiten beginnen Mitte April. Ausführende Firma ist die Firma Philipp Waldmann aus Alzey.

In dieser Zeit wird es vereinzelt zu Teilsperrungen von Straßen kommen.

Ihre Verbandsgemeindeverwaltung

Öffentliche Bekanntmachung

Am Donnerstag, dem 15. April 2021 um 19.30 Uhr, findet per WEBEX vom Rathaus eine Sitzung des Gemeinderates der Ortsgemeinde Gau-Odernheim statt.

Für interessierte Bürgerinnen und Bürger besteht die Möglichkeit, der Veranstaltung als Gastteilnehmer beizutreten. So treten Sie als Gast bei:

1. Öffnen Sie im Webbrowser www.webex.de

2. Klicken Sie auf das Feld „Beitreten“ für das Meeting Ö Die Beitrittsseite für das Meeting wird angezeigt.

3. Geben Sie nun die Meeting-Kennnummer 181 228 4885 und auf der darauffolgenden Seite das Meeting-Passwort Gau-Odernheim ein.

4. Anschließend geben Sie Ihren Anzeigenamen (der Name, der im Teilbereich des Meetings an- gezeigt wird) und Ihre E-Mail-Adresse ein.

5. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Als Gast teil- nehmen“ und folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm.

Tagesordnung Öffentlicher Teil:

1. Einwohnerfragestunde

2. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil ge- fassten Beschlüsse

3. Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021

4. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans „Bahnstraße-West“ der Ortsgemein- de Gau-Odernheim;

Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Bereitstellung von Ökokontoflächen 5. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebau-

ungsplans „Bahnstraße-West“ der Ortsgemein- de Gau-Odernheim;

a) Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB

b) Förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.

§ 4 Abs. 2 BauGB (Abwägung)

6. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans „Bahnstraße-West“ der Ortsgemein- de Gau-Odernheim;

Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB 7. Bebauungsplan „Vorstadt I – 6. Änderung“ der

Ortsgemeinde Gau-Odernheim;

a) Offenlegungsverfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB

b) Förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.

§ 4 Abs. 2 BauGB (Abwägung)

8. Bebauungsplan „Vorstadt I – 6. Änderung“ der Orts gemeinde Gau-Odernheim;

Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB 9. Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen;

Planfestlegung und Antragstellung auf Förde- rung; Antrag der SPD-Fraktion

10. Ermächtigung der Verbandsgemeindeverwal- tung Alzey-Land zur Ausschreibung und Auf- tragsvergabe der Stromlieferung der Ortsge- meinde Gau-Odernheim

11. Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentlicher Teil:

12. Bau- und Grundstücksangelegenheiten 13. Bauangelegenheiten

13.1 Bauangelegenheit 13.2 Bauangelegenheit 13.3 Bauangelegenheit 14. Stundungsangelegenheit 15. Mitteilungen und Anfragen Gau-Odernheim, den 01.04.2021 Heiner Illing

Ortsbürgermeister und Vorsitzender

Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist über https://alzey-land.

more-rubin1.de/ einsehbar.

Kettenheim

Ortsbürgermeister Wilfried Busch Dienstag von 18.30 - 19.30 Uhr Rathaus, Alzeyer Straße 10 Telefon 06731 43331

Haushaltssatzung

der Ortsgemeinde Kettenheim für das Haushaltsjahr 2021

vom 31.03.2021

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Ge- meindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gülti- gen Fassung am 11.03.2021 folgende Haushaltssat-

zung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreis- verwaltung Alzey-Worms als Kommunalaufsichtsbe- hörde vom 26.03.2021 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der

Erträge auf 362.840,00 Euro

der Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf 390.020,00 Euro der Jahresfehlbetrag/

-überschuss auf -27.180,00 Euro 2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf -10.690,00 Euro die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf 500,00 Euro die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf 11.600,00 Euro der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf -11.100,00 Euro der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf 21.790,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und In- vestitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf 0,00 Euro verzinste Kredite auf 0,00 Euro

zusammen auf 0,00 Euro

(Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.)

Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kreditbeschaffung ergänzende Vereinbarungen zu treffen, die unter Beachtung des Konnexitätsgrund- satzes der Steuerung von Zinsänderungsrisiken so- wie der Erzielung günstiger Konditionen bei neuen Krediten und bestehenden Kreditmarktschulden die- nen. In der Summe dürfen diese ergänzenden Ver- einbarungen 25 v. H. des Gesamtschuldenstandes am Ende des vorangegangenen Haushaltsjahres nicht überschreiten.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Ein- gehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haus- haltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungs- ermächtigungen) führen können, wird festgesetzt

auf 0,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf 0,00 Euro.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf 300 v. H.

- Grundsteuer B auf 365 v. H.

- Gewerbesteuer auf 365 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund 40,00 Euro - für den zweiten Hund 75,00 Euro - für jeden weiteren Hund 90,00 Euro

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabga- bengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

- Weinbergshut: 0,00 Euro/ha (100%ige Umlage) - Wirtschaftswegebeiträge: 5,00 Euro/ha

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 (Haushaltsvorvorjahr) betrug 1.099.422,58 Euro.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 (Haushaltsvorjahr Planung) beträgt 1.075.752,58 Euro und zum 31.12.2021 (Haushalts- jahr) 1.048.572,25 Euro.

(7)

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzu- stellen.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

Kettenheim, den 31.03.2021 Wilfried Busch

Ortsbürgermeister Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haus- haltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt ge- macht. Die nach § 95 4 GemO erforderlichen Geneh- migungen der Kreisverwaltung Alzey-Worms zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssat- zung sind mit Genehmigungsdatum vom 26.03.2021 erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.04.2021 bis 19.04.2021 während der Öffnungs- zeiten im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38 (Zimmer 108), 55232 Alzey öffentlich aus.

Auf die nachfolgenden Bestimmungen des § 24 VI GemO wird hingewiesen:

„Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sit- zung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- den sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Auf- sichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Form- vorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde- verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gel- tend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.“

Alzey, den 31.03.2021 Steffen Unger Bürgermeister

Lonsheim

Ortsbürgermeister Harald Denne Dienstag von 19.00 - 20.00 Uhr Gemeindeverwaltung, Weihergasse 5 Telefon 06734 236

buergermeister@lonsheim.net www.lonsheim.net

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Lonsheim

für das Haushaltsjahr 2021 vom 29.03.2021

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Ge- meindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gülti- gen Fassung, am 23.02.2021 folgende Haushaltssat- zung beschlossen, die nach Genehmigung der Kreis- verwaltung Alzey-Worms als Kommunalaufsichtsbe- hörde vom 24.03.2021 hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der

Erträge auf 1.078.580,00 Euro der Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf 1.130.870,00 Euro der Jahresfehlbetrag/

-überschuss auf -52.290,00 Euro 2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf -17.650,00 Euro

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit auf 156.100,00 Euro die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf 432.950,00 Euro der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf -276.850,00 Euro der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit auf 294.500,00 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und In- vestitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf 0,00 Euro verzinste Kredite auf 0,00 Euro

zusammen auf 0,00 Euro

(Ohne Einzahlungen und Auszahlungen der Kredite zur Umschuldung.)

Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen der Kre- ditbeschaffung ergänzende Vereinbarungen zu tref- fen, die unter Beachtung des Konnexitätsgrundsat- zes der Steuerung von Zinsänderungsrisiken sowie der Erzielung günstiger Konditionen bei neuen Kre- diten und bestehenden Kreditmarktschulden dienen.

In der Summe dürfen diese ergänzenden Verein- barungen 25 v.H. des Gesamtschuldenstandes am Ende des vorangegangenen Haushaltsjahres nicht überschreiten.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Ein- gehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haus- haltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungs- ermächtigungen) führen können, wird festgesetzt

auf 0,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf 0,00 Euro.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

- Grundsteuer A auf 300 v. H.

- Grundsteuer B auf 365 v. H.

- Gewerbesteuer auf 365 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden

- für den ersten Hund 36,00 Euro - für den zweiten Hund 46,00 Euro - für jeden weiteren Hund 70,00 Euro

§ 5 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabga- bengesetz (KAG) werden wie folgt festgesetzt:

- Weinbergshut: 18,00 Euro/ha (100%ige Umlage) - Wirtschaftswegebeiträge: 5,00 Euro/ha

§ 6 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 (Haushaltsvorvorjahr) betrug 1.762.455,06 Euro.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 (Haushaltsvorjahr Planung) beträgt 1.767.765,06 Euro und zum 31.12.2021 (Haushalts- jahr) 1.715.475,06 Euro.

§ 7 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000,00 Euro sind in der Investitionsübersicht einzeln darzu- stellen.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.

Lonsheim, den 29.03.2021 Harald Denne

Ortsbürgermeister Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haus- haltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt ge- macht. Die nach § 95 4 GemO erforderlichen Geneh- migungen der Kreisverwaltung Alzey-Worms zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssat- zung sind mit Genehmigungsdatum vom 24.03.2021 erteilt.

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.04.2021 bis 19.04.2021 während der Öffnungs- zeiten im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land, Weinrufstraße 38 (Zimmer 107/108), 55232 Alzey öffentlich aus.

Auf die nachfolgenden Bestimmungen des § 24 VI GemO wird hingewiesen:

„Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sit- zung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor- den sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Auf- sichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Form- vorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde- verwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich gel- tend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.“

Alzey, den 29.03.2021 Steffen Unger Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück

Bad Kreuznach, 26.03.2021 Flurbereinigung Ensheim

Ladung

zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und zum Anhörungstermin über den Inhalt

des Flurbereinigungsplanes

Flurbereinigung Ensheim

I. Bekanntgabetermin

Im Flurbereinigungsverfahren Ensheim Land- kreis Alzey-Worms wird den Beteiligten der Flurbereinigungsplan gemäß § 59 Abs. 1 Flur- bereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), in seiner derzeitig geltenden Fassung, be- kannt gegeben.

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und der damit einhergehenden Kontaktbeschränkun- gen wird eine persönliche Erörterung nur bei aus- drücklichem Wunsch und vorheriger telefoni- scher Anmeldung durchgeführt.

Diese Erörterungen finden

am Donnerstag, den 15.04.2021, von 09.00 bis 15.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus, Hahnengasse 16, 55232 Ensheim, statt.

Termine erhalten Sie telefonisch unter 0671 820-535, 0671 820-564 oder 0671 820-533.

Diese Erörterungen werden unter Beachtung der aktuellen Abstands- und Hygienegebote ent- sprechend der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fas- sung durchgeführt. Eine medizinische Maske (OP-Maske oder virenfilternde Maske wie KN95- oder FFP2-Maske) ist während des Termins durchgehend zu tragen. Ferner bitten wir, einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen. Weiter wird darum gebeten, dass ausschließlich betrof- fene Personen an dem Termin teilnehmen, um die Personenanzahl möglichst gering zu halten.

Personen mit akuten Symptomen können nicht teilnehmen bzw. müssen sich durch einen Bevoll- mächtigten vertreten lassen. Dies gilt ebenfalls für den Anhörungstermin.

Bei Nichtteilnahme entstehen den Betroffenen keine rechtlichen Nachteile. Jeder Teilnehmer er- hält einen Auszug aus dem Flurbereinigungsplan zugeschickt. Wenn Teilnehmer Bevollmächtigte benannt haben oder Vertreter bestellt sind, geht

(8)

der Auszug an den Bevollmächtigten bzw. Ver- treter.

Zudem kann die Karte des Neuen Bestandes (Zuteilungskarte) auf der Homepage des (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (www.dlr-rnh.rlp.

de >> Direkt zu: Bodenordnungsverfahren >>

91859 Ensheim) eingesehen werden.

Für den Fall, dass eine persönliche Erörterung ausdrücklich gewünscht wird, liegt der Flurbe- reinigungsplan in der oben genannten Zeit zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. Mitarbeiter des (DLR) Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum werden in diesem Fall die neue Feldein- teilung erläutern und Auskünfte erteilen. Eine ört- liche Einweisung in die neuen Grundstücke kann per E-Mail: jan-eric.christmann@dlr.rlp.de oder elmar.bernhard@dlr.rlp.de beantragt werden.

II. Anhörungstermin

Zur Anhörung der Beteiligten über den Inhalt des Flurbereinigungsplanes wird hiermit gemäß § 59 Abs. 2 FlurbG der Termin anberaumt auf

Donnerstag, den 15.04.2021, nach Terminvereinbarung, im Dorfgemeinschaftshaus, Hahnengasse 16, 55232 Ensheim.

Auch in diesem Fall gelten die zu diesem Zeit- punkt allgemein gültigen Kontaktbeschränkun- gen und Hygienemaßnahmen (Abstandsregeln;

medizinische Maskenpflicht). Ebenso ist eine telefonische Voranmeldung unter den oben genannten Telefonnummern vorgeschrieben.

Beteiligte, die mit ihrer Zuteilung zufrieden sind und keine Widersprüche erheben wollen,

brauchen den Termin nicht wahrzunehmen.

Dieser Termin dient der allgemeinen Erläuterung und der Aufnahme von Widersprüchen durch Ein- tragung in eine Liste.

Eingeladen sind:

1) Teilnehmer für ihre im Flurbereinigungsver- fahren Ensheim liegenden Grundstücke, 2) Inhaber von Rechten an Grundstücken, die

im Flurbereinigungsverfahren Ensheim liegen Widersprüche gegen den Inhalt des Flurberei- nigungsplanes, insbesondere gegen die Abfin- dung, gegen die Vermessung der Grenzen des Flurbereinigungsgebietes müssen die Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses entweder im Anhörungstermin vorbringen oder innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem 16.04.2021 schriftlich oder zur Niederschrift (nach telefonischer Voranmeldung) beim

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück

Rüdesheimer Straße 60-68, 55545 Bad Kreuznach oder

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück

-Dienstsitz Simmern- Schloßplatz 10, 55469 Simmern

erheben. Die im Anhörungstermin vorgebrachten Widersprüche sind in eine Verhandlungsnieder- schrift aufzunehmen. Die schriftlichen Widersprü- che müssen innerhalb der zweiwöchigen Frist bei einer der o. g. Behörden eingegangen sein. Hier- auf wird besonders hingewiesen.

Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elek- tronische Dokument mit einer qualifizierten elek- tronischen Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elekt- ronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. L 257 vom 28.8.2014, S. 73) in der jeweils geltenden Fassung zu versehen.

Bei der Erhebung des Widerspruchs durch elek- tronische Form bei dem DLR sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Seite www.dlr.rlp.de unter Service/Elektronische Kommunikation ausgeführt sind.

Vorherige Eingaben oder Vorsprachen beim DLR oder bei sonstigen Stellen sind zwecklos und haben keinerlei rechtliche Wirkungen.

Beteiligte, die keine Widersprüche zu erheben haben, brauchen zum Anhörungstermin nicht zu erscheinen.

Reise- und Fahrtkosten werden nicht erstat- tet.

Wer an der Wahrnehmung des Termins verhin- dert ist, kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Bevollmächtigte muss sei- ne Vertretungsbefugnis durch eine ordnungs- gemäße Vollmacht nachweisen. Dies gilt auch für Eheleute bzw. Lebenspartner gem. Lebens- partnerschaftsgesetz, falls sie sich gegenseitig vertreten.

Vollmachtsvordrucke können beim DLR ange- fordert werden. Der Vollmachtsvordruck steht zusätzlich im Internet unter www.dlr-rnh.rlp.de Æ Bodenordnungsverfahren (rechts oben) Æ 91859 Ensheim Æ Vollmacht (links unten) zum Download zur Verfügung. Der Vollmachtgeber hat seine Unterschrift amtlich beglaubigen zu las- sen (z. B. durch die Verbandsgemeindeverwal- tung).

Als Geschäft, das der Durchführung der Boden- ordnung dient, ist die Beglaubigung der Unter- schrift gemäß § 108 FlurbG kosten- und gebüh- renfrei.

III. Zusatz für die Inhaber von Rechten an Grund- stücken

Nebenbeteiligte, deren Rechte aus dem Grund- buch ersichtlich sind, erhalten mit dieser Ladung ebenfalls einen Auszug aus dem Flurbereini- gungsplan. Für die Rechte haften die im Auszug näher bezeichneten Abfindungsgrundstücke. Die bisher haftenden alten Grundstücke können an- hand der im Auszug gemachten Angaben über die Grundbucheintragungen festgestellt werden.

Da die eingetragenen Rechte im Flurbereini- gungsverfahren durch die Ausweisung von ent- sprechendem neuen Grundbesitz gewahrt blei- ben und der neue Grundbesitz bezüglich der Be- lastungen anstelle des alten Grundbesitzes tritt, ist das Erscheinen dieser Nebenbeteiligten zum Termin nicht unbedingt erforderlich.

Hinweis:

Informationspflicht zur Datenschutz-Grundver- ordnung

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e und Abs. 3 Satz 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) i.V.m

§ 3 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) zur Wahrneh- mung der Aufgaben des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum (DLR), die im öffentlichen Interesse liegen oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich. Hinsichtlich der Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DS-GVO sowie der Betroffenen- rechte nach Art. 15 ff. DS-GVO weisen wir auf die Datenschutzerklärung auf unserer Homepage www.

dlr.rlp.de unter Datenschutz hin.

Im Auftrag Nina Lux Gruppenleiterin

Öffentliche Bekanntmachung

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück

Bad Kreuznach, 26.03.2021 Flurbereinigung Ensheim

Aktenzeichen: 91859-HA10.3.

Flurbereinigung Ensheim Vorläufige Besitzeinweisung

gemäß § 65 FlurbG I. Anordnung

1. Mit Wirkung vom 16.04.2021 werden die Betei- ligten in den Besitz der neuen Grundstücke (Ab- findungsgrundstücke) eingewiesen.

2. Für die folgenden Flurstücke gilt die Ausnahme- regelung, dass eine Bodenbearbeitung, sowie jegliche Nutzung, erst nach gesonderter Freiga- be durch das DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück erfolgen dürfen:

Gemarkung Ensheim,

Flur 14, Flst. 51 – 57; 101, 102, 103 II. Anordnung der sofortigen Vollziehung Die sofortige Vollziehung der vorläufigen Besitzein-

weisung nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwal- tungsgerichtsordnung (VwGO), in der Fassung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), in ihrer derzeit gelten- den Fassung wird angeordnet mit der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen sie keine aufschiebende Wir- kung haben.

III. Hinweise

1. Allgemeine Hinweise

Die Erzeugnisse der neuen Grundstücke treten in rechtlicher Beziehung an die Stelle der Erzeugnis- se der alten Grundstücke. Soweit an Erzeugnissen oder sonstigen Bestandteilen besondere Rechtsver- hältnisse bestehen können, gilt der Empfänger als Eigentümer der neuen Grundstücke.

Anträge auf Beteiligung von Nießbrauchern an den dem Eigentümer zur Last fallenden Beiträgen, auf Erhöhung oder Minderung des Pachtzinses oder auf Regelung des Pachtverhältnisses (§§ 69 und 70 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), in seiner derzeit geltenden Fassung, sind – soweit sich die Beteiligten nicht einigen können – gemäß

§ 71 FlurbG spätestens 3 Monate nach Erlass dieser Anordnung beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Nahe-Hunsrück zu stel- len.

Die nach §§ 34 und 85 Nr. 5 FlurbG festgesetzten zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums blei- ben bis zur Unanfechtbarkeit des Flurbereinigungs- planes bestehen. Deshalb dürfen auch weiterhin Änderungen der Nutzungsart, die über den Rahmen eines ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetriebes hi- nausgehen (z. B. Beseitigung bzw. Neuanlage von Obstbaumanlagen, Errichtung oder Veränderung von Bauwerken und Einfriedungen sowie Beseitigung von Bäumen, Beerensträuchern, Hecken usw.) nur mit Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde vorge- nommen werden.

Die rechtlichen Wirkungen dieser vorläufigen Besitz- einweisung enden mit der Ausführung des Flurberei- nigungsplanes.

Durch die vorläufige Besitzeinweisung wird Wider- sprüchen, die von den Beteiligten bei der Vorlage des Flurbereinigungsplanes bzw. dessen Nachträge, ins- besondere gegen die zugeteilten Abfindungsgrund- stücke, erhoben worden sind oder werden, nicht vor- gegriffen. Änderungen des Flurbereinigungsplanes sind unbeschadet dieser Anordnung nach wie vor möglich.

Für die im Nachweis des Neuen Bestandes aufge- führten Abfindungsgrundstücke mit der Nutzungsart

„Grünland“ oder dem Hinweis zum Flurstück „Dau- ergrünland“ gekennzeichneten Flächen besteht eine Veränderungssperre gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 1 FlurbG. Der Umbruch von Dauergrünland und Grün- landflächen sowie die Neueinsaat von Dauergrün- land bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Flur- bereinigungsbehörde und setzen die Genehmigung der Kreisverwaltung voraus.

Bei einem ungenehmigten Umbruch von Grünland- flächen wird gemäß § 137 FlurbG eine Wiederher- stellung des früheren Zustands angeordnet.

2. Erläuterung der neuen Feldeinteilung

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie und der- damit einhergehenden Kontaktbeschränkungen wird die neue Feldeinteilung den Beteiligten nur bei aus- drücklichem Wunsch und vorheriger telefoni- scher Anmeldung persönlich erläutert.

Diese Erörterungen finden

am Donnerstag, den 15.04.2021, von 09.00 bis 15.00 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus, Hahnengasse 16, 55232 Ensheim statt.

Anträge auf örtliche Einweisung können bis zu die- sem Zeitpunkt telefonisch beim Dienstleistungs- zentrum Ländlicher Raum (DLR) Rheinhessen-Na- he-Hunsrück gestellt werden.

Termine erhalten Sie telefonisch unter 0671 820-535, 0671 820-564 oder 0671 820-533.

Die Erörterungen werden unter Beachtung der aktuel- len Abstands- und Hygienegebote entsprechend der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Eine medizinische Maske (OP-Maske oder virenfilternde Maske wie KN95- oder FFP2-Maske) ist während des

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