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Medienmitteilung Coop-Mitarbeitende profitieren erneut von höheren Mindestlöhnen und Lohnerhöhungen

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Academic year: 2022

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Coop erhöht die Lohnsumme im Jahr 2022 um insgesamt 0.8 %.

Insbesondere die unteren Einkommen und Mindestlöhne werden angehoben.

Zudem haben sich die Sozialpartner und Coop auf einen neuen GAV geeinigt und ihn um vier Jahre verlängert.

22.10.2021 – Coop erhöht die Lohnsumme im Jahr 2022 um insgesamt 0.8 %. Insbesondere die unteren Einkommen und Mindestlöhne werden angehoben. Zudem haben sich Coop und die Sozialpartner in Bezug auf den neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) geeinigt und ihn um vier Jahre verlängert. Mit dem neuen GAV baut Coop die Leistungen zugunsten ihrer Mitarbeitenden massgeblich aus. Die GAV-Verhandlungen zwischen Coop und den Sozialpartnern waren konstruktiv und erfolgreich.

Der Mindestlohn wird um monatlich CHF 100 der Referenzlohn für eine zweijährige Lehre um monatlich CHF 50 angehoben. Sämtliche Mitarbeitende im Monatslohn mit einem Salär unter CHF 4400 erhalten eine generelle Lohnerhöhung in der Höhe von CHF 40, was ca. 1 % Lohnerhöhung für die unteren Löhne entspricht. Darüber liegende Löhne werden individuell angepasst. Die Sozialpartner Kaufmännischer Verband Schweiz, Syna, OCST sowie der Verein der Angestellten Coop (VdAC) begrüssen diese Lohnentwicklung bei Coop.

Erhöhung Mindest- und Referenzlöhne sowie mehr Mutterschaftsurlaub

Coop und die Sozialpartner haben in diesem Jahr den Gesamtarbeitsvertrag Coop für die Zeitdauer von 2022 bis 2025 neu ausgehandelt. Mit dem neuen GAV werden die Leistungen für die Coop-Mitarbeitenden weiter deutlich ausgebaut.

Im Rahmen der positiv ausgefallenen Verhandlungen wurden unter anderen folgende wichtige Änderungen festgehalten:

− Der Mindestlohn wird auf CHF 4100 sowie der Referenzlohn nach zweijähriger Grundbildung auf CHF 4150 erhöht. Die Referenzlöhne für nach der dreijährigen bzw. vierjährigen

Grundbildung werden mit CHF 4200 bzw. CHF 4300 im GAV verankert.

− Statt der gesetzlich vorgeschriebenen 14 Wochen Mutterschaftsurlaub profitieren Mitarbeiterinnen neu ungeachtet des Dienstjahres von pauschal 18 Wochen

Mutterschaftsurlaub zu 100 % des ordentlichen Bruttolohns. Damit geht Coop deutlich über das Gesetz hinaus.

− Mitarbeitenden mit Pikettdienst werden erhöhte Pikettdienstentschädigungen ausbezahlt.

Zusätzlich wurden diverse zukunftsgerichtete Massnahmen und Anpassungen zu den Themen Gleichstellung und Weiterbildung vereinbart.

Medienmitteilung

Coop-Mitarbeitende profitieren erneut von höheren

Mindestlöhnen und Lohnerhöhungen

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Attraktive Arbeitsbedingungen bei Coop

Dem neuen, ab Anfang 2022 gültigen Vertrag, sind rund 37 000 Mitarbeitende aus allen Landesteilen unterstellt. Coop bietet sehr gute Arbeitsbedingungen im Schweizer Detailhandel.

So bezahlt Coop zwei Drittel der Pensionskassenbeiträge. Nebst attraktiven Weiterbildungen profitieren die Coop-Mitarbeitenden von Treueprämien und vielen weiteren Vergünstigungen.

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Zitat

Xenia Wassihun, Fachverantwortliche Sozialpartnerschaft beim Kaufmännischen Verband Schweiz:

«Gerade in Krisenzeiten stehen Arbeitnehmende mit geringem Einkommen besonders unter Druck. Die generelle Lohnerhöhung bei Coop für die tieferen Einkommen und die gezielte Anhebung der Mindestlöhne sind daher als grosser Erfolg zu verzeichnen. Damit können die Anstellungsbedingungen in der

Tieflohnbranche nachhaltig verbessert und die Löhne auf ein existenzsicherndes Niveau angehoben werden.»

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Der Kaufmännische Verband ist seit mehr als 140 Jahren das Kompetenzzentrum für Bildung und Beruf im kaufmännisch-betriebswirtschaftlichen Umfeld. Wir beraten und informieren unsere Mitglieder zu Fragen rund um ihre berufliche Laufbahn und setzen uns für die Stärkung ihrer Arbeitsmarktfähigkeit ein. Zudem vertreten wir Arbeitnehmende aus dem Büro, Verkauf, Gewerbe und der Industrie in mehr als 40 Gesamtarbeitsverträgen. Über unsere Schulen – kaufmännische Grund- und Weiterbildungsschulen, die Hochschule für Wirtschaft (HWZ), das Schweizerische Institut für Betriebsökonomie (SIB) – bieten wir praxisnahe Aus- und Weiterbildungen an. Wir sind Träger bzw. Mitträger verschiedener Berufs- und Fachprüfungen. Mehr auf kfmv.ch.

Weitere Auskünfte Kommunikation, T +41 44 283 45 33, kommunikation@kfmv.ch

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