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1. Grundsätzliches. 2. Einrichtung eines Großkreises Rund um Leipzig?

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Anhörung der Träger öffentlicher Belange:

Gemeinsame Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig sowie der Handwerkskammer zu Leipzig zum Entwurf des Sächsischen Kreisgebietsneugliede- rungsgesetzes – SächsKrGebNG

1. Grundsätzliches

Wir begrüßen und unterstützen die Absicht der Staatsregierung, im Zuge der Funktionalre- form auch eine Kreisgebietsreform durchzuführen. Die Landkreise und Kreisfreien Städte müssen in die Lage versetzt werden, auf den weiteren demografischen Wandel ohne Quali- tätsverlust reagieren zu können und darüber hinaus die durch die Funktionalreform vorgese- hene erweiterte Aufgabenpalette zu erfüllen. Schon daher ist eine Gebietsneugliederung der Landkreise und Kreisfreien Städte aus unserer Sicht geboten. Der Gesetzentwurf weist inso- fern in die richtige Richtung.

Die Verringerung der Zahl der Landkreise und der Kreisfreien Städte führt zur notwendigen Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwaltung in Sachsen. Die Zusammenfassung der Leistungspotentiale im Rahmen des gesamten Projektes erlaubt auch einen konzentrierten und qualitativ besseren Einsatz und soll zu mehr Effizienz führen.

Bei den Einzelentscheidungen des Gesetzentwurfs werden aus unserer Sicht jedoch die Belange der Wirtschaft in der Region Leipzig nicht in dem erforderlichen und möglichen Um- fang aufgegriffen und berücksichtigt. Insbesondere zwei Regelungen entsprechen nicht den Interessen der Wirtschaft der Region Leipzig:

Wir hätten beim Neuzuschnitt der Kreise die Bildung eines Großkreises „Rund um Leipzig“ – bestehend aus den bisherigen Landkreisen Delitzsch, Döbeln, Leipziger Land, Muldental- kreis und Torgau-Oschatz – vorgezogen. Dabei erkennen wir in diesem Zusammenhang nicht die rechtlichen Schranken der Bildung eines Großkreises aufgrund der von der Staats- regierung beschlossenen Leitbilder (im Einzelnen vgl. Abschnitt 2).

Nicht nachvollziehen können wir die Gründe, wegen derer der Landkreis Döbeln aus dem Einflussbereich der Region Leipzig herausgenommen und mit der Bildung des Landkreises

„Mittelsachsen“ in die Region Chemnitz verlagert wird. Die in der Begründung des Entwurfs angeführten Gründe überzeugen uns nicht. Die Herauslösung des Landkreises Döbeln aus der Region Leipzig schwächt die Wirtschaftskraft dieses Teils Sachsens in nicht vertretbarer Weise. Einzelheiten hierzu finden sich im Abschnitt 3.

2. Einrichtung eines Großkreises „Rund um Leipzig“?

Wir haben wiederholt das Sächsische Staatsministerium des Innern und den Herrn Minister- präsidenten des Freistaates Sachsen aus der Sicht der Wirtschaft der Region Leipzig gebe- ten, die Landkreise Döbeln, Delitzsch, Leipziger Land, Muldental und Torgau-Oschatz zu einem einheitlichen Landkreis „Rund um Leipzig“ zusammenzufassen. Zur Begründung hat- ten wir auf folgende Umstände hingewiesen:

• Ein Großkreis „Rund um Leipzig“ stärkt die Wirtschafts- und Innovationskraft der Region Leipzig. Die Innovationspotentiale werden gebündelt. Die Entwicklung von Clustern und Netzwerken wird gefördert. Die Kooperationsbeziehungen im Wirtschaftsraum Leipzig - Halle (Mitteldeutschland) werden verstärkt ausgebaut. Abstimmungsprozesse in diesen Großraum werden länderübergreifend erleichtert.

(2)

• Regionale Probleme können verstärkt in einem Großkreis ausgeglichen werden. Gleich- artige Wirtschafts- und Entwicklungsräume mit Problemsituationen (z. B. Braunkohlefol- gelandschaften) werden bei Lösungsansätzen nicht mehr durch Kreisgrenzen zerschnit- ten.

• Die Region Leipzig wird durch die kreisfreie Stadt Leipzig und einen Großkreis „Rund um Leipzig“ im Verhältnis zu benachbarten Bundesländern sowie gegenüber der Bundesre- gierung und auch bei der europäischen Kommission mit einer einheitlicheren Sprache und einem ausgeprägteren Auftreten repräsentativer die Interessen von Nordwestsach- sen vertreten.

• Bei einem Großkreis „Rund um Leipzig“ wird der Marketingeffekt aufgrund der „Marke Leipzig“ verbessert. Die Stadt Leipzig und auch die Marke Leipzig verfügen national und international über einen hohen Bekanntheitsgrad. Von diesem Marketingeffekt würde der Großkreis umfassend profitieren. Bei der Einrichtung mehrerer kleinerer Landkreise wird der Markenname „Leipzig“ auf mehrere Anbieter (= Landkreise) verteilt.

• Ein Großkreis „Rund um Leipzig“ führt zur weitgehenden räumlichen Deckungsgleichheit zwischen den Zuständigkeiten unserer Kammern und der Verwaltungseinheiten.

• Mit einem Großkreis „Rund um Leipzig“ werden die Unterschiede zwischen der Wirt- schafts- und Finanzkraft der einzelnen Landkreise stärker ausgeglichen. Dies gilt insbe- sondere für den in der Finanzkraft weniger starken Landkreis Torgau-Oschatz.

Der Entwurf zum Kreisgebietsneugliederungsgesetz hat unsere Anregungen leider nicht auf- gegriffen. Der Entwurf sieht die Bildung von zwei neuen Landkreisen durch die Zusammen- führung von Delitzsch und Torgau-Oschatz sowie von Leipziger Land und Muldental vor. Der Landkreis Döbeln soll mit den Landkreisen Mittweida und Freiberg zu dem neuen Landkreis Mittelsachsen zusammengefasst werden.

Die von uns benannten Vorteile einer Großkreislösung werden in der Entwurfsbegründung im Rahmen des Abwägungsprozesses kaum aufgegriffen und behandelt. Die Ablehnung der Einrichtung eines Großkreises wird in der Entwurfsbegründung (Seiten 116, 117) wegen Nichtvereinbarkeit mit den Leitbildentscheidungen der Staatsregierung, welche Grundlage und Gegenstand des Gesetzesentwurfs sind, abgelehnt. Insbesondere wird darauf verwie- sen, dass ein Großkreis nicht mit Leitbild 7.1.2. (Flächengröße) vereinbar ist. In dem Leitbild ist eine maximale Fläche von 3.000 km² bestimmt. Ein Großkreis „Rund um Leipzig“ würde deutlich über die im Leitbild 7.1.2. festgelegte Größe hinausgehen. Unter Einschluss des Landkreises Döbeln würde die Fläche ca. 4.090 km² betragen und damit ca. 36 % über der im Leitbild festgelegten Größe liegen. Die Überschreitung wäre nicht nur geringfügig.

Unter rechtlichen Gesichtspunkten vermögen wir die Ablehnung eines Großkreises nachzu- vollziehen. Unter wirtschaftlichen Aspekten bedauern wir die Entscheidung.

Ein Großkreis wäre nur bei einer Änderung des Leitbildes 7.1.2. rechtlich zulässig. Wir gehen davon aus, dass im gegenwärtigen Stadium der Meinungsbildung eine Änderung des Leitbil- des 7.1.2. nicht mehr möglich ist, ohne das Gesamtreformwerk zu gefährden. Wie eingangs betont, halten wir das Reformwerk als solches für zwingend notwendig. Im Interesse einer raschen und effektiven Durchsetzung der Reform sehen wir davon ab, eine Änderung des Leitbildes 7.1.2. zu verfolgen. Sofern sich das Gesetz aus anderen Gründen verzögert, wer- den wir die Einrichtung eines Großkreises anstreben und die Anhebung der Größe der Land- kreise in Leitbild 7.1.2. fordern.

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3. Zur Eingliederung des Landkreises Döbeln in den neuen Landkreis Mittelsachsen Bereits im Kabinettsbeschluss vom 27. Juni 2006 war die Eingliederung des Landkreises Döbeln in den neuen Landkreis Mittelsachsen vorgesehen (vgl. die dem Beschluss als Anla- ge beigefügte Karte über die zukünftige Gliederungsstruktur der Landkreise).

Wir haben umgehend dieser Verlagerung des Landkreises Döbeln aus der Region Leipzig in die Region Chemnitz widersprochen (vgl. Schreiben der Handwerkskammer zu Leipzig vom 4. Juli 2006 sowie unser gemeinsames Schreiben vom 28. August 2006). Die Gründe gegen die Verlagerung haben wir nochmals in unserem gemeinsamen Schreiben vom 1. November 2006 an den Herrn Ministerpräsidenten des Freistaates Sachsen dargestellt. Der Entwurf des Kreisgebietsneugliederungsgesetzes hält trotz der von uns geäußerten Kritik an der Ein- gliederung des Kreises Döbeln in den Landkreis Mittelsachsen fest. Die Begründung des Gesetzesentwurfs überzeugt nicht. Die im Entwurf vorgesehene Lösung ist rechtlich nicht haltbar. Sie ist ferner wirtschaftspolitisch nicht vertretbar. Im Einzelnen weisen wir auf Fol- gendes hin:

Gemäß Leitbild 7.1.5. sollen bestehende Landkreise ganzheitlich in der neuen Landkreis- struktur aufgehen. Eine Zerschneidung bestehender Landkreise darf nicht erfolgen (Begrün- dung Seite 53).

Das Verbot der Zerschneidung einzelner Landkreise muss auch für die Gesamtregionen, in welchen die Landkreise organisatorisch zusammengefasst sind, also für den regionalen Zu- ständigkeitsbereich der einzelnen Regierungspräsidien gelten. Das Verbot der Zerschnei- dung einzelner Landkreise entspricht dem in der Begründung des Gesetzesentwurfes (Seite 42) festgehaltenen Gebot des Bestandsschutzes. Dabei ist die Garantie von Bestandsschutz kein Selbstzweck. Es soll verhindert werden, dass Strukturen, welche über viele Jahren ge- wachsen sind, ohne zwingende Notwendigkeit zerrissen werden. Auseinandersetzungen und Unstimmigkeiten bei einer Aufteilung entstandener und bewährter flächenmäßiger Gliede- rungen sollen vermieden werden. Vertrauen, welches in den vergangenen Jahren begründet wurde und inzwischen eine zuverlässige Grundlage für die Lösung von Zukunftsproblemen darstellt, soll nicht ohne Not enttäuscht und durch zerschneidende Neugliederungen zerstört werden.

Eine zwingende Notwendigkeit für eine Umgliederung des Landkreises Döbeln ist in der Be- gründung des Gesetzesentwurfes nicht belegt.

Der Hinweis auf die Zugehörigkeit des Landkreises Döbeln zum Kulturkreis mit dem Land- kreis Mittweida ist zwar zutreffend (vgl. Begründung Seite 142). Es kann jedoch nicht auf die bestehende Zusammenarbeit in kulturellen Angelegenheiten abgestellt werden. Der Land- kreis Döbeln ist in ungleich stärkerer Weise auf anderen, im Wesentlichen wirtschaftlich be- stimmten Gebieten mit der Region Leipzig verbunden und strukturell verzahnt. Diese – nach- folgend aufgeführten – Verbindungen sind in der Begründung des Gesetzesentwurfs nicht aufgeführt bzw. nicht gewürdigt:

• Im Bereich der inneren Sicherheit ist der Landkreis Döbeln Teil des Gesamtsicherheits- systems der Leipziger Region. Für den Landkreis Döbeln ist zuständig das Landgericht Leipzig. Die Zuständigkeit der Polizeidirektion Westsachsen (in Grimma) erstreckt sich auf den Landkreis Döbeln.

• Im Bereich der Regional- und Landesplanung gehört der Landkreis Döbeln ebenfalls zur Region Leipzig. Döbeln ist Mitglied des Regionalen Planungsverbandes Westsachsen.

Der Landkreis Döbeln ist ferner engagiert im Regionalmanagement Westsachsen. Im ak- tuellen Landesentwicklungsplan 2003 wird regionalplanerisch der Landkreis Döbeln zum Oberbereich des Oberzentrums Leipzig gezählt. Die Ausgliederung des Landkreises Dö- beln aus der Region Leipzig ist mit der geltenden Fassung des Landesentwicklungspla- nes 2003 nicht vereinbar. Dies widerspricht Leitbild 7.1.3.

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• Der Landkreis Döbeln gehört ferner seit 1996 zur Regionalinitiative Torgau-Oschatz- Döbeln. Diese Initiative hat im Jahre 1999 ein regionales Entwicklungskonzept für ihren Raum vorgelegt. Seit 2001 wird die wirtschaftliche Entwicklung dieser Region durch ein installiertes Regionalmanagement über eine GA-Förderung unterstützt. Schwerpunkte der Tätigkeit in der Region bilden die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung, die Prioritätensetzung für Vorhaben und Maßnahmen zur Entwicklung des Aktionsraumes, die Eröffnung von Entwicklungsperspektiven für den ländlichen Raum Torgau-Oschatz-Döbeln, die Stabilisierung und Entwicklung der zentra- len Orte in diesem Raum und eine engere interkommunale Kooperation zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften.

• Über die genannte Kooperation in der Regionalinitiative hinaus besteht eine unmittelbare interkommunale Kooperation zwischen den Städten Torgau, Oschatz und Döbeln. Dieses Städtenetz wird vom Freistaat Sachsen gefördert. Schwerpunkte der Tätigkeit sind Fra- gen zur integrierten Stadtentwicklung, zur Wirtschaftsförderung sowie zur Entwicklung von Kultur und Tourismus.

• Die Bedeutung der Verkehrsanbindung von Döbeln zur Region Leipzig, insbesondere zur kreisfreien Stadt Leipzig wird in der Begründung des Gesetzesentwurfs nicht zutreffend gewürdigt. Döbeln ist mit Leipzig über die Hauptverbindung Dresden-Leipzig verbunden.

Die Fahrtzeit beträgt ca. eine Stunde. Die Verkehrsanbindung für Kraftfahrzeuge ist für den Landkreis Döbeln zur Region Leipzig durch die Autobahn A4 ebenfalls gut. Gravie- rende Vorteile der Verkehrsanbindung des Landkreises Döbeln an die Region Chemnitz bestehen gegenüber der Anbindung an die Region Leipzig nicht. Aus Leitbild 7.1.7. (Ver- kehrsanbindung) ergibt sich damit kein zwingender Grund, die regionale Struktur der Re- gion Leipzig, wie sie über die Grenzen des Regierungspräsidiums Leipzig definiert ist, zu zerschneiden.

• Der Landkreis Döbeln arbeitet bei der Adoptionsvermittlung bereits mit den Landkreisen Delitzsch, Leipziger Land, Muldental und Torgau-Oschatz zusammen.

• Bisher unterstand Döbeln der Schulverwaltung des Regionalschulamtes Leipzig. Aus dieser Zuständigkeitsregelung wird ebenfalls die enge Verwaltungsnähe des Landkreises Döbeln zur Region Leipzig deutlich.

• Die in der Begründung des Gesetzesentwurfs angeführten Pendlerzahlen für den Land- kreis Döbeln erscheinen unvollständig. Nach der Übersicht des Statistischen Landesam- tes Sachsen über die Pendlerverflechtungen in Westsachsen für das Jahr 2005 pendel- ten insgesamt 2.672 Personen von ihrem Wohnort im Landkreis Döbeln an einen Ar- beitsort in der Region Leipzig (in die Stadt Leipzig: 1.003, in den Landkreis Delitzsch: 80, in den Landkreis Leipziger Land: 153, in den Muldentalkreis: 768 und in den Landkreis Torgau-Oschatz: 668). Zugleich pendelten von Wohnorten in der Region Leipzig zu ei- nem Arbeitsplatz im Landkreis Döbeln insgesamt 1.943 Personen (aus der Stadt Leipzig:

204, aus dem Landkreis Delitzsch: 46, aus dem Landkreis Leipziger Land: 65, aus dem Muldentalkreis: 768 und aus dem Landkreis Torgau-Oschatz: 860). Aus beiden Pendler- übersichten ergibt sich, dass der Pendleraustausch insbesondere zwischen dem Land- kreis Döbeln und der Stadt Leipzig sowie zwischen dem Landkreis Döbeln und dem Landkreis Torgau-Oschatz hoch ist. Die Angaben der Begründung des Gesetzesentwurfs zu Pendlerströmen aus und nach Döbeln und in die Region Chemnitz sind als solche nicht hinreichend aussagekräftig.

• Mit der Eingliederung des Landkreises Döbeln in den neuen Landkreis Mittelsachsen würden die Betriebe des Landkreises Döbeln aus dem Zuständigkeitsbereich unserer beiden Kammern herausfallen. Neben der Gesamtwirtschaft der Region Leipzig würde damit zugleich auch die Organisations- und Wirtschaftskraft unserer beiden Kammern geschwächt. Im Verhältnis zu den Industrie- und Handelskammern sowie Handwerks- kammern in Dresden und Chemnitz würde eine verstärkte Ungleichheit entstehen. Vor al-

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lem werden mit einer Ausgliederung des Landkreises Döbeln aus dem Zuständigkeitsbe- reich unserer Kammern die von uns errichteten Bildungseinrichtungen in ihrer kapazitiven Auslastung deutlich beschränkt. Bei der Errichtung der Bildungseinrichtungen wurde da- von ausgegangen, dass zu unseren Kammern auch die Betriebe einschließlich deren Beschäftigte und Lehrlinge des Landkreises Döbeln zählen. Bei einer Ausgliederung des Landkreises wären die Bildungseinrichtungen durch erheblich geringere Teilnehmerzah- len weniger ausgelastet, die Einrichtungen hätten somit freie Kapazitäten. Die seinerzeit eingesetzten finanziellen Mittel, welche teilweise vom Bund sowie dem Freistaat Sachsen zur Verfügung gestellt wurden, würden sich als verschwendet erweisen. Für die Einrich- tungen selbst und die verbleibenden Betriebe entstehen höhere Kosten.

• Die Ausgliederung des Landkreises Döbeln aus der Region Leipzig würde im Ergebnis auch gegen das Leitbild 7.1.6. (Ausgeglichene Wirtschafts- und Leistungskraft der Land- kreise) verstoßen. Die beiden Landkreise Mittweida und Freiberg verfügen über eine rela- tiv hohe Wirtschafts- und Leistungskraft. Die Landkreise in der Region Leipzig stehen in- soweit teilweise zurück. Der Landkreis Döbeln nimmt hinsichtlich der Wirtschafts- und Leistungskraft eine sehr gute Stellung ein. Die entsprechenden Daten für das Jahr 2004 sind in der Begründung des Gesetzesentwurfes festgehalten (vgl. Seiten 113, 141, 180 f.). Aus den folgenden Ausführungen wird deutlich, dass eine Eingliederung des Land- kreises Döbeln in den neuen Landkreis Mittelsachsen die Gesamtregion Leipzig schwä- chen und den neuen Landkreis Mittelsachsen, welcher ohnehin bereits über eine hohe Wirtschafts- und Leistungskraft verfügt, zusätzlich stärken würde:

Fläche

Der derzeitige Regierungsbezirk Leipzig ist der Kleinste in Sachsen. Er umfasst ca. 24 % der Fläche des Freistaates, während der Regierungsbezirk Chemnitz hierzu etwa 33 % und der Regierungsbezirk Dresden gar 43 % beiträgt. Diese Ungleichverteilung wird sich verstärken, wenn durch die Bildung des Kreises Mittelsachsen das Territorium des bishe- rigen Kreises Döbeln (ca. 424 km²) in den Verantwortungsbereich der zukünftigen Lan- desdirektion Chemnitz übergeht. Abbildung 1 zeigt die Auswirkungen auf die Flächenver- teilung (links) und deren Veränderung (rechts). Bezogen auf den gegenwärtigen Gebiets- stand wird der Regierungsbezirk Leipzig ca. 10 % seiner Fläche verlieren, so dass des- sen Anteil am Freistaat Sachsen nur noch 21,5 % beträgt. Der Regierungsbezirk Chem- nitz vergrößert sich im Gegenzug um ca. 7 % und deckt dann 35,4 % des Landes ab.

Abbildung 1

Verteilung der Fläche in den Regierungs- bezirken (km², Stand 2006)

Leipzig 4.388

Leipzig 3.963 Chem nitz

6.097

Chemnitz 6.522 Dresden

7.931

Dresden 7.931

LK Döbeln im RB Leipzig LK Döbeln im RB Chemnitz

Fläche - prozentuale Veränderung

Leipzig -9,7 % Chemnitz +7,0 %

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Bevölkerung

Im Regierungsbezirk Leipzig lebt – korrespondierend zur Flächenverteilung – die gerings- te Anzahl an Menschen. Durch die Verschmelzung des Landkreises Döbeln mit den Krei- sen Freiberg und Mittweida zum Kreis Mittelsachsen werden im zukünftigen Direktions- bezirk Leipzig nur noch 23,5 % der sächsischen Bevölkerung (Chemnitz 37,5 %, Dresden ca. 39 %) leben. Der Kreis Mittelsachsen wird in absoluten Zahlen (Stand September 2006) mit ca. 346.000 Einwohnern deutlich bevölkerungsreicher sein als die geplanten Kreise Nordsachsen (ca. 218.000 EW) und Leipzig (ca. 278.000 EW). Die Abbildung 2 zeigt analog die Verteilung (links) und die Veränderung (rechts) der Bevölkerung in den Landesdirektionen, die sich bei der Bildung des Landkreises Mittelsachsen durch den Übertritt des bisherigen Kreises Döbeln in den Zuständigkeitsbereich der zukünftigen Landesdirektion Chemnitz ergibt.

Abbildung 2

Verteilung der Einw ohner in den Regierungsbezirken (30.09.2006)

Leipzig 1.071.893

Leipzig 1.000.106 Chemnitz

1.524.981

Chemnitz 1.596.768 Dresden

1.657.966

Dresden 1.657.966

LK Döbeln im RB Leipzig LK Döbeln im RB Chemnitz

Einw ohner - prozentuale Veränderung

Leipzig -6,7 % Chemnitz +4,7 %

Im Übrigen würde der neue Landkreis Mittelsachsen auch bei einem Verbleib des Land- kreises Döbeln in der Region Leipzig den Leitbildern des Gesetzesentwurfs entsprechen.

Dies gilt insbesondere für die Einwohnerzahl im Jahre 2020 (Landkreis Freiberg:

126.200, Landkreis Mittweida: 110.200, neuer Landkreis Mittelsachsen: 236.400).

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

Ähnliche Aussagen wie zur Fläche und Bevölkerung lassen sich bei der Betrachtung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten treffen. Sie verteilen sich ebenfalls ungleich- mäßig auf die Regierungsbezirke und führen im Ergebnis bei der Bildung des Landkrei- ses Mittelsachsen zu noch ungleicheren Verhältnissen (Landesdirektionen Leipzig ca.

24 %, Chemnitz ca. 37 % und Dresden ca. 39 %). Die beiden angedachten Kreise der zukünftigen Landesdirektion Leipzig (Nordsachsen 218.078 und Leipzig 278.063) weisen hierbei im Vergleich zu dem zu bildenden Kreis Mittelsachsen (346.546) unterdurch- schnittliche Werte auf (Stand: Dezember 2005). Die zeigt die Verteilung (links) und die Veränderung (rechts) der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den heutigen Re- gierungsbezirken ebenfalls unter Berücksichtigung der Auswirkungen bei Bildung des Kreises Mittelsachsen.

(7)

Abbildung 3

Verteilung der soz.-pfl. Beschäftigten in den Regierungsbez. (31.12.2005)

Leipzig 335.739

Leipzig 315.504 Chem nitz

469.198 Chem nitz

489.433 Dresden

521.810

Dresden 521.810

LK Döbeln im RB Leipzig LK Döbeln im RB Chemnitz

Beschäftigte - prozentuale Veränderung

Leipzig -6,0 % Chemnitz +4,3 %

Der Übertritt des Kreises Döbeln in den Direktionsbezirk Chemnitz verursacht demnach – bezogen auf den heutigen Regierungsbezirk Leipzig – einen 6%ige Rückgang der sozial- versicherungspflichtig Beschäftigten. Die Beschäftigtenbasis der Wirtschafts- und Verwal- tungsregion Leipzig wird hierdurch nicht unerheblich geschwächt, denn die verbleibenden Flächenkreise des zukünftigen Direktionsbezirkes Leipzig weisen – gemessen im Ver- hältnis zur Bevölkerung – durchweg eine niedrigere Beschäftigungsquote auf. Keiner der Kreise erreicht zudem den sächsischen Durchschnitt – ein Abstand, der sich ohne den Kreis Döbeln noch erhöht. Die Abbildung 4 verdeutlicht dieses Wirkungsgefüge.

Abbildung 4

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in % zur Bevölkerung

28,1% 27,8% 26,2% 23,7% 23,0%

31,3%

0%

5%

10%

15%

20%

25%

30%

35%

Sachsen gesamt

Kreis Döbeln Kreis Delitzsch

Kreis Torgau- Oschatz

Muldentalkreis Kreis Leipziger Land

(8)

Wertschöpfung

Die für die Einwohnerzahl und die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten bereits ge- troffenen Aussagen lassen sich auch auf das zur Bewertung der wirtschaftlichen Leis- tungsfähigkeit einer Region wichtige Bruttoinlandsprodukt übertragen. Der derzeitige Re- gierungsbezirk Leipzig hält bereits jetzt mit ca. 23,5 % den mit Abstand geringsten Anteil am BIP hinter Chemnitz (35,7 %) und Dresden (40,8 %). Die Abbildung 5 stellt die Vertei- lung (links) und die Veränderung (rechts) des Bruttoinlandproduktes in den zukünftigen Landesdirektionen dar. Die Herauslösung Döbelns aus dem Regierungsbezirk Leipzig würde diese Disparität noch verstärken:

Abbildung 5

Verteilung des Bruttoinlandsproduktes in den Regierungsbezirken (Mio. €, 2004)

Leipzig 21.455

Leipzig 20.127 Chem nitz

29.324

Chemnitz 30.652 Dresden

35.028

Dresden 35.028

LK Döbeln im RB Leipzig LK Döbeln im RB Chemnitz

BIP (absolut) - prozentuale Veränderung

Leipzig -6,2 % Chemnitz +4,5 %

Steuereinnahmen

Eine ähnliche Situation wird bei den Steuereinnahmen auftreten. Auch hier belegt der Regierungsbezirk Leipzig – bei Betrachtung der Steuerarten mit kommunaler Einnahme- beteiligung – im sachsenweiten Vergleich den letzten Platz (Stand 2005):

Gemeindeanteil Einkommensteuer

Gemeindeanteil Umsatzsteuer

Grundsteuer A+B

Gewerbesteuer (netto)

Summe Einzelsteuern

RB Leipzig 97.264.000 € 42.517.000 € 117.516.000 € 215.465.000 € 472.762.000 € davon

Kreisgebiet

Döbeln 5.203.000 € 1.920.000 € 6.749.000 € 13.792.000 € 27.664.000 € RB Chemnitz 122.031.000 € 46.300.000 € 136.447.000 € 278.283.000 € 583.061.000 € RB Dresden 150.772.000 € 55.559.000 € 171.386.000 € 363.623.000 € 741.340.000 €

(9)

Durch Herauslösung des Kreises Döbeln geht den Gebietskörperschaften innerhalb der Landesdirektion Leipzig bei den aufgeführten Einzelsteuern mit kommunaler Einnahme- beteiligung – bezogen auf das Jahr 2005 – ein Steueraufkommen in Höhe von ca. 6 % verloren. Diese Aufkommensverlagerung in den Direktionsbezirk Chemnitz (rechnerische Zuordnung des Kreisgebietes Döbeln zu den Kreisen Freiberg und Mittweida) verursacht bei den Einzelsteuern folgende, in Abbildung 6 dargestellte prozentuale Veränderungen:

Abbildung 6

Steueraufkommen bei Kommunalsteuern (prozentuale Veränderung in den Regierungsbezirken)

+4,3 % +4,1 % +4,9 % +5,0 % +4,7 %

-5,3 % -4,5 % -5,7 % -6,4 % -5,9 %

-8 % -6 % -4 % -2 % +0 % +2 % +4 % +6 %

Gemeinde- anteil ESt

Gemeinde- anteil USt

GrundSt GewSt (netto) gesamt

Chemnitz

Leipzig

4. Verbleib des Landkreises Döbeln im Direktionsbezirk Leipzig

Bei einem Verbleib des Landkreises Döbeln in der Region Leipzig würde der neue Landkreis Mittelsachsen den Leitbildern des Gesetzentwurfs weiterhin entsprechen. Dies gilt insbeson- dere für die Einwohnerzahl im Jahre 2020 (Landkreis Freiberg: 126.200, Landkreis Mittwei- da: 110.200, neuer Landkreis Mittelsachsen: 236.400).

Innerhalb der Region Leipzig ist nach unserer Auffassung der Landkreis Döbeln dem neuen Landkreis Nordsachsen zuzuordnen. Dieser Vorschlag entspricht den Leitbildern 7.1.1. und 7.1.5. besser als das Konzept des Gesetzentwurfs.

• Der Landkreis Nordsachsen erreicht in der vom Gesetzentwurf vorgelegten Struktur für das Jahr 2020 nicht die in Leitbild 7.1.1. definierte Mindesteinwohnerzahl von 200.000.

Mit der Eingliederung des Landkreises Döbeln in den Landkreis Nordsachsen würde die Vorgabe aus Leitbild 7.1.1. mit insgesamt 245.200 Einwohnern erreicht.

• Der Landkreis Nordsachsen würde hinsichtlich seiner Wirtschafts- und Finanzkraft bei einzelnen Kriterien nicht das Niveau anderer neuer Landkreise erreichen. Mit der Auf- nahme des Landkreises Döbeln in den Landkreis Nordsachsen würden diese Defizite besser ausgeglichen. Die Strukturdaten verdeutlichen somit einen ganz erheblichen Ge- sichtspunkt. Ein künftiger Landkreis „Mittelsachsen“ wäre ohne die Fusion mit dem Land- kreis Döbeln überlebensfähig. Der künftige Landkreis „Nordsachsen“ mittelfristig aber nicht.

(10)

• Die Eingliederung des Landkreises Döbeln in den Landkreis Nordsachsen vermeidet fer- ner rechtliche Unsicherheiten bei der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzentwurfs:

Die von uns vorgeschlagene Alternative ist in dem Gesetzesentwurf nicht behandelt. Ge- setzliche Neugliederungen von Landkreisen sind – wie in der Begründung des Gesetzes- entwurfes dargestellt – nur aus Gründen des Allgemeinwohls zulässig. Die Gründe des Allgemeinwohls sind in Leitbildern zu definieren. Bei den im Einzelnen vorgesehenen Neugliederungsmaßnahmen sind sämtliche Alternativen gegeneinander abzuwägen. Das Fehlen der Abwägung der von uns vorgeschlagenen alternativen Lösung enthält damit einen Rechtsfehler und damit ein erhebliches Risiko für den Bestand des Gesetzes, wenn es in der Form des vorgelegten Gesetzentwurfes verabschiedet wird.

Unabhängig davon würde ein eventuelles rechtliches Restrisiko bei der Einhaltung des Leitbildes 7.1.1. bei einem Landkreis Nordsachsen ohne den Landkreis Döbeln beseitigt:

Die bisher für das Jahr 2020 für den Landkreis Nordsachsen zu erwartende Einwohner- zahl erreicht nicht die Vorgabe des Leitbildes 7.1.1. Zwar liegt die Einwohnerzahl noch innerhalb der in dem Leitbild vorgesehenen Schwankungsbreite. Wir halten deshalb den neuen Landkreis Nordsachsen gemessen am Leitbild 7.1.1. für rechtlich vertretbar. Die rechtliche Sicherheit würde jedoch durch Einbeziehung des Landkreises Döbeln erhöht.

Ferner würde durch die Einbindung des Landkreises Döbeln in den Landkreis Nordsach- sen ein Verfahrensfehler bei der Bildung des Landkreises Mittelsachsen behoben: Der Kreistag hat die Empfehlung einer Eingliederung des Landkreises in den neuen Land- kreis Mittelsachsen abgegeben, nachdem den Landräten der Landkreise Freiberg und Mittweida Gelegenheit für eine Stellungnahme gegeben worden war. Eine entsprechende Möglichkeit bestand für die Landräte der Landkreise aus der Region Leipzig nicht. Unse- res Erachtens verstößt diese Verfahrensweise gegen das Gebot der Gleichbehandlung sowie gegen den Grundsatz zur Gewährung rechtlichen Gehörs. Mit einer Eingliederung des Landkreises Döbeln in den neuen Landkreis Nordsachsen käme es auf diese Frage der unterlassenen Anhörung nicht an, da der Anhörung der Landräte der Landkreise Freiberg und Mittweida für die Entscheidungsfindung des Gesetzgebers keine Kausalität zukäme.

5. Zusammenfassung

Wir stimmen der Staatsregierung zu, dass die kreiskommunale Ebene in die Lage versetzt werden muss, einen Spezialisierungsgrad zu erreichen, der es ermöglicht, den Landkreis als Region europaweit und international zu vermarkten, die Investorenwerbung und Wirtschaft- förderung durch attraktive Verwaltungsleistungen zu unterstützen und Förderprogramme der Europäischen Union optimal zu nutzen. Daher müssen die Landkreise verstärkt in die Lage versetzt werden, flexibel, komplex, nachhaltig und weitgehend autonom Problemlösungen für Investoren aus einer Hand sicherzustellen, wozu sie neben hinreichend qualifiziertem und spezialisiertem Personal auch entsprechende technische Infrastrukturen für das Verwal- tungshandeln – mit den sich daraus ergebenen finanziellen Folgen – vorhalten müssen (vgl.

Begründung Seite 17 des Gesetzesentwurfes).

Das erfordert in der Tat die Bildung von Verwaltungseinheiten, die eine solche Größe haben, die nicht nur kurzfristig sondern auch perspektivisch in einem sich dynamisch entwickelnden Wirtschaftsraum überlebensfähig sind. Auch die Leitlinien beruhen auf der Erkenntnis (Pkt.

7.1): je größer die Einwohnerzahl des Kreises ist, desto geringer wird die finanzielle Last sein, die die kreisangehörigen Gemeinden anteilig für die Kosten der Kreisverwaltung als Kreisumlage zu tragen haben. Hinzu kommt die nicht minder schwere Aufgabe, die öffentli- chen Haushalte zu konsolidieren. Hierzu muss die Kreisgebietsreform einen entscheidenden Beitrag leisten. Das darf nicht nur im Ansatz erfolgen, sondern muss grundlegend in Angriff genommen werden. Davon hängt erheblich die künftige Leistungsfähigkeit der Verwaltung

(11)

ab. Diese Zielstellung ist jedoch nur erreichbar, wenn die künftigen Kreise auch die dafür erforderliche Wirtschafts-, Finanz- und Leistungskraft besitzen.

Wir bitten daher, die vorstehenden Hinweise bei der Überarbeitung des Referentenentwurfs zu berücksichtigen. Dies gilt in erster Linie für die Zuordnung des Landkreises Döbeln zum Landkreis Nordsachsen. Mit der vorgesehenen Übernahme des Landkreises Döbeln in den Landkreis Mittelsachsen werden bestehende und funktionierende wirtschaftliche Beziehun- gen zwischen dem Landkreis Döbeln und den übrigen Landkreisen in der Region Leipzig sowie zur Stadt Leipzig selbst gefährdet und zerstört. Die bisher einheitlich umgesetzte Raum- und Regionalentwicklung wird gefährdet. Die Wirtschafts- und Verwaltungsregion Leipzig verliert innerhalb Sachsens durch die Übernahme des Landkreises in die Region Chemnitz an Einfluss und Bedeutung. Darüber hinaus würde die regionale Selbstverwaltung der Wirtschaft in nicht akzeptabler Weise geschwächt werden. Zwingende Gründe für einen Wechsel des Landkreises Döbeln bestehen nicht. Die Übernahme verstößt deshalb gegen das Gebot der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit bei der Umgliederung von Landkrei- sen aus ihren bisherigen regionalen Einbindungen. Durch eine Zuordnung des Landkreises Döbeln zum künftigen Kreis „Nordsachsen“ würden die von der Staatsregierung festgelegten Leitbilder zur Mindestbevölkerungszahl sowie zum Gebot der Ausgeglichenheit von Wirt- schafts- und Leistungskraft der neuen Landkreise untereinander eher erreicht als bei einer Zuordnung des Landkreises Döbeln zum Landkreis Mittelsachsen.

Für Rückfragen und Erläuterungen stehen wir der Sächsischen Staatsregierung gern zur Verfügung.

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