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Studies on the Military Orders, Prussia, and Urban History: Essays in Honour of Roman Czaja on the Occasion of His Sixtieth Birthday

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Academic year: 2022

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Studies on the Military Orders, Prussia, and Urban History:

Essays in Honour of Roman Czaja on the Occasion of His Sixtieth Birthday Beiträge zur Ritterordens-, Preußen- und Städteforschung.

Festschrift für Roman Czaja zum 60. Geburtstag

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Roman Czaja

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STUDIES ON THE MILITARY ORDERS, PRUSSIA, AND URBAN HISTORY:

ESSAYS IN HONOUR OF ROMAN CZAJA ON THE OCCASION OF HIS SIXTIETH BIRTHDAY

BEITRÄGE ZUR RITTERORDENS-, PREUSSEN- UND STÄDTEFORSCHUNG.

FESTSCHRIFT FÜR ROMAN CZAJA ZUM 60. GEBURTSTAG

edited by / herausgegeben von

Jürgen Sarnowsky, Krzysztof Kwiatkowski, Hubert Houben, László Pósán, Attila Bárány

Debrecen 2020

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Published by the University of Debrecen “Hungary in Medieval Europe” Research Group Sponsored by the Higher Education Institutional Excellence Programme (NKFIH-1150-6/2019) at the University of Debrecen. Principal Researcher: Attila Bárány

Translations:

Edyta Grotek, Mark Hoogslag, Anna Maleszka, Katarzyna Ochocińska, Matthew Frank Stevens

The photo of Roman Czaja:

Ada Kujawska Copy-editor:

Zoltán Véber Editors' Assistant:

Melinda Jakab

Desktop editing, layout and cover design by Zoltán Véber – Járom Kulturális Egyesület

ISBN 978-963-490-262-1

© “Hungary in Medieval Europe” Research Group, 2020

© The Authors, 2020

All rights reserved. No part of this publication may be reproduced, stored in a retrieval system, or transmitted in any form or by any means, electronic, mechanical, photocopying, recording, or otherwise, without the prior written permission of the Publisher.

Printed by Printart-Press Kft., Debrecen Managing Director:

Balázs Szabó

Cover illustration:

Gdańsk, Greater Town Seal, c. 1400, copy, private / Danzig, Großes Stadtsiegel, ca. 1400, Kopie, privat.

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CONTENTS / INHALT

Tabula gratulatoria ...8

Preface ...12

Bibliography of publications by Roman Czaja for 1987–2019 ...13

Roman Czaja: portrait of a scholar, teacher, organizer of science...33

I. Military Orders ‒ Teutonic Order ‒ Crusades / Ritterorden ‒ Deutscher Orden ‒ Kreuzzüge Helen J. Nicholson, The Hospitallers in medieval Britain...41

Alan V. Murray, Priests in the Order of the Sword Brethren (1202‒1237) ...57

Anti Selart, Alempois. Zur Geschichte der Landesteilungen zwischen dem Deutschen Orden und den Hochstiften in Estland ...65

László Pósán, Die königlichen Vorrechte des Deutschen Ordens in Siebenbürgen (1211‒1225) ...77

Jochen Burgtorf, Fleeing from Damietta (1249): An alternative perspective on the Egyptian Crusade of King Louis IX of France...91

Magdalena Satora, Mantle and beard as symbols of the Templars in the records of the Paris proceedings against the Order (1309‒1311) ...105

Udo Arnold, Von Münstereifel nach Preußen. Graf Gottfried von Jülich-Bergheim auf Litauerreise ...117

Michel Pauly, Die Deutschordenskommende in der Stadt Luxemburg im 14. und 15. Jahrhundert: Ursprung, Standort und Patrozinium ...129

Karl Borchardt, Die Johanniterkommende Posen auf dem Konstanzer Konzil 1417 ...145

Attila Bárány, A chapter in the relations of Sigismund of Luxemburg and England: a joint effort against heresy ...161

Wiesław Sieradzan, The influence of Teutonic Order’s castle architecture on Poland’s neighbours in the 15th century ...185

Sylvain Gouguenheim, Die Fragilität der Memoria. Der Prozess von 1422 und die Erinnerung der Schenkung des Kulmerlandes an den Deutschen Orden ...199

Klaus Militzer, Ritterbrüder aus Preußen in der Ballei Koblenz während des Dreizehnjährigen Krieges (1454‒1466) und darüber hinaus ...215

Waldemar Rozynkowski, Das religiöse Erbe des Deutschen Ordens im Kulmerland – ausgewählte Bei spiele ...221

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II. History of Prussia / Preußische Geschichte

Rafał Kubicki, The will as a legal instrument in the dominion of the Teutonic Order

and in Royal Prussia until the early 16th century ... 233 Paweł A. Jeziorski, Frauenkriminalität im Lichte der spätmittelalterlichen preußischen

Register der Verfesteten und Verbannten ...247 Sławomir Jóźwiak, Der Bau, Wiederaufbau und Ausbau der Nogatbrücke gegenüber

der Marienburg vom 14. bis zu den Anfängen des 15. Jahrhunderts ...261 Dieter Heckmann, Edition der Pfundzollrechnungen der Altstadt Königsberg für den

hansischen Krieg gegen König Waldemar IV. von Dänemark zu den Jahren 1367‒1374 ...273 Carsten Jahnke, Der Deutsche Orden, die preußischen Städte und die Schonischen Messen

an der Wende vom 14. zum 15. Jahrhundert ...301 Wiesław Długokęcki, Die Hochwasser im Weichsel-Nogat-Delta vom 13. bis zur Mitte

des 16. Jahrhunderts ...317 Marian Dygo, The Biblical Theology of Johannes of Marienwerder in the light of his Vita

Dorotheae Montoviensis: selected issues ...333 Andrzej Radzimiński, Cathedral and collegiate churches in the Teutonic Order’s state in Prussia.

Equipment ‒ clergy’s liturgical clothing ‒ liturgy ...345 Janusz Tandecki / Krzysztof Kopiński, Ein Verzeichnis von Zinsen und Dienstleistungen

im Gebiet Althausen aus der Mitte des 15. Jahrhunderts ...357 Julia Możdżeń / Krzysztof Kwiatkowski, Die Willkür der Stadt Leba ...371 Adam Szweda, The king’s vassals. The Encounter of Janusz II Duke of Masovia

and the Grand Master of the Teutonic Order in Ciechanów in 1489 ...397 Radosław Biskup / Marcin Sumowski, The Micro-World of a Town Clergyman.

The will of the Rastenburg parish priest Georg Zinke († 1517) and the inventory of his parish ...405 Janusz Małłek, „Die Wege führen nach Preußen“ ‒ Migrationen der deutschen, polnischen

(masurischen) und litauischen Bevölkerung in die preußischen Gebiete im 13.‒18. Jahrhundert ...425 Marie-Luise Heckmann, Blutrote Sonne im Winter, tödliche Dürre im Sommer.

Witterungsanomalien und menschliche Wahrnehmung im frühneuzeitlichen Preußen ...437 III. Urban History ‒ Hanseatic History ‒ Economic History / Stadtgeschichte ‒ Hansegeschichte

‒ Wirtschaftsgeschichte

Rosa Smurra, Direct taxation in late thirteenth-century Bologna: the role of women

as taxpayers ...457 Jürgen Sarnowsky, Sichern und Bewahren: der Liber emptionum und die Hamburger

Urkunden-Überlieferung ...471 Anna Maleszka, Relations between the city and the territorial ruler in the cases of Anglo-Norman Dublin and Altstadt Thorn under the Teutonic Order ...487

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Tomasz Jurek, Die Klage der Bürger von Międzyrzecz/Meseritz gegen Starost Piotr Tarchała

von 1413 ...505 Piotr Kołodziejczak / Piotr Oliński, For the Sake of a Soul: The private religious foundation

of a Stockholm councilor from the first half of the fifteenth century ...517 Thomas Riis, Quality Control in Medieval Towns: The Case of Denmark and Schleswig-Holstein ..531 Hubert Houben, Otranto, eine Stadt am südlichen Ende der Adria in den Augen von Reisenden des 14. bis 16. Jahrhunderts ...543 Juhan Kreem, Eine Schlägerei in Narva am 3. Februar 1555 ...561 Krzysztof Mikulski, Fronvorwerk und Bauernhof im Polen des 16. Jahrhunderts – die Bedeutung der Exportnachfrage für die Entwicklung der Fronvorwerkswirtschaft ...571 Edmund Kizik, Ein Danziger Bericht über eine Handelsreise nach Portugal im Jahre 1576 ...583 Francesca Bocchi, Rappresentare la città italiana dal Rinascimento al Novecento.

L’immagine urbana come strumento di comunicazione ...599 Zdzisław Noga, Demokratie in der Kleinstadt. Die Vertretung der mittelständischen Bürger

in Kleparz bei Krakau im 17. und 18. Jahrhundert ...627 Hiromitsu Sasaki, Historische Studien zu den Stipendienstiftungen an der Universität Basel

in der Frühen Neuzeit ...635 Martin Scheutz, 50 Jahre „Österreichischer Arbeitskreis für Stadtgeschichtsforschung“

‒ Themenstellungen und Entwicklungsgeschichte der österreichischen Stadtgeschichtsforschung ...669 Ferdinand Opll, Preiswürdig. Wissenschaftspreise für historische Wissenschaften

mit Fokus auf die Stadtgeschichtswissenschaft ...703

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8 FESTSCHRIFT FÜR ROMAN CZAJA ZUM 60. GEBURTSTAG

TABULA GRATULATORIA

Sangjoon Ahn Udo Arnold Marian Arszyński Přemysl Bar Alexander Baranov Attila Bárány Róbert Barta Tobias Baus Frank Bayard OT Dmitry V. Bayduzh Zbigniew Beiersdorf Jan-Erik Beuttel Radosław Biskup Francesca Bocchi Mirosław Bochenek Janusz Bonczkowski Marc Boone

Maria Bonet Donato Karl Borchardt

Ursula Braasch-Schwersmann Anne Brogini

Renger de Bruin Waldemar Bukowski Jochen Burgtorf Sascha Bütow Barbara Centek Jarosław Centek Loïc Chollet

Waldemar Chorążyczewski Howard Clarke

Albrecht Cordes Nicholas Coureas Marta Czyżak Robert Degen

Wiesław Długokęcki Alicja Dobrosielska Maciej Dorna Anna Drążkowska Anna K. Dulska Jarosław Dumanowski Bogusław Dybaś Jerzy Dygdała Marian Dygo Axel Ehlers

Michel Van der Eycken Rafał Eysymontt Sven Ekdahl

Marie-Luise Favreau-Lilie Gerhard Fouquet

Helmut Flachenecker Cordula Franzke Jean-Luc Fray Karin Friedrich Jacek Gackowski Christian Gahlbeck Jan Gancewski

Magda Gawinecka-Woźniak Sławomir Gawlas

Maja Gąssowska Aleksandra Girsztowt Zbigniew Girzyński Mario Glauert Radosław Golba Mateusz Goliński Mirosław Golon Johannes Göt

Sylvain Gouguenheim Holger Th. Gräf

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9 ESSAYS IN HONOUR OF ROMAN CZAJA ON THE OCCASION OF HIS SIXTIETH BIRTHDAY

Antjekathrin Graßmann Kazimierz Grążawski Sylwia Grochowina Małgorzata Grupa

Darius von Güttner-Sporzyński Rolf Hammel-Kiesow

Dieter Heckmann Marie-Luise Heckmann Volker Henn

Heinz-Dieter Heimann Beata Herdzin

Marcin Hlebionek Rudolf Holbach Hubert Houben Dan D. Iacob Franz Irsigler Marlena Jabłońska Bernhart Jähnig Carsten Jahnke

Monika Jakubek-Raczkowska Libor Jan

Andrzej Janeczek Tomasz Jasiński Nikolas Jaspert Karin Jedner Stuart Jenks Paweł A. Jeziorski Ingeborg Johanek Peter Johanek Sławomir Jóźwiak Tomasz Jurek Krzysztof Kania Myron Kapral Cezary Kardasz Hans-Jürgen Karp Róbert Keményfi Katharina Kemmer

Tomasz Kempa Edmund Kizik Jarosław Kłaczkow Günter Kölzer Piotr Kołodziejczak Marek Kołyszko Waldemar Könighaus Krzysztof Kopiński Miha Kosi

Marek D. Kowalski Zenon Kozieł Tomasz Kozłowski Radosław Krajniak Thomas Krämer Tiina-Mall Kreem Juhan Kreem Maciej Krotofil Rafał Kubicki Sebastian Kubon Adam Kucharski Stanisław Kukawka Krzysztof Kwiatkowski Stefan Kwiatkowski Joachim Laczny Gregory Leighton Peter Letkemann Justyna Liguz Christina Link Anette Löffler Shlomo Lotan

Jadwiga W. Łukaszewicz Jerzy Łukaszewicz Madis Maasing Zofia Maciakowska Mihkel Mäesalu Joachim Mähnert Dariusz Makiłła

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10 FESTSCHRIFT FÜR ROMAN CZAJA ZUM 60. GEBURTSTAG

Anna Maleszka

Kazimierz Maliszewski Jolanta Małecka-Kukawka Janusz Małłek

Halina Manikowska Hanspeter Marti Vera Matuzova Sophia Menache Arno Mentzel-Reuters Dorota Michaluk

Anna Michałek-Simińska Marian Mikołajczyk Krzysztof Mikulski Klaus Militzer Ilgvars Misāns Janez Mlinar Hans Mol Julia Możdżeń Alan V. Murray Ulrich Müller Zbigniew Naworski Klaus Neitmann Helen J. Nicholson Paul Niedermaier Marjaana Niemi Alvydas Nikžentaitis Lars Nilsson

Zdzisław Noga Heinz Noflatscher Lutz Oberdörfer Piotr Oliński

Przemysław Olstowski Szymon Olszaniec Ferdinand Opll Krzysztof Ożóg Marcin Pauk Michel Pauly

Werner Paravicini Marcin Pawlak Ortwin Pelc

Rimvydas Petrauskas Wojciech Piasek Agnieszka Pilarska Maria Poksińska Sergey Polekhov Jarosław Poraziński László Pósán Piotr Pranke

Rajmund Przybylak Andrea Pühringer Andrzej Pydyn Sven Rabeler Juliusz Raczkowski Laurentiu Radvan Andrzej Radzimiński Jacek Rakoczy

Thomas Riis Halina Robótka Wanda K. Roman Helmut Rönz Stanisław Roszak Wolfgang Rothe

Waldemar Rozynkowski Marek Rubnikowicz Jürgen Sarnowsky Hiromitsu Sasaki Magdalena Satora Martin Scheutz Cornelia Schulte

Klaus W. Schulte FamOT Marius Ščavinskas

Juraj Šedivý Jörg Seiler Anti Selart

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11 ESSAYS IN HONOUR OF ROMAN CZAJA ON THE OCCASION OF HIS SIXTIETH BIRTHDAY

Wiesław Sieradzan Rafał Simiński Anngret Simms Renata Skowrońska Marek Słoń

Aleksander Smoliński Marek Smoliński Rosa Smurra

Jesús Ángel Solórzano Telechea Annika Souhr-Könighaus Urszula Sowina

Stanisław Sroka Martina Stercken Remigius Stachowiak Rombert Stapel Maria Starnawska Matthew F. Stevens Kristina Stöbener Krzysztof Stopka Daniel Stracke

Małgorzata Strzelecka Ryszard Sudziński

Krystyna Sulkowska-Tuszyńska Alicja Sumowska

Marcin Sumowski Ryszard Szczygieł Katalin Szende Jan Sziling Adam Szweda

Sobiesław Szybkowski Michał Targowski Matthias Thumser Sven Tode

Janusz Tondel

Kristjan Toomaspoeg Rita R. Trimonienė Janusz Trupinda FamOT

Martin Uhrmacher Grischa Vercamer Ewald Volgger OT Martina Wagner Bogusz Wasik Kamil Wasilkiewicz Przemysław Waszak Dmitry Weber Hugo Weczerka Horst Wernicke Agnieszka Wieczorek Marcin Wiewióra

Przemysław Wojciechowski Jan Wroniszewski

Ewa Wółkiewicz Dieter Wunder Mateusz Wyżga Ilona Zalewska Hanna Zaremska Joachim Zdrenka Sławomir Zonenberg

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12 FESTSCHRIFT FÜR ROMAN CZAJA ZUM 60. GEBURTSTAG

PREFACE

The sixtieth birthday of a scholar is far from marking the end of a career – an academic career will normally rather blossom much longer –, but nevertheless it is a milestone birthday, and therefore a good occasion to honour the previous achievements. Thus, when László Pósán, also in the name of the University of Debrecen, offered to produce a Festschrift for Roman Czaja, the other editors accepted this idea gratefully. This book will hopefully find kind reception by the honoree and the public.

The editors first want to thank all authors for sending us their papers. Probably not all who would have liked to contribute were asked – a wide international academic network like the one which Roman Czaja has build around him is not easily explored –, and thus we expressly include all his friends in the collective congratulations conveyed by this Festschrift.

We want to express our deep gratitude to the University of Debrecen (Debreceni Egyetem) for its financial support of the publication, and we also wish to thank Publishing House Printart for the careful production of the book.

The Editors

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635 ESSAYS IN HONOUR OF ROMAN CZAJA ON THE OCCASION OF HIS SIXTIETH BIRTHDAY

Hiromitsu Sasaki (Osaka)

HISTORISCHE STUDIEN ZU DEN STIPENDIENSTIFTUNGEN AN DER UNIVERSITÄT BASEL IN DER FRÜHEN NEUZEIT

I. Vorbemerkung

Bei den Universitäten und sonstigen akademischen Instituten in Deutschland und in den deutsch- sprachigen Gebieten gilt das Stipendienwesen gegenwärtig als selbstverständlich. Dessen Tradition ist meines Wissens spätestens auf die Frühe Neuzeit zurückzuführen. In dieser Zeit wurde oft schon der Mittagstisch, an dem arme Schüler und Studenten an den Mahlzeiten teilnehmen konnten, ohne zu bezahlen, ‚Stipendium‘ genannt.1 Während das Stipendienwesen in diesem Kulturbereich schon im alltäglichen Leben wurzelt, erscheint es aus der Perspektive anderer Länder höchst un- gewöhnlich. Ich hielt mich vom März 1993 bis Januar 1995 als durch das japanische Wissenschafts- ministerium ausgewählter „Studierender im Ausland“ am ehemaligen Max-Planck-Institut für Geschichte in Göttingen auf.2 Während dieser Forschungstätigkeit erfuhr ich, dass das Studieren mit Stipendien dort selbstverständlich war.3 Ich bin derzeit an dieser abendländischen Erscheinung, als einer Form von Zuwendung, wissenschaftlich sehr interessiert. Mit meinem Beitrag möchte ich Stipendien aus historischer Perspektive betrachten. In einer Fallstudie werden hier die Basler Stipendienstiftungen in der Frühen Neuzeit behandelt.4

II. Einleitung

Historische Studien zu Stiftungen konzentrierten sich auf je einzelne große Stiftungen, zum Beispiel wie die Erasmus-, Fugger- und Frankesche Stiftung. Weil aber in Europa Stiftung keine spezielle Erscheinung, sondern eher eine sichere soziale Komponente ist, reicht es nicht, in dieser Weise nur über die bekannten Stiftungen zu forschen. Um die soziale Ausbreitung der Stiftungen zu erkennen, sonst sind diese auch aus landesgeschichtlicher Perspektive zu studieren. Ich habe mich im diesem

1 Sasaki 2016, S. 68.

2 In meiner Göttinger Zeit lernte ich Roman Czaja zum ersten Mal kennen. Er war, anders als ich, als Stipendiat des Instituts tätig.

Ich hatte vorher in Japan den Aufsatz mit dem Titel „Der Deutsche Orden und die Preussen“ veröffentlicht, Sasaki 1989, an dem er sehr interessiert war. Auf seine Vermittlung hin lud mich Zenon Hubert Nowak 1993 zur 7. Konferenz aus dem Zyklus „Ordines Militares“ ein. Seit der 16. Konferenz 2011 lädt mich nunmehr Roman Czaja als sein Nachfolger alle zwei Jahre zu den Ordines Militares nach Toruń ein.

3 Sasaki 2016, S. 55.

4 Mein Forschungsprojekt ist als „Protestantische Ethik und der Geist der Gabe. Interdisziplinäre Studien zur Stiftung aus der Per- spektive der Konfessionalisierung“ für drei Jahre vom April 2014 bis März 2017 durch die „Japan Society for Promotion of Science“

angenommen und finanziell gefördert worden, wofür ich zunächst meinen Dank zum Ausdruck bringe. Die vorliegende Studie ist ein Teil dieser Forschungsarbeit. Ich habe mich mehrmals im Department Geschichte an der Universität Basel aufgehalten, um mich mit diesem Projekt zu beschäftigen. Ich danke insbesondere Frau Professor Dr. Susanna Burghartz für ihre wissenschaftlichen Hilfen und Hinweise sowie für die guten Gespräche.

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636 HIROMITSU SASAKI

Sinn mit der Stiftungsgeschichte im Herzogtum Braunschweig auseinandergesetzt. Daraus geht hervor, dass in der Frühen Neuzeit Stiftungen für Armenfürsorge und für Stipendien üblich waren.5

In der vorliegenden Studie sind die Basler Stipendienstiftugen der Frühen Neuzeit zu unter- suchen. Zu bemerken sind insbesondere zwei Arbeiten über Stipendienstiftungen, welche je im Rahmen der Stadt- und Universitätsgeschichte behandelt wurden. Bernhard Ebneth hat über Stipendienstiftungen zu Nürnberg in der Frühen Neuzeit gearbeitet,6 Andreas Gössner hat den studentischen Alltag und das Stiftungswesen an der Universität Wittenberg untersucht.7 Die Stadt Basel war dadurch, dass sie Universitätsstadt war, anders als die Stadt Nürnberg, die keine Uni- versität hatte. Die Universität Wittenberg war zwar der Universität Basel als Universität für die protestantischen Konfessionen in gewissem Sinne ähnlich. Aber Wittenberg war in Landesuni- versität anders als diese. Als neuer Typus ist die Stiftungsgeschichte der Universitätsstadt Basel eine Betrachtung wert.

Im Folgenden sei der Aufbau dieser Studie umrissen. Zunächst soll die Geschichte der Uni- versitätsstadt Basel kurz skizziert werden (III). Dann werden 88 Stipendienstiftungen aus der Zeit von etwa 1500 bis etwa 1800 vorgestellt, welche sich in den Archivalien finden (IV). Damit ist sowohl eine quantitative wie auch eine qualitative Analyse dieser Stipendienstiftungen möglich, zudem wird der Charakter der reformierten Universitätsstadt herausgearbeitet (V). Wodurch wur- den die Stifter motiviert? Aus den ihnen gewidmeten Leichenreden wird danach gefragt (VI).

Ein Stipendium hat nicht immer positive Auswirkungen. Durch zwei Fälle wird gezeigt, dass es auch zu negativen Folgen kommen kann (VII). Schließlich wird die Tragweite der Ergebnisse der Forschungen über Stipendien und deren Stiftungen diskutiert (VIII).

III. Zur Geschichte der Stadt und der Universität Basel

Der Name Basel wird zum erstenmal im Jahre 374 in der Römerzeit im Bericht des Ammianus Marcellinus erwähnt.8 Der Ort wurde nach dieser Zeit durch Kelten, Römer und Alemannen be- herrscht, und 496 unterwarf der fränkische König Chlodwig die Alemannen.9 Danach findet sich erst für die Zeit nach 730 eine Liste der Bischöfe Basels, selbst wenn es sich zuerst nur um eine trockene Aufzählung von Namen handelt.10 Die Auflösung des fränkisch-karolingischen Reiches ermöglichte die Bildung neuer Herrschaftsgebiete. In diesem Zusammenhang entstand das König- reich Hochburgund, zu dessen Einflussgebiet auch das Bistum Basel gehörte. Als Heinrich II. aus dem ottonisch-liudolfingischen Geschlecht im Jahre 1002 zum König gewählt wurde, beanspruchte er auch die Herrschaft über Hochburgund. Bereits 1006 erhielt er deshalb die Stadt Basel als Faust- pfand. Er nahm dann als Kaiser an der Münsterweihe vom 11. Oktober 1009 teil.11 Deshalb wurde er im 15. Jh. der zweite Schutzpatron des Münsters nach der Jungfrau Maria.12 Seit 1032 gehörten Bistum und Stadt endgültig zum Reich.13 Als wichtige Maßnahme für die städtebauliche Entwick- lung wurde die Stadt um 1090 mit einem ersten Mauerring umgegeben, und zwischen 1220 und 1230 wurde die erste Rheinbrücke errichtet.14

5 Sasaki 2016, S. 60‒81.

6 Ebneth 1994.

7 Gössner 2003.

8 Berner/ Sieber-Lehmann/ Wickers 2012, S. 19.

9 Berner/ Sieber-Lehmann/ Wickers 2012, S. 17ff.

10 Berner/ Sieber-Lehmann/ Wickers 2012, S. 23.

11 Berner/ Sieber-Lehmann/ Wickers 2012, S. 23‒24.

12 Moosbrugger-Leu/ Maurer/ Marchal/ Gilomen/ Burckhardt 1980, Sp. 1508.

13 Berner/ Sieber-Lehmann/ Wickers 2012, S. 25.

14 Berner/ Sieber-Lehmann/ Wickers 2012, S. 26‒27, 33.

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637 HISTORISCHE STUDIEN ZU DEN STIPENDIENSTIFTUNGEN AN DER UNIVERSITÄT BASEL

Die spätmittelalterliche schweizerische Geschichte war durch den Konflikt zwischen der Eidgenossenschaft und den Habsburger geprägt. Basel unterstützte die Habsburger, so dass in der Schlacht von Sempach 1386 viele Basler Ritter und Bürger auf österreichischer Seite gegen die Eid- genossen ins Feld zogen und fielen. Basel erfuhr danach nicht nur eine diplomatische Wende von den Habsburgern zur Eidgenossenschaft, sondern auch einen innerpolitischen Umbruch. An die Stelle der alten adligen Familien traten nun vermehrt Aufsteiger aus Handel und Gewerbe, welche die städtische Politik bestimmten.15 Schliesslich beschworen am Heinrichstag 1501 (dem 13. Juli) eidgenössische Gesandte und die Basler Bevölkerung einen ewigen, d.h. unbefristeten, Bund auf dem Marktplatz.16 Im 16. Jh. setzte sich das Handwerksregiment durch. Die Zünfte konnten ihren Anteil an der städtischen Politik erweitern, und sie prägten bis ins 19. Jh. das politische und kultu- relle Leben der Stadt. 1516 trat mit Jakob Meyer zum Hasen (1482‒1531) der erste Basler Bürger- meister an, der aus einer Zunft stammte.17 Der Rat beschloss im März 1521, die stadtherrlichen Rechte des Bischofs nicht mehr zu beachten.18

Mit der Glaubensänderung 1529 entstand eine reformierte Staatskirche, welche über Jahr- hunderte die religiöse Orientierung ebenso bestimmte, wie sie die politische Ordnung stützte.19 Der Rat trug als „christliche Obrigkeit“ die Verantwortung für die Kirche. Er erließ bereits am 1. April 1529 in Zusammenarbeit mit Johannes Oekolampad (1482‒1531) eine Reformations- ordnung, welche die Grundlage für die neue Organisation legte. Die Pfarrer in der Stadt und ihrem Untertanengebiet wurden fortan unter der Aufsicht des Rates eingesetzt und auf die evangelische Lehre verpflichtet.20 Basel befand sich in einer schwierigen Lage zwischen den Fronten. Als eid- genössische Stadt war es auf das Einvernehmen mit den reformierten Orten angewiesen. Geogra- p hisch und wirtschaftlich stand es dagegen in enger Beziehung zu den Städten und Territorien des Reiches und hatte kein Interesse an einer Entfremdung gegenüber den lutherischen Protestanten.

Der zwischen 1553 und 1585 amtierende Antistes Simon Sulzer versuchte daher, zwischen den beiden Konfessionen eine Brückenfunktion zu übernehmen. Mit dem Nachfolger Sulzers, Johann Jacob Grynaeus, erhielt die Basler Kirche nach 1586 schließlich eine klar reformierte Ausrichtung.21

Das Basler „Handwerksregiment“ blieb freilich nur eine relativ kurze Episode. Ohne erkenn- baren Widerstand wurde bereits 1533 die Beteiligung der Zunftbasis bei der Wahl der Vorgesetzten wieder rückgang gemacht.22 Die oligarchische Struktur des Basler Ratsregiments blieb zwar beste- hen, die weitere Verengung hin zu einer patrizischen Familienherrschaft wurde jedoch abgeblockt.23 Um 1200 betrug die Basler Einwohnerschaft vermutlich 1,200 Personen; um 1500 waren es 10.000 Frauen und Männer.24

Die Geschichte der Universität Basel steht in enger Beziehung zur städtischen Geschichte, für die Vorgeschichte bis zu ihrer Gründung war aber auch das Basler Konzil (1431‒1449) von grundlegender Bedeutung. Zahlreiche Gelehrte weilten in Basel, und es fehlte nicht an Wissens- durstigen. Die Gründung einer Hohen Schule durch das Konzil erfolgte 1432 auf bescheidener Grundlage. Nachdem das Konzil Eugen IV. abgesetzt und die Stelle der Kurie eingenommen hatte,

15 Berner/ Sieber-Lehmann/ Wickers 2012, S. 42.

16 Berner/ Sieber-Lehmann/ Wickers 2012, S. 62.

17 Berner/ Sieber-Lehmann/ Wickers 2012, S. 74‒75.

18 Berner/ Sieber-Lehmann/ Wickers 2012, S. 86.

19 Berner/ Sieber-Lehmann/ Wickers 2012, S. 79.

20 Berner/ Sieber-Lehmann/ Wickers 2012, S. 89.

21 Berner/ Sieber-Lehmann/ Wickers 2012, S. 94‒95.

22 Berner/ Sieber-Lehmann/ Wickers 2012, S. 96.

23 Berner/ Sieber-Lehmann/ Wickers 2012, S. 109.

24 Berner/ Sieber-Lehmann/ Wickers 2012, S. 36.

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638 HIROMITSU SASAKI

wandelte es auch das vorhandene studium generale in eine Kurienuniversität um. Als alma universitas studii curiae Romanae wurde sie 1440 mit einer feierlichen Messe in der Barfüßerkirche eröffnet.25 Man bedachte die Studienanstalt des Konzils mit den üblichen Privilegien und organisierte sie in regulärer Art nach dem Vorbild von Paris und Bologna.

Als das Konzil vorbei war, gingen die Gelehrten von Basel fort, und in der Folge wurde das studium generale aufgelöst. Teile der Basler Bevölkerung erkannten, dass die Stadt an Einwohnern und Gut sehr abgenommen hatte, dass Handel und Wandel stockten, die Gewerbe zurückgingen und die Armut verbreiteter war, als man gemeinhin glaubte. Als Maßnahmen hatte man ursprüng- lich in Ratskreisen an ein neues Konzil oder an eine Jahresmesse zur Belebung des wirtschaftlichen Kreislaufs gedacht. Dann wurde aber der Gewinn betont, der vom Zuzug zahlreicher Studenten zu erwarten wäre.26

Von den einheimischen Doktoren und weitschauenden Basler Bürgern ging wohl der Gedan- ke einer Universitätsgründung aus und wurde schon seit geraumer Zeit erwogen. Es galt jetzt, den günstigen Umstand der Wahl Enea Silvio Piccolominis zum Papst, der sich als Sekretär des Papstes am Basler Konzil beteiligt hatte, für die Pläne zur Gründung einer Universität nutzbar zu machen.27

Als Raum für die Gründungszeremonie wurde das weihevollste Gebäude, das Münster, gewählt. Am Tage des heiligen Ambrosius, des Lehrers und Bischofs, am 4. April 1460, zwischen der siebenten und der achten Stunde vor Mittag, zelebrierte der Bischof im Pontifikalgewand am Hochaltar die Messe vor dem versammelten Klerus und der Bürgerschaft. Den akademischen Ein- richtungen Basels dienten die Erfurter Statuten, von denen man sich eine Abschrift verschafft hatte, direkt als Muster und kehrten teilweise wörtlich in den Basler Statuten wieder.28 Mehrere Basler, die in Erfurt studierten, waren mit der dortigen Universitätsorganisation gut vertraut; allein für die Jahre 1450‒1459 finden sich siebenundzwanzig Basler, die sich in die Erfurter Matrikel eintrugen.

An der neu errichteten Basler Universität lehrten fünf Dozenten, die in Erfurt promoviert worden waren oder das Magisterium erworben hatten. Diese dichten personellen Beziehungenn erklären zur Genüge, warum man in Basel auf die Erfurter Universitätsstatuten zurückgriff.29

Von den Professoren, die zwischen 1529 und 1600 an der Universität Basel lehrten, kamen etwa drei Viertel von auswärts. Im 17. Jh. änderte sich dies grundlegend: Die Wahl auswärtiger Pro- fessoren wurde zur Ausnahme, und vergleichbar der Oligarchisierung der Ratsherrschaft entwickelte sich auch die Universität zur Domäne eines Kreises von bestimmten Geschlechtern, wie den Battier, Bauhin, Beck, Bernoulli, Burckhardt, Buxtorf, Faesch, Iselin, Platter, Wettstein und Zwinger, welche zum Teil der politischen Elite angehörten, zum Teil aber auch eigene Gelehrtendynastien ausbilde- ten. Diese Form von Oligarchie war eine Zeiterscheinung nicht bloß des öffentlichen, sondern auch des akademischen Lebens und geriet in gefährliche Nähe der berüchtigten Klüngelwirtschaft und des Nepotismus.30

IV. Die Basler Stipendienstiftungen

Nach der Eröffnung der Universität eilten einzelne Bürger dem Staat bei der Erhaltung gelehr- ter Studien zu Hilfe. Stipendiengründungen geschahen: So stiftete anno 1467 Margaretha Brand vierundzwanzig Gulden jährlichen Zinses für eine Lektüre, „weil nichts dienlicher sei zum Heil

25 Bonjour 1971, S. 22.

26 Bonjour 1971, S. 32.

27 Bonjour 1971, S. 34.

28 Bonjour 1971, S. 40‒41.

29 Bonjour 1971, S. 49.

30 Bonjour 1971, S. 245‒246; Berner/ Sieber-Lehmann/ Wickers 2012, S. 142‒143.

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639 HISTORISCHE STUDIEN ZU DEN STIPENDIENSTIFTUNGEN AN DER UNIVERSITÄT BASEL

der Seele als Lehre und Unterweisung in der Heiligen Schrift“, und Enneli Henffringerin vergab zwanzig Gulden Zins, damit ein „vernünftiger und redlicher Meister der sieben Künste“, geistlichen Standes, an der Universität lese.31

Neben Staatsalumnen gab es noch Stipendiaten, die aus den Erträgen privater Legate Zuschüsse erhielten.32 Anno 1564 verlor die Universität sechs Professoren infolge der Pest.33 Das im Jahre 1564 angelegte Legat wies schon eine ansehnliche Zahl von Vermächtnissen auf und sollte sich bald vergrößern. Bis zur Jahrhundertwende lagen diese Fonds in der Obhut des Rektors, von da an verwaltete ein durch die Fakultäten gewählter Kurator den Fiscus legatorum.34

Im Folgenden sind die Basler Stipendienstiftungen bis etwa 1800 kurz zusammengefasst, a) die Stifter, b) ihre persönliche Daten, c) das Gründungsdatum, d) das Kapital, Zinssatz und Zinsen, e) die Verwalter, f) die Zwecke und g) ergänzende Bemerkungen.Zu den Basler Stipendienstif- tungen findet sich ein Register mit mehr als 60 Stipendienstiftungen, das der Fiscus legatorum ab- fasste, indem er aus ihren Gründungsurkunden auswählte.35 Auch eine Sammlung der betreffenden Materialien ist vorhanden.36

(1) a) Anna Margareth Brand, b) --, c) 1467, d) Kapital: 600 Gulden und Zinsen: 24 Gulden,37 e) --, f) --, g) --.

(2) a) Wolfgang Wyssenburg (1496‒1575), b) Er promovierte an der Theologischen Fakultät der Universität Basel. Er war Dekan des Stiftes St. Peter. c) 1564, d) Kapital: 500 Gulden, an ein Loblinge Vniverstet vnd Hoche Schul, der Stadt Basell fallen, Zinssatz: -- und Zinsen: --, e) Rektor und Dekan der Basler Universität, f) ein Stipendiat der täglich in Theologia Lectiones vlyssig höre, vnd sine gepür- liche gradus, Zu sinen Zyten empfache erhalten werdenn. g) Er vergabt dem Sohne seiner Tochter Anna, Wolfgang Sattler, 500 fl., die nach dessen Tod an die Universitet fallen sollen, und fordert Rector und Dekane auf, Acht zu geben, dass stiftungsgemäss späterhin der Zins des Kapitals als Stipendium für einen Studierenden der Theologie verwendet werde.38

(3) a) Martin Borrhaus (1499‒1564), b) Er war seit 1544 Professor des Alten Testaments an der Theologischen Fakultät der Universität Basel. Anno 1564 wurde er von der Pest hinweggerafft. c) 1564, d) Kapital: 300 Gulden und Zinsen: 15 Gulden, e) Universität Basel, f) vom jerlichen Zinss, dryen armen Bursamten, so die Statt Basell erhaltet, yeden jerlichen fünff Gulden,39 g) --.

(4) a) Ulrich Eiglin, b) Er war 1564 selig. c) 1564, d) Kapital: 600 Gulden und Zinsen: 33 Gulden, e) Universität Basel, f) Unterstützt wird ein armer Schuler, so zu studieren begert. g) Es geht nicht darum, in was Fakultät er gehört. / Der Stipendiat soll ein Basler und demnach einer aus der Eidgenossenschaft sein. / Vorzuziehen ist ein armer Student.40

31 Bonjour 1971, S. 46; Wackernagel 1916, S. 567.

32 Bonjour 1971, S. 148.

33 Bonjour 1971, S. 211.

34 Bonjour 1971, S. 148.

35 Dazu vgl. Basel, Staatsarchiv Basel-Stadt, Universitätsarchiv (weiterhin: StABS, UA), L 1 (Legatorium Academicum. Verzeichnis der Vermächtnisse und Stiftungen betreffend die Universität Basel. Liber Legatorium Magnifici Rectoris (Origin.), 1564 – ca. 1920).

36 Dazu vgl. Basel, Staatsarchiv Basel-Stadt, Erziehungsakten (weiterhin: StABS, EA), B 20.

37 StABS, EA, B 20, o.S.

38 StABS, UA, L 1, S. 17.

39 StABS, UA, L 1, S. 15‒16.

40 StABS, UA, L 1, S. 7‒8.

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640 HIROMITSU SASAKI

(5) a) Barbara Meyherin, b) Hans Ulrich Eiglin’s Witwe, c) 26. August 1564, d) Kapital: 200 Gul- den und Zinsen: 10 Gulden, e) Universität Basel, f) Verliehen wird das Stipendium einem armen Schüler, der in der heiligen Schrift zu studieren begehrt.41 g) --.

(6) a) Simon Sulzer, b) Dr. der Theologie und oberster Pfarrherr im Münster, c) 1564, d) Kapital:

100 Gulden und Zinsen 5 Gulden, e) --, f) Die Zinsen sollen einem armen fremden Studioso mit- geteilt und gegeben werden.42 g) --.

(7) a) Juliana Amerbach, b) Basilius Amerbach‘s Frau, c) 1564, d) Kapital: 100 Gulden und Zinsen:

5 Gulden, e) --, f) Unterstützt wird ein armer frommer Studiosus, der in Literas so weit exhare, dass er Grad Bakkalaureat bekommen möchte, so auch in der Theologie fleißig studieren wird, und sich zum Predigeramt gebrauchen zu lassen gesonnen ist. g) Im Jahr 1565 wurde ihre Summe mit zweihundert Gulden von Frau Barbara Meyherin und einhundert Gulden von Herrn Simon Sulzer zusammen- gefasst. Die Summe wurde in der Stadt Nürnberg angelegt. Jährlich davon sind zwanzig Gulden auf den Fastensonntag nach der Hauptverschreibung zu verzinsen.43

(8) a) Marx Berstin, b) Pfarrherr zu Sankt Lienhart, c) 1565, d) Kapital: 300 Pfund, e) Universität zu Basel, f) Die jährlichen Zinsen davon sollen einem frommen armen fremden Knaben, der in der Heiligen Schrift studiert, gegeben werden. g) Die Zinsen werden zu den vier Fronfasten ausgeteilt und bezahlt. Es soll auch die Kollatur des Stipendiums, zum Rektor und Dekan, samt den vier Pfarrherren bestimmt werden.44

(9) a) Hans Jacob Loss, b) --, c) ohne Jahr, d) Kapital: 2600 Gulden und Zinsen: 130 Gulden, e) Zu- nächst der Rat der Stadt Basel, nach dem Tod seiner Frau Helena Surgantin die Universität Basel, f) Unter allen Schülern zu Basel, die von Vater, Mutter und Freunden Hilfe zu erwarten sind, sollen Zween Schüler jeder Zeit, durch den Rektor, desgleichen den Dekan der Theologischen Fakultät und den Pfarrherr im Münster ausgewählt werden. Sie sind fremd oder heimisch, wenn sie dem heiligen Evangelio vnd der heiligen Geschrifft obliegen, dasselbe studieren und den Kirchen vortun (= dienen).

Einem jeden, den das Almosen aufnimmt, soll ein Mantel gegeben werden. Die Verwalter sollen hausarmen Leuten, so in einer Stadt Basel, von Bürgern oder Insässen gesessen, geben, und bei den armen Gottesfürchtigsten sechzig Pfund austeilen.45 g) --.

(10) a) Zacheus Keller, b) --, c) 25. Oktober 1567, d) Kapital: 600 fl. und Zinsen: 30 fl., e) Univer- sität Basel, f) Derselbe vermacht der Universität von Basel eine Summe von 600 fl. und bestimmt den von diesem Kapital anfallenden Zins von 30 fl. zu Gunsten eines armen, fremden Theologie- studenten. g) Er soll die Lektionen in Collegio, in Sprachen, vnd fryen Künsten mit Gewinn hören.

Neben anderen Studien solle er der Kirche ehrlich im Predig ampt dienen. Das Stipendium soll ihm bis auf erlangten gradum nit entgehen.46

(11) a) Christiana Mureret, b) --, c) 15. November 1568, d) Kapital: 600 Gulden, e) --, f) Die Zinsen sollen ein Basler und ein Fremder erhalten, die Lust haben, zu studieren.47 g) --.

41 StABS, UA, L 1, S. 9.

42 StABS, UA, L 1, S. 11.

43 StABS, UA, L 1, S. 12‒13.

44 StABS, UA, L 1, S. 19‒20.

45 StABS, UA, L 1, S. 21‒24.

46 StABS, UA, L 1, S. 25‒28.

47 StABS, UA, L 1, S. 39‒40.

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641 HISTORISCHE STUDIEN ZU DEN STIPENDIENSTIFTUNGEN AN DER UNIVERSITÄT BASEL

(12) a) Veltin von Schleinitz aus Meißen, b) --, c) 1568, d) Kapital: 100 Gulden, e) Universität Basel, f) Der jährlich hiervon anfallende Zins soll einem armen Studenten, zur Besserung seines Unter- halts, gegeben werden.48 g) --.

(13) a) Jacob Rueding, b) Oberster Zunftmeister der Stadt Basel c) 1569, d) Kapital: 600 Gulden und Zinsen: 30 Gulden, e) Rektor und Regens der Universität Basel, f) Zum Guten der Kirche wurde ein Stipendium gestiftet, das jährlich einem frommen Knaben zuteil werden sollte, der vor- hatte, da an der Theologischen Fakultät zu studieren. g) Zu jeder Fronfasten werden dem Studenten siebeneinhalb Gulden ausgeteilt. Er soll, Baßler oder Frembd, Rich oder arm, durch das Examen Ma- gistrorum „geschickt“ (mit gutem Ergebnis) promoviert worden sein. Allein wo sonst in Geschicklich- keit zwei oder mehr sich vergleichen, soll ein Basler den Fremden, der Arme dem minder Armen vorgehen.

Er soll versprechen, dass er mit Fleiß Sacrae Theologiae studieren, dasselbe Studium kontinuierlich verfolgen, Predigen hören, disputieren und einen züchtigen, ehrbaren Lebenswandel führen werde, bis er das Magisterium erlange, und einen ordentlichen Dienst bekomme.49

(14) a) Caspar Hellet von Valentienen, b) Er kam aus den Niederlanden. c) 1578, d) Kapital: 600 Gulden und Zinsen: 25 fl., e) Rektor und Dekane der Universität Basel, f) Erstlich vermache ich den Armen allhie zu Basel, es seien Seidenten oder Frömbde, durchreisende, oder daselbst wohnende nodtürffti- gen Leute, als Testamentarii erachtet zum besten angelegt zu sein, vnnd zum kommlichsten sein bedencket, Sechshundert Basel pfund, jedes zu Zwantzig plapphart etc.50 g) --.

(15) a) Andreas Petri, b) Ehelicher Sohn des Bartholomeus Petri, Bürger zu Perugia, kam vor acht- zehn Jahren aus Italien. Er war Freund von Bonifacius Amerbach und dort als Wundarzt tätig. c) 1576, d) Kapital: 1000 fl., e) Universität Basel, f) Er begründete ein Stipendium vf einem Jungen armen Knaben, der in der artzney studierte.51 g) --.

(16) a) Heinrich Petri (1508‒1579), b) Er war Drucker. Sein Sohn Heinrich war 1543 in der Ma- trikel der Universität Basel eingetragen.52 c) 1581, d) Kapital: 180 Pfund und Zinsen: 6 Pfund 11 Schilling, e) --, f) Zu Förderung guter Künsten hat er dieselbige einem armen Studenten geschenkt.

g) Wer doch aus Heinrich Petri seligen Freundschaft nnd Verwandtschaft kommt, soll der den Vorzug haben. Wo aber nit, soll ein Basler, der zu den Studiis vor anderen tugendreich ist, vorgezogen werden. Die Nutzung derselbigen, so jährlich sechs pfund zehn Schilling bringen werden, wird einem armen Studioso in den vier Fronfasten geteilt, so dass in jeder Fronfasten ein Pfund zwölf Schilling sechs Pfennig anlegen lassen.53

(17) a) Erasmus Rotterdam, b) Humanist, Doktor der heiligen Schrift, c) 1584, d) Kapital: 5250 Gulden und Zinsen: 260 Gulden, e) Dieselben werden von dem hochgelehrten Herrn Dr. Basilius Amerbach der Universität Basel ‒ dem Rektor und den vier Dekanen der Universität Basel ‒ über- geben. f) Drei Studenten werden aufgenommen. Ein jeder Stipendiat kann in der Theologie, in Jura und in der Medizin ad gradum doctoratus studieren. Einem jeden sollen jährlich vierzig Gulden bezahlt werden. Der genannte Rektor und die vier Dekane wählen zwei arme Jungen, die sie so befähigt sind, dass sie in der Universität die Philosophie mit Gewinnn hören können. Sie sind verpflichtet, ad Magisterium zu studieren, damit sie ad maiores disciplinas bereit sind. Sie dürfen längstens vier Jahre die Stipendien, jährlich jeder zwanzig Gulden, erhalten, und darum sind inner-

48 StABS, UA, L 1, S. 37.

49 StABS, UA, L 1, S. 29‒34.

50 StABS, UA, L 1, S. 43f.

51 StABS, UA, L 1, S. 47ff.

52 Wackernagel (Hg.) 1956, S. 152.

53 StABS, UA, L 1, S. 51‒52.

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642 HIROMITSU SASAKI

halb der Zeit zu magistrieren verpflichtet. Desgleichen sollen der Rektor und die Dekane zwei Knaben annehmen, die noch in die niederen Schulen gehen. Wenn sie für das Studium geeignet sind, dürfen sie das Stipendium, jährlich einem jeden zwölf Gulden, fünf Jahre genießen. Was dann nach Abzug der jetzt gemeldeten Ausgaben jederzeit von den jährlichen Zinsen übrig sein würde, soll es der Rektor unter arme fremde Studenten deutscher und welscher Nation verteilen. g) Man soll Juris oder Medicinae studioso das Stipendium ohne guten Grund nicht länger als fünf, und dem Theologus nicht länger als sieben Jahre geben. In collation obgemeldter Stipendien soll bloßer Gunst kein Statt haben, sondern allein die Geschicklicheit“ erwogen werden. Die Stipendiaten sind zwar „von Statt, Land, oder Frembdling unabhängig, doch wenn zwei gleich Befähigte gefunden sind, soll deren einer ausgewählt werden, so daß Stattkeidt dem Frembdling vorgehe, so echt daß gwüsse Kundtschafft verhanden. Diese Information ‒ um Geschickhlicheit, Wandel, Leben eines jeden Jungen und ob er dem Stipendio gemäß ist ‒ soll von Rektor und Dekanen der vier Fakultäten der Universität kommen. Ein Stipendiat soll normalerweise dazu verpflichtet sein, an der Universität Basel zu studieren. Wird es für gut erfunden, dass er auch fremde Universitäten besucht, dann mag das in einem Jahr oder zwei erlaubt werden. Der Rektor und die vier Dekane können für ihre Arbeit etwas ergetzung empfangen, so können jedem aus dem Zins jährlich ein Gulden, und dem Rektor zwei folgen.54

(18) a) Herden Simon Sulzer, b) Doktor der Theologie und Bürger zu Basel, c) 5. März 1585, d) Ka- pital: 1300 Pfund und Zinsen: 52 Gulden, e) Rektor und Regens der Universität Basel, f) Das Sti- pendium soll einen Studiosus Theologiae unterstützen. g) Er wird dazu bestimmt, jede Fronfasten vom Rektor oder Superintendenten dreizehn Gulden zu empfangen. Seine und seiner Frau Verwandte sollen den Vorzug haben. Wenn von diesen keiner da ist, soll ein Basler und dann ein Fremder eine Chance bekommen. Von den Fremden sollen ein Kind aus der Landschaft des Hasle, Berner Gebiets, seinem lieben Vaterland, den Vorzug haben. Es soll auch ein jeder Jüngling, der dieses Stipendium empfangen soll, wenigstens vierzehn Jahre alt sein. Er soll in den Artes abschliessen und dann die Fakultät der Theologie besuchen, bis er den gradus Magisterii erlangt, und sich dann in Ministerio gebrauchen lassen. Besonders da, wo es in dieser Stadt und Landschaft Basel erforderlich wird, soll er im Kirchendienst sein. Das Stipendium soll auf sechs oder längstens acht Jahre gezahlt werden, in denen er den doctoratus Theologiae wohl erwerben wird, und ihm nicht entzogen werden. Falls er sich um den genannten Gradus nicht bemüht, soll ihm das Stipendium nicht weiter gegeben, sondern einem anderen verliehen werden. Wenn er nach erlangtem Magisterio auch eine andere Universität besuchen wolle, dürfe er bis zum Ende der Frist das Stipendium erhalten. Wenn die Zeit vorbei ist, solle er nicht länger anderswo bleiben und nach Basel zurückkommen. Falls er sich übel halten, sich in andere studia begeben oder der Kirche im Predig Ampt nit dienen wolle, sollte auch von ihm gefordert werden, alles empfangene Hilfsgeld zurückzuzahlen. Wenn er sich aber wohl verhält, mit Gottes Gnaden voranschreitet, in einen Stand kommt und mit seinem empfangenen Gut verstirbt, ohne Erben, die etwas zu erstatten schuldig sind, soll das, was dann daran noch übrig ist, zu Vermehrung des genannten Stipendiums angelegt werden.55

(19) a) Elisabet Merianin, b) Frau Simon Sulzer’s (Nr. 6), c) 1585, d) Kapital: 200 Pfund und Zinsen:

10 Pfund, e) --, f) Das Stipendium wird einem armen frommen Studierenden, so der H. Schrifft sich zu ergeben bedacht vnnd verspricht, verliehen. g) Wenn einer auss meinem Geschlecht oder Verwandtschafft vorhanden ist, wird er vorgezogen. Sonst wird das Stipendium einem anderen frommen fleissigen Jun- gen verliehen, er sei gleich heimisch und aus Basel, oder fremd.56

54 StABS, UA, L 1, S. 53‒65. Zur Erasmus-Stiftung, vgl. Felici 1993; Felici 1997.

55 StABS, UA, L 1, S. 71‒77.

56 StABS, UA, L 1, S. 41‒42.

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643 HISTORISCHE STUDIEN ZU DEN STIPENDIENSTIFTUNGEN AN DER UNIVERSITÄT BASEL

(20) a) Christoph Welzer, b) --, c) 1586, d) Kapital: 20 fl. und Zinsen: 1 Pfund 17 Schilling 8 Pfen- nig, e) --, f) Das wird für ein Gymanasium verwendet.57 g) --.

(21) a) Isaac Liechtenhan, b) Bürger zu Basel, gehörte zur Zunft zu Safran. Er ist 1608 gestorben.

c) 1586, d) Kapital: 2000 Gulden und Zinsen: 100 Gulden, e) das „Deputatenamt“ der Zunft zu Safran für die jährlichen Zinsen 50 Gulden und die „Deputaten“ der Universität Basel für die übrigen 50 Gulden, f) Die Zinsen werden verwendet, um die armen Bedürftigen zu unterstützen.

Die Übrigen werden zu einem Stipendium vnd erhaltung eines oder zweyer jünger Studenten verteilt, welcher oder welche in der Fakultät Theologie der Statt Basel confession studieren und jährlichen oder zu vier fronfasten gleich getheilt anwenden sollen, damit sie in Zukunft ein predicatur (= einen Predigt- amt) zu Statt oder Land Basel versehen können. g) Falls er keinen Platz seines Diensts in Stadt und Land Basel einnehmen könne, solle er anderswo den Schulen oder Kirchen dienen, doch allein wo reine Evangelische Lehr vnd religion inhalt meiner gnädiglichen confession Platz hat. Wenn er zu einem Stand und auch zu einem ziemlichen Vermögen oder Reichtum kommt, soll er seine danckbarkeit nach seinem Vermögen erzeigen und entweder eine nennenswerte gewisse Summa Geldes übergeben oder jährlich etliche Gulden den „Deputaten“ zustellen, damit das Stipendium vermehrt werden kann. Falls sich der Stipendiat übel verhält, sich ungehorsam erzeigt und sich beim Studieren nicht fleissig zeigt, sondern gegen alle ernsthafte Strafe und Warnung in Leichtfertigkeit und Faulheit ver- fällt, soll ihm sein Stipendium abgeschlagen werden, und wenn er später zu einem Vermögen kommt, soll das eingenommene Hilfsgeld wiederum von ihm erfordert und einzogen werden. Wenn einer aus Isaac Liechtenhans Verwandten hierzu als geeignet befunden ist, soll dieser anderen vorgezogen werden. Item es soll auch jederzeit zu diesem Stipendium ein geborner Basler bestimmt werden, wo aber keiner gefunden werden kann, soll dann einer aus seiner Landschaft vor anderen angenommen werden. Im Fall aber, dass weder in der Stadt noch in der Landschaft Basel jemand gefunden wird, soll dann jemand aus der Eidgenossenschaft aus den evangelischen Städten, egal, ob aus denselen Städten oder deren Landschaft, vor anderen Fremden bevorzugt werden. Wenn aber einer aus seiner Freundschaft vorhanden ist, soll derselbe ebenfalls vor anderen angenommen werden. Wenn aber aus den vorgenannten Orten niemand für dieses Stipendium gefunden werden kann, dann soll man einen Fremden, welcher Nation er auch sei, der dazu tugendvoll genug geachtet wird, ausgewählt werden. Diese Stiftung soll den Namen von Isaac Liechtenhan behalten.58

(22) a) Thomas Erastus, b) Er wurde 1581 an der Universität Basel zum ordentlichen Professor der Ethik ernannt und ins Collegium medicorum aufgenommen.59 c) 1587, d) Kapital: 3200 Gulden und Zinsen: 160 Gulden, e) --, f) Es solle der jährlich anfallende Zins, nämlich einhundertundsechzig Gulden, zum halben Teil in Basel behalten werden, den anderen halben Teil solle man dem Rektor und der Universität zu Heidelberg übergeben. Es sollen beide Universitäten, die Basler und die Heidelberger, jede zwei Stipendiaten wählen und diesen erwählten Stipendiaten den jährlichen Zins, jedem vierzig Gulden, austeilen. g) Erastus will den Stipendiaten nicht vorschreiben, in wel- cher Fakultät sie studieren oder wie lang jeder das Stipendium nutzen soll, sondern die ganze dieser Stipendien den beiden Universitäten auftragen. Er fordert jedoch, dass die Medicinae Studiosi vor anderen angenommen werden. Falls doch die Konfession des alten Kurfürsten Friedrich [IV.], des Pfalzgrafen, wechselt, so soll der halbe Zins, achzig Gulden, nicht mehr der Heidelberger Univer- sität folgen, sondern damit die Verwaltung der Stiftung auf die Hochschule Basel übergehen. Falls aber das Papsttum zu Basel wieder eingeführt werde, solle die ganze Stiftung, samt dem Hauptgut

57 StABS, UA, L 1, S. 110.

58 StABS, UA, L 1, S. 191‒194.

59 Bonjour 1971, S. 161.

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644 HIROMITSU SASAKI

und den Verschreibungen, an andere Orte übergehen, wo die Baslerische Konfession eingehalten wird, und die Stipendien und Stipendiaten sollen dort verwaltet und erhalten werden.60

(23) a) Franz Rethburg, b) Oberster Zunftmeister der Stadt Basel, c) 1589, d) Kapital: 600 Gulden, e) Hans Ludwig Krugen, sein Schwiegersohn, und Maria Rethburgerin, seine Tochter, f) Ein Sti- pendium für einen in der heiligen Schrift Studierenden, er sei Basler oder Fremder.61 g) --,

(24) a) Andreas Ryff (1550‒1603), b) Tuchhändler,62 c) 1590, auf Pfingsten, d) Kapital: 240 fl. und Zinsen: 9 fl., e) --, f) Er will damit die Schule auf Burg unterstützen.63 g) --.

(25) a) Eva von Andlau, b) --, c) 1591, d) Kapital: 300 Gulden und Zinsen: 15 Gulden, e) --, f) Einem Studioso Theologiae wird jährlich 15 fl. zugewiesen, so dass er Bücher und Kleider kaufen möchte.

g) Die Witwe mag, noch zwei Jahre, den Zins einnehmen: aber wenn keines ihrer Kinder studiert, soll die Universität einem qualifizierten Theologiae auditori das beneficium schenken.64

(26) a) Eugenius von Coeln, b) Ein Adliger, der aus dem Herzogtum Mechellburg kam, c) 4. Januar 1592, d) Kapital: 100 Gulden und Zinsen: 5 Gulden, jedem 15 Batzen, e) --, f) Auctarium für einen fremden Stipendiaten im unteren Collegio, womit er Bücher kaufen kann. Das wird studioso stipendiate gezahlt, welcher Lectiones vnd Disputationes Theologicas fleissig besucht. g) Als Hab der nidersächsischen Studenten, welche ohne das Stipendium im unteren Collegium sind.65

(27) a) Basilius Amerbach, b) Jurist, c) 1593, d) Kapital: 2000 fl., e) Rektor, Dekane und Regens der Universität Basel. f) Die jährlichen Zinsen sind ewiglich zu besserer erhaltung der obersten Kinder- schul alhie bestimmt, nämlich für den jeweiligen Schulmeister allein oder auch für seine Proviso- ren.66 g) --.

(28) a) Anna von Berenfels, b) Anna von Ulm, geboren von Berenfels, c) 24. Juni 1594, d) Kapital:

100 Gulden und Zinsen: 5 Gulden, e) Universität Basel, f) Der jährliche Zins von 5 fl. soll einem geborenen Basler, Schüler auf Burg, als Stipendium zukommen. g) Doch wenn einer aus der Schule auf Burg ins Kollegium promoviert wird, soll dieses Stipendium nach Anordnung der Stifterin bald einem anderen Schüler verliehen werden.67

(29) a) Lucas Gebhard, b) Bürgermeister der Stadt Basel, c) 1595, d) Kapital: 500 Gulden und Zin- sen: 25 Gulden, e) Rektor und Regens der Universität Basel, f) Rektor und Regens der Universität haben Gewalt, einen Stipendiaten auszuwählen, und sollen diesem so gewählten Stipendiaten den jährlichen Zins zahlen. Wie lang aber ein jeder Stipendiat das Stipendium nutzen soll, will der Stifter nicht vorschreiben, sondern dies und die Verwaltung dieser Stipendiaten der Universität übertragen. Doch wird das Stipendium allein auf Studiosos Theologiae verwendet. g) Die Basler sollen, sofern taugliche Studenten vorhanden sind, den fremden vorgezogen werden. Es sollen auch diese Stipendiaten, wenn sie so weit kommen, dass sie das Predigtamt wahrnehmen können, unseren Predigtämtern der Stadt Basel, oder ihrer Länder und Gebiete, vor allen anderen, und alsdann anderswo, wo das heilige Evangelium und Baselische Confession gepredigt und verkündet wird, willig dienen.68

60 StABS, UA, L 1, S. 85‒86.

61 StABS, UA, L 1, S. 93.

62 Berner/ Sieber-Lehmann/ Wickers 2012, S. 131‒132.

63 StABS, UA, L 1, S. 87‒88.

64 StABS, UA, L 1, S. 89.

65 StABS, UA, L 1, S. 91‒92.

66 StABS, UA, L 1, S. 95.

67 StABS, UA, L 1, S. 97.

68 StABS, UA, L 1, S. 99‒100.

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645 HISTORISCHE STUDIEN ZU DEN STIPENDIENSTIFTUNGEN AN DER UNIVERSITÄT BASEL

(30) a) Sara Fuchsin, b) Eheliche Frau des Apothekers und Bürgers zu Basel Johann Heitzmans, c) 1595, d) Kapital: 2800 Gulden und Zinsen: 140 Gulden, e) Rektor und Regens der Universität Basel, f) So sollen aus ein thausent sechshundert gulden hauptgut vnnd achtzig gulden jerlich Zinß zwey Stipendia, nämlich eins in der Heilligen geschrift, das andere in der Artzney eingerichtet werden, auf jedes Stipendium jährliches Zinses vierzig Gulden. g) Vornehmlich sollen die beiden Personen, denen solche Stipendia verliehen werden, Arme sein, sie seien heimisch oder fremd. Doch wird keinem Fremden aus den Orten der Katholiken dieses Stipendium verliehen. Was das theologische Stipendium insbesondere anlangt, soll der Inhaber Baccalaureus sein, und er ist schuldig, in zwei, oder auf das längste in zweieinhalb Jahren zuo Magistrierenn. Er soll zur Baßler Confession verpflich- tet werden. Was aber ein Stipendium Medicum anbelangt, wenn er sich mit Fleiß und Ernst also verhält, und wird das von Decano Medicinae vnd Facultet für sinnvoll erachtet, darf er fremde Länder besuchen, und es soll ihm dieses Stipendium auch dort zwei oder drei Jahre lang vergönnt werden.69 (31) a) Elisabeth Isingrinin, b) Thomas Guarinus Witwe, c) 1596, d) Kapital: 430 Pfund und Zin- sen: 21 Pfund 10 Schilling, e) Academiae Basilien Rectori, f) Sechs stipendia werden in die Schul auf Burg alhie gestiftet. Einem Schülerknaben in der ersten Klasse sollen zehn Schilling gegeben wer- den, einem Schüler in der zweiten Klasse ein Pfund, einem in der dritten Klasse ein Pfund zehn Schilling, einem in der vierten zwei Pfund, einem in der fünften zwei Pfund zehn Schilling, einem in der sechsten drei Pfund. g) Es sollen auch unter den Schülern, die Heimischen den peregrinis, oder Fremden, jeder Zeit vorgezogen werden. Die übrigen zehn Schilling vom jährlichen Zins sollen dem Fisco Legatorum für die Unkosten zukommen.70

(32) a) Heinrich Lutterburg, b) --, c) 3. Mai 1602, d) Kapital: 4000 Gulden und Zinsen: 200 Gulden, e) Das Kapital wird bei der Stadt Basel angelegt. ① Schulmeister der Schule auf Burg, ② Rektor und Regens der Universität Basel, ③ Schulmeister zu Waldenburg, f) ① Drei Knaben in der dritten Klasse einem jeden alle Fronfasten ein Gulden (3 Gulden), drei Knaben in der vierten anderthalb Gulden (4½ Gulden), drei Knaben in der fünften zwei Gulden (6 Gulden) und drei Knaben in der sechsten zweieinhalb Gulden (7½ Gulden). Alle Fronfasten sollen die übrigen vier Gulden, in der ersten und zweiten Klasse, unter zehn oder zwölf mehr oder weniger armen Schülern als ein Almosen ausgeteilt werden. ② Von sechzig Gulden werden zweiundfünfzig Gulden einem geborenen Basler zugewiesen, der vorhat, in der heiligen Schrift zu studieren. Der Regens bekommt für seine Mühen acht Gulden von den obengeschriebenen sechzig Gulden. ③ Vierzig Gulden Zins von achthundert Gulden Hauptgut sind zum Unterhalt der Schule im Städtlein Waldenburg vor- gesehen. g) ① Insbesondere wenn einer von seinem Geschlecht, väterlicher- oder mütterlicherseits, vorhanden ist, und wenn er dessen bedarf und dazu qualifiziert ist, so soll er einem anderen vorge- zogen werden. Wenn aber einer oder mehr, die über dieses Stipendium verfügen, am Anfang sich als fleißig erweisen, danach aber faul, nachläßig vnnd liederlich werden, soll ihnen ihr Stipendium sofort und ohne Bedenken genommen und gleich an seiner Stelle einem Anderen, Fleißigen zugewiesen und gegeben werden. ② Das Stipendium wird verwandt, um einen Jüngling zu unterstützen, der unverheiratet, dazu ein geborener Basler ist und derselben Konfession zugetan ist und bleibt, und der den Grad des Magisteriums schon erlangt hat oder spätestens innerhalb eines Jahres erlangen kann und soll. Wenn einer von seinem Geschlecht, väterlicher- oder mütterlicherseits, vorhanden ist und dieser tauglich und qualifiziert ist, soll er einem anderen vorgezogen werden. Er soll aber mit seiner eigenen Unterschrift geloben und versprechen, dass er Sacrae Theologiae mit Fleiß nachgehen wird, dasselbe Studium kontinuierlich fortsetzt und dabei bleibt.71

69 StABS, UA, L 1, S. 103‒108.

70 StABS, UA, L 1, S. 109.

71 StABS, UA, L 1, S. 111‒122.

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646 HIROMITSU SASAKI

(33) a) b) Maria Waldnerin von Freundstein, geboren in Pfirdt, und Margareth Merianin Ehefrau des Rats, c) 1605, d) Kapital: 2200 Gulden, e) --, f) g) Es ginge um die Ordnung der verschiedenen Petrischen Legata (zum Beispiel wie oben Nr. 15 und 16). Sie haben im Jahr 1605 sowohl das Waldnerische Legat von 1200 Gulden Kapital als auch das Helmstädtische Legat von 1000 Gulden Kapital gestiftet. Von diesen beiden Kapitalien haben die beiden Testierinnen 200 Gulden abgeson- dert und den Zins davon den Verwaltern und Exekutoren dieser Legate für ihre Mühen und Kosten zugewiesen, der Zins aber vom Testierenden zu Stipendien Studierenden gewidmet, und zwar an- fänglich zu Gunsten der Kindern Jacob Heinrich Petris. Es waren auch die genannten Petrischen Kinder so favorisiert, dass ihnen keine Bedingung vorgeschrieben wurde, in was für einer Fakultät sie studieren sollten. Sie sollten das Stipendium geniessen, wenn auch sie so jung waren, dass sie noch in die Schule gingen, und zwar so lang, bis sie in ein Alter kommen, dass sie des Stipendiums nicht mehr bedürfen oder es begehren würden. Ansonsten sollten diese Stipendia juridische heißen, sein und ewiglich bleiben, und auf einen Studenten des Rechte, der in der Philosophie ausgezeich- net worden sei, gerichtet werden, aber nicht länger als sechs Jahre lang gezahlt werden.72

(34) a) Amandus Polandus von Polansdorf, b) Im schlesischen Troppau geboren, war er dann nach Basel gekommen. Er studierte anschließend bei Theodor Beza in Genf. Er kam 1590 wieder nach Basel zurück; hier promovierte er zum Doktor der Theologie. Er wurde 1596 in Basel zum Professor des Alten Testaments gewählt.73 c) 14. Juli 1610, d) Kapital: 900 Gulden, e) Rektor und Regens der Universität Basel, f) Nach dem Tod seiner Frau sollten die neunhundert Gulden von seiner Hinter- lassenschaft von 1400 Gulden zur Unterhaltung eines Stipendiaten verwendet werden, er studiere entweder Theologia, Jurisprudentia, oder Medicina. g) Wenn jemand von seiner Familie und Namen oder seiner Verwandschaft oder auch von Maria Grynaeus, seiner verstorbenen ersten Frau, oder von seiner jetzigen Frau Salome Wasserhun, von deren Familie und Namen oder ihren Verwandten, vorhanden sei, der als dazu geeignet befunden wird, in Theologie, in Jurisprudenz oder in Medizin zu studieren, soll dersele im Verzeichnis der Stipendiaten den anderen vorgezogen werden.74

(35) a) Heiner Justus Seliger, b) Pfarrherr bei St. Peter, c) 1610, d) Kapital: 200 fl. und nach seinem Tod um 100 fl. vermehrt, e) Rektor der Universität Basel, f) Das wird für den besseren Unterhalt Alumnorum Superioris Collegii verwendet. Von solchen 300 fl. Hauptguts soll der jährliche Zins nach Abzug der Unkosten unter die genannten Alumni Superioris Collegii ausgeteilt werden.75 g) --.

(36) a) Hieronimus Gemusey, b) Typograph, Bürger und Rat, c) 1610, d) Kapital: 400 Taler und Zinsen: 20 Taler, e) Oberster Pfarrherr im Münster, f) Der jährliche Zins von 20 Pfund soll einem armen Schüler auf Burg zur Verbesserung seines Unterhalts gegeben werden. g) Der Fisci Legatorum Curator soll zum Vollzug Legati vnnd Stipendii fünf Taler nehmen.76

(37) a) Leonard Constant, b) Prediger in der Französischen Kirche zu Basel, c) 1610, d) Kapital:

500 fl., e) Spital und vnder Collegio der Stadt Basel, f) Für viele Franzosen und andere Fremde, die wegen der Verfolgungen geflohen sind und in der Stadt Basel ihre Zuflucht gesucht haben, und auch für viele andere durchreisende Arme, die sich im Spital hier aufgehalten und erquickt haben, und dann für viele arme Studenten der französischen Nation, die im vndern Collegio aufgenommen wurden, werden dem Spital fünfhundert Gulden, jedem zu fünfzehn Batzen gerechnet, zugewiesen, und weitere fünfhundert Gulden gesagtem vndern Collegio.77

72 StABS, EA, B 20, o.S.

73 Bonjour 1971, S. 215‒216.

74 StABS, UA, L 1, S. 137‒140.

75 StABS, UA, L 1, S. 143‒144.

76 StABS, UA, L 1, S. 145‒146.

77 StABS, UA, L 1, S. 141‒142.

(25)

647 HISTORISCHE STUDIEN ZU DEN STIPENDIENSTIFTUNGEN AN DER UNIVERSITÄT BASEL

(38) a) Leonhart Schwartz, b) Bürger und Kaufmann in Basel, c) 1611, d) Kapital: 1000 Pfund, e) Universität Basel, f) Er verordnet zum Unterhalt eines Stipendiaten eintausend Gulden Geld, er studiere gleich in Theologi, Iurisprudentia oder Medicina. g) Ist bei Verleihung dieses Stipendiums einer von unseren Freunden und Verwandten, der von Vater oder Mutter ein Schwartz oder im Folgenden von Vater oder Mutter ein Sattler ist, vorhanden, der zum Studieren tauglich wäre und dieses Stipendium annehmen würde, sollte dieser in Verleihung dieses Stipendiums allen anderen vorgezogen werden. Wo aber keiner von diesen beiden Familien dieses Stipendium haben möchte, kann dasselbige ein geborener Basler erhalten, der arm ist und für sich oder von seinen Eltern nichts erhalten kann, auch zum Studieren geeignet ist und von seinen praeceptoren ein gutes Lob seines Fleißes und Ernstes bekommen hat. Wenn aber zur Zeit dieses Stipendium vakant und auch kein armer Basler vorhanden wäre, sollte dasselbe so lang von einem Ehrwürdigen Regens verwaltet und zum Nutzen der Armen verwendet werden, bis sich ein solcher armer Basler finde, für den dieses Stipendium vonnöten ist.78

(39) a) Steffan Thurnhoffer, b) Stadtgerichtsbote und Bürger zu Basel, c) 1613, d) Kapital: 100 Pfund, f) Sein letzter Wille regelt, dass der ganze Nachlass am nachgeschriebenen Ort verteilt werden soll. Namentlich sollen zunächst den armen Schülern auf Burg einhundert Pfund gegeben werden, die für sie gegen Zinsen angelegt werden, und der jährliche Zins solle unter sie, zur Bezah- lung ihrer Kleidung, Bücher und der zum Studieren notwendigen Dinge verteilt werden. g) Wären nach seinem Tod und dem seiner Ehefrau seine beiden Söhne oder nur einer von ihnen beiden noch am Leben, oder hätten aber sie eheliche Kinder hinterlassen, wäre diese Verfügung ungültig.79 (40) a) Felix Platter, b) Er war Rektor an der Fakultät für Medizin an der Universität Basel, c) 1614, d) Kapital: 800 Gulden und Zinsen: 40 Gulden, e) --, f) Der jährliche Zins von vierzig Gulden wird den zwanzig Pfarrherren der Landschaft Basel, jedem jährlich zwei Gulden, ausgehändigt. Sie sollen sie ihren Conhcientzen nach jährlich an Kranke verteilen.80

(41) a) Margareth Merede, b) Witwe des Leonhart Schwartz (Nr. 37), c) 27. März 1620, d) Kapital:

400 Gulden, e) Regens der Universität Basel f) Der jährliche Zins soll zur Unterstützung der armen dürftigen Schüler in der Lateinschule auf Burg dienen. Der Zins soll, jeweils an Martini, dem Rektor der Schule auf Burg übergeben und von ihm zum Ankauf etlicher wollener Tücher genutzt werden, um, soweit möglich damit die armen notdürftigen Schüler zu bekleiden.81 g) --.

(42) a) Johann und Caspar Bauhin, b) Johannes Bauhin aus Amiens war zunächst Leibarzt der Schwester König Franz’ II. Er kam mit den ersten Glaubensflüchtlingen nach Basel. In Basel ge- wann er als Arzt rasch Ansehen; er wurde zum Vater jenes Gelehrtengeschlechts gleichen Namens, das Basel eine Reihe tüchtiger Ärzte und Naturforscher geschenkt hat.82 c) 1620, d) Kapital: 900 Pfund zum Zeitpunkt von Johanns Tod 1582, Kapital: 1100 Pfund und Zinsen: 55 Pfund nach Caspars Tod, e) Regens der Universität Basel und Äbte zu St. Blasius und Lützell, f) Die davon jährlich fallenden Zinsen werden unter den wegen ihrer Religion Vertriebenen, sie seien heimisch oder fremd, verteilt. Ebenso sollen diejenigen, die ein ehrliches Handwerk erlernen wollen, aber das nicht können, acht oder zehn Pfund gegeben. g) Wenn sich jemand von seiner Familie oder von seinen Freunden finden würde, der fromm wäre und dessen bedürfte, so soll ihm der Zins getreu

78 StABS, UA, L 1, S. 151ff.

79 StABS, UA, L 1, S. 147‒150.

80 StABS, EA; B 20, o.S.

81 StABS, UA, L 1, S. 155.

82 Bonjour 1971, S, 223‒234.

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