• Keine Ergebnisse gefunden

Vorwort zur 5. Auflage

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Vorwort zur 5. Auflage"

Copied!
9
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

V

Vorwort zur 5. Auflage

Die Große Schuldrechtsreform, die am 1.1.2002 in Kraft getreten ist, hat Vieles geändert.

Im Bilde eines Programms gesprochen, ist weniger an der Benutzeroberfläche als am Programmcode geändert worden. Das heißt, dass Vieles, was bisher auf Grund der Recht- sprechung geltendes Recht war, nunmehr zum Gesetzestext gemacht worden ist. Vieles, was bisher außerhalb des BGB geregelt war, insbesondere das AGB-Gesetz, ist in das BGB integriert worden. Das Recht der Haftung bei Vertragsverletzungen, das bisher aus einer Reihe von Insellösungen bestand, die die Rechtsprechung mehr oder weniger um eine allgemeine Anspruchsgrundlage mit der Bezeichnung „positive Forderungsverletzung“ er- gänzt hat, ist von der Konstruktion her wesentlich vereinfacht worden.

Der Gesetzestext ist wegen der vielen Verweise noch schwerer als der alte zu lesen. Die Vertragsrechtsordnung für IT-Verträge ist aber deutlich vereinfacht und konsistenter gestal- tet worden. Dies zeigt sich in dieser Auflage darin, dass die durch die Reform betroffenen Teile kürzer geworden sind.

Die Integration von Datenverarbeitung, Informationsverarbeitung und Telekommunikation hat noch an Geschwindigkeit gewonnen. Heute wird allgemein von IT (Informations- technologie) gesprochen. Deswegen wird von dieser Auflage an die „DV“ durch die „IT“

ersetzt, es gibt also keine „DV-Anlage“ mehr, sondern künftig eine „IT-Anlage“. Sprach- lich nicht präzis, aber weil in der Branche durchgesetzt, wird entsprechend von „IT-Tech- nik“ gesprochen.

Dieses Buch wendet sich an den Nicht-Juristen, der etwas für die Zukunft lernen will.

Diese Auflage verzichtet deswegen weitestgehend darauf, die Unterschiede zwischen dem alten und dem neuen Recht anzusprechen. Diese Darstellung würde einem Juristen helfen, der dadurch einfacher erfahren würde, was sich geändert hat. Den Adressaten dieses Bu- ches dürfte das aber kaum helfen. Wer die Unterschiede wissen will, kann sich die entspre- chende Darstellung aus dem Internet laden (www.zahrnt.de).

Das neue Schuldrecht lässt manche Frage offen; die Rechtsprechung soll und wird sie klären („Im Jahr 2008 werden wir wissen, wie der BGH entschieden hat.“ ist derzeit der verbreitetste Satz unter Vertragsjuristen). Deswegen muss ich einige Fragen offen lassen.

Ich werde Antworten, sobald ich sie gefunden habe, im Internet zum Abruf bereitstellen.

Neckargemünd, Juni 2002 Christoph Zahrnt

Vorwort zur 5. Auflage

(2)

VI

Vorwort und Benutzerhinweise

Wer viel mit dem Abschluss oder der Durchführung von Verträgen zu tun hat, bei denen es um viel Geld geht – seien es Forderungen nach Vergütung oder nach Schadensersatz –, sollte einigermaßen Bescheid wissen, womit er umgeht. Dieses Buch soll dem IT-Fach- mann das von ihm benötigte Vertragsrecht aufbereiten. Auf Vollständigkeit wurde verzich- tet; der IT-Fachmann soll kein Mini-Jurist werden, sondern soll in komplizierten und in strittigen Fällen den Rat eines Juristen einholen. Aber er soll lernen, diejenigen Schritte auf dem manchmal glatten Parkett des Rechts zu beherrschen, die er im Alltag alleine gehen muss.

Die ersten vier Kapitel über die Grundlagen des Vertragsrechts – etwa 15 % des Buchs – sollten gelesen und am besten auch durchgearbeitet werden.

Die weiteren Kapitel, die den Schutz von Software und die einzelnen praxisrelevanten Vertragstypen behandeln, sind als Nachschlagwerk gedacht.

Im Interesse des IT-Fachmanns, der einen Leitfaden sucht, ist auf die Zitierung von Urtei- len und auf Verweise auf Rechtsprechung und Literatur verzichtet worden. Wer es genauer wissen will, wird auf mein Buch „Computervertragsrecht in Rechtsprechung und Praxis“

hingewiesen. Jenes enthält die Langfassung der Kapitel 5 bis 10 und 12 bis 14 für Juristen.

Die weitgehende Übereinstimmung der Gliederung (in den Gliederungsebenen ohne Klam- mern) erlaubt den einfachen Rückgriff auf jene ausführliche Fassung. Die Kapitel 6 bis 10 und 12 bis 14 sind in diesem Buch um die juristischen Grundlagen der in diesen Kapiteln behandelten Vertragstypen erweitert worden.

Im Interesse der Kürze wird das Internet genutzt (www.zahrnt.de):

– Einige ergänzende Themen werden abgehandelt.

– Einige hier angesprochene Probleme werden ausführlich abgehandelt.

– Einige Sonderprobleme werden abgehandelt.

In diesen Kapiteln wird die Rechtslage für den Fall dargestellt, dass im Einzelfall nichts anderes geregelt worden ist. Wenn ein IT-Fachmann sagt, dass dieses oder jenes bei ihm aber anders sei, hat er verinnerlicht, wie Verträge in seinem Bereich gestaltet werden.

Die Besonderheiten für Verträge zwischen Lieferanten und Verbrauchern sind klein ge- druckt.

Recht gilt für beide Vertragspartner gleichermaßen. Dementsprechend ist das Buch grund- sätzlich neutral abgefasst. – Ratschläge zur Gestaltung und zur Durchführung von IT- Verträgen finden sich (fast) nicht in diesem Buch, sondern in dem Buch „Projektmanage- ment von IT-Verträgen“.

(3)

VII

Inhaltsverzeichnis

Vorwort zur 5. Auflage. . . V Vorwort und Benutzerhinweise. . . VI Teil 1

Grundlagen für den Abschluss und die Durchführung von Verträgen

1 Einführung in das Vertragsrecht . . . 3

1.1 Rechtsvorschriften nach Form, Funktion und Inhalt . . . 5

1.1.1 Die wichtigsten Gesetze des Zivilrechts . . . 6

1.1.2 Die Konkretheit von Rechtsvorschriften: Von Definitionen bis zu Rechtsgrundsätzen, insbesondere dem von Treu und Glauben . . . 10

1.1.3 Vertragsfreiheit, Bedeutung und allgemeine Schranken . . . 16

1.1.4 Besondere Schranken für Allgemeine Geschäftsbedingungen . . . 17

1.2 Anspruchsgrundlage und Beweislast. . . 21

1.3 Die Ermittlung des Inhalts von Verträgen. . . 24

1.4 Europäisches Recht/UN-Recht . . . 26

2 Der Vertragsabschluss in der Praxis . . . 29

2.1 Vertragsvorbereitung und -abschluss. . . 31

2.1.1 Angebot, Antrag, Annahme . . . 31

2.1.2 Der Vertragsantrag . . . 31

2.1.3 Die Annahme . . . 33

2.1.4 Vertragsabschluss mit „Fernkommunikationsmitteln“ . . . 34

2.1.5 Schweigen, insbesondere Schweigen des Antragsempfängers . . . 36

2.1.6 Schriftform . . . 37

2.1.7 Die Verbindlichkeit von Verträgen . . . 39

2.1.8 Vorverträge, Verträge mit offenen Punkten, Letter of Intent . . . 39

2.1.9 Bedingungen . . . 41

2.2 Geschäftliches („Kaufmännisches“) Bestätigungsschreiben . . . 42

2.3 Vertragsdokument . . . 44

2.3.1 Vertragsbestandteile aus rechtlicher Sicht . . . 44

2.3.2 Physische Vertragsbestandteile und die Reihenfolge von deren Geltung . . 45

2.4 Vollmacht . . . 47

3 Grundfragen der Vertragserfüllung und der Haftung. . . 51

3.1 Ansprüche auf Erfüllung oder wegen Pflichtverletzung . . . 53

3.2 Ausdehnung der Verantwortung: Erfüllungsgehilfe, Verrichtungsgehilfe, Generalunternehmer, Konsortium . . . 57

(4)

VIII Inhaltsverzeichnis

3.3 Verzug des Schuldners. . . 59

3.3.1 Voraussetzungen für den Verzug des Schuldners . . . 59

3.3.2 Rechtsfolgen des Verzugs . . . 61

3.4 Schlechterfüllung. . . 62

3.5 Unmöglichkeit. . . 63

3.6 Störung der Geschäftsgrundlage . . . 64

3.7 Außervertragliche Haftung, insbesondere die Produzenten- und Produkthaftung. . . 65

3.8 Schadensersatz . . . 69

3.9 Vertragsstrafe. . . 70

3.10 Verjährung und Verwirkung. . . 71

3.11 Annahmeverzug des Auftraggebers . . . 72

3.12 Leistung Zug um Zug, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung . . . 73

3.13 Erfüllungsort/Leistungsort . . . 74

4 Verträge im Ferngeschäft, insbesondere über das Internet. . . 77

4.1 Internetrecht: Was ist das?. . . 79

4.2 Ferngeschäft, insbesondere durch Nutzung von elektronischen Kommunikationsdiensten . . . 79

4.2.1 Informationspflichten . . . 80

4.2.1.1 Informationspflichten bei Teledienstverträgen . . . 80

4.2.1.2 Informationspflichten bei Ferngeschäften mit Verbrauchern . . . 82

4.2.2 Vorschriften zum Inhalt von Verträgen . . . 83

5 Rechtsschutz an Programmen und an Programmunterlagen. . . 85

5.1 Einleitung . . . 87

5.2 Patentrecht . . . 88

5.3 Urheberrecht . . . 89

5.3.1 Einleitung . . . 89

5.3.2 Wem stehen die Urheberrechte zu? . . . 91

5.3.3 Inhalt des Urheberrechts . . . 92

5.3.3.1 Vervielfältigungsrecht . . . 96

5.3.3.2 Verbreitungsrecht . . . 97

5.3.3.3 Umarbeitungs-/Bearbeitungsrecht . . . 98

5.3.3.4 Freie Benutzung bei Schaffung eines neuen Werks . . . 99

5.3.3.5 Erwerb vom Nichtberechtigten seitens des Anwenders . . . 100

5.3.4 Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen . . . 100

5.3.5 Prozessuale Fragen . . . 101

5.3.6 Schutz in den USA . . . 101

(5)

Inhaltsverzeichnis IX

5.4 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). . . 102

5.4.1 §§ 17, 20 UWG Verrat von Betriebsgeheimnissen . . . 103

5.4.2 §§ 18, 20 UWG Vorlagenfreibeuterei . . . 104

5.4.3 § 1 UWG Generalklausel . . . 105

5.5 Beweisprobleme . . . 107

5.6 Maßnahmen zum Programmschutz. . . 107

5.6.1 Schutzmaßnahmen für Programme . . . 107

5.6.2 Vorgehen gegen Produkte zum Umgehen von Maßnahmen zum Programmschutz . . . 107

5.7 Schutz durch das Strafrecht . . . 109

5.8 Markenrecht. . . 110

Teil 2 Die einzelnen Vertragstypen 6 Beschaffung/Lieferung von IT-Systemen. . . 115

6.1 Vertragsgegenstand und rechtliche Einordnung. . . 119

6.2 Geschuldete Leistungen in der Phase der Einsatzvorbereitung . . . 122

6.2.1 Leistungsumfang . . . 123

6.2.2 Terminvereinbarungen und Verzug . . . 127

6.2.3 Preisvereinbarungen . . . 128

6.2.4 Die Beseitigung von Störungen, für die der Lieferant nicht einzustehen hat . . . 129

6.2.5 Unberechtigte Rügen der Sollbeschaffenheit . . . 130

6.2.6 Vereinbarte Abnahme . . . 130

6.3 Haftung wegen Mängeln . . . 130

6.3.1 Der Mängelbegriff bei IT-Leistungen im Einzelnen . . . 134

6.3.2 Funktionalität einschließlich Zulassung zum Einsatz . . . 139

6.3.2.1 Funktionsumfang . . . 139

6.3.2.2 Korrektheit . . . 140

6.3.2.3 Ordnungsmäßigkeit . . . 141

6.3.2.4 Sicherheit . . . 143

6.3.2.5 Verträglichkeit (Kompatibilität) . . . 143

6.3.3 Benutzerbezogene Qualität/Ergonomie . . . 143

6.3.4 Leistungsverhalten . . . 145

6.3.5 Sonstige IT-technische Qualität . . . 147

6.3.5.1 Zuverlässigkeit . . . 147

6.3.5.2 Flexibilität . . . 147

6.3.5.3 Installierbarkeit . . . 148

6.3.5.4 Neuwertigkeit/Vollwertigkeit . . . 148

6.3.6 Beweislast bei Mängeln . . . 148

6.3.7 Der Anspruch auf Nacherfüllung im Einzelnen . . . 151

6.3.8 Verjährung . . . 154

(6)

X

6.3.9 Kenntnis von Mängeln, Kaufmännische Untersuchungs-

und Rügepflicht . . . 156

6.3.10 Minderung und Rücktritt . . . 157

6.3.11 Schadensersatzansprüche . . . 159

6.3.12 Garantien . . . 159

6.3.13 Verbrauchsgüterkauf . . . 161

6.4 Zusammenhang von Leistungen im Hinblick auf Pflichtverletzungen. 163 6.4.1 Ein Lieferant liefert alles . . . 164

6.4.2 Zwei Lieferanten . . . 167

6.4.3 Leasing . . . 168

6.5 Leistungsfragen in der Benutzungsphase . . . 169

6.5.1 Nebenpflichten des Lieferanten . . . 170

6.5.2 Aufgaben des Anwenders . . . 171

6.5.3 Beendigung der Benutzung . . . 172

7 Beschaffung/Lieferung von IT-Systemen – spezielle Probleme . . . 173

7.1 Verletzung von vorvertraglichen Pflichten . . . 175

7.2 Miete . . . 178

7.3 Leasing . . . 181

7.3.1 Rechtsfragen . . . 183

7.3.2 Mietkauf . . . 185

7.4 Kauf/Verkauf gebrauchter Systeme. . . 185

7.5 Leihe . . . 186

8 Beschaffung/Lieferung von Software-Produkten – spezielle Probleme . . . 187

8.1 Einleitung . . . 191

8.2 Das Benutzungsrecht des Anwenders und Programmschutz. . . 194

8.2.1 Rechtliche Einordnung des Benutzungsrechts . . . 194

8.2.2 Welche urheberrechtlich relevanten Handlungen werden erlaubt? . . . 196

8.2.2.1 Vervielfältigung durch den Anwender . . . 196

8.2.2.2 Änderungen durch den Anwender . . . 197

8.2.2.3 Verbreitung durch den Anwender . . . 199

8.2.2.4 Kenntnisgabe an Dritte . . . 202

8.2.3 (Insbesondere der) Umfang des Benutzungsrechts . . . 203

8.2.4 Bindung des Einsatzes an bestimmte Typen von IT-Anlagen . . . 208

8.2.5 Programmschutz . . . 209

8.2.6 Rechtsmängelhaftung . . . 211

8.2.7 „Eigentumsvorbehalt“ . . . 211

8.2.8 Stoppbefehl/Programmsperren und Ähnliches . . . 211

8.2.9 Besonderheiten bei Miete . . . 212

8.3 Leistungsumfang und Einsatzvorbereitung. . . 212 Inhaltsverzeichnis

(7)

XI

8.4 Anpassungsprogrammierung/Projekte auf der Basis

von Software-Produkten . . . 216

8.4.1 Anpassungsprogrammierung von Software-Produkten . . . 216

8.4.2 Projekte auf der Basis von Software-Produkten . . . 222

8.4.3 Insbesondere Gestaltung von Websites . . . 222

8.5 Spezielle Fragen zur Haftung für Sachmängel . . . 223

8.5.1 Einordnung der Überlassung . . . 223

8.5.2 Spezielle Probleme hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen . . . 223

8.5.3 Spezielle Fragen zur Sollbeschaffenheit . . . 226

8.5.3.1 Funktionalität . . . 226

8.5.3.2 Leistungsverhalten/-bedarf . . . 226

8.5.3.3 Zusammenwirken, insbesondere Kompatibilität . . . 227

8.5.4 Spezielle Fragen zu den Rechtsfolgen wegen Mängeln . . . 228

8.6 Sonstige Rechtsfragen . . . 230

8.6.1 Beschaffung mittels Datenfernübertragung . . . 230

8.6.2 Schutzhüllenverträge . . . 230

8.6.3 Verträge über Public-domain Software . . . 231

8.6.4 Verträge über Shareware Software . . . 231

8.6.5 Testinstallation/Rücktrittsrecht des Anwenders . . . 232

9 Erstellung von Programmen. . . 233

9.1 Die Erstellungsphase: Konkretisierung der Aufgabenstellung . . . 240

9.1.1 Gemeinsame Konkretisierung der Aufgabenstellung bei Festpreis . . . 241

9.1.2 Konkretisierung einer groben Aufgabenstellung bei Festpreis . . . 243

9.1.3 Die Genehmigung der Spezifikation . . . 249

9.1.4 Information durch den Auftraggeber über seine Anforderungen . . . 253

9.1.5 Richtlinien zu Entwicklung, Dokumentation und Qualitätssicherung . . . 254

9.1.6 Die Behandlung der Aufgabenstellung nach der Genehmigung der Spezifikation . . . 255

9.1.7 Spezifikation liegt bereits vor . . . 257

9.1.8 Erstellung gegen Vergütung nach Aufwand . . . 258

9.2 Die Erstellungsphase im Übrigen. . . 258

9.2.1 Vorgehen bei der Realisierung . . . 258

9.2.2 Änderungs- und Zusatzwünsche, Zusatzleistungen . . . 260

9.2.3 Mitwirkung des Auftraggebers . . . 262

9.2.3.1 Umfang . . . 262

9.2.3.2 Verletzung von Mitwirkungspflichten . . . 264

9.2.4 Terminvereinbarungen und Verzug . . . 266

9.2.5 Freies Kündigungsrecht des Auftraggebers . . . 268

9.3 Sonstige Leistungsfragen. . . 268

9.3.1 Leistungsumfang . . . 268

9.3.2 Preisvereinbarungen . . . 270 Inhaltsverzeichnis

(8)

XII

9.3.3 Störung der Geschäftsgrundlage bei Programmerstellung zum Festpreis . . 272

9.3.4 Verteilung der Rechte an den Arbeitsergebnissen und Geheimhaltungspflichten . . . 273

9.4 Abnahme. . . 276

9.5 Haftung für Sachmängel . . . 278

9.5.1 Mängel . . . 278

9.5.2 Rechtsfolgen . . . 280

9.6 Besonderheiten bei Erstellung aus Rohlingssoftware. . . 281

9.7 Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten vor Vertragsabschluss . . . 282

9.8 Vorverträge und vorläufige Verträge. . . 282

9.9 Pflege von Individualprogrammen. . . 283

10 Dienst- und Werkvertragsrecht, Beratungs- und Unterstützungsverträge. . . 285

10.1 Einleitung . . . 287

10.1.1 Überblick über das Werkvertragsrecht . . . 288

10.1.2 Überblick über das Dienstvertragsrecht . . . 290

10.1.3 Insbesondere Verträge mit freien Mitarbeitern . . . 293

10.1.4 Besonderheiten bei Verträgen über Leistungen für Endkunden . . . 294

10.2 Beratungsverträge (Konzepterstellung, Auswahl von Systemen). . . 297

10.3 Erarbeitung von Vorstufen zu Programmen. . . 297

10.4 Installation und Inbetriebnahme von IT-Anlagen, von Hardware oder von Software. . . 299

11 Outsourcing-Verträge . . . 301

11.1 Vertragsgegenstand und rechtliche Einordnung. . . 303

11.2 Durchführung. . . 304

11.2.1 Allgemeines . . . 304

11.2.2 Insbesondere Web-Housing . . . 305

11.3 Haftung des Auftragnehmers . . . 306

12 IT-spezifische Fragen des Arbeitsrechts, insbesondere Arbeitnehmerüberlassung . . . 307

12.1 IT-spezifische Rechte und Pflichten von IT-Mitarbeitern . . . 309

12.1.1 Allgemeines . . . 309

12.1.2 Insbesondere Rechte an Spezifikations- und Programmierleistungen . . . 309

12.2 Arbeitnehmerüberlassung. . . 312

12.3 Freie Mitarbeiter . . . 315 Inhaltsverzeichnis

(9)

XIII

13 Wartung/Reparatur von Hardware . . . 319

13.1 Vertragsgegenstand und -formen. . . 321

13.2 Allgemeine Rechtsfragen zum Wartungsvertrag . . . 322

13.3 Rechtsfragen zur Vollwartung . . . 323

13.3.1 Allgemeine Fragen . . . 323

13.3.2 Leistungspflichten des Lieferanten . . . 325

13.3.3 Haftung des Lieferanten . . . 327

13.3.4 Leistungspflichten des Anwenders . . . 329

13.4 Rechtsfragen zur Wartung nach Zeit und Material/ zu Reparaturaufträgen . . . 329

14 Pflege von Software-Produkten und Betreuung . . . 331

14.1 Vertragsgegenstand und -formen. . . 335

14.2 Pflegepflicht des Lieferanten . . . 337

14.2.1 Umfang hinsichtlich Software-Produkten ohne Anpassungsprogrammierung . . . 339

14.2.2 Maßgebliche Version/Kompatibilität/Zusatzkosten . . . 342

14.2.3 Dauer der Pflegepflicht im Einzelnen . . . 346

14.2.4 Verschobener Beginn oder Unterbrechung seitens des Anwenders . . . 350

14.2.5 Verweisung auf den Anbieter oder einen Dritten . . . 351

14.2.6 Pflegepflicht bei Lieferung des Quellprogramms . . . 352

14.3 Rechtsfragen zum Pflegevertrag. . . 353

14.3.1 Allgemeine Fragen . . . 353

14.3.2 Abwicklung der Leistungen des Lieferanten . . . 355

14.3.3 Haftung des Lieferanten . . . 362

14.3.4 Leistungspflichten des Anwenders . . . 365

14.4 Pflege von durch den Lieferanten angepassten Software-Produkten. . 366

14.4.1 Pflicht des Lieferanten, angepasste Software-Produkte zu pflegen . . . 366

14.4.2 Durchführung . . . 368

14.5 Zugriff auf das Quellprogramm/Hinterlegung . . . 370

14.6 Betreuung, insbesondere Hotline-Service . . . 371

Anhang 1: Eine Kurz-„Einführung in das juristische Denken“. . . 373

Anhang 2: Schwierigkeiten für IT-Fachleute, mit dem Recht und mit den Juristen umzugehen . . . 387

Abkürzungsverzeichnis . . . 399

Literaturhinweise. . . 401

Stichwortverzeichnis. . . 403 Inhaltsverzeichnis

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Begriff der Schenkung i.S.d.. Erbrecht des Lebenspartners i.S.d. Sondererbfolge nach der Höfeordnung und dem Reichsheimstättengesetz .. Widerruf und Aufhebung einer Verfügung

Der Name der Datei, die heruntergeladen wird, entspricht der Angabe in href (hier: dokument.pdf ). Enthält der Link in href keinen sinnvol- len Namen, können Sie dem

T.I.A.-Syndrom: transiente ischämische Attacke 29 Hirnschlag: zerebrovasculärer Insult 29 Fortschreitende Hirnleistungsschwäche.. und Demenz

Dann gehört auch das Haus im Dorf dem reichen Mann.. In jedem Jahr kann der reiche Mann

9.1.2 Einwirkungen und Verkehrslasten nach europäischem Recht (Eurocodes)

10.1.2 Grundlegende Normen zur Tragwerksbemessung nach europäischem

„Sinti und Roma – Bürger dieses Staates“ und bieten nicht nur an ihrer Schule Workshops zu Antiziganismus an, sondern auch auf den Bundes- und Landestreffen von „Schule

14 Wie kann eine Flasche von einer Messerklinge getragen werden?.. 15 Wie ein Schlüssel auf einem Nagelkopf Gleichgewicht halten