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Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie spez. Psychiatrie und Psychotherapie der Abhängigkeitserkrankungen

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Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie spez. Psychiatrie und Psychotherapie der

Abhängigkeitserkrankungen

Weiterbildungskonzept der Psychiatrie St.Gallen Nord (PSGN)

Kategorie D2-S (2 Jahre; 1 Jahr stationär, 1 Jahr ambulant) Kategorie C (2 Jahre) stationär

Kategorie C (2 Jahre) ambulant

30. November 2018

PD Dr. med. Thomas Maier Leiter Weiterbildungsstätte

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1. Angaben zur Weiterbildungsstätte

1.1 Name und Adresse der Weiterbildungsstätte:

Abteilung Suchttherapie, Psychiatrie St.Gallen Nord (PSGN), Zürcherstrasse 30, Postfach 573, 9501 Wil, Tel. 071 913 11 11

1.2. Weiterbildungsstätte anerkannt für

- Psychiatrie und Psychotherapie, stationär - Kategorie A – 3 Jahre

- Psychiatrie und Psychotherapie, ambulant - Kategorie A – 3 Jahre

- Alterspsychiatrie und -psychotherapie, stationär (D2-A) - Kategorie C – 2 Jahre

- Alterspsychiatrie und -psychotherapie, ambulant (D2-A) - Kategorie C – 2 Jahre

1.3. Besondere Merkmale der Weiterbildungsstätte:

Die PSGN versorgen eine Population von ca. 285 000 Einwohnern an den Standorten Wil, Rorschach, St. Gallen und Wattwil.

Die Abteilung Suchttherapie umfasst stationäre, tagesklinische und ambulante Angebote, sowie ein konsiliar- und liaisonpsychiatrisches Angebot, das in den K&L Dienst der Klinik integriert ist. Insbesondere betreut der konsiliar- und liaisonpsychiatrische Dienst die Abteilung für Alkoholentzug im Spital Wattwil (PSA Wattwil), wo jährlich rund 100 Patienten in einem stationären Alkoholentwöhnungsprogramm behandelt werden. Die Abteilung Suchttherapie der PSGN hat eine Zentrumsfunktion für Suchtbehandlungen im

Versorgungsgebiet der PSGN (Kanton St.Gallen, Sektor Nord). Das stationäre Angebot beinhaltet zwei Stationen (A08/3 und A08/4), auf der Patienten mit der Hauptdiagnose einer Suchterkrankung aufgenommen werden. Diese beiden Stationen stellen die zentrale

stationäre Einheit der Abteilung Suchttherapie dar. Zudem besteht im alterspsychiatrischen Bereich ein spezialisiertes stationäres und tagesklinisches Angebot für Patienten mit Sucht im Alter auf einer offen geführten Station (A07).

Patienten mit einer akuten Intoxikation oder mit schwerer Entzugssymptomatik werden auch auf den Aufnahmestationen der Allgemeinpsychiatrie (A01/1 und A01/2) sowie der

Gerontopsychiatrie (A08/1) unter Beizug der Experten des Suchtbereichs der PSGN aufgenommen und ggf. danach auf eine der genannten Spezialstationen verlegt.

Die Entzugs- und Therapiestationen A08/3 und A08/4 nehmen Menschen auf, die in

Abhängigkeit zu Substanzen wie Heroin, Kokain, Methadon, aber auch zu Alkohol und/oder Medikamenten stehen. Komorbid könen zusätzlich auch nicht stoffgebundene

Abhängigkeiten vorliegen und in der Behandlung mit berücksichtigt werden. Dabei kann der Auslöser zur Sucht durchaus in einer anderen psychiatrischen Erkrankung liegen. Die Abteilungen werden offen geführt, da suchtkranke Menschen weitgehend als

eigenverantwortlich betrachtet werden auf ihrem Weg zur Abstinenz oder zur Teilabstinenz.

Eine zeitgemässe Suchttherapie bzw. eine qualifizierte Entzugsbehandlung ist als mehr als eine „körperliche Entgiftung“. Daher werden komorbide – d.h. von einer weiteren Krankheit begleitete – psychische und somatische Erkrankungen in die Planung und Durchführung der Behandlung mit einbezogen. Beide Stationen führen sowohl qualifizierte (Teil-

)Entzugsbehandlungen als auch weiterführende sucht- und psychotherapeutische Behandlungen durch. Dieses suchtherapeutische Angebot besteht auch auf den

Tagesklinikplätzen, die in die Stationen integrierten sind sowie ambulanten Behandlungen.

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3 In der seit über 10 Jahren bestehenden Abteilung Suchttherapie der PSGN (mit

Vorläuferabteilungen bis zurück in die 1990er Jahre) werden pro Jahr rund 300 Patienten mit einer primären Suchtdiagnose stationär, 40 tagesklinisch und 150 Patienten ambulant

behandelt. Es bestehen ambulante Angebote in Form von ambulanter Nachbetreuung auf den genannten Stationen (A08/3, A08/4 und A07) sowie ambulanten Suchtbehandlungen in den Ambulatorien der vier Psychiatrischen Zentren. Die Abklärungen und Behandlungen werden in Rückkopplung und unter Supervision der Leiter (Schwerpunkttitelträger) der Abteilung Suchttherapie durchgeführt. Diese ambulanten suchtspezifischen Angebote in den beiden psychiatrischen Zentren Wil und St. Gallen der PSGN sind integraler Bestandteil der Weiterbildungsstätte für den Schwerpunkt Psychiatrie und Psychotherapie der

Abhängigkeitserkrankungen.

Innerhalb der PSGN ist die Abteilung „Center of Education and Research“ (COEUR) für die konzeptionellen und organisatorischen Belange der ärztlichen Weiter- und Fortbildung zuständig. Das vorliegende Weiterbildungskonzept „PSGN Psychiatrie und Psychotherapie der Abhängigkeitserkrankungen“ richtet sich nach den Vorgaben der FMH/SGPP. Für

Fragen zur Weiter- und Fortbildung ist nebst dem direkten Weiterbildner ein Oberarzt mit der Funktion eines Tutors Ansprechperson für die Weiterbildungskandidaten. Das

Weiterbildungskonzept wird regelmässig aktualisiert und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Es erfolgen Anpassungen aufgrund gesammelter Erfahrungen, veränderter gesundheitspolitischer Bedingungen oder veränderter Bestimmungen der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP), der Ärztekammer oder des Zentralvorstandes der FMH.

1.4. Patientenzahlen (nur Abteilung Suchttherapie)

Stationäre Patienten: Anzahl Hospitalisationen pro Jahr: 316 (2017) Tagesklinische Patienten: Fälle pro Jahr: 44 (2017)

Ambulante Patienten: Fälle pro Jahr: 240 (2017)

Ambulante Patienten: Anzahl Konsultationen pro Jahr: ca. 660 (2017)

1.5 Vernetzung

Die PSGN sind Bestandteil des regionalen Weiterbildungsverbundes der Psychiatrischen Chefärztinnen und Chefärzte Zürich, Zentral-, Nord- und Nordostschweiz (WBV). Die dort angebotenen Weiterbildungsveranstaltungen werden von den Facharztkandidaten, i.d.R. in den ersten drei bis vier Weiterbildungsjahren während der Arbeitszeit besucht, die

Kurskosten werden von den PSGN übernommen.

Hinzu kommt eine Weiterbildungskooperation mit unserer Schwesterinstitution im Kanton, den Psychiatrie Diensten Süd St.Gallen (Klinik Pfäfers), v.a. im Rahmen des

Weiterbildungsverbunds für Gerontopsychiatrie.

Die Kandidaten für den Schwerpunkt Abhängigkeitserkrankungen (Assistenz- und Fachärzte) können in ihrer Arbeitszeit die geforderte Zahl von mindestens 40 Stunden (Credits)

theoretischer Unterricht in anerkannten regionalen Weiterbildungskursen der SSAM-SAPP (Swiss Society of Addiction Medicine – Section of Addiction Psychiatry & Psychotherapy) besuchen.

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4 1.6 Anzahl Stellen für Ärzte in Weiterbildung zum Schwerpunkt Psychiatrie und

Psychotherapie der Abhängigkeitserkrankungen (Arbeitspensum von mind. 50%) Total: stationär 3, davon 2 für Facharztkandidaten (AAs 200%) und 2 für

Schwerpunktkandidaten.

ambulant 1 Stelle

Diese Stellen sind auf 100% angelegt, sie können auch mit geringeren Arbeitspensen belegt werden (z.B 2x50%). Grundsätzlich kann eine Assistenzarztstelle (100%) auch durch einen Weiterbildungskandidaten besetzt werden, der sich im Fremdjahr befindet. Im Rahmen des an der Institution bestehenden Fort- und Weiterbildungszentrums (Center of Education and Research COEUR) besteht für Schwerpunktkandidaten die Möglichkeit zu einer Beteiligung an klinischen Forschungsprojekten.

2. Ärzteteam

2.1. Leiter der WBS (für die Weiterbildung verantwortlicher Arzt)

PD Dr. med. Thomas Maier, Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie, Schwerpunkt Psychiatrie und Psychotherapie der Abhängigkeitserkrankungen Chefarzt, thomas.maier@psgn.ch, 100%

2.2 Stellvertreter des Leiters

Dr. med. Jörg Bitter, Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie, Leitender Arzt, joerg.bitter@psgn.ch, 90%

2.3 Koordinator der Weiterbildung, falls nicht identisch mit Leiter der WBS Dr. med. Andreas Fuchs, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, andreas.fuchs@psgn.ch, 100%

2.4 Andere an der Weiterbildung beteiligte Kaderärzte

Dr. med. Walter Heuberger, Facharzt FMH für Psychiatrie und Psychotherapie, walter.heuberger@psgn.ch, 90%

med. prakt. Bernhard Winkler, Facharzt für Nervenheilkunde, bernhard.winkler@psgn.ch, 100%

2.5. Verhältnis Weiterzubildende zu Lehrärzten (je zu 100%) an Abteilung: 2:1.

3. Einführung beim Stellenantritt

3.1 Persönliche Begleitung Assistenzärzte stationär:

Das Sekretariat des Leiters der Weiterbildungsstätte übernimmt die Einführung der neu eintretenden Assistenzärzte. Hierzu existiert ein strukturiertes Einführungscurriculum über insgesamt vier Wochen. Innerhalb der ersten vier Wochen arbeitet der Kandidat drei Wochen auf seiner Zielstation und eine Woche auf einer der beiden geschlossenen Akutstationen.

Das fachliche und organisatorische Basiswissen wird während dieser vier Wochen anhand einer detaillierten Checkliste vermittelt, die individuell angepasst wird.

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5 Assistenzärzte, die von extern in die PSGN eintreten, besuchen zudem die strukturierte Einführungsveranstaltung für neu eingetretene Mitarbeitende aller Berufsgruppen, die mindestens zwei Mal pro Jahr stattfindet und in der unabhängig von der Berufsgruppe wichtige allgemeine Informationen über die Institution vermittelt werden. Die Eröffnung des

„Logbuches“ für die Weiterbildungskandidaten erfolgt im Rahmen eines Gespräches mit dem Leiter der Weiterbildungsstätte zu Beginn der Arbeitsaufnahme in den PSGN.

Assistenzärzte ambulant:

Analoges Einführungs-/Einarbeitungscurriculum

Fachärzte / Schwerpunktkandidaten, stationär und ambulant:

Der Leiter der Weiterbildungsstätte übernimmt die Einführung der neu eintretenden

Fachärzte/Schwerpunktkandidaten. Zumeist handelt es sich um Ärztinnen/Ärzte, die bereits als Fachärzte/Oberärzte oder als Assistenzärzte in der PSGN gearbeitet haben. Das

fachliche und organisatorische Basiswissen für diese Funktion wird während der ersten vier bis sechs Wochen anhand einer detaillierten Checkliste vermittelt, die individuell angepasst wird. In der Regel gehört auch eine Führungsschulung (wird regelmässig für neue

Führungskräfte im Unternehmen intern – mit externen Partnern – durchgeführt). KollegInnen, die von extern in die PSGN eintreten, besuchen zudem die strukturierte

Einführungsveranstaltung für neu eingetretene Mitarbeitende aller Berufsgruppen, die mindestens zwei Mal pro Jahr stattfindet und in der unabhängig von der Berufsgruppe wichtige allgemeine Informationen über die Institution vermittelt werden. Die Eröffnung des

„Logbuches“ für die Weiterbildungskandidaten erfolgt im Rahmen eines Gespräches mit dem Leiter der Weiterbildungsstätte zu Beginn der Funktionsübernahme.

3.2 Notfalldienst/Bereitschaftsdienst

Die insgesamt 13 Assistenzärztinnen und Assistenzärzte der stationären Weiterbildungsstätte am Standort Wil versehen werktags den Vordergrund-(Bereitschafts-) dienst zwischen 08.00 Uhr und 20.00 Uhr. Der Dienst wird in zwei Schichten absolviert. Im Durchschnitt hat ein Assistenzarzt pro Monat 6-7x einen halben Tag Dienst. Die Dienste an Feiertagen und nachts werden von eigens dafür angestellten Nachtärzten versehen. Die Einführung in den Dienst ist Teil des Einführungsprogramms (vgl. oben). Der Hintergrundoberarzt ist jederzeit telefonisch erreichbar, innerhalb von 30‘ ist er/sie vor Ort.

Die Fachärzte in der Weiterbildung zum Schwerpunkt nehmen am Hintergrundoberarztdienst teil.

3.3 Administration

Die Einführung in die administrativen Belange (inkl. Klinikinformationssystem) ist Teil des Einführungsprogramms.

3.4 Qualitätssicherungsmassnahmen und Patientensicherheit Die PSGN verfügen über ein elektronisches, anonymes CIRS. Die

Medikamentenverordnungen werden elektronisch im Klinikinformationssystem vorgenommen.

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6 3.5 Klinikspezifische Richtlinien

Die klinikinternen Weisungen, Richtlinien, Konzepte betreffend alle Prozesse

(patientenbezogene und administrative) sind im elektronischen Klinikleitsystem hinterlegt und jederzeit für alle aufrufbar. Für die Abteilungen, Diagnosegruppen und Störungsbilder

existieren Behandlungskonzepte, die ebenfalls im Klinikinformationssystem hinterlegt sind.

Diese beziehen sich auf aktuelle nationale und internationale Therapieempfehlungen, Leitlinien, Richtlinien, Standardwerke, Referenzen und Evidenz, die jeweils in den Dokumenten verlinkt sind.

3.6. Direkte Weiterbildner

Beim direkten Weiterbildner handelt es sich normalerweise um den Linien-Vorgesetzten, dem die ärztliche Leitung und therapeutische Verantwortung der Station obliegt (in der Regel ein Oberarzt). Die Aufgaben des direkten Weiterbildners umfassen:

• Anleitung, Supervision und Teaching des Weiterbildungskandidaten im Rahmen der Versorgungsarbeit

• Vermittlung von Fachwissen im Kontext zu den Behandlungsfällen

• Anleitung, Beratung und Unterstützung des Kandidaten bei der selbständigen Aneignung von Fachwissen

• Aufzeigen von Wissenslücken und individuelle Förderung im Kontext der klinischen Arbeit

• Förderung des eigenverantwortlichen Handelns gemäss dem Ausbildungsstand des Weiterbildungskandidaten

• Vermittlung eines Modells (Vorbildes) bezüglich der ethisch-moralischen Haltung und bezüglich des Umgangs mit Patienten, Angehörigen und Mitarbeitern

• Persönliche Fördergespräche im Rahmen der Weiterbildungssupervision 6 mal jährlich Prinzipiell gewährt der direkte Weiterbildner dem Kandidaten nebst den gemeinsamen Untersuchungen, Rapporten und Visiten zusätzlich eine „geschützte Stunde“ pro Woche für die psychiatrische Supervision.

4. Umsetzung der Weiterbildungsziele gemäss Weiterbildungsprogramm

4.1 Umsetzung der Weiterbildungsziele in den praktischen Alltag

Die PSGN bieten aufgrund des kantonalen Leistungsauftrages eine psychiatrische Grundversorgung an und behandeln somit ein breites Spektrum von Patienten mit

Abhängigkeitserkrankungen inkl. Dualdiagnosen, Sucht im Alter, stoffgebundene Süchte etc.

Dementsprechend kann dem Kandidaten ein breit gefächertes Wissen vermittelt werden. Die PSGN praktizieren eine an internationalen Leitlinien und dem neuesten Wissensstand

orientierte psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung und geben dem Kandidaten so die Möglichkeit, sich dieses Wissen im Rahmen der Versorgungsarbeit und der internen Weiterbildungsveranstaltungen anzueignen. Dank einem vorteilhaften Verhältnis der Anzahl

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7 Kaderärzte (Leitende Ärzte und Oberärzte) zu Assistenzärzten betreut in der Abteilung Suchttherapie ein Kaderarzt nur einen Assistenzarzt.

Die Kantonalen Psychiatrischen Dienste St. Gallen Sektor Nord haben in der stationären Grundversorgung 223 Betten, davon entfallen 30 Betten spezifisch auf den Bereich Suchttherapie (2 Stationen). Auch auf anderen Stationen werden Patienten mit

Suchterkrankungen aufgenommen und behandelt (Akutstationen, Gerontopsychiatrische Stationen, Tageskliniken, allgemeine Ambulatorien, K&L-Dienst).

Im Rahmen der Versorgungsarbeit eignet sich der Kandidat unter Anleitung und Supervision durch den direkten Weiterbildner die Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen an, die ihn zum selbständigen sowie eigenverantwortlichen Erkennen, Verstehen, Behandeln und Vorbeugen psychischer Störungen und Erkrankungen aus dem Spektrum der

Abhängigkeitserkrankungen befähigen. Der direkte Weiterbildner unterstützt und berät den Kandidaten sowohl in fachlichen wie auch in ethisch-moralischen Fragen und stellt nebst dem "bedside-teaching" regelmässig Zeit (geschützter Raum) für die persönliche Supervision zur Verfügung. Die Kaderärzte sind sich ihrer Bedeutung als Vorbild bewusst und leben diese Rolle auf reflektierte und verantwortungsvolle Art.

Durch die in den PSGN stark gewichtete Interdisziplinarität der Behandlung (Ärzte, Pflege, Sozialdienst, Psychologen, Ergotherapie, Kunsttherapie, Physiotherapie) wird der Kandidat in der fachübergreifenden Zusammenarbeit intensiv geschult. Die kritische Reflexion der eigenen Position und Funktion innerhalb des Behandlungsteams und der Behandlungskette wird im Rahmen von regelmässigen Fall- und Teamsupervisionen, Fallbesprechungen und wöchentlich stattfindenden interdisziplinären Behandlungskonzeptkonferenzen gefördert.

Die Klinik verfügt über diverse therapeutische Angebote, die beim einzelnen Patienten nach ärztlicher Indikationsstellung und Verordnung individuell abgestimmt eingesetzt werden.

Neben den stationsbezogenen Therapien (Milieutherapie Ergotherapie, Aktivierungstherapie, Kunsttherapie, Ohrakupunktur, Shiatsu) gibt es stationsübergeordnete Angebote (z.B.

psychotherapeutische Gruppenbehandlungen, kognitives Computertraining, Progressive Muskelrelaxation, Physiotherapie, Arbeitstherapie, Ernährungsberatung).

4.2 Individuelle Lerninhalte (für die gesamte Facharztweiterbildung, siehe auch WB-Konzept Allgemeinpsychiatrie)

Existiert ein individueller Lernzielkatalog?

Individuelle Lernziele werden im Rahmen der Weiterbildungssupervision (alle zwei Monate) sowie der jährlichen Evaluationsgespräche gemäss Logbuch vereinbart. Die Kaderärzte sind in der Anwendung des Mini-CEX instruiert, das als zusätzliche Basis für einen individuellen Lernzielkatalog dient. Welche Lernziele können pro Weiterbildungsjahr erreicht werden?

Die Lernziele für Assistenzärzte sind im WB-Konzept der PSGN Allgemeinpsychiatrie stationär sowie Allgemeinpsychiatrie ambulant detailliert beschrieben (s. dort). Diese Konzepte beinhalten auch die Lernziele, die für Assistenzärzte im Rahmen der

Facharztausbildung zum FHM Psychiatrie und Psychotherapie erreicht werden können.

Assistenzärzte, die im Rahmen der Facharztausbildung ein Jahr des Schwerpunkttitels Abhängigkeitserkrankungen erwerben wollen, müssen mindestens ein Jahr auf einer Suchtabteilung der Instituition arbeiten. Idealerweise sollten sie diesen

Weiterbildungsabschnitt erst nach einer gewissen Erfahrung in der Allgemeinpsychiatrie machen (d.h. frühestens nach 1.5 Jahren). Im ambulanten Bereich für die Suchtbehandlung eingesetzte Assistenzärzte müssen bereits einschlägige stationäre Vorerfahrung in der stationären Suchtbehandlung, wie auch in der ambulanten Behandlung

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8 allgemeinpsychiatrischer Patienten mitbringen bevor sie in der suchtspezifischen ambulanten Behandlung eingesetzt werden.

Fachärzte in der Weiterbildung zum Schwerpunkt Abhängigkeitserkrankungen sollten idealerweise zuerst in der stationären Weiterbildung sein und im zweiten Jahr auf einer ambulanten Weiterbildungsstelle eingesetzt werden.

In den beiden Weiterbildungsjahren zum Schwerpunkt Abhängigkeitserkrankungen kann der Weiterbildungskandidat folgende Kenntnisse erwerben. Diese werden im Wesentlichen bereits während des ersten (stationären) Jahres vermittelt und im zweiten (ambulanten) Jahr in Schwerpunkten vertieft und ergänzt.

Erstes Jahr:

Assistenzarzt / Facharzt

- kann die klinischen Befunde bei Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung erheben (Semiologie der Psychiatrie der Abhängigkeitserkrankungen, Beherrschung der

psychiatrischen Untersuchungstechnik bei Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen) - ist fähig, die relevanten klinisch-psychiatrischen Befunde bei somatisch erkrankten Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen zu erheben

- kennt die Psychopharmakologie und Psychopharmakotherapie der

Abhängigkeitserkrankungen umfassend und kann sie praktisch anwenden (Wirkungen / Nebenwirkungen, Interaktionen, laborchemische Überwachung)

- wendet individuelle und systemische Psychotherapieverfahren der

Abhängigkeitserkrankungen an, führt sie selbständig durch und überwacht sie

- berücksichtigt Risikofaktoren und ergreift angemessene Präventionsmassnahmen von Abhängigkeitsstörungen

- kennt integrierte Therapiemethoden die Folgen und Probleme der Multimorbidität von Abhängigkeitserkrankungen und kann sie in die Therapie integrieren

- ist fähig, ergänzende neuropsychologische Testverfahren und psychometrische Instrumente zu indizieren, zu interpretieren und sie in die Diagnostik zu integrieren

- kann die Indikation zu ergänzenden bildgebenden sowie laborchemischen Verfahren stellen und diese sinnvoll in der spezifischen psychiatrischen Diagnostik einsetzen

- kennt die Indikation zu therapeutischen Massnahmen wie z.B. Arbeitsrehabilitation, Entspannungsverfahren und Physiotherapie und setzt diese ein

- ist fähig, symptomatische und palliative Behandlungsverfahren in Zusammenarbeit mit entsprechenden Spezialisten durchzuführen

- erarbeitet sich in Rücksprache mit dem Titelträger und Weiterbildner Kompetenz in versicherungsmedizinischen Fragen

- fasst unter Supervision und Anleitung des Titelträgers und direkten Weiterbildners eingehende Stellungnahmen zuhanden der zuständigen Behörden oder Stellen ab - übernimmt unter Supervision (des direkten Weiterbildners wie auch des K&L Schwerpunkttitelträgers) psychiatrische Konsiliar- und Liaisontätigkeit im Bereich der Abhängigkeitserkrankungen

Zweites Jahr Facharzt:

- kann die klinischen Befunde bei Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung erheben (Semiologie der Psychiatrie der Abhängigkeitserkrankungen, Beherrschung der

psychiatrischen Untersuchungstechnik bei Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen) - ist fähig, die relevanten klinisch-psychiatrischen Befunde bei somatisch erkrankten Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen zu erheben

(9)

9 - beherrscht die Psychopharmakologie und Psychopharmakotherapie der

Abhängigkeitserkrankungen und kann sie praktisch anwenden (Wirkungen / Nebenwirkungen, Interaktionen, laborchemische Überwachung)

- beherrscht individuelle und systemische Psychotherapieverfahren der

Abhängigkeitserkrankungen, deren selbständige Durchführung oder Delegation und Überwachung

- erfasst und beeinflusst Risikofaktoren und ergreift angemessene Präventionsmassnahmen von Abhängigkeitsstörungen

- erfasst und behandelt mittels integrierter Therapiemethoden die Folgen und Probleme der Multimorbidität von Abhängigkeitserkrankungen

- ist fähig, ergänzende neuropsychologische Testverfahren und psychometrische Instrumente zu indizieren, zu interpretieren und sie in die Diagnostik zu integrieren

- kann die Indikation zu ergänzenden bildgebenden sowie laborchemischen Verfahren stellen und diese sinnvoll in der spezifischen psychiatrischen Diagnostik einsetzen

- kann die Indikation zu therapeutischen Massnahmen wie z.B. Arbeitsrehabilitation, Entspannungsverfahren und Physiotherapie stellen bzw. einsetzen

- ist fähig, symptomatische und palliative Behandlungsverfahren in Zusammenarbeit mit entsprechenden Spezialisten durchzuführen

- ist kompetent in versicherungsmedizinischen Fragen

- kann eingehende Stellungnahmen zuhanden der zuständigen Behörden oder Stellen abfassen

- ist fähig, eine kompetente psychiatrische Konsiliar- und Liaisontätigkeit im Bereich der Abhängigkeitserkrankungen zu leisten

Wie und wie oft werden die Lernziele evaluiert und durch wen?

Die Lernziele werden im Rahmen der Weiterbildungssupervision durch den direkten Weiterbildner sechs Mal jährlich punktuell evaluiert. Eine umfassende Evaluation der

Lernziele erfolgt ein Mal im Jahr durch den direkten Weiterbildner anhand des "Logbuches".

Wie wird der Umgang mit ethischen und gesundheitsökonomischen Problemen in der Betreuung vermittelt?

Medizinische Ethik: Entsprechend den kantonalen Vorgaben verfügen die PSGN über eine

„Ethikgruppe“, die bei Bedarf für ein ethisches Konsil angerufen werden kann. Die ethische Unterstützung dient als Hilfe zur Entscheidungsfindung, aber auch der Prävention von Konflikten und der Unterstützung eines Behandlungsteams. Assistenzärzte lernen durch ethische Konsilien, gemeinsam mit anderen Mitgliedern des Behandlungsteams nach der besten verschiedener möglicher Entscheidungen zu suchen.

Ein weiteres Gefäss für die Vermittlung und Reflexion ethischer Hintergründe ist die regelmässige Team- oder Fallsupervision mit externem Supervisor.

Zudem ist geplant, über das COEUR einmal jährlich eine halbtägige

Weiterbildungsveranstaltung im Rahmen eines Symposiums zum Thema „medizinische Ethik – Schwerpunkt Psychiatrie“ zu organisieren

Gesundheitsökonomie: Ökonomisches Denken prägt den Alltag in unserer Klinik mit und wird den Assistenzärzten durch die Kaderärzte vermittelt. Eine Aufgabe stellt das Begründen der Behandlungsnotwendigkeiten gegenüber den Versicherungen dar (Kostengutsprache- Gesuche). Durch die Auseinandersetzung mit den Kostenträgern, aber auch durch das bekannt geben und diskutieren der Belegungszahlen am Morgenrapport etc. wird den Assistenzärzten bewusst, dass die zur Verfügung stehenden Ressourcen beschränkt sind.

Die Geschäftsleitung der PSGN führen zudem drei bis vier Mal jährlich umfassende Personalinformations-Veranstaltungen durch, wo unter anderem den

gesundheitsökonomischen Themen Raum gegeben wird. Mit weitergehenden und konkreten

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10 Fragestellungen kann sich der Weiterbildungskandidat jederzeit an die Abteilung

Patientenadministration oder die Abteilung Rechnungswesen und Controlling wenden.

4.3 Strukturierte theoretische Weiterbildung intern, inkl. Journal-Club Die PSGN bieten sowohl am Standort Wil wie auch am Standort St. Gallen

Weiterbildungsveranstaltungen an, die vom Kandidaten in der Arbeitszeit besucht werden können.

Theoretische Weiterbildung

• Journal-Club (alle 2 Wochen, ca. 20 Lektionen pro Jahr)

• AMDP-Training (alle 2 Wochen, ca. 20 Lektionen pro Jahr)

• Donnerstagsweiterbildung Wil (alle 2 Wochen, ca. 20 Lektionen pro Jahr; interne und externe Referenten)

• Donnerstagsweiterbildung St. Gallen (1 mal pro Monat, 11 Lektionen pro Jahr; externe Referenten)

• Dienstagsreferat (alle 2 Wochen, ca. 20 Lektionen pro Jahr; interne Referenten)

• Klinik-interne bzw. über das COEUR organisierte Tagungen, Symposien, Workshops (24 bis 30 Lektionen pro Jahr)

Im Rahmen dieser Weiterbildungsveranstaltungen werden laufend auch Themen des Suchtbereichs durch Vorträge und Workshops von Fachexperten aus dieem Bereich angeboten. Einmal im Jahr wird durch das COEUR eine grössere suchtspezifische Weiterbildung in Form eines Symposiums organisiert.

Unter der Leitung eines Schwerpunkttitelträgers findet 2wöchentlich eine

suchtbereichsinterne zweistündige Weiterbildung, die alle Themen des Suchtbereichs umfasst statt.

Supervision Assistenzärzte

• Psychiatrische Supervision (IPPB) des Kandidaten durch den direkten Weiterbildner (50 Stunden pro Jahr)

• Psychiatrische Supervision in Kleingruppen (externer Supervisor, 90 Minuten pro Woche)

• Fallbezogene Weiterbildungen und Fallbesprechungen (je nach Station 1 bis 4 mal pro Monat)

• Teaching und Supervision im Rahmen von stations- und patientenbezogenen Rapporten (ca. 120 Minuten pro Woche)

• Teamsupervision (je nach Station, normalerweise ca. 6 mal pro Jahr à ca. 3 Stunden)

• Weiterbildungssupervision durch den direkten Weiterbildner (6 Stunden pro Jahr) Für Assistenzärzte in der WB wie auch für Fachärzte zum Schwerpunkt erfolgt eine Supervision durch den Leiter der Weiterbildungsstätte (1x/Monat, 1.5 Stunden) sowie den direkten Weiterbildner, so dass die erfoderliche Anzahl von 60 Stunden interner Supervision bei einem Schwerpunktitelträger gut erreicht wird. Die erforderliche Supervision durch einen externen Schwerpunkttielträger von 20 Stunden wird gewährleistet.

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11 4.4 Strukturierte Weiterbildung extern

Der Besuch von externen Weiterbildungsveranstaltungen wird bei Kandidaten in der

Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie (Assistenzärzte) und in der Weiterbildung zu einem Schwerpunkt (Fachärzte) von der Klinik gefördert und unterstützt durch finanzielle Beteiligung an den Kurskosten (bis 5000 CHF/Jahr) und Gewährung von Weiterbildungstagen (10). Hierzu liegt ein detailliertes Konzept vor, das das Ausmass der finanziellen Unterstützung sowie der durch die PSGN zur Verfügung gestellten Arbeitszeit in Abhängigkeit vom Ausbildungsstand regelt.

Theoretische Weiterbildung Allgemein

• Die Vorlesungen und dezentrale Kurse des regionalen Weiterbildungsverbundes der Psychiatrischen Chefärztinnen und Chefärzte Zürich, Zentral- und Nordostschweiz (WBV) werden vom Kandidaten in den ersten drei Weiterbildungsjahren während der Arbeitszeit besucht, die Kurskosten werden von den PSGN übernommen.

• Der Besuch von Symposien und Kongressen wird ermöglicht und gefördert.

• Die curriculare Weiterbildung zur Vertiefung in Psychotherapie i.e.S. in einem psychotherapeutischen Institut wird entsprechend den internen Richtlinien zur Unterstützung der Weiterbildung finanziell unterstützt (Übernahme der

Semestergebühren).

• Der Besuch des 2jährigen WB-Programms der Fachgesellschaft bzw. der notwendigen 40 Stunden (Credits) theoretischer Unterricht in anerkannten regionalen Wei-

terbildungskursen der SSAM-SAPP (Swiss Society of Addiction Medicine – Section of Addiction Psychiatry & Psychotherapy) (s.WB-Programm) wird während der Arbeitszeit ermöglicht.

4.5 Wissenschaft und Forschung:

Die Abteilung Center of Education an Research (COEUR) unterstützt innerhalb der PSGN den Wissenstransfer aus der universitären Forschung in den klinischen Alltag, führt in Zusammenarbeit mit universitären Zentren klinische Studien durch und optimiert laufend die internen Weiterbildungsveranstaltungen mit Blick auf den Lernzielkatalog. In der

Klinikbibliothek hat der Weiterbildungskandidat jederzeit Zugang zu den wichtigsten psychiatrischen Standardwerken und Zeitschriften. Seit 2010 ist es zudem möglich, aus bestimmten Zeitschriften des psychiatrisch-psychotherapeutischen Fachgebiets dort publizierte Artikel als Volltext-Version „e-Journal“ über die Kantonsbibliothek St. Gallen herunter zu laden. Assistenten können sich auch an klinikinternen Forschungsprojekten beteiligen.

Folgende Zeitschriften, die für den Schwerpunktabhängigkeitserkrankungen genannt werden, sind in den PSGN per print und (oder Volltext-online) für alle Kandidaten zum Schwerpunkt verfügbar.

Drug Alcohol Dependence; Alcoholism Clinical and Experimental Research; International Journal of Drug Policy; Alcohol Alcoholism; Addictive Behaviors.

Für weitere die an der Weiterbildungsstätte nicht verfügbare Zeitschriftenartikel und Bücher besteht ein Zugang zur Dienstleistung der Kantonsbibliothek St. Gallen mit Fernleihe.

(12)

12

5. Evaluationen

5.1 Arbeitsplatz-basierte Assessments (AbA's): Mini-CEX 4 x / Jahr mit direktem Weiterbildner

5.2 Eintrittsgespräch / Verlaufsgespräch

Eintrittsgespräch mit dem Leiter der Weiterbildungsstätte in den ersten Wochen der Anstellung. Verlaufsgespräche jährlich.

5.3 Jährliches Evaluationsgespräch gemäss Logbuch bzw. SIWF/FMH-Zeugnis

Jährlich, bei Bedarf oder auf Wunsch häufiger. Bei Wechsel des Bereiches innerhalb der Institution. Laufende Evaluation durch den direkten Weiterbildner im klinischen Alltag (Visiten, Fallvorstellungen, Besprechungen).

6. Bewerbung

6.1 Termin(e) für Bewerbungen Laufend

6.2 Adresse für Bewerbungen:

PD Dr. med. Thomas Maier, Chefarzt, Erwachsenenpsychiatrie, Psychiatrie St.Gallen Nord, Zürcherstrasse 30, Postfach 573, 9501 Wil, Tel. 071 913 11 11, chefarzt@psgn.ch

6.3 Notwendige Unterlagen für die Bewerbung:

- Begleitbrief mit Begründung des Berufszieles

- Curriculum vitae (CV) mit tabellarischer Aufstellung der bisherigen Weiterbildung - Liste der fest geplanten und der beabsichtigten Weiterbildung

- Zeugnisse (Staatsexamen, SIWF/FMH-Zeugnisse der bisherigen Weiterbildung) - Liste absolvierter zusätzlicher Weiterbildung

- Liste der Publikationen, sofern vorhanden - Angabe von Referenzen

- anderes

6.4 Selektionskriterien / Anstellungsbedingungen

Mindestens 1 Jahr klinische Berufserfahrung in Psychiatrie, somatisches Fremdjahr erwünscht

6.5 Ablauf des Auswahlverfahrens:

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13 Vorstellungsgespräch beim Leiter der Weiterbildungsstätte, Schnuppertag, Einholen der Referenzen

6.6 Anstellungsvertrag

Nach Ablauf der Probezeit (3 Monate) unbefristete Anstellung

Referenzen

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