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Neue Förder-Kriterien 2021

Die Möglichkeiten

der steuerlichen Förderung

Web-Forum 20.04.2021

20.04.2021

Web-Forum Bauzentrum München

Alois Zimmerer

GIH-Bayern e.V. Unabhängige Energieberater Seite 1

steuerliche Förderung

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Referent

Alois Zimmerer

Energie-Anlage-Elektroniker und Elektro-Meister Solare Heiztechnik, Photovoltaik, Lüftungsanlagen Dozent der 1. EB-Kurse 1994 bei der HWK München Gründungsmitglied BAYERNenergie 1999

azimmerer@zenko-solar.de

(3)

GIH-Bayern e.V.

• Präsenz auf allen wichtigen Messen (BAU, ISH, IHM, ….)

• Akademie für Fortbildung

• Wissenschaftlicher Beirat für Bundes- uns Landesregierung

• Fördermitglieder

• Mit Bundesverband arbeiten wir am Ziel: Berufsbild Energieberater

20.04.2021

Web-Forum Bauzentrum München

Alois Zimmerer

GIH-Bayern e.V. Unabhängige Energieberater Seite 3

steuerliche Förderung

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1. Überblick und Politisches

2. Steuerliche Förderung seit 1.1.2020 3. Was wird gefördert

4. Wie wird gefördert 5. Praxisbeispiele

Agenda

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Die Steuerliche

Modernisierungsförderung

für selbstgenutzte Eigenheime

20.04.2021

Web-Forum Bauzentrum München

Alois Zimmerer

GIH-Bayern e.V. Unabhängige Energieberater Seite 5

steuerliche Förderung

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Steuerliche Förderung – Überblick

o Umsetzung Klimaschutzplan 2030 in Steuerrecht o Inkraft getreten am 1.1.2020

o Alternativ zu Förderprogrammen im Rahmen des BEG über KfW und BAFA und steuerlicher Abschreibung Baudenkmale (§ 10f EStG), haushaltsnahen Dienstleistungen (§ 35a EStG), Betriebsausgabenabzug, Sonderausgaben für die selben Maßnahmen

o Doppeltes Gesetzgebungsverfahren: Einkommenssteuergesetz § 35c o „Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei:

zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden“

o weitere Details regeln Verordnungen Achtung Energieberater !

Beratungen zu Steuerangelegenheiten sind nur Steuerberatern

vorbehalten!

(7)

Steuerliche Förderung - Überblick

o Nur Einzelmaßnahmen

o Nur für selbstgenutztes Wohneigentum – keine teilvermietete Wohnungen und WGs (meist Ein- und Zweifamilienhäuser) o Einheitlicher Fördersatz für investive Maßnahme von 20 %

o Fördersatz Energieberaterkosten von 50 % absetzbar im 1 Jahr o Einbindung Energieberater nicht verbindlich

o 3. Säule neben Zuschuss- und Kredit-Förderung

o Gilt für Maßnahmen, mit deren „Durchführung nach 31.12.19 begonnen wurde und die vor 1.1.30 abgeschlossen sind.“

20.04.2021Web-Forum Bauzentrum München Alois Zimmerer

GIH-Bayern e.V. Unabhängige Energieberater Seite 7

steuerliche Förderung

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Steuerliche Förderung – Inhalt

o Ansetzbare energetischer Einzelmaßnahmen

Dämmung von Wände, Decken oder Dach (20 %)

Erneuerung Fenster, Türen, Lüftungen oder Heizung (20 %) Einbau digitale Anlagen zum Energiesparen (20 %)

Baubegleitung- und Fachplanungskosten (50 %)

o bis Gesamtsanierungshöhe von maximal 200.000 Euro

o Maximal Förderung also insgesamt bis 40.000 Euro je Objekt

steuermindernd über 3 Jahre verteilt mit 7 % + 7 % + 6 % von der Steuerschuld abziehbar

o nur bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Klimaschutz/2020-02-07-steuerliche-foerderung-energetischer-gebaeudesanierungen.html

(9)

Steuerl. Förderung – Inhalt

o Mindestalter des Gebäudes: 10 Jahre

o Durchführung durch Fachhandwerker, keine Eigenleistung möglich o Bei Steuerschuld abzuziehen

20 % der Einzelmaßnahmen bei Steuerschuld abzuziehen 50 % der Planungs- und Baubegleitungskosten durch

Energieberater

o Mehrere Einzelmaßnahmen können gemeinsam (oder nacheinander – Sanierungsfahrplan) im Geltungszeitraum eingereicht werden

o Mindestanforderung ähnlich KfW-Programmen (à siehe dazu Rechtsverordnung)

20.04.2021

Web-Forum Bauzentrum München

Alois Zimmerer

GIH-Bayern e.V. Unabhängige Energieberater Seite 9

steuerliche Förderung

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Steuerliche Förderung – Baubegleitung

o Energieberater muss vom Kunde beauftragt sein

o für „planerische Begleitung oder Beaufsichtigung der energetischen Maßnahmen“

o „tarifliche Einkommensteuer vermindert sich (…) um 50 Prozent der Aufwendungen für den Energieberater“

o Vorrausetzung: Der Energieberater ist im BAFA-Förderprogramm

Energieberatung für Wohngebäude (Vor-Ort-Beratung, iSFP) zugelassen o Einbindung Energieberater nicht verpflichtend wie bei KfW-Baubegleitung

(431) sondern optional

o 50 % gelten nicht für Ausstellung der Fachunternehmererklärung, dies ist Teil der Maßnahme, deshalb sind hier nur 20 % förderfähig. Fachhand- werker kann Energieberater mit Fachunternehmens-Bescheinigung

beauftragen.

(11)

Steuerliche Förderung – Nachweis

o Bestätigung Fachunternehmer nach Durchführung reicht aus o Einreichung der förderfähigen Kosten bei Finanzamt

o Spezielles Formular (ähnlich Fachunternehmererklärung) o Prüfung bei Finanzamt: inhaltlich und förderfähige Kosten o Bescheinigung hat durch Fachhandwerker zu erfolgen

o Keine Qualitätskontrolle gefordert wie bei KfW-Baubegleitung (431) Qualitätssicherung ist aber sehr empfehlenswert!

20.04.2021

Web-Forum Bauzentrum München

Alois Zimmerer

GIH-Bayern e.V. Unabhängige Energieberater Seite 11

steuerliche Förderung

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Steuerl. Förderung – Beispielrechnung

Dämmmaßnahme von 75.000 Euro – mit Baubegleitung von 2.500 Euro 20 % aus 75.000 € (hier also 15.000 €),

und 50 % aus 2.500 € (hier 1.250 €) sind über 3 Jahre absetzbar (Baubegleitung voll im 1. Jahr):

investiv Beratung

Jahr 1: 5.250 Euro (= 7 %) + 1250,00 € (= 50 %) = 6500,00 € Jahr 2: 5.250 Euro (= 7 %) + 0,00 € = 5250,00 € Jahr 3: 4.500 Euro (= 6 %) + 0,00 € = 4500,00 €

Summe: 16250,00 €

Komplette Inanspruchnahme der Förderung nur möglich, wenn Steuerschuld des Hausbesitzers im jeweiligen Jahr gleich oder höher ist als die steuerliche Förderung im Jahr beträgt.

(13)

Steuerliche Förderung – auf was ist zu achten:

o Falsche Fachunternehmererklärung = Steuerbetrug (Falschangaben bei Förderungen = Subventionsbetrug)

o Immer inklusive:

o Bei Heizungsmaßnahmen hydraulischer Abgleich, Heizlastberechnung o bei Dämmmaßnahmen: Luftdichtigkeitskonzept, Nachweis

Feuchteabfuhr

o Die technischen Mindestanforderungen sind gleich wie bei BEG über Bafa oder KfW

o Fachhandwerker sind also oft auf Expertise der Energieberater angewiesen.

Fachlich, organisatorisch und aus Zeitgründen.

o Zusammenarbeit von Handwerker und Energieberater ist sinnvoll

o Energieberater kann den Fachhandwerker mit Berechnungen, Ausstellung der Erklärung und Baubegleitung entlasten

o Vier-Augen-Prinzip zur Qualitätssicherung am Bau

20.04.2021

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Alois Zimmerer

GIH-Bayern e.V. Unabhängige Energieberater Seite 13

steuerliche Förderung

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Steuerliche Förderung – Nachteile

o Bei Heizungen durch BAFA-BEG-Förderung deutlich höhere Fördersätze (30 – 45% + 5% bei ISFP vor Beginn der Maßnahme) als bei steuerlicher Variante

o Sanierer erhält Zuschuss über KfW / BAFA sehr rasch

o Unsicherheit über Anerkennung der Maßnahme durch Finanzamt. Beim KfW-Antrag besteht durch die Bestätigung zum Antrag (BzA) und

Bestätigung nach Durchführung (BnD) hohe Zahlungssicherheit o Beratungen zu Steuerangelegenheiten sind nur Steuerberatern

vorbehalten. Dadurch Zusatzkosten/aufwand. Keine Förderung für Steuerberaterleistungen.

o Vor-Ort-Energieberatung für Wohngebäude über BAFA (derzeit 80 %) o Einige Sanierer (z.B. Rentner) verfügen nicht über ausreichend

Steuerschuld

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Steuerl. Förderung – Quellen

o Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht

o Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für

energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung-ESanMV)

o Übersicht zu Protokollen und Beschlüsse der

Klimasteuermaßnahmen auf Seite des Bundesrats o Weitere Infos unter:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartik el/Themen/Schlaglichter/Klimaschutz/2020-02-07-steuerliche-

foerderung-energetischer-gebaeudesanierungen.html

20.04.2021

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Alois Zimmerer

GIH-Bayern e.V. Unabhängige Energieberater Seite 15

steuerliche Förderung

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Fragen

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Wichtiger Hinweis

Ich informiere nach besten Wissen – jedoch kann sich jederzeit ein Detail verändern, deshalb sind alle

Informationen ohne Gewähr und müssen stets auf deren Aktualität geprüft werden.

20.04.2021

Web-Forum Bauzentrum München

Alois Zimmerer

GIH-Bayern e.V. Unabhängige Energieberater Seite 17

steuerliche Förderung

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Vielen Dank für Ihr Interesse

Alois Zimmerer

Mitglied GIH-Bayern e.V.

ZENKO - Zukunfts-Energie-Konzepte GmbH Höhenkircherstraße 11

81247 München

E-Mail: azimmerer@zenko.de Bitte beachten Sie:

Die Verwendung der Folien für eigene Beratungszwecke in Auszügen ist ausdrücklich gewünscht.

Die Weitergabe an Dritte darf nur nach vorheriger Absprache mit mir erfolgen.

Feedback hierzu ist immer gerne.

Referenzen

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