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ALU-DREISEITEN-KIPPER System 2050 Sprinter

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Academic year: 2022

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Bedienung-Wartung-Ersatzteile

Ausgabe 01/2020 Originalbetriebsanleitung

Dieselstraße 33 · D-74211 Leingarten · Telefon 07131 407-0

Telefax 07131 407-107 Verk./Techn. · 407-104 Eink./Verw. · 407-333 Kundendienst Internet: www.dautel.de · E-Mail: info@dautel.de

DAUTEL GMBH

Hebetechnik - Fahrzeugtechnik - Kommunaltechnik

(2)
(3)

1. Allgemeines 5

1.1 Vorwort 5

1.2 Gewährleistung und Haftung 6

1.3 Urheberrecht 7

1.4 Besondere Hinweise 7

2. Beschreibung 9

2.1 Aufbau-Identifizierung 9

2.2 Baubeschreibung 9

2.3 Technische Daten 10

2.3.1 Hinweise zu Nenn- und Nutzlast 10

2.4 Zusatzausstattung 10

3. Sicherheit 11

3.1 Allgemeines 11

3.2 Unfallverhütungsvor-

schriften 11

3.3 Sicherheitshinweise und

unzulässige Arbeitsweisen 15

4. Bedienung 21

4.1 Bestimmungsgemäße

Verwendung 21

4.2 Allgemeines 21

4.3 Bedienpersonal 21

4.4 Anordnung der Kippstecker 22

4.5 Verriegelungen 24

4.6 Beladen 25

4.7 Einleiten des Kippvorganges 25

(4)

0089829.09 - Ausgabe 01/2020

5. Wartung 27

5.1 Allgemeines, Sicherheit 27

5.2 Regelmäßige Wartungsarbeiten 28

5.2.1 Wöchentlich 28

5.2.2 Monatlich 30

5.2.3 Alle 6 Jahre 30

5.3 Wartungsnachweis 31

6. Störungsbeseitigung 37

6.1 Allgemeines, Sicherheit 37

7. Demontage und Entsorgung 41

8. Schaltplan 43

9. Ersatzteile 45

9.1 Allgemeines 45

9.2 Kippaufbau 46

9.3 Seitenbordwände 48

9.4 Rückbordwand 50

9.5 Stangenträger 52

9.6 Hydraulik 56

9.7 Elektik und Hydraulik 58

9.8 Elektik Verbindungsteile 60

9.9 Kotflügel 62

(5)

1. Allgemeines

1.1 Vorwort

Verehrter DAUTEL-Kunde,

für Ihre Entscheidung zu einem DAUTEL-Kipper bedanken wir uns.

Sie wählten einen Kippaufbau mit anerkannter Zuverlässigkeit und einem minimalen Wartungsaufwand.

Zufriedenheit unserer Kunden ist unser oberstes Gebot.

Das vorliegende Handbuch soll Sie eingehend mit der Handhabung und Wirkungsweise des DAUTEL-Kipp- aufbaues vertraut machen.

Bitte lesen Sie vor Inbetriebnahme des DAUTEL-Kippers dieses Hand- buch sorgfältig durch.

Bei Bedienung des Kippers durch ungeschultes Personal können Ge- fahren für den Bediener und außen- stehende Personen auftreten.

Die Einhaltung der geltenden Sicher- heitsvorschriften sowie sicherheits- bewußtes Arbeiten muss für jeden Bediener Voraussetzung sein.

Aus Gründen der Unfallverhütung verweisen wir auf das Kapitel „Si- cherheit“.

Lesen Sie dieses Kapitel bitte auf- merksam durch.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit sind die aufgeführten Vorschriften und Hinwei- se unbedingt zu beachten.

Außerdem enthalten die mit gekennzeichneten Abschnitte im Text direkte Hinweise auf mögliche Gefahrenstellen und sind somit eben- falls dringend zu beachten!

Für die Bedienperson ist es wichtig zu wissen, wie der Kippaufbau richtig bedient und behandelt wird. Eine Stö- rung kann oft auf mangelhafte Pflege oder unsachgemäße Bedienung zurückgeführt werden.

Das Handbuch soll deshalb griffbereit im Fahrzeug aufbewahrt werden.

Zur Erhaltung der Verkehrs- und Be- triebssicherheit Ihres Kippaufbaues empfehlen wir, die von DAUTEL aufgeführten Pflege- und Wartungs- arbeiten sach- und fristgerecht durch- zuführen.

Dies ist Voraussetzung für evtl. Ge- währleistungsansprüche während der Garantiezeit.

Umbauten und Anbauten wie z. B.

Planenaufbauten an dem von uns gelieferten Aufbau sind ohne unsere schriftliche/zeichnerische Geneh- migung, und TÜV-Prüfung, nicht zulässig.

(6)

0089829.09 - Ausgabe 01/2020

Dieses Handbuches beschäftigt sich mit der Bedienung und Wartung des DAUTEL-Kippaufbaues.

Hinweise zur Ersatzteilbestellung finden Sie am Ende der Bedienungs- anleitung.

Reparaturen dürfen nur mit Original- Ersatzteilen durchgeführt werden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns jederzeit Änderungen in Form, Technik und Ausstattung vorbehalten müssen.

Aus den Angaben, Abbildungen und Beschreibungen dieser Anleitung können keine Ansprüche geltend gemacht werden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unter Angabe der Typen- und Fabrikationsnummer Ihres Aufbau- es an unsere Kundendienstabteilung.

Die in dieser Anleitung genannten Daten beziehen sich auf die 2020 gültige Lieferung.

Wir wünschen Ihnen allzeit gute Fahrt.

1.2 Gewährleistung und Haftung

Grundsätzlich gelten unsere „Allge- meinen Verkaufs- und Lieferbedin- gungen“. Gewährleistungs- und Haf- tungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind ausgeschlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:

- Nicht bestimmungsgemäße Ver- wendung des Aufbaues

- Unsachgemäßes Montieren, Inbe- triebnehmen, Bedienen und Warten des Aufbaues

- Betreiben des Aufbaues bei defek- ten Sicherheitseinrichtungen oder nicht ordnungsgemäß angebrachten oder nicht funktionsfähigen Sicher- heits- und Schutzeinrichtungen - Nichtbeachten der Hinweise in der Betriebsanleitung bezüglich Trans- port, Lagerung, Montage, Inbetrieb- nahme, Betrieb, Wartung und Rü- sten des Aufbaues

- Eigenmächtige bauliche Veränder- rungen am Aufbau (z. B bei Nach- rüstung eines Planenaufbaus) - Mangelhafte Überwachung von Maschinenteilen die Verschleiß unterliegen

- Unsachgemäß durchgeführte Reparaturen

(7)

1.3 Urheberrecht

Das Urheberrecht an dieser Betriebs- anleitung verbleibt bei Fa. Dautel.

Diese Betriebsanleitung ist nur für den Betreiber und dessen Personal bestimmt.

Sie enthält Vorschriften und Hin- weise, die weder vollständig noch teilweise

- vervielfältigt - verbreitet oder

- anderweitig mitgeteilt werden dür- fen.

Zuwiderhandlungen können straf- rechtliche Folgen nach sich ziehen.

1.4 Besondere Hinweise In dieser Anleitung werden unter- schiedliche Arten von Hinweisen ver- wendet, um wichtige Informationen hervorzuheben.

Fahrstellung Auf-/Anbauten jede Position die Auf-/Anbauten (z.

B. der Unterfahrschutz) während der Fahrzeugbewegung einnehmen müssen.

Betriebsstellung

jede Position der Auf-/Anbauten, die nicht der Fahrstellung entspricht.

HINWEIS!

Informationen die zwar nicht sicher- heitsrelevant sind, aber trotzdem besonders zu beachten sind.

ACHTUNG!

Enthält Informationen, die beachtet werden müssen um Schäden am Aufbau oder am LKW zu verhindern.

VORSICHT!

Kann zu leichten oder mittelschweren Verletzungen führen. Niedriger Risi- kograd der Gefährdung.

WARNUNG!

Kann bei Nichtbeachtung zu schwe- ren Verletzungen oder zum Tod führen. Mittlerer Risikograd der Ge- fährdung.

GEFAHR!

Führt bei Nichtbeachtung zu schwe- ren Verletzungen oder zum Tod.

Hoher Risikograd der Gefährdung.

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(9)

2. Beschreibung

2.1 Aufbau-Identifizierung

Das DAUTEL-Typenschild ist im Fahrerhaus in Fahrtrichtung links angebracht, sowie am Kippaufbau an der Stirnwand vorne links.

Bei Anfragen und Ersatzteilbestel- lungen immer DAUTEL-Fabrikations- nummer und Baujahr angeben.

2.2 Baubeschreibung

Mögliche Sonderausführungen kön- nen von dieser Beschreibung abwei- chen. Siehe Bedienung Sonderaus- führungen.

Der DAUTEL-Kipper ist ein elektro- hydraulischer Dreiseitenkipper zum Transport unterschiedlicher Schütt- güter wie Sand, Kies, Schotter, Erde und Stückgüter.

(10)

0089829.09 - Ausgabe 01/2020

Die Stromversorgung erfolgt über eine zusätzliche Batterie, sodass die Fahrzeugbatterie im Normalbetrieb nicht entladen wird. Sie wird über einen Batterietrennschalter ein- bzw.

ausgeschaltet.

Die Steuerung des mehrstufigen Hydraulikzylinders, erfolgt elektrisch über einen Kippschalter, welcher seitlich links im Armaturenbrett mon- tiert ist.

In Kipp-Endstellung wird der Kippvor- gang automatisch durch die Kippbe- grenzungsvorrichtung unterbrochen.

Die Seitenbordwände können nur abgeklappt werden. Die Rückbord- wand kann wahlweise pendeln oder abgeklappt werden.

Beim Transport von sperrigem Ma- terial kann es erforderlich sein, die Rückbordwand abzuklappen. Hierzu bleibt die untere Verriegelung ge- schlossen und die oberen Verschlüs- se werden geöffnet. Die Bordwand kann somit abgeklappt werden.

Der Einsatz mit pendelbarer Bord- wand ist beim Transport von sper- rigem Material wegen Beschädi- gungsgefahr der Bordwand und der Pendelbolzen untersagt.

2.3 Technische Daten

Aufbaulänge, licht 2700 bis 3650 mm Aufbaubreite, licht 2050 mm

Bordwandhöhe 400 mm

Nennlast 2000* / 2600** kg Nutzlast siehe Fahrzeugschein max. Betriebsdruck 130 bar Antrieb elektrohydraulisch 12V

Kippwinkel ca. 48°

Füllmenge

Hydraulikölbehälter ca. 6,5 l

* beim 3,5 t mit Alu Hilfsrahmen

** mit Stahl Hilfsrahmen

2.3.1 Hinweise zu Nenn- und Nutz- last

Die Angaben auf dem Typenschild zur Nennlast beziehen sich auf die technisch maximale Belastbarkeit des Dreiseitenkippers.

Im öffentlichen Verkehr darf die zuläs- sige Nutzlast entsprechend der nati- onalen Regelungen (in Deutschland Straßenverkehrszulassungsordnung -StVZO) unter Berücksichtigung der zulässigen Achslasten nicht über- schritten werden. Nutzlast im öffent- lichen Verkehr siehe Zulassungsbe- scheinigung.

2.4 Zusatzausstattung - Werkzeugkasten, verzinkt/

Edelstahl

- Stangenträger vorne - Stangenträger hinten

(11)

3. Sicherheit

3.1 Allgemeines

Der Dautel-Kippaufbau entspricht bei Fahrzeugauslieferung der EG- Maschinenrichtlinie.

Eine regelmäßige jährliche Prüfung auf Betriebssicherheit ist vom Be- treiber bei einem Fachbetrieb zu veranlassen.

Vor jedem Ingangsetzen des Aufbau- es müssen alle Schutzvorrichtungen sachgerecht angebracht und funkti- onsfähig sein.

Schutzvorrichtungen dürfen nur ent- fernt werden

- nach Stillstand und

- nach Absicherung gegen Wiederin- gangsetzen des Aufbaues.

Bei Lieferung von Teilkomponenten sind die Schutzvorrichtungen durch den Betreiber vorschriftsmäßig an- zubringen.

Zum Aufstieg auf den Kippaufbau sind nur die vorgesehenen Tritte und Griffe zu verwenden.

Alle Sicherheits- und Gefahrenhin- weise am Aufbau sind in lesbarem Zustand zu halten.

Außerdem sind alle für die Sicherheit erforderlichen Komponenten wie Schraubverbindungen, Verschlüsse, Scharniere, Seile usw. in kürzeren Abständen, nach Kap. „Wartung und Pflege“ zu prüfen.

3.2 Unfallverhütungsvor- schriften

Der Betrieb von Kippaufbauten und der zugehörigen Lkw-Fahrgestelle unterliegen, je nach Ausführung und Ausstattung ihres Fahrzeuges, fol- genden Unfallverhütungsvorschriften:

BGR 500

Betreiben von Arbeitsmitteln BGV A1

Grundsätze der Prävention BGV D8

Winden, Hub und Zuggeräte BGV D29

Fahrzeuge BGV B3 Lärm BGI 694

Umgang mit Leitern BGV D6

Krane BGV A8

Sicherheitskennzeichnung Arbeits- platz

Wir empfehlen dem Betreiber die notwendigen Unfallverhütungsvor- schriften bei der für Ihn zuständigen Berufsgenossenschaft zu beziehen.

Hier einige wesentliche Auszüge aus der Unfallverhütungsvor- schrift BGV D29 “Fahrzeuge”

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0089829.09 - Ausgabe 01/2020

§33 Benutzung, Eignung von Fahr- zeugen

Fahrzeuge dürfen nur bestimmungs- gemäß benutzt werden. Sie müssen sich in betriebssicherem Zustand befinden und für den Vorgesehenen Verwendungszweck geeignet sein.

§34 Anweisungen

(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die vom Hersteller mitgelieferten Betriebsanleitungen befolgt werden.

(2) Müssen beim Betrieb von Fahr- zeugen besondere Regeln beachtet werden, hat der Unternehmer Be- triebsanweisungen in verständlicher Form und Sprache aufzustellen. Die- se sind den Versicherten zur Kenntnis zu bringen.

§35 Fahrzeugführer

(1) Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen von maschi- nell angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte beschäftigen,

1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben,

2. die körperlich und geistig geeignet sind,

3. die im Führen des Fahrzeuges unterwiesen sind und ihre Be- fähigung hierzu gegen über dem Unternehmer nachgewiesen ha- ben und von denen

4. zu erwarten ist, dass die ihnen übertragenen Aufgaben zuverläs- sig erfüllen.

Sie müssen vom Unternehmer zum Führen des Fahrzeuges bestimmt sein.

§36 Zustandskontrollen, Mängel an Fahrzeugen

(1) Der Fahrzeugführer hat vor Beginn jeder Arbeitsschicht die Wirksamkeit der Betätigungs- und Sicherheitseinrichtungen zu prüfen und während der Arbeitsschicht den Zustand der Fahrzeuges auf augen- fällige Mängel hin zu beobachten.

(2) Der Fahrzeugführer hat fest- gestellte Mängel dem zuständigen Aufsichtsführenden, bei Wechsel des Fahrzeugführers auch dem Ab- löser, mitzuteilen. Bei Mängeln, die die Betriebssicherheit gefährden, hat der Fahrzeugführer den Betrieb einzustellen.

§37 Be- und Entladen

(1) Fahrzeuge dürfen nur so beladen werden, dass die zulässigen Werte für1. Gesamtgewicht,

2. Achslasten,

3. statische Stützlast und 4. Sattellast

nicht überschritten werden. Die La- dungsverteilung hat so zu erfolgen, dass das Fahrverhalten des Fahr- zeuges nicht über das unvermeidbare Maß hinaus beeinträchtigt wird.

(2) Beim Be- und Entladen von Fahr- zeugen muss sichergestellt werden,

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dass diese nicht fortrollen, kippen oder umstürzen können.

(3) Das Be- und Entladen von Fahr- zeugen hat so zu erfolgen, dass Personen nicht durch herabfallende, umfallende oder wegrollende Ge- genstände bzw. durch ausfließende oder ausströmende Stoffe gefährdet werden.

(4) Die Ladung ist so zu verstauen und bei Bedarf zu sichern, dass bei üblichen Verkehrsbedingungen eine Gefährdung von Personen ausge- schlossen ist.

§38 Aufenthalt im Gefahrbereich (1) Der Aufenthalt im Gefahrbereich von Fahrzeugen ist nicht zulässig.

(2) Vor dem Öffnen der Bordwände ist festzustellen, ob Ladungsdruck gegen diese vorliegt.

(3) Aufbauverriegelungen sind mög- lichst von einem Standort außerhalb des Gefahrbereiches zu öffnen.

(4) Unter ungesicherten beweglichen Fahrzeugbauteilen, die sich in ge- öffneter oder angehobener Stellung befinden, ist der Aufenthalt nicht zulässig.

§45 Fahrwege

(1) Fahrzeuge dürfen nur auf Fahr- wegen oder in Bereichen betrieben werden, die ein sicheres Fahren

ermöglichen und die ausreichend tragfähig sind.

(2) Fahrzeuge dürfen auf geneigtem Gelände nur betrieben werden, wenn ausreichende Sicherheit gegen Um- stürzen und gefährdendes Rutschen gegeben ist.

(3) Fahrzeuge müssen von Bruch-, Gruben-, Halden- und Böschungsrän- dern sowie Rampen soweit entfernt bleiben, dass keine Absturzgefahr besteht.

(4) Bestehen an Kipp- und Entlade- stellen Gefahren des Ablaufens, Um- oder Abstürzens von Fahrzeugen, darf dort nur abgekippt oder entladen werden, wenn diese Gefahren durch Einrichtungen vermieden sind.

§ 54 Einsatz unter besonderen Bedingungen

(1) Bei der Arbeit mit Fahrzeugen in der Nähe unter Spannung stehen- der elektrischer Freileitungen oder Fahrleitungen muss ein von der Nennspannung abhängiger Sicher- heitsabstand eingehalten werden.

Durchführungsanweisungen zu § 54 Abs. 1:

Diese Forderung ist erfüllt, wenn fol- gende Sicherheitsabstände (Schutz- abstände) eingehalten werden:

- bei Freileitungen (nach DIN VDE 0105-1 „Betrieb von Starkstrom- anlagen; Allgemeine Festlegun- gen“, Tabelle 4).

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0089829.09 - Ausgabe 01/2020

Nennspannung (Volt) Sicherheitsab- stand (Meter)

bis 1000 V 1,0 m über 1 kV bis 110 kV 3,0 m über 110 kV bis 220 kV 4,0 m über 220 kV bis 380 kV 5,0 m oder

bei unbekannter

Nennspannung 5,0 m

(2) Kann der Sicherheitsabstand nach Absatz 1 zu elektrischen Frei- leitungen oder Fahrleitungen nicht eingehalten werden, hat der Unter- nehmer mit dem Eigentümer oder Betreiber der Leitungen andere Si- cherheitsmaßnahmen gegen Strom- übertritt durchzuführen.

(3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass bei Gefahren durch herabfallende schwere Gegenstände nur Fahrzeuge eingesetzt werden, deren Führerhaus ein Schutzdach hat. Ist ein Schutzdach über dem Führerhaus nicht vorhanden, hat der Fahrzeugführer das Führerhaus für die Dauer des Beladens zu verlassen und sich aus dem Gefahrenbereich zu entfernen.

(4) Der Unternehmer darf Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor in ganz oder teilweise geschlossenen Räumen nur dann betreiben, wenn sichergestellt ist, dass in der Atemluft keine ge- fährlichen Konzentrationen gesund- heitsschädlicher Abgasbestandteile entstehen können.

§ 55 Anhalten und Abstellen von Fahrzeugen

(1) Der Fahrzeugführer darf ein mehr- spuriges Fahrzeug erst verlassen, nachdem es gegen unbeabsichtigtes Bewegen gesichert ist. Insbesondere sind folgende Maßnahmen erforder- lich:

1. auf ebenem Gelände

- Betätigen der Feststellbremse, - Einlegen des kleinsten Ganges bei maschinell angetriebenen Fahrzeugen

oder

- Einlegen der Parksperre bei Fahr zeugen mit automatischem Ge- triebe,

2. auf stark unebenem Gelände oder im Gefälle

- Betätigen der Feststellbremse und Benutzen der Unterlegkeile, - Betätigen der Feststellbremse und Einlegen des kleinsten gegen- läufigen Ganges oder

- Betätigen der Feststellbremse und Einlegen der Parksperre bei Fahr- zeugen mit automatischem Getriebe,

3. beim Be- und Entladen von Fahr- zeugen, wenn gefahrbringende Kräfte in Längsrichtung auftreten können,

- Betätigen der Feststellbremse und Benutzen der Unterlegkeile.

(2) Beim Verlassen eines maschinell angetriebenen Fahrzeuges muss der Fahrzeugführer dieses gegen unbe- fugte Benutzung sichern.

(15)

(3) Sattelanhänger und Wechselauf- bauten dürfen nur auf Untergrund mit ausreichender Tragfähigkeit ab- gesetzt werden. Erforderlichenfalls sind Stützen zur Vergrößerung der Aufstandsfläche -entsprechend der Tragfähigkeit des Untergrundes zu unterlegen.

§56 Instandhaltung, Warnklei- dung

(1) Fahrzeuge dürfen nur unter Einhaltung der allgemein anerkann- ten Regeln der Technik und unter Beachtung der Betriebsanleitung des Herstellers instandgehalten werden. Darüber hinaus darf der Unternehmer Instandhaltungs-, Um- oder Nachrüstarbeiten, die spezielle Fachkenntnisse erfordern, nur hierfür geeigneten Unternehmen übertragen oder durch von ihm bestimmte fach- lich geeignete Versicherte oder unter deren Leitung ausführen lassen.

(2) Instandhaltungsarbeiten dürfen unter beweglichen Fahrzeugaufbau- ten und Aufbauteilen, die sich in ge- öffneter oder angehobener Stellung befinden, erst ausgeführt werden, wenn diese gegen unbeabsichtig- tes Herabfallen oder Zuschlagen gesichert sind. Nach §22 Abs. 5 vorgeschriebene formschlüssige Si- cherungen müssen benutzt werden.

3.3 Sicherheitshinweise und unzulässige Arbeitsweisen

Auf korrekten Reifendruck achten!

Schon 30 mm Einfederung bedeuten fast 1° Seitenneigung.

Schüttgüter bei denen die Gefahr besteht dass sie durch Fahrtwind von der Ladefläche geweht werden sind in geeigneter Weise abzudecken.

Auf eine gleichmäßige Beladung links/rechts und vorn/hinten achten.

Das Fahrzeug muss ausgerichtet ste- hen! Ein Abwinkeln der Räder nach links oder rechts kostet wertvolle Standsicherheit, weil die so genannte Kippkante nach innen wandert.

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0089829.09 - Ausgabe 01/2020

Das zulässige technische Gesamt- gewicht mancher Fahrzeuge ist teilweise höher als das zulässige Gesamtgewicht nach StVZO.

Ausschlaggebend für die Nutzlast/

Zuladung ist das zulässige Gesamt- gewicht nach StVZO.

Niemals im möglichen „Aufschlag- bereich“ seitlich neben dem Kipper stehen.

Wenn die Seitenneigung schon mit bloßen Auge erkennbar ist: nicht kip- pen! Lassen Sie sich andere Kipp- stelle zuweisen - auch auf die Gefahr hin, dass es Ärger gibt. Der Ärger wird noch viel größer, wenn das Fahrzeug auf der Seite liegt. Nur kippen wenn genügend Freiraum nach oben vor- handen ist!

Nicht bei unzureichender Bodentrag- fähigkeit kippen („...auch wenn da schon alle vorher gekippt haben“)!

Zu Hochspannungsleitungen immer erforderlichen Sicherheitsabstand einhalten; bei unbekannten Spannun- gen mindestens 5 m!

Kippen von zu großem sperrigem Material und Gesteins- oder Ab- raumbrocken durch die pendelnde Rückbordwand ist verboten.

Verklemmen sich solche Brocken in der Rückbordwand kann der Lkw nach hinten umstürzen!

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Niemals unter angehobener Kipp- brücke aufhalten ohne Kipperstütze unterzustellen bzw. Absperrventil am Hydraulikzylinder zu schließen.

(Sicherung zur Abstützung des an- gehobenen Kippaufbaues).

Höchste Vorsicht, wenn das Ladegut klebt oder angefroren ist, vor allem bei Fahrzeuglängen über 8 m!

Nicht nur an der Waterkant, sondern z. B. auch auf Deponien gilt: Bei Seitenwind ab Windstärke 5 Bft (ent- spricht ca. 30-35 km/h) besteht Um- sturzgefahr - auch wenn alle anderen (Vorsichts-) Maßnahmen eingehalten wurden. Je länger der Aufbau, je grö- ßer der Kippwinkel, umso kritischer ist die Seitenwindempfindlichkeit.

Wenn Schüttgut verzogen werden muss - was möglichst zu vermeiden ist -, dann nur ganz langsam und sehr vorsichtig! Keine ruckartigen Brems- vorgänge! Auch nicht zum Lösen klebenden Ladegutes!

Niemals mit angehobenem oder noch nicht vollständig abgesenktem Aufbau fahren!

Niemals die oberen und unteren Bordwandverschlüsse gleichzeitig öffnen.

Bordwände fallen sonst heraus.

Max. Belastung in Staukasten 12,5 kg gleichmäßig verteilt.

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0089829.09 - Ausgabe 01/2020

Kipperstütze

Die Kipperstütze sichert den ange- kippten Kippaufbau gegen unbeab- sichtigtes Absenken.

Es darf nur der leere Kippaufbau abgestützt werden. Niemals bei be- ladenem Kipper einsetzen.

Sie eignet sich nur für folgende Ar- beiten:

- Radwechsel, sofern sich das Er- satzrad im Hilfsrahmen befindet - Reinigungsarbeiten

- Abschmieren - Kontrollarbeiten

Wir empfehlen für Wartungsarbeiten den angehobenen Kippaufbau am Kran einzuhängen!

Sichern des angehobenen Kipp- aufbaues

Kippaufbau soweit wie nötig ankip- pen. Kipperstütze aus Halterung lösen. Kipperstütze in Abstützposition bringen und Kippaufbau durch „Sen- ken“ auf die Kipperstütze absenken.

Die Kipperstütze kann nur eingesetzt werden wenn der Aufbau nach rechts oder nach hinten angekippt ist.

Kipperstütze im Bodenprofil an ge- kennzeichneter Stelle eingerastet Kipperstützein Ruhestellung

GEFAHR!

Ist der Kipper beim Reifenwechsel beladen, nicht zu hoch ankippen.

Es kann zum Abkippen der Ladung kommen.

Bei seitlichem Kippen mit ge- schlossener Bordwand auf Um- stürzgefahr achten!

Unbedingt darauf achten, dass sich niemand im Gefahrenbereich (seitlich oder hinten) befindet. Un- fallgefahr!

Niemals unter angehobener Kipp- brücke ohne Sicherung aufhalten.

(19)

Sicherung des angehobenen Auf- baus aufheben

Kippaufbau durch „Kippen“ aus der Kipperstütze ausfahren.

Kipperstütze in Halterung am Hilfs- rahmen einrasten.

Kippaufbau durch „Senken“ ganz auf den Fahrzeugrahmen absenken.

Bordwände öffnen

GEFAHR!

Die oberen Bordwandverschlüsse dürfen nur geöffnet werden, wenn kein Ladungsdruck von innen auf die Bordwände vorhanden ist (z.

B. Palettentransport, Staplerbela- dung usw.).

Das Öffnen der Bordwände darf nur so erfolgen dass eine aufschla- gende Bordwand keine Gefahr für Personen darstellt.

Auch die vorstehenden Verriege- lungsbolzen beachten.

Deshalb Verschlüsse nur seitlich stehend öffnen. Siehe Abbildun- gen.

(20)

0089829.09 - Ausgabe 01/2020

Sicherheitshinweise

Unbedingt sicherstellen dass sich keine Personen im Bewegungsbe- reich der Bordwände und des Kippers befinden.

Nur kippen wenn das Fahrzeug waa- gerecht auf festem Untergrund steht.

Folgende Arbeiten sind ausdrück- lich verboten:

- Transport von Personen auf der Ladefläche.

- Ankippen des Aufbaus wenn sich Personen zum Beladen z. B. mit Palettengütern auf der Ladefläche befinden.

- Kippen von festgefrorenen oder festgeklebten Schüttgütern.

- Ruckartiges Vor- und Zurückfahren mit angekipptem Kippaufbau um klebendes Schüttgut zu lösen.

- Verwendung als Hubarbeitsbühne oder Kran.

- Fahren mit angekipptem Aufbau.

- Gefahrguttransport (sofern Lkw nicht speziell dafür ausgestattet ist).

- Überschreitung des vom Lkw- Hersteller angegebenen Höhen schwerpunktes.

- Kippen über geschlossene Bord- wände.

- Kippen von zu großen Gesteins- oder Abraumbrocken durch die pendelnde Rückbordwand.

Verklemmen sich solche Brocken in der Rückbordwand kann der Lkw nach hinten umstürzen.

- Kippen mit bergaufwärts stehen- dem Fahrzeug.

- Verwendung von mehr als 2 Kipp- steckern.

- Verwendung der Bordwände als Überfahrrampe.

- Verwendung verschlissener Kipp- stecker.

- Punktförmige Belastung des Kip- perbodens.

- Transport von Dielen oder anderen großflächigen Teilen auf dem Abla- gegestell vorne.

(21)

4. Bedienung

4.1 Bestimmungsgemäße Verwendung

Der serienmäßige DAUTEL-Alu- Dreiseitenkipper ist für Transporte und zum Abkippen von Schüttgütern verschiedener Arten, wie Sand, Kies, Schotter, Erde, im leichten Baustel- leneinsatz konzipiert. Stückguttrans- porte in begrenztem Umfang sind ebenfalls möglich.

Eine andere oder darüber hinaus- gehende Benutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus entstehende Schäden übernimmt Fa.

DAUTEL keine Haftung.

4.2 Allgemeines

Vor Erstinbetriebnahme des Kippe- raufbaues muss sich der Fahrer mit dem Lkw und dessen Bedienungsele- menten vertraut machen.

Vor Beginn des Kippvorganges ist sicherzustellen, dass sich niemand im Gefahrenbereich d. h. seitlich und hinter dem Fahrzeug aufhält.

Beim Gefahrenbereich ist auch ein evtl. umstürzendes Kippfahrzeug zu berücksichtigen.

Ist die Sicht für ein sicheres Ran- gieren und Abkippen nicht gegeben muss sich der Fahrzeugführer von einer weiteren Person, die außerhalb des Gefahrenbereichs steht, einwei- sen lassen.

Wir empfehlen die Rückbordwand möglichst pendeln zu lassen. Bei klei- nen oder niedrigen Fahrzeugen kann die abgeklappte Rückbordwand beim Kippen an der Anhängerkupplung oder bereits abgekipptem Schüttgut beschädigt werden.

4.3 Bedienpersonal

Bei Fahrzeugübergabe wird der Be- treiber in die Bedienung und Wartung des Kippaufbaues eingewiesen.

Mit der Bedienung des Kippaufbau- es dürfen nur Personen beauftragt werden, die vom Betreiber wiederum eingewiesen wurden.

Die Bedienungsanleitung ist vorher aufmerksam durchzulesen.

Die Angaben in den Unfallverhü- tungsvorschriften, bezüglich Bedien- personal, sind ebenfalls zu beachten!

(22)

0089829.09 - Ausgabe 01/2020

4.4 Anordnung der Kippstecker

Die Kippstecker bei jedem Umste- cken, min. einmal wöchentlich, auf Verschleiß und Beschädigung prüfen.

Sicherungsstifte dürfen nicht beschä- digt sein.

Da immer nur 1 Exemplar von Ste- cker Typ A und Typ B vorhanden ist, ist ein Übereckstecken, und somit ein Verbiegen von Fahr- zeugrahmen und Kipperbrücke, ausgeschlossen.

Die Kippstecker sind ab Werk so ausgeführt, dass ein Übereckstecken nicht möglich ist.

Sie dürfen deshalb nicht nachgear- beitet werden.

Bei Austausch der Kippstecker dürfen nur Original-Ersatzteile verwendet werden.

Kippen nach links Kippen nach rechts

Kippen nach hinten

A

A

A B

B B

ACHTUNG!

Nie beide Kippstecker vorne einstecken, da sonst der Auf- bau nach vorne, in Richtung Deichsel, gekippt wird.

GEFAHR!

Nie mit nur einem Kippstecker kippen, da der Aufbau unkont- rolliert umkippen wird.

Vor jedem Kippvorgang ist auf einen ordnungsgemäßen Sitz der Kippstecker zu achten!

(23)

Die Kippstecker müssen mit den Fe- dersteckern gesichert werden!

Bei Verwendung verschlissener oder defekter Kippstecker kann die Kipp- brücke während des Kippvorganges abstürzen.

Steckerdurchmesser (Maß „X“) mit Messschieber messen. Siehe War- tung. Bei Erreichen der Verschleiß- grenze gegen Original-Ersatzteile austauschen.

Bei Verwendung verschlissener oder defekter Kippstecker kann die Kipp- brücke während des Kippvorganges abstürzen!

Bei Austausch der Kippstecker dürfen nur Original-Ersatzteile verwendet werden.

Vergewissern, dass beim nach hin- ten Kippen die Anhängerkupplung geschlossen ist, da es sonst zu Beschädigungen an Kupplung oder Kippbrücke kommen kann.

Kippstecker-Form Typ A

Typ B

Verschleißmass

X1

X1 neu = ø 12 mm X1 min. = ø 11,8 mm

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0089829.09 - Ausgabe 01/2020

4.5 Verriegelungen

Durch Verschieben der Stecksiche- rung wird eines der beiden vorderen Kipplager freigegeben und gleich- zeitig das andere blockiert. Somit ist sichergestellt, dass der Aufbau nicht gegen das Fahrerhaus gekippt

werden kann. seitlicher Verschluss geschlossen

seitlicher Verschluss geöffnet

Verschluss hinten oben Bordwand abklappen

Schliessen Öffnen

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Verschlüsse nur seitlich stehend

betätigen 4.6 Beladen

Beim Beladen auf gleichmäßige Lastverteilung sowie Einhaltung der zulässigen Achslasten und des zu- lässigen Gesamtgewichtes achten.

Den Lkw nur soweit beladen, dass bei der Fahrt keine Güter auf die Fahrbahn fallen können.

4.7 Einleiten des Kippvorganges Der Kippschalter ist so zu betätigen, dass im Fall von einer Gefahr der Kippaufbau sofort abgesenkt werden kann.

Nur kippen wenn das Fahrzeug ohne Seitenneigung auf festem, ebenem Untergrund steht.

Kippstecker kontrollieren und evtl.

umstecken. Die Kippstecker müssen immer auf der Seite eingesteckt sein, auf welche gekippt werden soll.

Bordwandverschlüsse an der abzu- kippenden Seite öffnen.

Sicherheitshinweise in Kap. „Sicher- heit“ unbedingt beachten!

Wird das Öffnen der Bordwand ver- gessen, kann der Lkw umstürzen!

Fahrzeugelektrik mit Zündschlüssel einschalten.

Hauptschalter am Hilfsrahmen ein- schalten.

Verschluss hinten unten Bordwand pendelt

Schliessen Öffnen

AUS

EIN

(26)

0089829.09 - Ausgabe 01/2020

Kippen

Kippschalter sinngemäss oben be- tätigen.

Kippbrücke beginnt sich zu heben.

Kontrollleuchte im Schalter leuchtet.

Durch Loslassen des Schalters kann der Kippvorgang jederzeit unterbro- chen werden.

In Endstellung wird der Kippvorgang durch die automatisch wirkende Hub- begrenzung beendet.

Senken

Kippschalter sinngemäss unten be- tätigen.

Kippbrücke beginnt sich zu senken.

Durch Loslassen des Schalters kann der Senkvorgang jederzeit unterbro- chen werden.

Nach Beendigung des Senkvor- ganges muss die Kontrolleuchte im Schalter erloschen sein.

Erst wegfahren wenn Kippbrücke ganz abgesenkt ist.

Bordwandverschlüsse verriegeln.

Hauptschalter am Hilfsrahmen aus- schalten.

Kippschalter im Fahrerhaus 0-Stellung Heben

Senken Kontroll-

leuchte

(27)

5. Wartung

5.1 Allgemeines, Sicherheit

Die nachfolgend aufgeführten War- tungsarbeiten sind fristgemäß durch- zuführen.

Wartungsarbeiten nur durch geeig- netes Fachpersonal durchführen lassen.

Improvisationen, die die Funktions- tüchtigkeit wieder herstellen sollen, z. B. Ausschalten von Sicherheits- einrichtungen, sind ausdrücklich verboten.

Größere Baugruppen beim Aus- tausch sorgfältig an Hebezeugen befestigen und sichern.

Vor Schweißarbeiten unbedingt die Anweisungen des Lkw-Herstellers in Bezug auf elektronische Baukom- ponenten (ABS, EPS, EDC usw.) beachten.

Bei Wartungsarbeiten gelöste Schraubverbindungen anschließend unbedingt auf festen Sitz kontrollie- ren.

Nach Beendigung der Wartungsar- beiten Sicherheitseinrichtungen auf Funktion überprüfen.

Aufbauteile in nicht einwandfreiem Zustand sofort austauschen.

Nur Original-Ersatz- und Verschleiß- teile verwenden. Bei fremdbezoge- nen Teilen ist nicht gewährleistet, dass sie beanspruchungs- und VORSICHT!

Gefahr durch Stromschlag

Bei Arbeiten an der Elektrik des Dautel-Kippers ist die Anla- ge stromlos zu machen. Batte- rietrennschalter ausschalten oder Batterie abklemmen.

WARNUNG!

Gefahr durch herausspritzendes Hydrauliköl

Vor Arbeiten an der Hydraulikanla- ge ist diese drucklos zu machen.

Wartung und Reparaturen nur am abgekühlten Hydrauliksystem durchführen. Muttern und Ver- schraubungen nur bei drucklosem Hydrauliksystem nachziehen.

GEFAHR!

Gefahr durch sich absenkenden Kippaufbau.

Vor Beginn der Wartungsarbeiten ist das Fahrzeug und der Aufbau gegen unbeabsichtigte Inbetrieb- nahme zu sichern. Außerdem ist der Aufbau gegen ungewollte Bewegungen zu sichern (Kipper- stütze einstellen, an Kran einhän- gen, usw.)

(28)

0089829.09 - Ausgabe 01/2020

sicherheitsgerecht konstruiert und gefertigt sind.

Die ab Werk eingestellten Kippwin- kel dürfen auf keinen Fall verändert werden.

Der eingestellte Hydraulikdruck (sie- he Kap. 2.1) darf nicht verändert wer- den. Bei Abweichungen bitte Rück- sprache mit DAUTEL-Kundendienst.

Die Hauptstromsicherung für den Kipper befindet sich unter dem Fah- rersitz.

Beim Sicherungstausch muss zuvor der auslösende Fehler behoben sein.

Nur korrekt dimensionierte Sicherung (Stromstärke beachten, siehe Schalt- plan) einsetzen.

5.2 Regelmäßige Wartungsarbeiten 5.2.1 Wöchentlich

Reinigung

Beim Reinigen mit dem Hochdruck- reiniger muss der Düsenabstand min.

50 cm sein. Hierbei darauf achten, dass geklebte Schilder nicht beschä- digt werden.

Einsprühen mit Kaltreiniger oder Öl ist nicht zulässig.

Beim Reinigen darauf achten, dass in die Antriebseinheit keine Feuchtigkeit dringen darf.

Antriebseinheit nur mit Druckluft oder trockenem Tuch reinigen.

Kontrollen

Sichtkontrolle des gesamten Kip- peraufbaues. (Leckagen, Beschä- digungen). Undichtigkeiten am Hydrauliksystem sind umgehend zu beseitigen. Lackschäden sind fach- gerecht auszubessern.

Verbindungselemente des Kipperauf- baues mit dem Fahrgestell auf festen Sitz prüfen.

Verschlüsse auf Verschleiß und kor- rekte Funktion prüfen.

Kippstecker und Kipplager auf Be- schädigung und Verschleiß prüfen.

Verschleißmass

X1

X1 neu = ø 12 mm X1 min. = ø 11,8 mm

(29)

4 4

Kontrolleuchte für angehobenen Kip- paufbau auf Funktion prüfen.

Fangseile des Kippaufbaus auf Beschädigungen, und Befestigung prüfen. Beschädigte Seile durch Original-Ersatzteile tauschen.

1 Sitz des Hydraulikzylinders 2 Hydraulikzylinder oben (Kugelpfanne)

3 Kugelgelenke und Kippwelle 4 Verriegelungen und Verschlüsse Angegebene Stellen mit Öl oder Mehrzweckfett schmieren!

Anzugsmomente Schraubverbin- dungen, Regelgewinde, Reibungs- zahl µ gesamt 0,12

Anzugsmomente Schraubverbin- dungen, Feingewinde, Reibungs- zahl µ gesamt 0,12

Abschmieren

Sämtliche Schmierstellen gemäß Schmierplan mit Mehrzweckfett abschmieren, Ölstellen mit Mehr- zwecköl ölen.

Schmierplan

Abmessung Anziehdrehmoment MA (Nm) 8.8 10.9 12.9

M8 23 33

M10 45 66

M12 77 115

M14 125 180 210

M16 190 280 330

M20 385 550 640

M24 660 950 1100

Abmessung Anziehdrehmoment MA (Nm) 8.8 10.9 12.9

M8x1 23 36

M10x1,25 47 69 M12x1,25 81 120 M14x1,5 135 195 230 M16x1,5 230 340 390 M20x1,5 430 610 770 M24x1,5 720 1050 1200

(30)

0089829.09 - Ausgabe 01/2020

5.2.2 Monatlich

Ölstand im Hydrauliköltank prüfen.

Kippaufbau bis zum Endanschlag nach hinten kippen.

Wenn der Kippaufbau seine End- stellung erreicht (Ansprechen der Kippbegrenzungsvorrichtung) ist der Ölstand ausreichend.

Hinweis!

Der Öltank ist in dieser Stellung fast leer.

Sollte die Endstellung nicht erreicht werden, Hydrauliköl nachfüllen.

Zum Nachfüllen darf nur Mobil DTE25 verwendet werden.

Das Hydrauliköl Mobil DTE25 ist eine Lebensdauerfüllung und muss nicht ausgetauscht werden.

Hydraulikverschraubungen auf Dicht- heit prüfen, evtl. nachziehen.

Hydraulikschläuche auf Scheuerstel- len und Beschädigungen prüfen. Be- schädigte Hydraulikschläuche sofort austauschen!

Sichtkontrolle Zylinderaufhängung.

Sichtkontrolle Kugelpfannenbefesti- gung, Zylinderbefestigung.

5.2.3 Alle 6 Jahre

Austausch aller Hydraulikschläuche.

(31)

5.3 Wartungsnachweis

Folgende Wartungsarbeiten sind einmal jährlich durchzuführen und im War- tungsnachweis zu bestätigen. Der Wartungsnachweis darf nur von „Dautel- Servicepartnern“ oder DC-Werkstätten abgestempelt werden.

1. Sichtkontrolle auf Verschleiss und Beschädigung 1.1 Bordwände, Aufsätze

1.2 Verschlüsse, Verriegelungen 1.3 Kippstecker

1.4 Überecksteck-Sicherung 1.5 Kipplager

1.6 Kippbegrenzung

1.7 Hydraulikleitungen und -schläuche 1.8 Hauptstromschalter

1.9 Hinweis- und Warnschilder

2. Sichtkontrolle auf Dichtheit 2.1 Aggregat, Tank, Ventilblock 2.2 Hydraulikzylinder

2.3 Hydraulikverschraubungen, -schläuche

3. Kontrolle auf Befestigung (Anzugsmomente S. 28 beachten!) 3.1 Hilfsrahmenbefestigung. Bei Ausführungen mit Alu-Hilfsrahmen sind die Befestigungsböcke und Schweißnähte auf Rissbildung zu prüfen.

3.2 Kugelpfanne 3.3 Hydraulikzylinder

4. Abschmieren gem. Schmierplan

(32)

Firma (Firmenstempel) Datum Bemerkungen:

Jährliche Wartungsarbeiten gem. Auflistung durchgeführt

Firma (Firmenstempel) Datum

Bemerkungen:

0089829.09 - Ausgabe 01/2020

(33)

Firma (Firmenstempel) Datum Bemerkungen:

Jährliche Wartungsarbeiten gem. Auflistung durchgeführt

Firma (Firmenstempel) Datum

Bemerkungen:

(34)

Firma (Firmenstempel) Datum Bemerkungen:

Jährliche Wartungsarbeiten gem. Auflistung durchgeführt

Firma (Firmenstempel) Datum

Bemerkungen:

0089829.09 - Ausgabe 01/2020

(35)

Firma (Firmenstempel) Datum Bemerkungen:

Jährliche Wartungsarbeiten gem. Auflistung durchgeführt

Firma (Firmenstempel) Datum

Bemerkungen:

(36)

Firma (Firmenstempel) Datum Bemerkungen:

Jährliche Wartungsarbeiten gem. Auflistung durchgeführt

Firma (Firmenstempel) Datum

Bemerkungen:

0089829.09 - Ausgabe 01/2020

(37)

6. Störungsbeseitigung

6.1 Allgemeines, Sicherheit

Die nachfolgend aufgeführten War- tungsarbeiten sind fristgemäß durch- zuführen.

Wartungsarbeiten nur durch geeig- netes Fachpersonal durchführen lassen.

Improvisationen, die die Funktions- tüchtigkeit wieder herstellen sollen, z. B. Ausschalten von Sicherheits- einrichtungen, sind ausdrücklich verboten.

Größere Baugruppen beim Aus- tausch sorgfältig an Hebezeugen befestigen und sichern.

Vor Schweißarbeiten unbedingt die Anweisungen des Lkw-Herstellers in Bezug auf elektronische Baukom- ponenten (ABS, EPS, EDC usw.) beachten.

Bei Wartungsarbeiten gelöste Schraubverbindungen anschließend unbedingt auf festen Sitz kontrollie- ren.

Nach Beendigung der Wartungsar- beiten Sicherheitseinrichtungen auf Funktion überprüfen.

Aufbauteile in nicht einwandfreiem Zustand sofort austauschen.

Nur Original-Ersatz- und Verschleiß- teile verwenden. Bei fremdbezoge- nen Teilen ist nicht gewährleistet, dass sie beanspruchungs- und sicherheitsgerecht konstruiert und gefertigt sind.

VORSICHT!

Bei Arbeiten an der Elektrik des Dautel-Kippers ist die Anla- ge stromlos zu machen. Batte- rietrennschalter ausschalten oder Batterie abklemmen.

WARNUNG!

Gefahr durch herausspritzendes Hydrauliköl

Vor Arbeiten an der Hydraulikanla- ge ist diese drucklos zu machen.

Wartung und Reparaturen nur am abgekühlten Hydrauliksystem durchführen.Muttern und Ver- schraubungen nur bei drucklosem Hydrauliksystem nachziehen.

GEFAHR!

Gefahr durch sich absenkenden Kippaufbau

Vor Beginn der Wartungsarbeiten ist das Fahrzeug und der Aufbau gegen unbeabsichtigte Inbetrieb- nahme zu sichern. Außerdem ist der Aufbau gegen ungewollte Bewegungen zu sichern (Kipper- stütze einstellen, an Kran einhän- gen, usw.)

(38)

0089829.09 - Ausgabe 01/2020

Die ab Werk eingestellten Kippwin- kel dürfen auf keinen Fall verändert werden.

Der eingestellte Hydraulikdruck (sie- he Kap. 2.1) darf nicht verändert wer- den. Bei Abweichungen bitte Rück- sprache mit DAUTEL-Kundendienst.

Die Hauptstromsicherung für den Kipper befindet sich unter dem Fah- rersitz.

Beim Sicherungstausch muss zuvor der auslösende Fehler behoben sein.

Nur korrekt dimensionierte Sicherung (Stromstärke beachten, siehe Schalt- plan) einsetzen.

Übersicht Aggregat

Magnetventil

Leistungsrelais

Druckbegrenzungs- ventil

Ventilblock

Elektromotor Tank

(39)

Behebung Mögliche Ursache

Störungen

Kippbrücke hebt nicht an

Kippendstellung wird nicht erreicht

Abgehobene Kippbrü- cke senkt nicht ab

Batteriehauptschalter nicht eingeschaltet oder defekt

Hauptstromsicherung unter Fahrersitz defekt Batterie zu schwach

Ölstand im Hydraulik- tank zu gering

Kippschalter defekt Fahrzeug überladen zu wenig Öl im Tank (Geräusche in der Hy- draulikanlage)

Auslösevorrichtung ver- stellt

Hydraulikdruck zu nied- rig

Auslösevorrichtung de- fekt

Hauptstromsicherung unter Fahrersitz defekt Kippschalter defekt

prüfen, einschalten

prüfen, erneuern

nachladen

Ölstand prüfen, nach- füllen

erneuern entladen

prüfen, nachfüllen

Fachwerkstatt auf- suchen

Fachwerkstatt auf- suchen

Fachwerkstatt auf- suchen

prüfen, erneuern

erneuern

(40)
(41)

7. Demontage und Entsor- gung

Aus allen Bauteilen des Hydraulik- kreislaufes wie Tank, Pumpe, Ventile, Zylinder, Leitungen und Schläuche ist das Öl sorgfältig zu entfernen.

Hydrauliköl ist über den Fachhandel zu entsorgen.

Fett und Ölreste sind mit dem Hoch- druckreiniger zu entfernen.

Kabel und Elektronikbauteile entfer- nen.Kunststoffbauteile entfernen.

Sämtliche Bauteile sind getrennt der Entsorgung zuzuführen.

(42)
(43)
(44)
(45)

9. Ersatzteile

9.1 Allgemeines

Stimmen Sie Ihre Ersatzteilbestellung bitte direkt telefonisch mit unserer Kundendienstabteilung oder mit ihrer Daimler-Werkstatt ab.

Halten Sie hierzu bitte unbedingt die Fertigungsnummer gemäß Typenschild bereit.

DAUTEL GMBH

Dieselstr. 33

D-74211 Leingarten

Telefon 07131 407-222

Telefax 07131 407-333

E-Mail service@dautel.de

Internet www.dautel.de

(46)

0089829.09 - Ausgabe 01/2020

8 4

3 1

6 2

7

10

5

7

11 13 12

6 14

9

(47)

Pos. Bestell-Nr. Benennung Bemerkung Stk.

1 0090307 Eckrunge rechts 1

2 0090308 Eckrunge links 1

3 0079823 Oese 1

4 0072405 Verriegelungsfalle 4

5 0090309 Zurröse 8

6 0090310 Kipplagersatz 2

7 0011700 Kippsteckersatz 2

8 0090311 Kipplagerverriegelung kpl. 1

9 0090361 Feder zu Pos. 8 1

10 0090312 Zentralverschluss kpl. 1

11 0090363 Feder zu Pos. 10 2

12 0090313 Gummipuffer 4

13 0068216 Verschlusskappe 8

14 2020549 Rückbordwandabweiser 1

(48)

0089829.09 - Ausgabe 01/2020

1 6

8 4

2

3 5

7

(49)

Pos. Bestell-Nr. Benennung Bemerkung Stk.

1 0090314 Seitenbordwand kpl. 2700 2

1 2021419 Seitenbordwand kpl. 2700, verstärkt

1 0090315 Seitenbordwand kpl., 2850 2

1 2021420 Seitenbordwand kpl. 2850, verstärkt 2

1 0090316 Seitenbordwand kpl. 3000 2

1 2021421 Seitenbordwand kpl. 3000, verstärkt 2

1 0090317 Seitenbordwand kpl. 3550 2

1 2021423 Seitenbordwand kpl. 3550, verstärkt 2

1 0090318 Seitenbordwand kpl. 3600 2

1 2021424 Seitenbordwand kpl. 3600, verstärkt 2

1 0090319 Seitenbordwand kpl. 3650 2

1 2021425 Seitenbordwand kpl. 3650, verstärkt 2

2 0090320 Verschluss rechts 2

3 0090321 Verschluss links 2

4 0090322 Verschlussstopfen 2

5 0090323 Verschlussstopfen 2

6 0090324 Scharnier mit Gegenplatte 8

7 0090325 Abdeckung 4

8 0003407 Aufstiegstritt 1

(50)

0089829.09 - Ausgabe 01/2020

1 3

6

5

4

2 7

8

(51)

Pos. Bestell-Nr. Benennung Bemerkung Stk.

1 0072702 Rückbordwand kpl. 1

1 2021426 Rückbordwand kpl., verstärkt 1

2 0090328 Abschlussprofil rechts 1

3 0090329 Abschlussprofil links 1

4 0090325 Abdeckung 2

5 0068214 Verriegelung kpl. 2

6 0068215 Abdeckung 2

7 0090326 Scharnier mit Gegenplatte 2

8 2014070 Abstandhalter in Verbindung mit

Kugelkopfkupplung

für RBW 400 hoch 1

(52)

0089829.09 - Ausgabe 01/2020

3

3

4

1

2

5

4

(53)

Pos. Bestell-Nr. Benennung Bemerkung Stk.

1 0087644 Stangenträger kpl. vorne, Stahl 1 1 2021364 Stangenträger kpl. vorne, Stahl nur

in Verbindung mit

Drahtgitteraufsatz 1

1 2015849 Stangenträger kpl. vorne, Alu 1 1 2021365 Stangenträger kpl. vorne, Alu nur

in Verbindung mit

Drahtgitteraufsatz 1

- 2014829 Drahtgitteraufsatz seitlich u. hinten

600x2700, Stahl 1

- 2021430 Drahtgitteraufsatz seitlich u. hinten

600x2700, Alu 1

- 2014844 Drahtgitteraufsatz seitlich u. hinten

600x2850, Stahl 1

- 2021431 Drahtgitteraufsatz seitlich u. hinten

600x2850, Alu 1

- 2014830 Drahtgitteraufsatz seitlich u. hinten

600x3000, Stahl 1

- 2021432 Drahtgitteraufsatz seitlich u. hinten

600x3000, Alu 1

- 2015977 Drahtgitteraufsatz seitlich u. hinten

600x3340, Stahl 1

- 2021433 Drahtgitteraufsatz seitlich u. hinten

600x3340, Alu 1

- 2014071 Drahtgitteraufsatz seitlich u. hinten

600x3550, Stahl 1

(54)

0089829.09 - Ausgabe 01/2020

3

3

4

1

2

5

4

(55)

Pos. Bestell-Nr. Benennung Bemerkung Stk.

- 2020550 Drahtgitteraufsatz seitlich u. hinten

600x3550, Alu 1

- 2014831 Drahtgitteraufsatz seitlich u. hinten

600x3600, Stahl 1

- 2021434 Drahtgitteraufsatz seitlich u. hinten

600x3600, Alu 1

- 2014832 Drahtgitteraufsatz seitlich u. hinten

600x3650, Stahl 1

- 2021435 Drahtgitteraufsatz seitlich u. hinten

600x3650, Alu 1

2 0087645 Stangenträger kpl hinten, Stahl 1 2 2021366 Stangenträger kpl hinten, Alu 1

3 0090360 Auflageprofil 2

4 0068216 Verschlusskappe 4

5 0090330 Haltegriff 1

(56)

0089829.09 - Ausgabe 01/2020

1 6 5

10 7

8 9 2

3 4

(57)

Pos. Bestell-Nr. Benennung Bemerkung Stk.

1 0090331 Kardanring 1

2 0090332 Lagerplatte 2

3 0090333 Scheibe 4

4 0090334 Hydraulikzylinder C.1020 1

4 0090335 Hydraulikzylinder C.1243 1

4 0090336 Hydraulikzylinder C.1397 1

5 0090337 Kugelpfanne 1

6 0068213 Winkelverschraubung 1

7 0068209 Hydraulikschlauch 1

8 0090338 Kipperstütze 1

9 0090361 Feder für Kipperstütze 1

10 0090339 Fangseil 1

(58)

0089829.09 - Ausgabe 01/2020

1

2 3,4

11 5

6,7 10

8,9 12 13

14

15

14

16

17

(59)

Pos. Bestell-Nr. Benennung Bemerkung Stk.

1 0090340 Auslöseseil 1

2 0090341 Endschalter für Auslöseseil 1

3 0090342 Näherungsschalter kit 1

4 0090343 Näherungsschalter 1

5 0090344 Aggregat 12V kpl. 1

6 0090345 Batterietrennschalter kpl. 1

7 0010606 Schlüssel 1

8 0090346 Sicherungseinheit 150A 1

9 0090347 Sicherung 150A 1

10 0068210 Leistungsrelais 1

11 0068212 Ventileinsatz 1

12 0068211 Magnetspule 1

13 0079820 Befestigungsmutter 1

14 0003858 O-Ring 13x2 2

15 0090349 DBV 1

16 0090348 Tankdeckel 1

17 2036760 Freilaufdiode 1

(60)

0089829.09 - Ausgabe 01/2020

1 2, 3, 4, 5

6 7 7 8

(61)

Pos. Bestell-Nr. Benennung Bemerkung Stk.

1 0070657 Steckdose 1

2 0010222 Gummiendmuffe 1

3 0070659 Kontaktstift 4

4 0070659 Einzeladerabdichtung 4

5 0070662 Blindstopfen 3

6 0085852 Verteilerkasten 1

7 0004461 Kabelschuh 4R/10, 25 mm 3

8 0085854 Kabelschuh 5R/10, 35 mm 1

(62)

0089829.09 - Ausgabe 01/2020

1

2 3

4 5

6 7

8 9

10

2

(63)

Pos. Bestell-Nr. Benennung Bemerkung Stk.

1 0090365 Kotflügel kpl. Einzelbereifung 2

2 0090366 Kotflügelhalterohr 4

3 0090350 Kotflügel Einzelbereifung 2

4 0090351 Spritzlappen Einzelbereifung 2 5 0090352 Befestigungsleiste Einzelbereifung 2 6 0090353 Kotflügel kpl. Zwillingsbereifung 2 7 0090354 Kotflügel Zwillingsbereifung 2 8 0090355 Spritzlappen Zwillingsbereifung 2 9 0090356 Befestigungsleiste Zwillingsbereifung 2

10 0090357 Werkzeugkasten 450 mm 1

10 0090358 Werkzeugkasten 500 mm 1

Referenzen

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